Gastkommentar: Dreifache, heftige Kritik am Bundesverfassungsgericht

31.10.2026 2 Von Axel Schuller

Ungewöhnlich: Ein Bremer Jurist legt sich mit dem Bundesverfassungsgericht an. Dr. Friedrich-Wilhelm Dopatka (80), früher Staatsrat und Chef der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) unter Finanzsenator Volker Kröning (SPD), zuletzt Staatssekretär im Berliner Senat, ist ein Kenner der Materie, hat seine Doktorarbeit über das höchste deutsche Gericht geschrieben. Heute formuliert er deutliche Kritik an den „Roten Roben“ von Karlsruhe – an deren Entscheidung über die „Besoldungs-Rolltreppe“ für alle Beamten und am „indirekten Sturz der Scholz-Regierung“. Außerdem hält er den obersten Richtern mangelnde Transparenz vor. Wow, Dopatka traut sich was!

Dr. Friedrich-Wilhelm Dopatka schreibt:

„Das  höchste bundesdeutsche Gericht feierte jüngst seinen 75. Geburtstag und fast alle feierten mit. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger seien dadurch garantiert und alle Staatsorgane seien den Sprüchen der Karlsruher „Roten Roben“ unterworfen. Ein Rechtsfortschritt, um den uns viele Nationen beneiden würden.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier betonte in der Feier die Integrität des Rechtsstaates. Vor den bald 1.000 geladenen Gästen hieß es, das Gericht stehe 

für die Bindung der politischen Macht an die Verfassung, 

für den Schutz der Grundrechte und

für die Kraft des Rechtsstaates. 

Gerade in Zeiten des Umbruchs, der Unruhe und der Verunsicherung offenbare sich die Stärkung des Verfassungsstaates – „Begrenzung von Macht durch Recht“,  lobte der Präsident des BVerfG die Institution, der er selbst  vorsteht. 

Allerdings, der Volksmund sagt treffend: 

Wo viel Licht ist, fehlt es auch nicht an Schatten. 

Ich will dies an zwei Entscheidungen aufzeigen.

An dem Beschluss zur Besoldung der Berliner Landesbeamten, die angeblich pauschal und seit Jahren vom Boten bis zum Staatsrat verfassungswidrig gering ist ( vom 17.9.2025  2 BL 20/17 u.a.).

Von anderer Reichweite und unmittelbar politisch war die Nichtig-Erklärung  des Zweiten Nachtrags-Haushaltsgesetzes 2021 (vom 15.11.2023 – 2 BvF 1/22), die  faktisch die Regierung Scholz zum Einsturz brachte.

Zunächst zur Beamtenbesoldung:

Soviel ist bekannt: Kein Berufskreis ist so gehegt und gepflegt wie die Beamtenschaft – wobei das Grundgesetz nur in Artikel 33 (also außerhalb der Grundrechte) festhält, das Recht des öffentlichen Dienstes sei fort zu entwickeln unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. 

Im Verfahren um das Berufsbeamtentum wird ohne irgendeinen Normbezug von den Richtern ausgeführt, das Gericht „entwickelt (…) seine bisherige Rechtsprechung fort“. Es beklagt die drohende „Unteralimentation“ und fordert die Erhöhung der Beamtengehälter. Und zwar aller rückwirkend. 

Die Gefahr einer Überalimentation der höchsten Besoldungsstufen sieht das Gericht nicht. 

Im Gegenteil: Das BVerfG begründet seine Vorgehensweise auch noch mit dem Hinweis, seine Arbeitsfähigkeit sei ansonsten gefährdet. 

Das Gericht stellt mit Hilfe von Vergleichen (die sich auf die sonstigen Einkommen beziehen) fest, dass die Gehälter der unteren Beamtendienstränge samt ihrer Familien die Armutsgrenze verletzten. 

Das lässt sich hören. Aber warum soll dies auch für alle Beamten gelten? Und warum darf das BVerfG dies ohne Differenzierung festsetzen? 

Da den Beamten das Streikrecht verwehrt sei, komme den Gerichten und damit letztlich dem BVerfG die Schutzfunktion zu, die angemessene Vergütung  festzulegen. 

Das ist nichts Anderes, als die „scala mobile“ (Gehalts-Rolltreppe) für Beamte – ohne Rechtsgrundlage. Aber unter der Kontrolle des BVerfG.

Der  Beschluss des BVerfG betraf das Land Berlin. Doch der Bremer Senat übernimmt die Entscheidung und der Finanzsenator kommt auf zusätzlich 120 Millionen Euro Personalkosten. Bremen wird fiskalisch bezogen auf die Bundesrepublik als 1 Teil von 100 gerechnet. 

Das Gericht bürdet dem bundesdeutschen Personalsektor mithin das Hundertfache von 120 Millionen auf. Mithin geht es hier um 12 Milliarden Euro. (Hier stand in der ersten Fassung versehentlich 120 Mrd.) 

Hier ist ja wohl zumindest für ein Haushalts-Notlageland wie Bremen ein Stop-Schild aufzustellen. Aber selbst eine Haushaltsnotlage lässt das Gericht unberücksichtigt.  

Sollte der Senat die Personalkosten reduzieren wollen, kann er das nicht durch Gehaltsreduktion, sondern nur durch den Verzicht auf Wiederbesetzung frei werdender Stellen machen. 

Das BVerfG wendet für seinen verblüffenden und pauschalen Spruch die Methode der „scala mobile“ an, die zeitweilig auch in Italien galt. Dort allerdings wegen ihrer Inflationswirkung wieder verworfen wurde.

Das BVerfG versucht die Methode nun für alle Beamten, Staatsräte inklusive, noch einmal. Und es stellt sich die Frage: Wollen der Bund und die Länder dem wirklich folgen?

Das Ende der Regierung Scholz:

Kommen wir zum zweiten Vorgang, bei dem das höchste Gericht die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit hinter sich lässt. 

Die Ampel-Regierung von Olaf Scholz wollte Kreditermächtigungen aus der Corona-Zeit auf das folgende Jahr per einfachem Nachtragshaus-Haltsgesetz übertragen – ohne dafür die Verfassung zu ändern. Das BVerfG erklärte dieses Manöver für verfassungswidrig und damit für nichtig. 

Die Regierung Scholz, die aus SPD, Grünen und FDP bestand, konnte nicht weiter regieren. Kanzler Olaf Scholz musste im Bundestag die Kanzlerfrage stellen, die er angesichts unterschiedlicher Etat-Einschätzungen der Koalitionsparteien nicht gewinnen konnte.

Aber: Noch vor der Wahl der neuen Regierung bewilligte eine große parlamentarische Mehrheit Kreditaufnahmen, die weit über den Rahmen hinaus gingen, den die Regierung Scholz einhalten wollte. 

Aus der Bundestagswahl ging die rechtsradikale AfD als  stärkste Opposition hervor. Diese Partei stellte sich als neue Volkspartei dar – was durch deren Erfolge bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an Plausibilität gewonnen hat.

Als Höhepunkt ihres Marsches durch die Institutionen stellt die AfD mittlerweile den Parlamentspräsidenten von Sachsen-Anhalt.

Die CDU stellt nach dem Sturz von Scholz nunmehr den Bundeskanzler, verliert allerdings in Umfragen und bei Wahlen ihre dominante Position gegenüber der AfD. 

Höhepunkt dieses Niedergangs ist der Umstand, dass sie bei  den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern an der 5-Prozent-Klausel gescheitert und nicht mehr im Landtag vertreten ist. 

Wäre dieses Demokratie-gefährdende Desaster vermeidbar gewesen? Nämlich, dass eine vom Verfassungsschutz als rechtsradikal eingestufte Partei dank der letzten Wahlen zur  parlamentsstärksten Partei geworden ist.

Erinnern wir uns: 

Auf der 75-Jahr-Feier des Bundesverfassungsgerichtes wurde vielfach behauptet, das Verfassungsgericht habe nicht nur in der Vergangenheit, nicht nur in der Aufbauphase der BRD, sondern auch heutzutage „die Demokratie gestärkt“. 

Hätte das Gericht, was rechtlich sehr wohl möglich gewesen wäre – einen Hinweis auf die Krise in der Ukraine und die Notwendigkeit, der Ukraine mit Geld und Rüstung zu helfen der gegeben, oder von Amts wegen ins Verfahren eingeführt – wäre ein anderes Verfahrensende erreichbar gewesen. 

Aber nein, das BVerfG flüchtete sich in die Formel von der mangelnden Darlegung der Regierung Scholz, als ob es um einen Zivilerfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg ginge. Nein, es ging um die Demokratie des Grundgesetzes. Und in diesem Fall um die Ampel-Regierung, einer Regierung der demokratischen Mitte.

Das BVerfG hat viele Möglichkeiten, mit einem schwierigen Verfahren umzugehen. Aus dem US-Supreme Court ist der judicial self restraint bekannt – also eine Haltung des Gerichts, den anderen Staatsgewalten nicht übermäßig in die Parade zu fahren und schon gar nicht de facto  eine demokratische Regierung zu stürzen. 

Das Gericht kann auch Verhaltensanweisungen für die Zukunft  formulieren, denkbar ist auch eine Entscheidung, die beiden Seiten Recht gibt, etwa in Form eines Vergleiches. 

Fassen wir zusammen: 

Das Gericht geht im Fall der Regierung Scholz nach der fatalen Maxime vor „Es geschehe Gerechtigkeit, auch wenn die Welt darüber zugrunde geht.“ („fiat justitia pereat mundus“). Die Regierung stürzt und die rechtsradikale, verfassungsfeindliche Opposition triumphiert – und die parlamentarische Demokratie  wird nicht geschont.

Bei der Beamtenbesoldung spricht das Gericht nachvollziehbar von der Armutsgrenze und der drohenden „Unteralimentation“ der untersten Beamten-Besoldungsgruppen. Dabei übersieht es aber, dass es für die höheren Beamten rücksichtslos der Überalimentation das Wort redet. Die Beamtenbesoldung geht in die Zuständigkeit des Gerichts über, der Gesetzgeber bedient nur noch die Rolltreppe nach oben („scala mobile“).

Zum Schluss noch eine generelle Anmerkung zum höchsten Deutschen Gericht:

Die Arbeitsweise des Gerichts bedürfte größerer Transparenz – der Bereich etwa der Verfassungsbeschwerde befindet sich im juristischen Halbdunkel – tausende Eingaben dieser Art gehen ein und das vom Gericht eingerichtete Verfahren ermöglicht es,  dass diese Anliegen sang und klanglos untergehen, während andere, häufig von bekannten Antragstellern – Gerichten, Einzelpersonen, institutionellen Körperschaften u.ä. -– vorgelegt, den Weg in die rechtsförmige Sachbearbeitung finden. Die nicht veröffentlichten Beschwerden sind ein ungehobener Schatz der Rechtsoziologie.“

ENDE des Gastkommentars.

Na, liebe Leserschaft, hatte ich bei meiner Ankündigung und bei meiner Einleitung übertrieben? Dopatka – bis 2011 SPD-Mitglied – weiß, worüber er schreibt!

Nun haben Sie das Wort. 

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller