Doku 1: Wie sich der WK-Betriebsrat zur Einsetzung des Notvorstandes äußert

19.01.2026 0 Von Axel Schuller

Hier, wie angekündigt, die Information des WK-Betriebsrates vom 19.1.2026 zur Einsetzung von David Koopmann als Notvorstand der Bremer Tageszeitungen AG, die unter anderem den Weser-Kurier herausgibt.

ZITATE aus dem BR-Info (auszugsweise),

Seifenoper, Staffel 2 

(„Er ist wieder da!)

Damit hatte er offenbar selbst nicht gerechnet: Mit Beschluss vom 9. Januar 2026 hat das Amtsgericht Bremen/Registergericht DavidKoopmann zum Notvorstand der BTAG bestimmt. „Diese Bestellung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft ein Vorstandsmitglied bestellt und dieses seine Bestellung angenommen hat, heißt es in dem Beschluss. Weiter hinten in der Begründung wird noch einmal betont: „Eine Befristung für die Bestellung war vorliegend nicht anzuordnen.“ 

Das bedeutet: Nach diesem Beschluss hätte der zerstrittene Aufsichtsrat der BTAG alle Zeit der Welt, um sich irgendwann vielleicht doch noch auf einen neuen ordentlichen Vorstand zu einigen. Vorerst aber führt die Person, an der sich der Konflikt entzündet, das Unternehmen auf unabsehbare Zeit weiter.

Dieser Konflikt wiederum erscheint bislang unlösbar. Die eine Seite – Hackmack – will auf jeden Fall an David Koopmann als Vorstand festhalten. Dafür ist sie sogar bereit, eine Doppelspitze zu besetzen: Das hieße, Koopmann einen gleichberechtigten Vorstand zur Seite zu stellen, für den die Gegenseite – Meyer/Güssow – das Vorschlagsrecht hätte. Meyer/Güssow jedoch will Koopmann offenbar keinesfalls weiter im Vorstand sehen – nicht einmal als Hälfte einer Doppelspitze.

Möglich wäre es nun, entweder einen Headhunter zu beauftragen, der einen Manager sucht, der beiden Parteien genehm ist. Man könnte es auch mit einer Mediation versuchen, also einer Vermittlung zwischen den Parteien durch eine darauf spezialisierte Anwaltskanzlei. Beides wäre sicher nicht billig, aber immerhin professionell.

Nun aber gibt es einen Notvorstand, dem a) das Vertrauen des halben Aufsichtsrats fehlt und der b) deshalb auch nicht allzu viel entscheiden oder gar bewegen kann. Zudem kann die Meyer/Güssow-Seite, die mit ihrem Vorschlag eines Notvorstands (ein Düsseldorfer Manager namens Michael Staade) nicht zum Zuge kam, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde einlegen. Dafür hat sie Zeit bis zum 9. Februar. Ob sie das auch tun wird, war leider bislang nicht in Erfahrung zu bringen.

Halbe Lösung, volle Verantwortung

Wenn sie es aber tut, geht der juristische Tanz weiter, und zwar vor dem Oberlandesgericht Bremen. Wie lange das dann dauert, können selbst erfahrene Juristen nicht sagen. Das liegt daran, dass das entsprechende Gesetz eigentlich für einen ganz anderen Fall vorgesehen ist. Nämlich jenen, dass ein Vorstand nicht bestellt werden kann, weil der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig ist. Das kann ja passieren, wenn eines seiner Mitglieder verstirbt, schwer erkrankt, entführt wird oder was auch immer – dann ist man eben nicht vollzählig und kann nicht beschließen. Unser Aufsichtsrat hingegen ist durchaus vollzählig und damit objektiv fähig zum Beschluss. Er ist aber schlicht nicht gewillt, sich zu einigen und entsprechend zu beschließen. Damit schreibt er – wenig rühmlich – Rechtsgeschichte.

Auf den ersten Blick hat sich vor Gericht die Hackmack-Seite zu 100 Prozent durchgesetzt, denn Notvorstand ist ja nun der von Meyer/Güssow abgelehnte David Koopmann. An mehreren Stellen macht das Amtsgericht jedoch in seinem Beschluss deutlich, dass es die Verantwortung für die unerfreuliche Lage bei allen sechs Aufsichtsräten sieht. So müssen sich die Herren Stephan Marzen, Christian Güssow, Andreas Müller sowie Bernhard Gätjen, Dr. Ulrich Hackmack und Markus Ruppe die Gerichtskosten je zu einem Sechstel teilen.

Dafür bestätigt ihnen das Gericht schriftlich: „Alle Beteiligte haben zu der Patt-Situation im Aufsichtsrat beigetragen und tragen daher in gleicher Weise die Verantwortung dafür, dass ein Notvorstand zu bestellen war.

Den sechs Herren schreibt Richter Dr. Buns zudem in aller Deutlichkeit ins Stammbuch: „Es ist grundsätzlich die Verpflichtung des Aufsichtsrats, entsprechend § 116 Aktiengesetz geeignete Kandidaten für das Vorstandsamt auszuwählen und eine langfristige Personalplanung auf Vorstandsebene zu betreiben. Er hat darauf zu achten, dass die Vorstandsmitglieder in persönlicher und fachlicher Hinsicht die nötigen Qualifikationen für ihr Amt erfüllen. Dabei hat der Aufsichtsrat (…) ein breites, eigenes unternehmerisches Ermessen.“ Und zu guter Letzt: „Kommt der Aufsichtsrat dieser Verpflichtung nicht nach, drohen ggf. Schadenersatzansprüche.“ Noch Fragen?

Lebenserhaltende Maßnahmen

Aber sicher! Was darf/kann/muss so ein Notvorstand denn überhaupt? Man könnte sagen: alle lebenserhaltenden Maßnahmen sicherstellen. Denn nach den Worten des Gerichts soll durch § 85 Aktiengesetz „keine inhaltliche Unternehmensentscheidung auf das Gericht verlagert werden. Deshalb habe das Gericht „über die Person des Notvorstands keine strategische Richtungsentscheidung für die Gesellschaft (also die BTAG) zu treffen. Und ganz deutlich: „Die Notbestellung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken“ – fehlende Befristung hin oder her.

Genau so klar formuliert das Gericht einen Auftrag an den Aufsichtsrat: Von seinen Mitgliedern sei zu erwarten, „dass sie – gleichsam wie bei einem Konklave – so lange beraten, bis eine Mehrheit gefunden ist. Leider kann man sie dazu nicht irgendwo einschließen wie die Kardinäle bei der Papstwahl. Und bislang gibt es eher viel Qualm statt weißen Rauches.

Knapp über Null

Etwa, wenn man beim Notvorstand danach fragt, wie es denn nun mit einer Gehaltserhöhung im begonnenen Jahr aussieht. Eigentlich wollte David Koopmann uns das schon am 12. Dezember verraten – einen Tag nach der Aufsichtsratssitzung, auf der seine Finanzplanung für 2026 genehmigt werden sollte. Fatalerweise hat der Aufsichtsrat genau dies nicht getan – bis heute nicht. Deshalb will der Notvorstand nun eine überarbeitete Fassung vorlegen.

Mit einer Antwort auf die Gehaltsfrage ist wohl erst Ende Februar oder Anfang März zu rechnen. Faktisch läuft das auf eine Nullrunde im ersten Quartal hinaus. Angesichts dessen sind Appelle des Aufsichtsratsvorsitzenden, „sich weiterhin auf die tägliche Arbeit für unser Unternehmen zu konzentrieren, nun ja: billig. Wenn es denn wenigstens „unser“ Unternehmen wäre …

Der Betriebsrat hat deutlich gemacht, dass schon allein angesichts des unverdrossenen Engagements und der Loyalität der Beschäftigten mindestens eine Gehaltserhöhung in Höhe der aktuellen Inflationsrate nötig ist. Da sprechen wir über immer noch sehr bescheidene 2,3 Prozent. Eine strategische Entscheidung wäre das sicher nicht, aber allemal eine gute – für die Kolleginnen und Kollegen wir für das Unternehmen.

Mit kollegialen Grüßen

Joerg Helge Wagner

Stv. Betriebsratsvorsitzender“

ENDE des Zitates

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller