Gastkommentar: Die 120-Millionen-Euro-Rechnung muss ein Weckruf sein!
Liebe Leserschaft, heute eine Ausnahme von der Regel: ein Gastkommentar mitten in der Woche. Grund: Für Sonntag plane ich ein Blogstück, für das Sie ein wenig mehr Zeit benötigen werden als in der Woche vorhanden ist. So, nun aber zum spontan vorgezogenen Gastkommentar: Das Bundesverfassungsgericht hat den untersten Beamten-Besoldungsgruppen mehr Geld zugesprochen. Am Ende erhalten nun alle mehr. Schließlich müsse ja der Gehaltsabstand gewahrt werden. Carl Kau (72), Bremer Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler, regt an, künftig öffentlich Bedienstete nur noch dann zu verbeamten, wenn diese tatsächlich hoheitliche Aufgaben ausüben. Außerdem müsse der Staat in den öffentlichen Haushalten endlich Rücklagen für die Pensionen bilden. Und, die Spitzenpensionen sollten abgesenkt werden.

Carl Kau schreibt:
„Rund 120 Millionen Euro kostet Bremen die rückwirkende Anhebung der Beamtenbesoldung und -versorgung nur für die Jahre 2024 bis 2026. Das ist sehr viel Geld – gerade für ein Land, dessen finanzielle Spielräume ohnehin äußerst begrenzt und dessen angehäufte Schulden überdimensional hoch sind. Sogar ein Nachtragshaushalt wird nun notwendig.
Bremen steht damit allerdings keineswegs allein. Die Karlsruher Leitentscheidung zum Berliner Besoldungsrecht setzt neue Maßstäbe, die Bund und Länder bundesweit beachten müssen. Dabei ist klar: Die Gerichtsentscheidung ist umzusetzen. Wer für den Staat arbeitet und unter den besonderen Pflichten des Beamtenrechts steht, hat Anspruch auf eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Diskutieren müssen wir aber darüber, warum solche Entscheidungen die Haushalte mit solcher Wucht treffen. Denn die Bremer Millionenrechnung ist kein einmaliger Betriebsunfall, sondern Ausdruck eines grundsätzlich strukturellen Problems.
Das Beamtensystem setzt bedauerlicherweise falsche haushaltspolitische Anreize. Ein neuer Beamter belastet den Haushalt kurzfristig oft weniger als eine angestellte Kraft, denn für Beamte fallen während ihrer aktiven Zeit keine Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an. Da Beihilfe- und Pensionszahlungen aus laufenden Haushalten / Steuern bestritten werden, tauchen die langfristigen Kosten eines Beamten erst Jahre oder Jahrzehnte später kassenwirksam voll auf.
Hinzu kommt: Eine kaufmännisch sinnvolle, gesetzliche Pflicht, die während der aktiven Zeit eines Beamten eingesparten Sozialbeiträge vollständig einer Pensionsrücklage zuzuführen, gibt es bisher leider nicht. Der Staat hat somit den Anreiz, heute mehr (verbeamtetes) Personal zu beschäftigen, als er sich eigentlich dauerhaft leisten kann.
Über Jahrzehnte hinweg haben Bund und Länder somit Versorgungsversprechen abgegeben, ohne entsprechend ausreichend vorzusorgen. Das ist keine solide Personalpolitik, sondern eine systematische Verschiebung von Versorgungslasten in die Zukunft – ggfls. auf die Steuerzahler der Nachfolge- Generation.
Genau deshalb greift die Debatte zu kurz, wenn sie nur fragt, wie Bremen die 120 Millionen Euro jetzt finanziert. Die wichtigere Frage lautet: Wie verhindern wir künftig den nächsten Beamten- und Pensionsschock?
Der Bund der Steuerzahler fordert hierzu, den Beamtenstatus konsequent auf seinen eigentlichen Kern zu konzentrieren und damit spürbar zu reduzieren. Dort, wo der Staat unmittelbar hoheitlich handelt – etwa bei Polizei, Justiz und Finanzverwaltung – hat das Berufsbeamtentum einen guten Grund. Aber nicht jede Tätigkeit in einem Ministerium, einer Behörde oder einer Schule muss im Beamtenverhältnis ausgeübt werden. Nicht der Beschäftigungsstatus ist entscheidend für die Qualität staatlicher Leistungen. Gerade bei Lehrkräften zeigt die Praxis längst, dass Unterricht auch im Angestelltenverhältnis funktioniert.
Bremen sollte die aktuelle Nachzahlung deshalb als deutlichen Weckruf verstehen. Ein Umdenken ist verlangt! Neue Verbeamtungen müssen auf echte hoheitliche Kernaufgaben begrenzt werden. Pensionsverpflichtungen gehören zudem transparent in die Haushaltsrechnung und müssen durch belastbare Vorsorge z.B. in Form von Rücklagen abgesichert werden.
Und wenn in der gesetzlichen Rente für uns Normalbürger Reformen und Einschnitte notwendig werden, dürfen Beamten-Pensionen nicht grundsätzlich davon ausgenommen bleiben. Eine schrittweise Angleichung des Pensionsalters an das Rentenalter gehört daher ebenso auf die Tagesordnung, wie eine Absenkung der Maximalversorgung und eine Verlängerung der für die Versorgungshöhe relevanten Verweilzeit im letzten Amt – von derzeit zwei auf mindestens fünf Jahre.
Zur Wahrheit gehört außerdem: Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst können nicht länger automatisch eins zu eins auf Beamte übertragen werden. Wegen der unterschiedlichen Abgabenbelastung kann die Netto-Wirkung sehr verschieden sein.
Wer reflexartig “Gleichbehandlung“ fordert, muss deshalb auf das Ergebnis schauen – nicht nur auf den neu vereinbarten Prozentsatz.
Es geht bei all dem nicht darum, Beamtinnen und Beamte unter Generalverdacht zu stellen. Ein funktionierender Staat braucht gute und motivierte Beschäftigte. Aber er braucht eben nicht für jede Aufgabe Beamte.
Vor allem braucht er eine Personalpolitik, die ehrlich und transparent ausweist, was sie uns Bürger als bereits hoch belastete Steuerzahler heute und morgen kostet.“
ENDE des GaKo-Textes
Liebe Leserschaft, ich meine: Alle Land- und Bundestags-Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder sollten sich diesen Text von Carl Kau unters Kopfkissen packen – und entsprechend handeln.
Was sagen Sie dazu – gerne in gesitteter Sprache, auch wenn es um Beamte geht. 🙂
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
Sehr geehrter Herr Kau,
als ich den Gastkommentar und Ihre Denkansätze das erste Mal gelesen habe, kam ich mir vor wie im „Phantasialand“ oder bei „1000 und einer Nacht“.
Es wäre zu schön, um wahr zu sein!
Bittere Realität ist aber meines Erachtens, dass niemand der verbeamteten „Staatsdiener“ oder die, die diesen Status anstreben, bereit sind bzw. sein werden, diese „Komfortzone“ freiwillig zu verlassen, geschweige denn auf sie zu verzichten.
Eine größere“ Hängematte“ der Rund-um-Versorgung zu dem „Preis“ gibt es nicht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass unsere Politiker, die ja größten Teils mit den Beamten zusammenarbeiten und auch auf sie angewiesen sind, Ihre (die von Herrn Kau) Denkweise übernehmen und zu deren Umsetzung beitragen werden.
Zu stark sind der „Filz“ und die damit einhergehenden Verflechtungen.
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Natürlich stimmt es, dass eine amtsangemessene Alimentation wichtig und richtig ist.
Die kann aber auch unabhängig vom Status des „Verbeamtet“ sein hergestellt werden. So wie Sie schreiben.
Ich bin da ganz bei Ihnen und kann nur hoffen, dass sich einige Politiker und Entscheidungsträger Ihre Vorschläge und Ideen durch den Kopf oder durchs Kopfkissen gehen lassen und überdenken.
Es wird nicht alles umgesetzt werden, aber einige Ideen sind es absolut wert.
Danke für Ihre Inspirationen.
Moin Herr Kau, eigentlich bin ich dafür, das Beamtentum ganz abzuschaffen. Auch Polizisten müssen keine Beamten sein, Soldaten sind es ja schließlich auch nicht. Aber ich glaube, Sie unterliegen da einem Denkfehler. Bei einem monatlichen Nettogehalt von 3.000 € kostet ein Beamter ca. 3.700–4.200 € und ein Angestellter ca. 5.400–5.800 €.
Ich glaube fast, dass Sie implizit davon ausgehen, dass Angestellte dann eben mit weniger Geld auskommen müssen. Das birgt natürlich das Risiko, dass Sie noch schlechteres Personal bekommen. Wollen wir das als Gesellschaft, ist das hilfreich?
Sie schreiben: „Und wenn in der gesetzlichen Rente für uns Normalbürger Reformen und Einschnitte notwendig werden, dürfen Beamtenpensionen nicht grundsätzlich davon ausgenommen bleiben.“
Warum ist das denn so, dass es seit Jahrzehnten regelmäßige Rentenkürzungen gibt? Ich denke ja, dass das etwas damit zu tun hat, dass Produktivitätssteigerungen zu einem Auseinanderwachsen von Lohnsumme und BIP geführt haben. Das Geld wandert nicht mehr in die Rentenkasse, sondern in Kapitalerträge großer Konzerne, die aufgrund internationaler Steueroptimierung wenig zur Finanzierung der öffentlichen Hand beitragen.
Das Beamtenthema taucht immer wieder auf. Wie Zeckenbisse im Frühjahr die Medien füllen, Grippeschutzimpfungen den Herbst bestimmen, und Gerechtigkeit von der SPD mit einer Krankenversicherung für ALLE beantwortet wird. Immer dann, wenn diese gern genommenen Forderungen in einer Regierung in Gesetze gegossen werden könnten, verschwindet das Thema endgültig in der Versenkung.
Zitat T. Büchse „….noch schlechteres Personal bekommen“. Unter „teurer als geplant“ findet man im Internet die Qualität und den Erfolg der aktuellen Personalbesetzung. Schlechter kann es kaum werden. Einzelne Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich teile die Vorschläge von Herrn Kau weitgehend und hoffe, dass das sittsam genug ausgedrückt ist.
Seriöse Haushaltsplanung beinhaltet nach meinem Verständnis vermutlich eintretende Ereignisse und lässt sich nicht mit „plötzlich“ drohenden 120 Millionen erschüttern. Die Antwort ist die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um zufällig genau jene 2,5% auf jetzt 41 Stunden wöchentlich. Damit gibt es eine Grundlage in der Gesamtheit, zukünftig Stelleneinsparungen vornehmen zu können.
Viele Industriebeschäftigte kämpfen gerade um den Erhalt ihrer 35-Stunden-Woche; den Bremer Beamten setzt das in Erstaunen, hat er doch den Wegfall seines Weihnachtsgeldes vor rund 20 Jahren auch noch in Erinnerung.
Dabei wird er/sie doch nicht neidisch auf den angestellten Kollegen schauen? Das passiert nicht, weil der oder die in Anbetracht der kürzeren Arbeitszeit schon zuhause ist. Nein, den Beamten gebührt kein Mitleid. Ihnen geht es gut. Aber fair bleiben wollen wir doch.
Ach ja, alle Jahre wieder. Wenn suggeriert wird, dass es im Ermessen des Gesetzgebers läge, nicht den geeinten Prozentsatz auf alle Besoldungsgruppen gleichermaßen zu übertragen, entspricht das nicht den Tatsachen. Leider gab es eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die den sich immer weiter vergrößernden Abstand als zu vollziehen vorgegeben hat. Der Versuch von Jens Böhrnsen und mir, 3 Besoldungsgruppen mit jeweils unterschiedlich hohen Steigerungen zu versehen, scheiterte kläglich und hatte mir wochenlange „Polizeibegleitung“ bei allen öffentlichen Auftritten beschert. Die öffentliche Resonanz darauf hielt sich ziemlich in Grenzen.
Die Verabredung der Länder in den Nullerjahren, LehrerInnen (die ja den Großteil der BeamtInnen) ausmachen, nicht mehr neu zu verbeamten, endete kläglich. Bayern und Baden-Württemberg waren von Anfang an nicht dabei, weil reich und der Rest der Bundesländer ging nach und nach in die Knie, weil die teuer und frisch ausgebildeten LehrerInnen in Scharen sich in diesen Bundesländern bewarben.
Rücklagen für die Pensionskosten zu bilden ist bei regelmäßiger Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte nur ein Geschenk an die Kreditgeber. Wer es wissen möchte, wird aber fündig. In den Haushalten werden die Zukunftsverpflichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden transparent ausgewiesen, auch die für die BeamtInnenpensionen.
Es ist das Wesen der öffentlichen Haushalte, dass diese anders funktionieren, als in der Privatwirtschaft. Der Staat kann ja auch nicht pleite gehen, seine Kreditkonditionen sich aber schon verändern, wie man jetzt in den USA sehen kann. Der Kerngedanke, dass das vom Volk gewählte Parlament über den Haushalt die Taten und Untaten der Regierung vorschreibt, ist grundsätzlich richtig und das tut es ja auch: lebe heute, zahle morgen. Lieber mehr Konsum als Investitionen, lieber geringe Steuern. Ich glaube nicht, dass eine ressourcenbewusste und auf mehr soziale und intergenerative Gerechtigkeit setzende Politik z.Zt. auch nur den Hauch einer Chance hätte.
Liebe Frau Linnert,
„Ich glaube nicht, dass eine auf mehr soziale und intergenerative Gerechtigkeit setzende Politik z.Zt. auch nur den Hauch einer Chance hätte“
( Zitat Ende)
Das ist der Offenbarungseid für gescheiterte, generationsübergreifende Politik der Grünen und in deren Gefolge rot und dunkel rot.
Quasi im Grunde eine Bankrotterklärung!
Erklären Sie das bitte Ihren Parteikollegen und, wenn irgendwie möglich, auch deren Gefolge…..
Moin Karoline Linnert, es freut mich, dass Sie hier mitlesen. Ich wollte Ihnen schon immer mal die Frage stellen, ob Sie wissen, wie unser Geldsystem funktioniert. Die Deutsche Bundesbank schreibt dazu:
Geld entsteht „… wenn eine Bank mit einem Kunden Geschäfte abwickelt, also zum Beispiel einen Kredit gewährt oder einen Vermögenswert ankauft, und sie ihm im Gegenzug den entsprechenden Betrag auf seinem Bankkonto gutschreibt.
Banken können also allein mittels eines Buchungsvorgangs Buchgeld schaffen: ‚Das widerlegt einen weitverbreiteten Irrtum, wonach die Bank im Augenblick der Kreditvergabe nur als Intermediär auftritt, also Kredite lediglich mit Mitteln vergeben kann, die sie zuvor als Einlage von anderen Kunden erhalten hat‘, …
Ebenso sind vorhandene überschüssige Zentralbankguthaben keine notwendige Voraussetzung für die Kreditvergabe (und die Geldschöpfung) einer Bank.“
Quelle: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/wie-geld-entsteht-665288
Wenn der Kredit zurückgezahlt wird muss das Geld übrigens wieder gelöscht werden.
Wie interpretieren Sie das? Alle anderen können auch munter mitspekulieren!
Warum leiht sich der Staat, der das natürliche Geldschöpfungsmonopol besitzt, Geld gegen Zinsen bei privaten Banken, die dieses Geld aus dem Nichts erschaffen? Die Zinsen für das frisch geschaffene Geld werden nicht mit erschaffen und können nur aufgebracht werden, wenn jemand anderes im System einen weiteren Kredit aufnimmt. Das sieht für mich nach einem verbotenen Schneeballsystem aus.
Solange sich der Staat bei seiner eigenen Bank verschuldet, wäre das noch okay. Aber seit Sie die Bremer Landesbank an Niedersachsen verscherbelt haben, ist Bremen nicht mehr bei sich selbst verschuldet, sondern im „Ausland“. Ich lege das als Untreue aus.
Sehr geehrte Frau Linnert,
Ihre Feststellung, Pensionsrücklagen seien bei regelmäßiger Neuverschuldung lediglich ein Geschenk an die Kreditgeber, greift meines Erachtens zu kurz.
Natürlich wäre es wirtschaftlich fragwürdig, zusätzliche Schulden aufzunehmen, um damit Rücklagen zu bilden, deren Rendite unter den Kreditkosten liegt. Da stimme ich Ihnen zu. Auch der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen hat im Jahresbericht 2021 darauf hingewiesen, dass finanziell unterlegte Rücklagen angesichts der absehbar kreditfinanzierten Haushalte einer besonderen Rechtfertigung bedürfen. Er hat damals sogar die schrittweise Auflösung der Rücklage für Versorgungsvorsorge befürwortet. Ihre Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einer solchen Rücklagenbildung sind also durchaus nachvollziehbar.
Aber damit ist die eigentliche Frage nicht beantwortet: Wer soll die heute entstehenden Pensionsverpflichtungen in Zukunft bezahlen – und aus welchen Mitteln?
Pensionsansprüche entstehen während der aktiven Dienstzeit, werden aber erst Jahrzehnte später zahlungswirksam. Gerade darin liegt ja das haushaltspolitische Problem: Die Politik kann heute Personal einstellen und Versorgungszusagen machen, ohne die damit verbundenen langfristigen Kosten sofort finanzieren zu müssen. Es besteht also die konkrete Gefahr, mehr (verbeamtetes) Personal zu beschäftigen als man sich langfristig eigentlich leisten kann.
Sie verweisen darauf, dass die künftigen Versorgungsverpflichtungen in den öffentlichen Haushalten transparent ausgewiesen werden. Das ist richtig. Aber eine bilanzielle Rückstellung ist eben noch keine finanzierte Rücklage. Die bloße Darstellung einer Zahlungsverpflichtung schafft noch keinen einzigen Euro zu ihrer späteren Erfüllung.
Deshalb möchte ich eine konkrete Frage stellen:
Wenn Sie Pensionsrücklagen bei regelmäßiger Neuverschuldung für ein Geschenk an die Kreditgeber halten, würden Sie dann stattdessen eine verbindliche Regel unterstützen, nach der jeder neu begründeten Pensionsverpflichtung durch eine entsprechende Schuldentilgung (bzw. eine Absenkung der ansonsten zulässigen Neuverschuldung) zu begegnen wäre? Ein Tauschgeschäft, wenn Sie so wollen: Aufbau impliziter Verschuldung nur gegen einen Abbau/eine Eingrenzung expliziter Verschuldung.
Dem Bund der Steuerzahler geht es schließlich nicht um kreditfinanzierte Geldanlagen um ihrer selbst willen. Es geht um Kostentransparenz und darum, dass politische Entscheidungen von heute nicht zu ungedeckten finanziellen Lasten von morgen werden.
Ob dieses Ziel im Einzelfall besser durch Rücklagenbildung, Schuldentilgung oder eine Kombination beider Maßnahmen erreicht wird, muss anhand konkreter Zahlen entschieden werden.
Viele Grüße
Jan Vermöhlen / BdSt Niedersachsen und Bremen