Gastkommentar: Darf die Mehrheit der Minderheit wirklich den Mund verbieten?

17.10.2026 9 Von Axel Schuller

Bremen bezeichnet seine Stadtteilbeiräte gerne als „Kommunalparlamente“. Doch einige Verhaltensmuster in diesen Gremien erinnern eher an Vereine oder Parteitage. Der heutige Gastkommentator Dr. Christian Kornek (34), selbst stellvertretender Sprecher des Beirates Hemelingen, lenkt den Blick auf ein unglaublich Demokratie-feindliches Verhalten: Die Mehrheit darf der Minderheit den Mund verbieten – indem die Mehrheit einfach ein „Ende der Debatte“ (nicht zu verwechseln mit Ende der Rednerliste) beschließt. Lesen Sie Korneks GaKo.

Dr. Christian Kornek ist Wirtschaftswissenschaftler, hat in Psychologie promoviert. Der CDU-Fraktionsprecher im Beirat Hemelingen ist als Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Rotenburg/Wümme tätig.

Dr. Christian Kornek schreibt:

„Demokratie beginnt nicht mit dem Abstimmungsergebnis. Sie beginnt mit der Debatte.

Stellen Sie sich vor: Sie sitzen in einer politischen Sitzung. Ein Mitglied der Mehrheit greift Ihre Fraktion scharf an. Sie wollen antworten. Sie stehen bereits auf der Rednerliste. Doch bevor Sie zu Wort kommen, beantragt die Mehrheit das Ende der Debatte – und stimmt es anschließend selbst durch. 

Die Mehrheit entscheidet dann nicht über Ihr Argument, sondern darüber, ob Sie es überhaupt noch vorbringen dürfen.

Was wie ein Gedankenspiel klingt, habe ich im Beirat selbst mehrfach erlebt. Eine Debatte ist noch nicht abgeschlossen, unterschiedliche Positionen stehen im Raum und dann entscheidet die Mehrheit, dass nun Schluss sein soll.

Auf diese Weise werden nicht nur Diskussionen abgebrochen. Auch ein politisch unliebsames Thema kann damit abgeräumt werden.

Ich halte diese Praxis für falsch. Denn selbstverständlich muss eine Mehrheit das Recht haben, Entscheidungen zu treffen. Sie muss Anträge annehmen oder ablehnen und sich am Ende auch gegen andere Auffassungen durchsetzen können. 

Aber sollte sie zugleich bestimmen können, wann die politische Minderheit nicht mehr zu Wort kommen darf? Dann wird die Minderheit vom politischen Mitgestalter zum Zuschauer.

Es geht dabei längst nicht nur um eine Frage der Geschäftsordnung in einem Stadtteil. Es geht um politische Kultur in Bremen. 

Denn Widerspruch ist keine Störung der Demokratie. Er ist ein Bestandteil von ihr. Wer von der eigenen Position überzeugt ist, sollte auch die Gegenargumente aushalten können. Erst wenn unterschiedliche Sichtweisen aufeinandertreffen, kann sich zeigen, welche Argumente tragen.

Vielleicht lohnt es sich gerade deshalb, daran zu erinnern: Demokratie bedeutet nicht, dass am Ende alle dasselbe denken. Demokratie bedeutet, dass unterschiedliche Auffassungen offen ausgesprochen werden – auch dann, wenn sie einer Mehrheit unbequem sind.

Natürlich können politische Sitzungen nicht unbegrenzt dauern. Deshalb braucht es Regeln, die beides ermöglichen: einen geordneten Abschluss der Aussprache und einen Schutz davor, dass eine Mehrheit diesen Zeitpunkt allein bestimmt.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen dem „Antrag auf Ende der Rednerliste“ und dem „Antrag auf Ende der Debatte“. Eine Rednerliste legt fest, welche Mitglieder sich zu einer Debatte zu Wort gemeldet haben und in welcher Reihenfolge sie sprechen. 

Wird die Rednerliste geschlossen, endet die Aussprache nach dem letzten Redner auf der Liste.

Etwas Anderes ist es, wenn Mitglieder auf der Rednerliste stehen, aber diese durch einen Antrag auf Ende der Debatte nicht mehr zu Wort kommen dürfen.

Meine Fraktion im Beirat hatte deshalb beantragt, dass ein „Ende der Debatte“ künftig nur einstimmig beschlossen werden kann. Warum Einstimmigkeit? Weil es hier nicht um eine normale Sachentscheidung geht. Die Mehrheit entscheidet nicht darüber, ob sie einem Antrag zustimmt oder ihn ablehnt. Sie entscheidet darüber, ob ein Mitglied der Minderheit sein Argument überhaupt noch vortragen darf. 

Wer bereits auf der Rednerliste steht, soll nicht durch einen Mehrheitsbeschluss sein Rederecht verlieren können. Wer eine laufende Aussprache vorzeitig beenden will, sollte deshalb dafür die Zustimmung aller brauchen.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass einzelne Mitglieder eine Debatte unbegrenzt verlängern können. Die Redezeiten, die Rednerliste und andere Verfahrensregeln bleiben davon unberührt. Es bedeutet lediglich: Wer eine Aussprache vorzeitig beenden will, braucht dafür die Zustimmung aller.

Mehrheiten wechseln. Wer heute zur Mehrheit gehört, kann morgen in der Minderheit sein. Deshalb sollte niemand nur an die Rechte der eigenen Mehrheit denken, sondern auch an die Rechte einer möglichen Minderheit von morgen.

Gerade in den Beiräten zeigt sich, wie ernst wir es mit demokratischer Auseinandersetzung meinen. Hier begegnen sich Politik und Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. Was in einer Sitzung auf den ersten Blick wie eine Frage des Verfahrens aussieht, berührt tatsächlich eine grundsätzliche Frage: Wie gehen Mehrheiten mit abweichenden Meinungen und mit politischen Minderheiten um?

Eine Mehrheit darf die Abstimmung gewinnen. Sie darf aber nicht die Debatte gewinnen, indem sie diese beendet.“

ENDE des GaKO-TEXTES

Liebe Leserschaft, ich meine, diese Zeilen von Christian Kornek sind sehr bedenkenswert. Der von ihm erwähnte Antrag im Hemelinger Beirat wurde von der größt-anzunehmenden Mehrheit aller anderen Parteien abgelehnt…

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller 

P.S.: Der vorige Gastkommentar von Heiko Strohmann veranlasste die Nord-taz, sich mit dem Text auseinanderzusetzen. Als Quelle nannte die taz „den populistischen Blog Bremen so gesehen“. Mensch, liebe Leserschaft, was Sie sich da regelmäßig so alles reinziehen…