Schaefers “Freispruch” – legal ist nicht unbedingt legitim

03.08.2022 Aus Von Axel Schuller

Dr. Maike Schaefer, Grüne Mobilitätssenatorin, selbst-erhoffte Spitzenkandidatin für die nächste Bürgerschaftswahl 2023, hat die Staatsanwaltschaft nicht mehr im Genick. Die Behörde teilte jetzt mit, sie habe ihre Vor-Ermittlungen gegen die Politikerin wegen möglicher Veruntreuung öffentlicher Mittel eingestellt. Welche Überraschung! Neben der bremischen Mainstream-Berichterstattung scheint mir eine Würdigung aus anderer Sicht angebracht zu sein.


Es ist einfach seltsam. Du kannst als Politiker den größten Bockmist bauen, und es passiert nix. So wie jetzt auch im Fall Schaefer. Zur Erinnerung: Die Grüne hatte im März ihre Behördenmitarbeiter regelrecht beschworen, doch an einer Demo von „fridays for future“ teilzunehmen. In einer hausinternen Mail schrieb sie: „Frieden und Klimaschutz haben für mich persönlich und unser Haus eine sehr hohe Priorität.“ Und weiter: „Deshalb würde ich mich freuen, wenn möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts sowie zugehöriger Dienststellen an der Demonstration am Freitag teilnehmen würden.“


Der Weser-Kurier notierte seinerzeit: „Ausstempeln mussten die Behördermitarbeiter für die Kundgebung nicht.“ Die Präsidentin des Landesrechnungshofes kommentierte: „Die Wahrnehmung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit ist eine Privatangelegenheit. Bezahlte Arbeitszeit mit privaten Tätigkeiten welcher Art auch immer zu verbringen, ist nicht zulässig.“ 


Als das Interesse der Staatsanwaltschaft an dem senatorischen Aufruf ruchbar wurde, verbreitete Schaefer noch eine (öffentliche) Erklärung. Darin räumte sie einen „Fehler“ ein. Sie hätte, so ließ sie erklären, „präziser zum Ausdruck bringen müssen“, dass Ihr Behördenpersonal beim Verlassen und nach Rückkehr ins Amt sich hätten aus- und einstempeln müssen.  

Weser-Kurier und „Bild“ hatten kurz zuvor noch aus der ersten Mitarbeiter-Mail der Senatorin zitiert: „Deshalb überlasse ich Ihnen die Entscheidung, an der Demonstration während der Dienstzeit von 10 bis 12 Uhr unter Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs mitzuwirken.“


Aha.


In meinem Blog „Bremen so gesehen“ hieß es seinerzeit: „Schaefers entschuldigende Erklärung, sie hätte „sich präziser“ äußern müssen, riecht so was von streng nach Beratung durch Verwaltungs- und/oder Rechtsberater, dass mir ganz schwindelig wird. Einzige Erklärung: Der Staatsanwalt ist ihr auf den Fersen.“


Tja, und nunmehr hat der Leiter der Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen seiner Mitarbeiter gesichtet und entschieden: Die Ermittlungen werden nicht fortgesetzt


Ich erinnere erneut an den Blog „Bremen so gesehen“ vom 3. April 2022. Da hieß es: „…Schaefers Berater haben mit der Erklärung der Ressortchefin, sie habe sich leider unpräzise ausgedrückt, die Basis für einen „Freispruch“ zweiter Klasse gelegt: Veruntreuung von Steuergeldern (Aufruf zur bezahlten Demo-Zeit) kann rechtlich nur geahndet werden, wenn dem Verursacher – Schaefer – Vorsatz nachgewiesen werden kann. Fahrlässigkeit wird nicht ausreichen.“


So war es wohl.


Erinnern möchte ich noch einmal – ich weiß: sehr, sehr altmodisch – an die Neutralitätspflicht von Beamten. Auch jenen, die der Umweltsenatorin unterstehen. Die Senatorin hat einfach kein Recht, Mitarbeiter zu ner Demo zu schicken. Punkt. 

Überlegen Sie mal: Fordert ein oberster Behörden-Chef seine Untergebenen zu einer Demo-Teilnahme auf. Manch einer folgt diesem Ruf (aus den unterschiedlichsten Gründen) nicht. Die Zurückgebliebenen müssen doch fortan fürchten, dass sie in den Augen des/der Vorgesetzten zu den „Falschen“ zu gehören.


Fazit: Ich halte Schaefers „Freispruch“ durch die Staatsanwaltschaft für rechtlich nachvollziehbar. Ein Vorsatz, die Steuerzahler durch mögliches Nicht-Ausstempeln von der Arbeitszeit – zu schädigen, lag sicher nicht vor. Dafür ist die Dame von ihrem Tun zu sehr beseelt. Aber: Nicht alles, was legal ist, ist zugleich auch legitim.


Bürgerinnen und Bürger sind alle vier Jahre bekanntlich mächtiger als in den darauffolgenden 48 Monaten – als Wähler. Die Wahlberechtigten können am 14.Mai 2023 darüber entscheiden, ob Schaefer und ihre Grünen weiterhin an den Hebeln der Macht schalten und walten können, wie es ihnen gerade passt.


Munter bleiben!

Herzlichst Ihr

Axel Schuller