Chef-Lehrer Rackles benimmt sich daneben / Gericht bestätigt Koopmann – vorerst

18.03.2026 8 Von Axel Schuller

Bremens Bildungssenator Mark Rackles benimmt sich total daneben, beschimpft politisch andersdenkende Schüler als „rechte Dumpfbacken“. Bevor der Shitstorm so richtig losbraust, „entschuldigt“ er sich, ändert seine Posts bei LinkedIn und Facebook, am Ende löscht er sie komplett. Und jetzt? Vergangen und vergessen? Nach dieser spaltarischen, ja fast schon hetzerischen senatorischen Äußerung – was sollen eigentlich Jugendliche vom obersten „Lehrer“ des Landes halten, der sich offenbar nicht immer im Griff hat? Und: Die Führungsmisere beim WK geht in eine neue Runde (s.u.).

Schüler und Politik ist ja ohnehin ein schwieriges Thema. Bremer Schulklassen füllen bei jeder Bürgerschaftssitzung die Ränge des Parlamentes. Ich frage mich dann stets, ob die Eindrücke, die sie dort sammeln, ür die Demokratie wirklich so förderlich sind. 

Während Schülerinnen und Schülern beigebracht wird, auch anders Denkenden gegenüber Toleranz aufzubringen; den Gegenüber ausreden zu lassen und erst anschließend die eigene Meinung zu äußern – erleben Schülerinnen und Schüler in der Bürgerschaft etwas völlig anderes: Abgeordnete, die ihren Kolleginnen und Kollegen, teilweise mit unqualifizierten Äußerungen, ins Wort fallen. Oder Parlamentarier, die ihre  politischen Mitbewerber teilweise eher wie Gegner verbal attackieren.

Besonders kurios: Bremer Politiker sprechen sich für ein Handyverbot in Schulen aus. Mehr noch, sie wollen den Zugang zu Social Media von einer Altersgrenze abhängig machen.

Gleichzeitig erleben Schüler in Bürgerschaftssitzungen, wie ein Großteil der Abgeordneten den Debatten nicht folgt, sondern auf Handy- und Pad-Displays guckt. 

Mit solchen Eindrücken kehren Jugendliche in ihre Schulen zurück – und machen sich ihren eigenen Kopf. 

Und dann haut Bildungssenator Mark Rackles (SPD) ohne jedes Maß auf die Pauke. Peinlicher geht’s kaum.

Zum besseren Verständnis: Mitglieder der Schüler Union (SU), die sich als Jung-CDUler verstehen, hatten dagegen gewettert, dass die Gesamtschülervertretung – aus ihrer Sicht – zu weit links unterwegs sei. Zwei SUler waren deshalb aus der GSV ausgetreten.

Darauf pestete Bremens Cheflehrer Rackles öffentlich los.

In seinem Original-Post hieß es wörtlich:

„Schon zu meiner Schulzeit sammelten sich rechte Dumpfbacken in der SU/Schüler Union…scheint sich nicht viel geändert zu haben. Die Kofferträger der CDU Brementragen gerade den breiten Kulturkampf von CDU & #noAfD gegen links orientierte Strukturen, Initiativen, Buchhandlungen & Menschen in die Schüler:innen-Vertretungen Bremens. Der Gesamtschüler:innen-Vertretungen (GSV) wird von den Jung-Merzianern vorgeworfen, dass sie große Sympathien gegenüber dem Linksradikalismus, Linksextremismus und linker Gewalt hätten.(…)“

Als die Empörung über den Begriff „Dumpfbacken“ losbrach, löschte er den ersten Satz des Posts.

Aber auch ohne diese Einleitung war die öffentliche Äußerung alles andere als senatorabel.

Mittlerweile hat er seine Entgleisung komplett aus dem Netz genommen.

Wirklich schade, mein erster Eindruck von Rackles im Oktober 2025 war: Der hat keinen Schiss vor dem Behörden-Apparat, nicht mal vor der GEW. Der will etwas, der kann etwas bewirken.

Jetzt muss ich aber feststellen: Dieser Mann hat mit seinem Post speziell für Schülerinnen und Schüler ein extrem schlechtes, Vorbild abgegeben, dass es keineswegs reicht zu sagen: „Ich  entschuldige mich.“

Nebenbei: Ich habe in der Schule noch gelernt, dass man sich nicht entschuldigen kann, sondern nur um Entschuldigung bitten kann.

Rackles fällt bei Facebook und LinkedIn übrigens immer wieder mit Ausfällen gegen Konservative auf, wo ich mich dann frage: Will er sich jetzt den Linken in der Bremer SPD an die Brust werfen, oder was soll das?

Ich denke, Rackles sollte sich darum kümmern, wofür die Bremische Bürgerschaft ihn gewählt hat: Die Bremer Bildung endlich auf Vordermann zu bringen.

Damit hätte er wahrlich mehr als genug zu tun.

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Thema Notvorstand im Weser-Kurier 

Das Oberlandesgericht Bremen hat jetzt über die Beschwerde des 50%-Eigentümer Christian Güssow entschieden. Die Bestellung des Ex-Vorstandes David Koopmann zum Notvorstand (bis sich der Aufsichtsrat auf einen neuen Chef einigt) ist demnach „rechtmäßig“ erfolgt. Der Vertreter der anderen 50% Eigentümeranteile, Dr. Ulrich Hackmack, dürfte sich darüber aber nicht so richtig freuen. Denn das OLG hat die Zeit des (von Hackmack unterstützten) Notvorstandes Koopmann befristet. Bis 12. März 2027 muss der Aufsichtsrat endgültig einen neuen Vorstand berufen.  

Für Spezial-Interessierte hier die OLG-Presseerklärung vom 18.3.26 im Wortlaut:

Bestellung und Auswahl eines Notvorstandes rechtmäßig

„Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 12.03.2026 eine Beschwerde gegen die Bestellung des früheren Vorstandes eines bremischen Medienunternehmens zum Notvorstand zurückgewiesen, dessen Bestellung jedoch befristet.

Der Aufsichtsrat des Medienunternehmens hatte sich nach Ablauf der Amtszeit des alleinigen Vorstandes der Gesellschaft, der die Gesellschaft nach außen vertritt, nicht auf einen Nachfolger einigen können. 

Das Amtsgericht Bremen bestellte daraufhin in einem eigens dafür vorgesehenen unternehmensrechtlichen Verfahren einen Notvorstand, damit das Unternehmen über eine Vertretung verfügt und im Geschäftsverkehr handlungsfähig bleibt.

Das Amtsgericht wählte hierfür den bisherigen Vorstand aus. Hiergegen wendete sich die Beschwerde einiger Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Beschwerdeführer rügten, dass die Auswahl des Kandidaten eines der beiden „Lager, die sich im Aufsichtsrat gebildet haben, fehlerhaft sei.

Der 2. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtsin Bremen hat die Beschwerde im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen. Im Vordergrund der zu treffenden Auswahlentscheidung stehe der Zweck, die Funktionsfähigkeit und den Geschäftsbetrieb des führungslosen Unternehmens aufrecht zu erhalten. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht sich darauf gestützt habe, dass der bisherige Vorstand aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für das Unternehmen mit allen unternehmensinternen Abläufen vertraut sei und keine Einarbeitungszeit benötige. Dagegen sei es nicht Aufgabe der Gerichte, einen Richtungsstreit zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern über die künftige Ausrichtung des Unternehmens zu entscheiden.

Allerdings hat der Senat die Bestellung des Notvorstandes auf den Zeitraum von einem Jahr befristet. Ohne diese Maßnahme sei zu befürchten, dass die im Gesetz vorgesehene Notlösung zur Dauerlösung erstarke, sollte ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder keinen Anlass für eine Bestellung eines regulären Vorstandes sehen.

Der Senat hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, so dass die Entscheidung rechtskräftig ist.“

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Die Debatte über den Gastkommentar von Dr. Volker Redder hat sich nach 31 Leser-Meinungen im Kreis gedreht. Deshalb habe ich das Forum zu diesem Beitrag geschlossen.

Ab sofort gilt also. Bitte Kommentare zu den neuen Themen. Vielen Dank! 🙂