NEUE VERSION: Högl überrascht bei Einweihung des Condé-Denkmals / Im Anhang: Erhellende Broschüre
Feierstunde zur Einweihung des Mahnmals zum Gedenken an den Tod von Laye-Alama Condé. Der vermeintliche Drogenhändler war am 7. Januar 2005 nach einer Brechmittel-Zwangsgabe durch den Polizeiarzt gestorben. Auffällig bei der gestrigen Feierstunde: Während Innensenatorin Dr. Eva Högl das Wort „Drogen“ nicht in den Mund nahm, erinnerte der amtierende Polizeipräsident Dirk Fasse an diesen Teil der traurigen Geschichte; zumindest kurz.
ACHTUNG: Nachträgliche Ergänzung um die Broschüre von Ex-Polizeipräsident Lutz Müller und Ex-Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Daraus geht hervor, dass die Verantwortung für die Folgen bei der Brechmittelvergabe NICHT bei der Polizei lag. Zwei Ärzte und zwei Sanitäter waren zugegen, als Laye-Alama Condé ins Koma fiel.
Ein enger Verwandter zeichnete während der Feierstunde in seiner Rede ein Bild vom warmherzigen Laye-Alama Condé, der einem seiner kleinen Brüder in Sierra Leone ein Fahrrad schickte.
Högl betonte, die Verantwortung für den Tod des damals 35-Jährigen trage die Bremer Politik und Verwaltung. Sie erinnerte, dass Condé kein Asyl erhalten hatte, und er hätte ausreisen müssen. Freilich habe er keine Papiere gehabt, so dass eine Ausweisung nicht möglich gewesen sei.
Bremen habe sich nach dem Tod der Problematik gestellt und die Brechmittelvergabe eingestellt. Seinerzeit sei die Gewalt (Brechmittel) gegen den Festgenommenen zwar rechtlich legitimiert gewesen, aber nicht länger zu rechtfertigen. Auch habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2006 den Brechmitteleinsatz als Folter geächtet.
Dirk Fasse, Bremens oberster Polizist, erinnerte zumindest daran, weshalb Condé in Polizeigewahrsam genommen worden war.
Im Blog bremensogesehen vom 6.1. 2023 hieß es zu den Details:
„Zur Erinnerung: Die Polizei hatte Laye-Alama Condé am 27. Dezember 2004 um 0:10 Uhr am Sielwalleck vorläufig festgenommen. Der 35-Jährige stand im Verdacht, mit Drogen gehandelt zu haben. Die zwei Beamten brachten ihn ins Polizeipräsidium in die Vahr. Die Polizisten hatten den Verdacht, dass Condé etwas verschluckt habe. Beispielsweise kleine, eingepackte Kokainkügelchen…
Darauf wurde eine sogenannte Exkorporation angeordnet. Dabei werden verschluckte Gegenstände unter Anwendung von – damals Brech-, heute Abführmitteln – aus dem Körper herausgeholt.
Ein Polizeiarzt verabreichte dem damals 35-jährigen, gesund wirkenden, Mann ein Brechmittel mit viel Wasser per Nasen-Magen–Sonde. Condé versuchte immer wieder, das Erbrochene nicht auszuspucken, sondern sofort herunterzuschlucken. Dennoch kamen vier Kokain-Kügelchen heraus. Ein fünftes später bei der Obduktion.
Der Mann ist schließlich am 7. Januar 2005 im Joseph-Stift gestorben. Die Obduktion ergab: Laye-Alama Condé ist durch die erhebliche Wasserzufuhr ertrunken und Erbrochenes war beim Versuch, dieses herunterzuschlucken, in die Atemwege/Lunge geraten. Außerdem wurde eine Herz-Vorschädigung festgestellt.
Der Fall beschäftigte mehrere Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof. Am Ende wurde das Verfahren gegen den Polizeiarzt gegen Zahlung von 20.000 Euro an Condés Mutter eingestellt. Vom Land Bremen erstritt die Mutter 10.000 Euro.
Bremen wendet das Brechmittel seit dem tragischen Tod des vermeintlichen Dealers nicht mehr an. Heute werden Abführmittel eingesetzt, um verschluckte Drogen-Portionen („Bodypacking“) aus dem Körper herauszuholen.“
Condes Bruder beschrieb Laye-Alama Condé gestern als fürsorgliches Familienmitglied. So habe er vor seinem Aufbruch nach Deutschland die Geschwister in die Pflicht genommen, Eltern und Großeltern beizustehen. Das aus Bremen nach Sierra Leone geschickte Fahrrad sei ein Symbol für den Wunsch des Toten gewesen, stets zu teilen.
Die Grüne Kai Wargalla betonte, nirgendwo in Deutschland sei die Brechmittelfolter so intensiv wie in Bremen eingesetzt worden. Und immer seien es schwarze Männer gewesen. Miriam Strunge (Linke) erklärte, die „Brechmittelfolter“ stelle „den Tiefpunkt der bremischen Geschichte“ dar.
Gundula Oerter von der BI, die für die Schaffung des Mahnmals gekämpft hatte, hielt den zuständigen Bremer Institutionen wie Senat, Bürgerschaft, Justiz und Ärztekammer in 1.267 Fällen vor, den Brechmitteleinsatz geduldet oder wie die Ärztekammer „sich weggeduckt“ zu haben.
Weitere Rede-Inhalte, liebe Leserschaft, finden Sie bitte bei „buten un binnen“ und gegebenenfalls im Heimatblatt. Bei BuBi wies Frau Högl darauf hin, „auch ein einziger verstorbener Mensch, an den wir denken und der uns Mahnung sein soll, rechtfertigt so ein Mahnmal“.
Frau Dr. Högl, Frage für Leser m/w meines Blogs: Wo steht in Bremen ein Mahnmal für die 752 Drogentoten (nur in der Stadt Bremen) zwischen dem Jahr 2000 und jetzt? Opfer der ungezählten Dealer in dieser Stadt?
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
NACHTRAG: Liebe Leserschaft, ein Viertel-Bewohner hat mich darauf hingewiesen, dass es in Bremen einen Ort gäbe, an dem der Drogentoten gedacht werde. Und zwar einen Stein am Ziegenmarkt. Gerade nachgemessen: 95 Zentimeter hoch, und leider begehrter Pinkelort für Hunde, wie ich eben selbst beobachtet habe (S., 27.9., 16:30). Ursprünglich war der Sterin für die Opfer der Drogen Alkohol und Tabak aufgestellt worden. Mittlerweile werde dort auch der Opfer von Heroin und anderen Drogen gedacht. Mein Fehler: Ich hatte bei der Suche im Netz den Begriff „Mahnmal/Denkmal für Drogentote“ eingegeben und nicht: „Gedenkstein“.
Ihr as
Hier nun die Broschüre des Innenressorts und des Polizeipräsidenten. Diese wirft große Zweifel an der Arbeit der beteiligten Ärzte.auf.
Mein Tipp: Unbedingt lesen.
Ich habe mich schon früher zu dem VG Laye Alama Condé geäußert.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen und fühle mich darüber hinaus durch die heutigen Redebeiträge „komplett“ bestätigt.
In einem Leserbrief habe ich mal geschrieben:
„Kein Mensch, der sich in polizeilicher Obhut befindet, darf darin um sein Leben fürchten müssen, geschweige denn darin umkommen“.
Das gilt weiterhin.
Und wenn man mit beiden Augen das Geschehen betrachtet, ist mir unerklärlich, wie aus einem Menschen, der wissend um sein Handeln, das das Leiden seiner „Kunden“ verstärkt, wissend um das Risiko deren Todes sie zur Geldbeschaffung hat kriminell werden lassen, sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzt (selbst wenn nach heutiger Rechtsnorm rechtswidrig) ein schuldloses Opfer zu machen, ohne seinen aktiven Anteil am ursächlichen Geschehen zu berücksichtigen.
Würde man all denen, die Ärztefehler im Krankenhaus und nicht im Polizeigewahrsam erlitten haben oder daran gestorben sind, ein Denkmal setzen …? Tausende allein in Bremen. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass ein schreckliches Geschehen für undemoktatische politische Einflussnahme operationalisiert wird.
Am 15.12.2020 erreichte die Bremische Bürgerschaft der Antrag auf Errichtung eines Mahnmals für Herrn Condé. Damals hielt ich im Landtag folgenden Redebeitrag, den ich auch heute inhaltlich so wieder halten würde:
„Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
immer wenn man glaubt, alle politischen Absurditäten im linksregierten Bremen kennengelernt zu haben, wird man durch neue parlamentarische Initiativen der Koalition eines Besseren belehrt. In ihrem vorliegenden Antrag fordern die Regierungsfraktionen, in Bremen einen dauerhaften Gedenkort zu schaffen, der mahnen soll, „dass niemand in polizeilicher Obhut einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen werden, nachhaltig zu Schaden oder gar ums Leben kommen darf“. Hintergrund ist der Tod des aus Sierra Leone stammenden Laye-Alama Condé vor 15 Jahren. Conde war von der Bremer Polizei festgenommen worden, weil er im Verdacht stand, mit Rauschgift zu handeln. Um möglicherweise verschluckte Beweisstücke zu Tage zu fördern, wurde dem Tatverdächtigen ein Brechmittel verabreicht. Der Mann starb einige Tage später im Kran-kenhaus.
Meine Damen und Herren,
das geforderte Mahnmal ist schon deshalb überflüssig, weil die rechtsstaatliche Ordnung in Deutschland eine unmenschliche Behandlung von Tatverdächtigen verbietet. Brechmittel zur Beweissicherung werden in Bremen schon seit dem Tod von Herrn Condé im Jahre 2004 nicht mehr eingesetzt. Seit dem in 2006 ergangenen Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs ist diese Methode in ganz Deutschland verboten. Es stellt sich deshalb die Frage, welche unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen in der Gegenwart, die Personen hierzulande in Polizeigewahrsam erleiden, diesen Antrag und einen Gedenkort rechtfertigen?
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass es den Initiatoren einmal mehr darum geht, unserer Polizei pauschal menschenverachtendes Verhalten zu unterstellen und so den täglichen Einsatz der Beamtinnen und Beamten für die Sicherheit in Bremen zu diskreditieren. Schon aus diesem Grund werde ich der Vorlage nicht zustimmen!
Hinzu kommt, dass der von den Antragstellern gewollte „Ort des Gedenkens“ im Zusammenhang mit dem Tod von Herrn Condé als Huldigung für einen Drogendealer missverstanden werden könnte, der Condé offensichtlich war. Zunächst im Zuge des Brechmitteleinsatzes und später bei der Obduktion des Leichnams wurden bei Condé insgesamt fünf Kokainkügelchen entdeckt, wie sie im Straßenhandel angeboten werden. Trotz seines tragischen Todes ist Condé sicherlich keine positiv besetzte Person, die ein öffentliches, vom Steuerzahler finanziertes Denkmal verdient hätte. Bei dem Mann handelte es sich um einen Zuwanderer aus dem westafrikanischen Sierra Leone, der 2001 nach Deutschland kam und hier einen Asylantrag stellte, der aber abgelehnt wurde. Seitdem lebte er mit einer Duldung in Bremen, war also ausreisepflichtig, verweigerte aber die Rückkehr in sein Heimatland. In Deutschland geriet er mit dem Gesetz in Konflikt und wurde im Dezember 2004 schließlich wegen des Verdachts auf Drogenhandel verhaftet. Der Rest ist bekannt. Eine solche Person auch nur mittelbar mit einem Gedenkort zu ehren, würde das Rechtsempfinden der breiten Bevölkerung verletzten und so das Vertrauen der Bürger in Politik und Rechtsstaat weiter erodieren. Das können wir uns gerade in der historischen Krisensituation, in der sich Deutschland gegenwärtig befindet, ganz und gar nicht leisten!
Dass Laya-Alama Condé in Polizeigewahrsam im Zusammenhang mit der Verabreichung eines Brechmittels zu Tode kam, ist wie gesagt tragisch und hätte nicht passieren dürfen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Herr Condé noch leben könnte, wenn er gegen die polizeiliche Maßnahme nicht erheblichen Widerstand geleistet hätte. Der hatte nämlich zur Folge, dass die ihm unter Zwang verabreichte Flüssigkeit in seine Lunge gelangte und schließlich zum Atemstillstand führte. Zu diesem Schluss kam auch der Bundesgerichtshof in der Begründung seines Revisionsurteils von 2010. Es ist deshalb zu einfach, die Verantwortung für den Tod von Herrn Condé einseitig bei den Bremer Ermittlungsbehörden zu suchen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Brechmitteleinsatz zur Beweissicherung bis zum Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs im Jahre 2006 hierzulande als rechtmäßig galt und auch das Bundesverfassungsgericht in einer vorläufigen Beurteilung 1999 die Auffassung vertrat, dass Brechmittel zur Sicherung von Beweisen „im Hinblick auf die Menschenwürde und die Selbstbelastungsfreiheit keinen grundsätzlichen verfassungsgerichtlichen Bedenken unterliegt“.
Meine Damen und Herren,
auffallend ist der krampfhafte Versuch der Antragsteller, die damals an führender Stelle verantwortlichen SPD-Politiker – namentlich die früheren Bürgermeister Scherff und Böhrnsen sowie den damaligen Justizstaatsrat und heutigen Innensenator Mäurer – im Fall Conde „reinzuwaschen“ und in einem positiven Licht erscheinen zu lassen. Es gibt aber noch einen weiteren führenden Sozialdemokraten, der seinerzeit ein vehementer Befürworter des Brechmitteleinsatzes war, im Antrag aber keine Erwähnung findet. Nun kommt dieser Spitzenpolitiker zwar nicht aus Bremen, ist dafür aber umso prominenter: Es handelt sich um keinen geringeren als den derzeitigen Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. Als Innensenator von Hamburg führte Scholz den Brechmitteleinsatz 2001 in der Hansestadt ein und verteidigte diese Methode auch dann noch als „alternativlos“, nachdem der Nigerianer Achidi John im Dezember desselben Jahres bei einem polizeilich angeordneten Brechmitteleinsatz im Universitätsklinikum Eppendorf zu Tode gekommen war. Aber diese kleine Anekdote nur am Rande!
Ich lehne den Antragt ab und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Mein beruflicher Alltag besteht zu einem erheblichen Teil darin, dass ich Kernursachen von Problemen finde und möglichst beseitige. Als Medien- und Politikbeobachter stelle ich fest, dass es im öffentlichen Raum völlig unmöglich ist, bei Leuten durchzudringen, weil sie von Framing-Begriffen wie hypnotisiert sind. Das liegt auch am unreflektierten Medienkonsum das unterscheidet sich nicht von unreflektierten Drogengebrauch.
Elisabeth Wehling, Autorin eines Framing-Handbuchs für die ARD, hat das Problem in einem anderen, produktiveren Buch ausführlich beschrieben: Politisches Framing. Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht, 2016.
„Drogentote“, „Drogenkriminalität“ sind so Begriffe, die der in der Sphäre meiner konservativen Freunde gerne benutzt werden, um polizeiliche Maßnahmen herbeizusehnen oder zu rechtfertigen. Kaum einer ist in der Lage, einfache Leitfragen ehrlich zu beantworten:
Warum werden Rauschmittel konsumiert?
Woran sterben manche Konsumenten mancher Drogen eigentlich, also im medizinischen Sinn?
Warum duldet man in der Bahnhofstraße und in der Nähe der Sielwall-Kreuzung offenen Drogenverkauf?
Könnte man die Täter überhaupt bestrafen, gibt es ausreichend Gefängniskapazität?
Wer profitiert wirtschaftlich und politisch davon, außer den Drogenkartellen?
Verbessert das Verbot eigentlich die wirtschaftlichen und politischen Profite?
Die Antworten darauf sollten uns schwerstens beunruhigen. Das tun sie aber nicht, weil die Antworten dank der Emotionalisierung mittels der Framing-Begriffe keiner hören kann oder auch nur hören will. Das in jeder Beziehung perverse Denkmal ist nur eine weitere Ablenkung von den eigentlichen Problemen und führt uns im Kreis.
Bremen ist pleite, aber das Geld für ein Denkmal für einen Drogendealer ist da.
In Singapur oder Malaysia gibt es für Dealer
die Todesstrafe. Ich verstehe die Welt nicht mehr..Hoffentlich ändert sich nach der nächsten Wahl was.
Mehr Täter-Opfer-Umkehr geht nicht. Immerhin darin kann man Bremen mit Abstand auf Platz 1 setzen! Halten wir mal die Tatsachen fest:
Der Täter hielt sich illegal in Deutschland auf. (Ja,ja „geduldet“ – eine rechtliche Unsitte im deutschen Asylsystem!) Er verkaufte Drogen und hat Menschen damit in die Sucht getrieben und schlussendlich sind nicht wenige seiner „Kunden“ an den Folgen ihres Drogenkonsums gestorben. Das damit rechtzufertigen, dass er als Geduldeter keine Arbeit annehmen darf und ihm folglich nur die Dealerei blieb ist schon eine grenzwertige Realitätsverzerrung, denn er musste weder hungern, noch war er obdachlos oder in Not, um in die Illegalität abzudriften.
Was bewusst verschwiegen wird in der öffentlichen Berichterstattung:
Dieser Dealer verstarb letztlich durch die eigene Dummheit. Die Dummheit illegal nach Deutschland zu kommen, die Dummheit dann eine „Karriere“ als Drogendealer zu beginnen und die Dummheit mit Kokain gefüllte Kondome zu schlucken. An der letzten Dummheit ist er dann gestorben, denn es wäre kein Brechmittel notwendig gewesen, hätte er sich für den Transport seiner Handelsware nicht den eigenen Magen ausgesucht. Und der Einsatz von Brechmittel war zu dem Zeitpunkt legal. Er handelte also auf eigenes Risiko.
Aber seine Geschichte taugt für die üblichen Verdächtigen Gutmenschen mit (zu) viel Tagesfreizeit aus linken Initiativen und Politik daraus einen konstruierten Rassismus-Skandal zu stricken, gebetsmühlenartig wieder mal die Polizei als „rassistische Tägergruppe“ zu diffamieren und dann mit der üblichen Betroffenheitskultur und entsprechend aufgesetzter Mimik und Rhetorik eine Feierstunde für einen Straftäter abzuhalten, dem man ein teures Denkmal baut und ihn damit zu einem Opfer stilisiert, was er nie war. Wobei ich mich frage, ob diese Gutmenschen nicht eher sich selbst gefeiert haben, für ihre vermeintlich unfehlbare moralische Haltung.
Und dann auch dieses Denkmal der Schande aus steurlichen Mitteln, die man besser hätte investieren sollen, um den Opfern dieser afrikanischen Dealer zu helfen. Er ist tot und verursacht selbst jetzt mit diesem Schandmal noch unnötige Kosten. Und die Opfer seiner Dealerei verhöhnt man posthum und macht sie damit ein zweites Mal zu Opfern.
Und nun das immer gleiche Schauspiel: Linke Alt-68er Bürgerinitiativen (Omas gegen rechts und der gleiche Viertel-Kladeradatsch) und Politiker, die Täter zu Opfern stilisieren und ihnen dann ein unnötiges Denkmal setzen und sich in unerträglicher Selbstzufriedenheit suhlen, wie man bei einem wenig objektiven Beitrag von „Buten & Binnen“ sehen konnte. Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte.
Bestes Brechmittel überhaupt war die einseitige Berichterstattung zu dieser peinlichen Selbstdarstellung linker Berufsbetroffener aus dem Viertel. Hochachtung an alle Polizeianwärter, die trotzdem noch diesen Beruf erlernen wollen, obwohl sie in Bremen für die Durchführung ihrer Arbeit gebetsmühlenartig als „Rassisten“ gebrandmarkt werden. Von pensionierten Bremern, die aus ihrem Elfenbeintürmchen im Alt Bremer Haus herablassend auf diejenigen blicken, die im Gegensatz zu ihnen etwas sinnvolles tun: nämlich Verbrechen bekämpfen und gegen Straftäter vorgehen.
Wer Drogenabhängigen helfen will, tut das nicht indem man Dealern Denkmäler setzt.
Wo leben wir eigentlich, dass mittlerweile eine dunkle Hautfarbe vor Strafverfolgung schützt? Bevor sich ein Polizist als „Rassist“ betiteln lassen muss, weil er eine dunkelhäutige Person kontrolliert – dann wird eben im Zweifelsfall darauf verzichtet. Oder auf Wunsch der Linken eine „Quttung“ ausgehändigt. Natürlich mit Namen des Beamten, damit er und seine Familie sich privat so richtig sicher fühlen können.
Und dann wundern sich alle, wieso die AfD immer neue Spitzenwerte erklimmt? Ganz mein Humor.
Ich wundere mich nicht, bei all den Steilvorlagen die man ihr bietet.
Ich habe mir die Broschüre des Innenressorts und des Polizeipräsidenten nochmals sehr genau angesehen.
Ich bleibe bei meiner Aussage, da ich es genau so wie Dr. Dr.Jürgen Holtz sehe:
Es war eine „kasachische Ersäufungsmethode“.
was mich allerdings wundert, ist, dass nirgends steht, dass Igor V. als Polizeiarzt „nur“ Rechtsmediziner war und bis dato nie an lebenden Patienten gearbeitet bzw. sie behandelt hatte.
Sein Unvermögen und zusätzlich das Desinteresse des hinzugezogen Notarztes sind ursächlich die Fehler, die zum Tod von Laye Alama Condé geführt haben.
Liebe Leserschaft, es gibt immer wieder Themen, welche die emotionalen Wogen in die Höhe treiben. Bitte vermeiden Sie in Ihren Leser-Kommentaren unbedingt falsche Tatsachenbehauptungen und auch Schmähkritik gegenüber von einzelnen Personen und/oder klar definierten Gruppen. Vielen Dank für Ihr Verständnis, as
Moin Mario Carlo Stara-Flohr, wenn der Staat im Umgang mit kriminellen aber auch unbescholtenen Bürgern selbst kriminell wird, ist das was diese Gesellschaft aus machen sollte nicht mehr vorhanden. Das ist keine Frage verkorkster 68er oder irgendwelcher neo linken.
„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat anderes als eine große Räuberbande?“ Augustinus von Hippo (354–430)
Ein damaliger Leiter des Kraftverkehrsamts hat folgendes zu mir gesagt: „Ja, Sie haben ein Anrecht auf diese Sache, die bekommen Sie von mir trotzdem nicht. Gehen Sie zum Verwaltungsgericht, da bekommen Sie in 3–4 Jahren recht. Falls es das Gesetz dann noch gibt bekommen Sie es vielleicht..“
Das ist das Gutsherren-Rechtsverständnis der Bremer Apparatschiks. Was unterscheidet denn kriminelle Ausländer nicht abzuschieben oder zu behaupten, dass die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln legal war, oder Täter milde zu bestrafen, weil der Knast schon voll ist – das ist das gleiche unrechtsstaatliche Muster. es hat nur noch keine Führung.
Oder gibt es gute und schlechte Rechtsverachtung? Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man als Bürger Rechtsmissachtung durch die Verwaltung gut finden kann, weil es einen irgendwann selbst mal trifft.
Was die Mitwirkung von NGO’s betrifft: Gibt es irgendwo eine Liste, ähnlich wie das Lobbyverzeichnis beim Bundestag, der zu entnehmen ist welche NGO’s und Stiftungen auf Bundes- und Landesebene finanzielle Zuwendungen bzw. Förderungen aus Steuergeldern erhalten? NGO’s tragen wesentlich zur Meinungsbildung bei. Prüfen die Rechnungshöfe den Einsatz staatlicher Förderung oder wird die verdeckte Subvention zur Förderung des eigenen politischen Standpunktes der Entscheider ohne Einwand und konkrete Zieldefinition akzeptiert?