Peinlich: SPD und Grüne behandelten Mäurer beim Thema AfD wie einen Aussätzigen
Es ist unglaublich: Der Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz im Eilverfahren weiter untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Und die Bremer „Chefankläger“ von SPD, Linken und Grünen – schweigen. Obwohl diese noch am 6. Mai 2025 vehement die „Einleitung eines Parteiverbots-Verfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD)“ gefordert und sich dabei auf das „Urteil“ des Verfassungsschutzes bezogen hatten. Einer wehrte sich seinerzeit gegen den Schnellschuss, warb, sich doch bitte erst mit den harten Fakten zu beschäftigen und danach zu entscheiden: Ulrich Mäurer (SPD), bis Ende 2025 Bremens Innensenator. Wenn Sie den heutigen Text gelesen haben, werden Sie besser verstehen, weshalb Mäurer Ende 2025 aufgegeben hat.
Ich zitiere auszugsweise aus der Bürgerschaftsdebatte vom 6.5.2025. Insbesondere Mäurers „Koalitionspartner“ von SPD, Grünen und Linken befleißigten sich damals einer regelrecht ruppigen Sprache. Die CDU spielte mit, aber nicht ganz so empört. Beim Nachlesen kam mir der alte Schnack in den Sinn: Freund, Parteifreund, Feind.
Außerdem:
Ich kann jetzt noch besser nachvollziehen, weshalb Mäurer sich eine Auseinandersetzung auf diesem Parlamentsniveau nicht ein weiteres Mal antun wollte – und am Jahresende zurückgetreten ist.
Liebe Leserschaft, nehmen Sie sich bitte ein bisschen Zeit. Es lohnt sich. Fast könnte man sagen: Das Parlament, insbesondere dessen Präsidentin Antje Grotheer, haben sich derart unwürdig aufgeführt, dass normale Bürger sich eigentlich nur mit Grauen abwenden können. Allein, wie die Präsidentin den Innensenator mit ihrem regelmäßigen Läuten der Glocke ständig unterbrach und (vermutlich) nervte.
Zu Beginn zitierte ich SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör mit seinen – wie wir nun nach den aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln wissen – überaus voreiligen Äußerungen vom 6.5.2025:
Güngör:„Die AfD ist seit letztem Freitag (2.5.) ganz offiziell eine gesichert rechtsextreme, verfassungsfeindliche Partei. Seit letztem Freitag sitzen im Bundestag und in fast allen Landtagen in Deutschland Fraktionen einer gesichert rechtsextremen, verfassungsfeindlichen Partei. Wenn wir aktuellen Umfragen Glauben schenken wollen, dann sitzt auch hier in der Bremischen Bürgerschaft ab 2027 eine gesichert rechtsextreme, verfassungsfeindliche Partei. (…) Eine Partei, die unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und seine Institutionen verunglimpft und versucht, diese zu unterwandern.“
Auf Güngör folgten Reden aller anderen Fraktion. Zum Ende durfte Ulrich Mäurer für den Senat ran.
Das Plenarprotokoll in Auszügen:
Präsidentin Antje Grotheer erteilt Senator Ulrich Mäurer das Wort.
(…) „Am 11. bis 13. Juni 2025 findet die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) in Bremerhaven statt. Der Umgang mit der AfD wird ein Schwerpunktthema auf dieser IMK sein. Als Gastgeber und Vorsitzender der IMK habe ich das Ziel, bei dieser Konferenz konkrete Ergebnisse zu erzielen.
Dies setzt voraus, dass sich die Länder vorher verständigen, und wir werden dann voraussichtlich mit dem neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das weitere Vorgehen abstimmen. Ob das gelingt, weiß ich noch nicht. Diese Frage ist offen, vor dem Hintergrund, dass es gegenwärtig kein abgestimmtes gemeinsames Vorgehen, weder im Bund noch in den Ländern, gibt.
(…) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Landesbehörden und die Öffentlichkeit vorigen Freitag darüber informiert, dass der Bundesverband der AfD zu einer gesichert rechtsextremen Bestrebung hochgestuft wird. Das ist geschehen mit einer kurzen Pressemitteilung. Ich verrate hier kein Geheimnis: Der Freitag hat uns sehr irritiert, da niemand darauf vorbereitet war.
(Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau! Abschiedsgeschenk!)
Die Länder wussten von nichts. (…) Ich als IMK-Vorsitzender war auch nicht beteiligt, das ist so. Alle waren irritiert über den Zeitpunkt:
(Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig!)
Zwei Tage, bevor eine neue Bundesregierung antritt, eine so weitreichende Entscheidung ohne jegliche Vorankündigung rauszuhauen, das ist sehr irritierend.
(Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Dann kommt hinzu, dass dieses Gutachten, immerhin 1.100 Seiten stark, nicht publiziert worden ist. Auch das finde ich sehr merkwürdig, was mein rechtsstaatliches Verständnis angeht.
(Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Super! Applaus von BÜNDNIS DEUTSCHLAND!)
Es kommt dann noch hinzu, dass die Fachabteilung des Bundesinnenministeriums, die wir dann befragt haben: „Wie ist das möglich?“ uns gesagt hat: „Wir kennen das auch nicht.“ Auch das ist bezeichnend für dieses Thema.
(…)
Es hilft uns überhaupt nicht, wenn das Ganze hinter einer Wand des Verschweigens organisiert wird. Es geht hier nicht um einfache Höherstufungen. (…) Hier geht es darum, dass gravierende grundrechtliche Eingriffe damit verbunden sind.
Das eröffnet dem Verfassungsschutz erstmals die Möglichkeit, mit nachrichtendienstlichen Mitteln gegen die AfD vorzugehen. Das ist keine Lappalie, sondern ein gravierender Eingriff. Deswegen gehört es sich auch, dass man in einem rechtsstaatlichen Verfahren diese Dinge transparent macht, damit jeder auch wissen kann, aus welchen Gründen diese Höherstufung erfolgt ist.
(Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: So handeln Demokraten! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das steht in den 1.100 Seiten! Kann man sich durchlesen! Frau Dr. Winter und ich haben das gemacht!)
Nancy Faeser rät uns zur vorsichtigen Prüfung. Sie sagt dann weiter: „Es gibt keinen Automatismus für ein Verbotsverfahren“. Der neue, zukünftige Innenminister Alexander Dobrindt: „Die AfD muss man nicht wegverbieten, sondern wegregieren und sich über die Themen unterhalten,
(Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja! – Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
die die AfD groß gemacht haben.“
(…)
Wir haben jetzt die Situation, dass diese Entscheidung raus ist, und die AfD bereits beim Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren beantragt hat, über das in den nächsten zwei, drei Wochen entschieden werden wird. Das heißt, bis zur IMK, davon bin ich überzeugt, haben wir die erste gerichtliche Entscheidung. Dann wird klar sein, ob das Bundesamt diese Höherstufung weiterhin aufrechterhalten kann. Von daher gesehen ist der nächste Schritt, dass wir uns nun anschauen, was das eigentlich für die Situation in den einzelnen Bundesländern bedeutet.
Sie erinnern sich daran: Wir hatten da auch bisher immer eine sehr unterschiedliche Betrachtung gehabt. Es gibt Bundesländer, die schauen offensichtlich überhaupt nicht hin, weil sie kein Problem haben. In drei anderen ist es so, dass die Landesverbände seit Jahren als rechtsextrem hochgestuft worden sind.
(Glocke)
Präsidentin Antje Grotheer: Der Senat darf so lange reden, wie er will, aber dem Senat wird ebenfalls angezeigt, was die vereinbarte Redezeit ist. Das habe ich getan, das tue ich auch im Dreißig Sekunden-Rhythmus weiter. Bitte fahren Sie fort, Herr Senator!
Senator Ulrich Mäurer: Ja, aber davon bitte ich abzusehen.
(Heiterkeit)
Ich glaube, das Thema ist so ernst, dass Sie mir auch die Möglichkeit geben, dazu etwas zu sagen.
(Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besser nicht! – Glocke)
Wir haben die Situation in Bremen, dass wir seit 2022 den Landesverband als Verdachtsfall eingestuft haben. Diese Vorgehensweise des Bundes führt nun dazu, dass im Grunde genommen alle Länder jetzt wieder bei null anfangen müssen. Wir haben nichts miteinander abgestimmt, das ist natürlich eine völlig indiskutable Situation. Wenn der Bund hochstuft und die anderen Länder nicht mitziehen, was ist das für eine Botschaft nach draußen?
(Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Wir müssen diese Schularbeiten machen.
(Glocke)
Das heißt, wir müssen versuchen, da zu Gemeinsamkeiten zu kommen. Ich habe mir natürlich auch dieses Gutachten unter dem Aspekt angeschaut: Welche Rolle spielt hier Bremen? Ich kann Ihnen versichern, Bremen ist weiterhin keine Hochburg der AfD.
(Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Nur 15 Prozent! Das ist okay, Herr Senator?)
Nein, insofern ist es keine Hochburg der AfD.
(Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Herr Senator! Es ist okay? –
Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch egal!)
Wenn man sich die Aktivitäten dieser Partei anschaut: Diese Partei könnte auch 30 Prozent Wähler bekommen.
(Glocke)
Es geht hier darum, dass wir die konkreten Aktivitäten beurteilen. Das ist doch Gegenstand…
(Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ja, das hat das Bundesamt gemacht!)
Ja, aber wenn ich nachschaue, in diesen 1.100 Seiten haben wir drei Zeilen, die sich mit Bremen beschäftigen. Das heißt, da ist nichts drin.
(Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Da muss natürlich ein Antrag her, aus Bremen…)
Das heißt, für uns ist doch das – –, wir haben doch eine Ausnahmesituation.
Wie gesagt, wir haben eine Wählerschaft, die mit 15 Prozent ein sehr deutliches Zeichen setzt. Aber wir haben doch eine Situation, dass diese AfD
(Glocke)
mehr mit sich selbst beschäftigt ist, als dass sie nach draußen geht. Das heißt, wir müssen versuchen, diese Dinge zu organisieren und unter den Ländern zu einer gemeinsamen Position zu kommen.
(Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Es dauert länger!)
Es dauert nicht mehr sehr lange. Ich will enden damit, dass ich weitermache mit der Einschätzung dessen,
(Glocke)
was bisher passiert ist. Dieses mediale Chaos, das man angerichtet hat, setzt sich natürlich fort, wenn man sich mal die Annex-Themen anschaut.
Wir haben jetzt alles im Portfolio: Hessen verbietet die Reise von AfD-Mitgliedern ins Ausland. Andere fordern jetzt, dass Polizeibeamte als Mitglied nicht mehr im öffentlichen Dienst sein können.
(Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Wir fordern den Verbotsantrag! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Hessische Europaabgeordnete!)
Andere fordern, dass die Parteienfinanzierung eingestellt wird. Das sind alles sachliche Themen.
(Glocke)
Aber ich denke, man sollte vorher mindestens ein bisschen über die Rechtslage nachgedacht haben.
(Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Deswegen sage ich – damit komme ich zum Schluss –, wir müssen jetzt zwei Dinge machen: Wir brauchen eine gemeinsame Bewertung dieses Gutachtens durch Bund und Länder und das kann man sehr schnell machen.
Dann sollte man auch versuchen, mal einige Erfahrungen dazu zu organisieren. Das ist für mich das dritte Verfahren, an dem ich beteiligt bin.
(Glocke)
Die Erfolge waren bisher sehr bescheiden gewesen. Deswegen ist es notwendig, dass wir uns zum Beispiel auch mit Experten wie Peter Müller – der war Berichterstatter im NPD-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht –
(Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beim Verfassungsschutz sind die Experten!)
dass wir uns also mit solchen Mitarbeitern zusammensetzen, dass wir uns die Sachen anschauen und dass wir dann die Zeit nutzen, um in Bremerhaven eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte weitere Vorgehensweise entwickeln. – Vielen Dank!
(Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP)
Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen vor.
Doch, es hat sich gemeldet die Abgeordnete Dr. Henrike Müller.
Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Bei allem Respekt, Herr Innensenator, ich befürchte aber, das war jetzt nicht die Haltung des Senats, die Sie hier wiedergegeben haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Das wäre aber Ihre Aufgabe gewesen, nicht Ihre persönliche Haltung, sondern die Haltung des Senats darzustellen. Zumindest vom Bürgermeister konnte man öffentlich schon anderes nachlesen als die Einschätzung,
(Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Wo ist er denn? – Zuruf Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU])
die Sie jetzt hier getroffen haben.
Zweiter Punkt: Auch, wenn wir in Bremen derzeit noch so eine Bullerbü-Situation haben, was die AfD angeht, erwarte ich aber von einem Senat ein bisschen mehr Solidarität mit den ostdeutschen Ländern, die vor einer veritablen Katastrophe mit der AfD stehen.
(…)
Präsidentin Antje Grotheer: Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen…
…Senator Ulrich Mäurer, bitte!
(Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Ein Bürgermeister ist aber da! –
Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Er ist sprachlos!)
Senator Ulrich Mäurer: Danke schön, dass ich noch mal die Gelegenheit bekomme. Ich glaube, ich habe keinen Zweifel daran gelassen, dass mein heutiger Beitrag ein Beitrag war, den ich als Vorsitzender der Innenministerkonferenz gehalten habe.
(Widerspruch SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, genau! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Sie sprechen hier für den Senat! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind hier nicht bei der Innenministerkonferenz! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie sprechen hier als Senat!)
Das war mein Thema gewesen. Der Senat war bisher doch überhaupt nicht in der Lage gewesen, sich mit diesem Thema inhaltlich auseinanderzusetzen,
(Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir sind hier nicht in der IMK! –
Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Wir sind hier in der Bremischen Bürgerschaft!)
weil kein Mitglied des Senats außer mir bisher dieses Gutachten gesehen hat. Entschuldigen Sie mal, das ist doch – –.
(Widerspruch SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Doch, wir haben es uns angeguckt! Verdammt nochmal! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, wir haben es gelesen! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Was maßen sie sich eigentlich an!)
Der Senat – –.
(Glocke)
Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren! Kommen Sie bitte wieder zur Ruhe! Das Wort hat Senator Ulrich Mäurer.
Senator Ulrich Mäurer: Sehr gut.
(Widerspruch CDU – Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Er spricht doch gar nicht zu uns als Senator! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Er spricht doch für die Innenministerkonferenz!)
Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren! Wollen wir dieses Thema jetzt bitte geordnet zu Ende bringen! Herr Senator Ulrich Mäurer hat das Wort.
Senator Ulrich Mäurer: Noch einmal in aller Deutlichkeit: Der Senat hat bisher keine Möglichkeit gehabt, auch rechtlich nicht, sich dieses Gutachten anzuschauen. Das einzige, was wir gemacht haben: Wir haben den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission dieses Gutachten zur Verfügung gestellt. Das ist etwas völlig anderes.
Wie gesagt, es geht darum, das weitere Vorgehen zu beschreiben. Es macht doch keinen Sinn, wenn ich Ihnen heute erzähle, dass die Welt um uns herum völlig anders ist. Wenn Sie mal zählen: Wir haben drei Sitze im Bundesrat, dann kommt noch Thüringen dazu und dann haben wir sieben Stimmen im Bundesrat, wo wir 69 brauchen, um einstimmig so einen Beschluss durchzubringen. Das heißt, wir müssen doch ein Verfahren organisieren, damit wir dieses Thema voranbringen. Darum geht es mir doch.
(Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja und deswegen einmal vorneweg! Überzeugen sie ihre Kolleginnen und Kollegen!)
Ja, vorneweg.
(Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wenn wir Ihnen hier den Auftrag geben!
Das ist Parlamentarismus! – Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich habe doch, wie gesagt, – –
Ja, Entschuldigung, ich kann doch hier nur mal sagen, was wir zukünftig machen werden.
(Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir beschließen, was gemacht wird, Herr Senator! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir beschließen das hier!)
Ja. Ich habe Ihnen gesagt, was die nächsten Schritte sein werden.
(Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen jetzt aber endgültig nicht mehr vor.
Die Beratung ist geschlossen.
(…)
Abstimmung Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben?
(Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, 16 Stimmen der CDU, 1 Stimme der FDP)
Ich bitte um die Gegenprobe.
(Dagegen: Bündnis Deutschland, 2 Stimmen der FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos])
Stimmenthaltungen: (7 Stimmen der CDU, 1 Stimme der FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.“
ZITAT Ende
Na, liebe Leserschaft, hatte ich Ihnen zu viel versprochen?
Vertreter von SPD und Grünen konnten in der „Debatte mit Mäurer“ ihren unbändigen Drang nicht bezähmen, endlich die AfD zu verbieten.
Aus heutiger Sicht? Wer hat mit seiner Einschätzung richtig gelegen? Ganz genau, Mäurer, und keiner dieser Heißsporne.
Und die Wortführer vom Mai 2025? Die hüllten sich gestern allesamt – in Schweigen. OMG, wie peinlich ist das denn.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
Ulrich Mäurer ist ein alter „Schliefen‘ Fuchs (Jägersprache). Dem macht keiner so schnell was vor. Ich habe ihn seit seiner Zeit bei der Justiz im Auge gehabt. Er hat sich nie in eine Ecke stellen lassen, sondern er war immer zurückhaltend und überlegen. Ich denke da z.B. an den Justizskandal im Knast. Mäurer sprach damals als Einziger von „passiver Selbstjustiz“, ziemlich am Anfang des Skandals.
Er hat durch alle Gerichte auf ganzer Linie Recht bekommen durch deren Urteile gegen die beschuldigten Beamten.
Jetzt hat er wieder einmal sein „juristisches Gespür“ für/gegen politische Schnellschüsse bestätigt bekommen.
Warum lässt man solche „Polit-Profis“ fallen, Herr Dr. Bovenschulte?
Jahrelange Erfahrung, gepaart mit analytischem Denkvermögen ist unbezahlbar und davon trennt man sich nicht, niemals.
@ Andreas Bovenschulte: Trennen Sie sich lieber von Frau Görgi-Phillipp und Frau Kähler, die sind es nach dem Foto mit Koffern von KZ-Opfern nicht wert, in der Bürgerschaft zu sitzen – vor allem nicht im Präsidium.
Das Glockengeläute zwischen der sehr bedachten Rede von Ulrich Mäurer hat so etwas hofnarrenhaftes. Wie auch der Rest der Diskussion eher an eine pöbelhafte Menge erinnert, die einfach nur Steine auf denjenigen werfen will, der zur Vernunft mahnt, als an eine Parlaments-Sitzung zu einem sehr gravierenden Thema. Als Volksvertreter sind sie einfach nur peinlich und die Beiträge auf niedrigstem Niveau, die total am Zweck der Diskussion vorbei gehen. Wie wär’s mit etwas KI, um die Wortmeldungen etwas ausgewogener zu gestalten?
Und die Glocke könnte man doch wohl bestimmt auch automatisieren, oder braucht man dazu tatsächlich eine Präsidentin?
Die -linke- KPD wurde 1956 verboten. Gründe u.a. Beeinträchtigung der demokratischen Grundordnung, der gegenüber kämpferisch und aggressiv aufgetreten wurde, und das Verlangen nach sozialer Revolution. Berufsverbote wurden für ideologisch Nahestehende ausgesprochen. Und heute? Demokratie ist, wenn man trotzdem lacht. 🙂
Es war eine bemerkenswerte Sitzung, in der Ulrich Mäurer seiner eigenen Koalition unmissverständlich die Leviten las – und mit seinen Bedenken sollte er recht behalten. Aus reiner Ideologie drängte die rot-grün-rote Parlamentsmehrheit darauf, das Verbotsverfahren gegen die AfD, das schärfste Instrument einer Demokratie, voranzutreiben – unterstützt von weiten Teilen der Bremer CDU und der FDP.
Man muss kein Anhänger der AfD sein, um dieses durchsichtige Manöver zu erkennen und zu kritisieren. Wer die AfD wirklich stellen will, muss dies mit Argumenten und im parlamentarischen Wettstreit tun. Dazu aber scheinen die etablierten Parteien derzeit nicht in der Lage zu sein – was letztlich ihr eigenes Versäumnis ist.
Mich lässt das Gefühl nicht los, dass diese Figuren im Parlament im Kampf um die Plätze am Futtertrog ihren Hausverstand zwischen den Ohren suspendiert haben und/oder abgrundtief verlogen sind. Es gibt doch einfachste Zusammenhänge im Rechtsstaat, z. B. der, dass das Verfassungsgericht im Zweifelsfall bestimmt, was gegen das Grundgesetz gerichtet ist, also verfassungsfeindlich bezeichnet werden kann.
In den letzten 25 Jahren gab es ca. 100–150 Fälle, in denen mindestens Teile eines Gesetzes durch das BVerfG für verfassungswidrig erklärt wurden. Allein zum Thema Vorratsdatenspeicherung musste das BVerfG seit 2008 dreimal einschreiten, zuletzt 2023. Aber die ausgemachten Verfassungsfeinde in der Administration und den Parlamenten lassen nicht davon ab und versuchen, das Grundgesetz durch Privatisierung (Palantir) oder über die EU zum Nachteil der Bürger zu kastrieren. Auch die 150 eigenmächtigen Grundgesetzänderungen durch die mutmaßlichen Verfassungsfeinde sprechen eher gegen die beeidigten Personen.
Mir kommt es so vor, als hätten die den Tipp von Hermann Göring im Umgang mit politischen Gegnern verinnerlicht: „Wir haben unseren Gegnern einfach das vorgeworfen, was wir selbst gemacht haben.“
Was meinen die Figuren eigentlich mit „rechtsextrem“? – Klassisch: Für geerbte Vermögen und Privilegien? Also z. B. weniger anteilige Steuern und Abgaben für Reiche als für Arme? Oder meinen die den Hang zum Korporatismus aka Faschismus? Also Verschmelzung von Staat und Kapital, wie wir es vor dem Post-Corona-Staat gesehen haben? Oder die Neigung zum Führerprinzip? Also das, was sich im wahrscheinlich grundgesetzwidrigen „Fraktionszwang“ manifestiert?
Herrn Mäurer gilt all mein nachträgliches Mitgefühl. Was muss der Mann angesichts des Niveaus der Debattenbeiträge seiner Koalitionäre gelitten haben, wenn diese repräsentativ vor allem auch für koalitionsinterne Diskussionen gewesen sein sollten! Logik und präzises Denken gehören nicht zu den Stärken der Koalitionäre. Aber was macht das schon, wenn man dafür die richtige Gesinnung hat?
Selbst wenn dir AfD nicht rechtsextremistisch wäre (was sie IMHO ist) – wer wählt freiwillig einen solchen Haufen von schamlosen Selbstbedienern?
Hier der Link zu dem Redebeitrag von Ulrich Mäurer in der Debatte:
https://vimeo.com/1081907340?fl=pl&fe=cm#t=3h54m24s
Die Einstufung durch den Verfassungsschutz ist bei dem Anliegen, den Status der AfD zu klären, streng genommen unerheblich. Als Behörde kann der Verfassungsschutz zwar Gutachten jeglicher Art erstellen, die letztliche Entscheidung müssen jedoch die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht fällen. Das Gericht wird dabei nicht von sich aus tätig. Es benötigt einen Antrag, der entweder vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung kommen muss.
Bremen hat sich für den beschlossenen Antrag, der in eine Bundesratsinitiative münden soll, argumentativ stark auf die Einstufung des Verfassungsschutzes gestützt. Nichtsdestotrotz bleibt das Anliegen, den Status der AfD zu klären, vollkommen valide. Die AfD besteht seit 13 Jahren. Sie hat sich von einer Anti-Euro-Partei zu einer rechtskonservativen, rechtsradikalen und schließlich vielleicht auch rechtsextremen Partei entwickelt. Keine andere Partei möchte mit einer Kraft zusammenarbeiten, die im Verdacht steht, nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen.
Nun stellt sich die entscheidende Frage: Steht die AfD auf dem Boden der Verfassung oder nicht? Politisch wie gesellschaftlich kommt man seit Jahren zu unterschiedlichen Beurteilungen. Mittlerweile ist ein Streitniveau erreicht, das eine Klärung zwingend gebietet. Es gilt, die Frage, ob die AfD eine verfassungskonforme, nicht-extremistische Partei ist, höchstrichterlich klären zu lassen.
Wie dargelegt, kann dies nur das Bundesverfassungsgericht leisten, sobald es den Auftrag erhält, sich mit dem „Antrag auf Entscheidung“ zu befassen, ein Verfahren, das oft verkürzt als Parteiverbotsverfahren bezeichnet wird. Dabei ist dieser Antrag kein direktes Verbot, sondern die abschließende Prüfung der Verfassungskonformität. Einfach gesprochen gibt es zwei mögliche Ergebnisse:
1. Die Partei ist verfassungswidrig:
Dann ist sie per höchstrichterlicher Entscheidung aufzulösen.
2. Die Partei ist verfassungskonform:
Dann müssen alle anderen Parteien die Positionen der AfD nicht nur ertragen, sondern grundsätzlich auch eine Zusammenarbeit in Erwägung ziehen.
Die Auseinandersetzung mit der Bewertung der AfD dauert bereits Jahre, fast ein Jahrzehnt, an.
Offene, strittige, unschlichtbare Fragen werden in Deutschland vor Gerichten geklärt.
Wir haben einen Punkt in der Gesellschaft erreicht, an dem diese Frage nun wirklich abschließend beantwortet werden muss.
Aus diesem Grund habe ich als Abgeordneter der FDP in der freien Abstimmung für den Antrag gestimmt.
Ich bin überzeugt, dass sogar eine AfD-Fraktion, die es in Bremen qua Inkompetenz nicht gibt, für den Antrag hätte stimmen müssen.
Es sollte im eigenen Interesse der AfD liegen, ihren Status endgültig zu klären.
Dass die Partei bundesweit kein Interesse daran zeigt, ist durchaus bezeichnend.
Für mich als Demokraten spricht übrigens, abgesehen vom immensen Ressourceneinsatz beim Bundesverfassungsgericht. nichts dagegen, auch sämtliche anderen Parteien des aktuellen und des letzten Bundestags vom Bundesverfassungsericht prüfen zu lassen.
Ich will aber auch keinen Hehl draus machen, dass ich überzeugt davon bin, dass ein relevanter Anteil der AfD diesen Staat abschaffen und Staatsbürger nach Phänotyp klassifizieren will und das an verschiedenen Stellen oder durch entsprechende Mitglieder auch immer wieder zum Ausdruck
Jetzt ist die Frage, die sich auch für meine persönliche Einordnung ergibt;
Sind das einzelne verwirrte Stimmen oder der Kern und das Gros der Partei?
Diese Frage kann nur das Bundesverfassungsgericht klären und es sollte nach dieser langen Zeit der öffentlichen Debatte auch endlich darüber entscheiden dürfen.
@Gökhan Brandt, Sie haben recht: Das Verfassungsgericht sollte diese Frage klären – oder die Altparteien und ihre Medien sollten von dieser Behauptung und ihren Derivaten über die AfD ablassen. Das werden sie aber nicht tun, weil sie dann verlieren würden.
Denn so läuft das Propagandaspiel nun mal nicht. Es geht nicht um Rechtsstaatlichkeit oder gar um Demokratie. Das Ganze erinnert ein wenig an den Schulhof: Ein Kind wird von der aggressiven Gruppe zum Drangsalieren auserkoren. Wenn sich das Opfer zur Wehr setzt, behaupten die Täter plötzlich, das Opfer sei der Aggressor – und kommen damit durch. Das ist die vorherrschende infantile und bösartige Mentalität.
Das Gutachten des Inlandsgeheimdienstes ist zusammengebastelter, absoluter Mist, der eigentlich gegen diese Behörde selbst spricht. Mich wundert es nicht, dass sie weder Industriespionage vereiteln noch politisch motivierte Straftaten wirklich aufklären.
Dass es in den Altparteien Figuren gibt, die darauf abfahren und sich ernsthaft auf dieses Machwerk beziehen, sagt mehr über sie als über die AfD – und zwar nichts Gutes.
Meine These ist: Es gibt im Parlament keine wirklich demokratischen Parteien. Deren innere Organisation ist oligarchisch strukturiert. Das zeigt sich an vielen Punkten: Wahlen von Funktionären durch Delegierte, meinst Mandatsinhaber und ihre Kofferträger. Das plötzliche Auftauchen von Spitzenkandidaten, von denen vorher niemand etwas gehört hat. Die Parteibasis hat wenig bis gar nichts zu sagen. Mit Sieling hat die SPD einen Bürgermeister installiert, der gar nicht auf dem Wahlzettel stand – eine antidemokratische Spitzenleistung. Bei der CDU wird jedes Mal ein neuer Hoffnungsträger wie Kai aus der Kiste gezaubert. Solche Parteien fördern angepasste, verlogene Opportunisten. Das gilt bei BD, AfD und BSW natürlich genauso.
Diese oligarchischen Parteistrukturen kopieren sie natürlich in die Gesellschaft – weil diese negativ selektierten Figuren sich gar nichts anderes vorstellen können.
Parteien sind strukturell unverzichtbar für repräsentative Demokratien. Gleichzeitig zählen sie zu den Institutionen mit dem größten Vertrauensverlust. Diese Spannung resultiert sowohl aus ideologischen Differenzen aber insbesondere aus einer Transformation der Parteifunktion:
Parteien haben sich von gesellschaftlichen Vermittlungsinstanzen zu professionellen Organisationsapparaten für Karrierechancen von Einzelpersonen und Gruppen („Seilschaften“) entwickelt.
Merkmale dieser Entwicklung sind: zunehmende Karrierelogiken, programmatische Entleerung zugunsten taktischer Positionierung, sinkende Mitgliederzahlen und reduzierte Wahlerfolge bedingen eine wachsende Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen. Hinzu tritt eine umfassende Abwälzung von Verantwortungs- und Reputationsrisiken bei Darstellung und Votierung.
Die Folge ist ein demokratisches Paradox:
Entscheidungen werden getroffen, ohne dass Akteure langfristig für ihre Wirkungen einstehen. Verantwortung wird kommuniziert, aber nicht getragen.
Voraussetzung für Verantwortungsübernahme ist aber Fachkompetenz und Handlungsfähigkeit. Vertrauen erodiert dort, wo Bürger politische Prozesse als haftungsfrei, weil verantwortungs-befreit erleben.
Wenn hierzu zu existenziellen Fragestellungen unter Auslassung wichtiger Grundvoraussetzungen (Aus-Reden lassen/Zuhören/Wertschätzung etc) bei einer demokratischen Meinungsbildung – sogar innerhalb der eigenen Parteizugehörigkeit – im öffentlich-parlamentarischen Umgang postpubertäre Umgangsformen herausgekehrt werden, statt einer ernsthaften, sachbezogenen Themen-zentrierung im Diskursumgang , führt das unmittelbar und sofort zu weiterem Vertrauensverlust in Parteien und zentrale politische Institutionen.
Bürgerfrust entlädt sich dann auch in populistische Wahlalternativen. Also erstmal mit gutem demokratischen Vorbild vorangehen und die Motivationen für die Wahlalternativen weg-regieren!
An ein Parteiverbotsverfahren hat die Verfassung und die Rechtsprechung zu Recht ihre bekannten Vorgaben an Inhalt, Zweifelsfreiheit und Sorgfalt formuliert.