Gastkommentar: Die 120-Millionen-Euro-Rechnung muss ein Weckruf sein!

21.10.2026 9 Von Axel Schuller

Liebe Leserschaft, heute eine Ausnahme von der Regel: ein Gastkommentar mitten in der Woche. Grund: Für Sonntag plane ich ein Blogstück, für das Sie ein wenig mehr Zeit benötigen werden als in der Woche vorhanden ist. So, nun aber zum spontan vorgezogenen Gastkommentar: Das Bundesverfassungsgericht hat den untersten Beamten-Besoldungsgruppen mehr Geld zugesprochen. Am Ende erhalten nun alle mehr. Schließlich müsse ja der Gehaltsabstand gewahrt werden. Carl Kau (72), Bremer Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler, regt an, künftig öffentlich Bedienstete nur noch dann zu verbeamten, wenn diese tatsächlich hoheitliche Aufgaben ausüben. Außerdem müsse der Staat in den öffentlichen Haushalten endlich Rücklagen für die Pensionen bilden. Und, die Spitzenpensionen sollten abgesenkt werden.

Carl Kau schreibt:

„Rund 120 Millionen Euro kostet Bremen die rückwirkende Anhebung der Beamtenbesoldung und -versorgung nur für die Jahre 2024 bis 2026. Das ist sehr viel Geld – gerade für ein Land, dessen finanzielle Spielräume ohnehin äußerst begrenzt und dessen angehäufte Schulden überdimensional hoch sind. Sogar ein Nachtragshaushalt wird nun notwendig.

Bremen steht damit allerdings keineswegs allein. Die Karlsruher Leitentscheidung zum Berliner Besoldungsrecht setzt neue Maßstäbe, die Bund und Länder bundesweit beachten müssen. Dabei ist klar: Die Gerichtsentscheidung ist umzusetzen. Wer für den Staat arbeitet und unter den besonderen Pflichten des Beamtenrechts steht, hat Anspruch auf eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Diskutieren müssen wir aber darüber, warum solche Entscheidungen die Haushalte mit solcher Wucht treffen. Denn die Bremer Millionenrechnung ist kein einmaliger Betriebsunfall, sondern Ausdruck eines grundsätzlich strukturellen Problems.

Das Beamtensystem setzt bedauerlicherweise falsche haushaltspolitische Anreize. Ein neuer Beamter belastet den Haushalt kurzfristig oft weniger als eine angestellte Kraft, denn für Beamte fallen während ihrer aktiven Zeit keine Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an. Da Beihilfe- und Pensionszahlungen aus laufenden Haushalten / Steuern bestritten werden, tauchen die langfristigen Kosten eines Beamten erst Jahre oder Jahrzehnte später kassenwirksam voll auf.

Hinzu kommt: Eine kaufmännisch sinnvolle, gesetzliche Pflicht, die während der aktiven Zeit eines Beamten eingesparten Sozialbeiträge vollständig einer Pensionsrücklage zuzuführen, gibt es bisher leider nicht. Der Staat hat somit den Anreiz, heute mehr (verbeamtetes) Personal zu beschäftigen, als er sich eigentlich dauerhaft leisten kann.

Über Jahrzehnte hinweg haben Bund und Länder somit Versorgungsversprechen abgegeben, ohne entsprechend ausreichend vorzusorgen. Das ist keine solide Personalpolitik, sondern eine systematische Verschiebung von Versorgungslasten in die Zukunft – ggfls. auf die Steuerzahler der Nachfolge- Generation.

Genau deshalb greift die Debatte zu kurz, wenn sie nur fragt, wie Bremen die 120 Millionen Euro jetzt finanziert. Die wichtigere Frage lautet: Wie verhindern wir künftig den nächsten Beamten- und Pensionsschock?

Der Bund der Steuerzahler fordert hierzu, den Beamtenstatus konsequent auf seinen eigentlichen Kern zu konzentrieren und damit spürbar zu reduzieren. Dort, wo der Staat unmittelbar hoheitlich handelt – etwa bei Polizei, Justiz und Finanzverwaltung –  hat das Berufsbeamtentum einen guten Grund. Aber nicht jede Tätigkeit in einem Ministerium, einer Behörde oder einer Schule muss im Beamtenverhältnis ausgeübt werden. Nicht der Beschäftigungsstatus ist entscheidend für die Qualität staatlicher Leistungen. Gerade bei Lehrkräften zeigt die Praxis längst, dass Unterricht auch im Angestelltenverhältnis funktioniert.

Bremen sollte die aktuelle Nachzahlung deshalb als deutlichen Weckruf verstehen. Ein Umdenken ist verlangt! Neue Verbeamtungen müssen auf echte hoheitliche Kernaufgaben begrenzt werden. Pensionsverpflichtungen gehören zudem transparent in die Haushaltsrechnung und müssen durch belastbare Vorsorge z.B. in Form von Rücklagen abgesichert werden. 

Und wenn in der gesetzlichen Rente für uns Normalbürger Reformen und Einschnitte notwendig werden, dürfen Beamten-Pensionen nicht grundsätzlich davon ausgenommen bleiben. Eine schrittweise Angleichung des Pensionsalters an das Rentenalter gehört daher ebenso auf die Tagesordnung, wie eine Absenkung der Maximalversorgung und eine Verlängerung der für die Versorgungshöhe relevanten Verweilzeit im letzten Amt – von derzeit zwei auf mindestens fünf Jahre.

Zur Wahrheit gehört außerdem: Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst können nicht länger automatisch eins zu eins auf Beamte übertragen werden. Wegen der unterschiedlichen Abgabenbelastung kann die Netto-Wirkung sehr verschieden sein.

Wer reflexartig “Gleichbehandlung“ fordert, muss deshalb auf das Ergebnis schauen – nicht nur auf den neu vereinbarten Prozentsatz.

Es geht bei all dem nicht darum, Beamtinnen und Beamte unter Generalverdacht zu stellen. Ein funktionierender Staat braucht gute und motivierte Beschäftigte. Aber er braucht eben nicht für jede Aufgabe Beamte. 

Vor allem braucht er eine Personalpolitik, die ehrlich und transparent ausweist, was sie uns Bürger als bereits hoch belastete Steuerzahler heute und morgen kostet.“

ENDE des GaKo-Textes

Liebe Leserschaft, ich meine: Alle Land- und Bundestags-Abgeordneten sowie Regierungsmitglieder sollten sich diesen Text von Carl Kau unters Kopfkissen packen – und entsprechend handeln.

Was sagen Sie dazu – gerne in gesitteter Sprache, auch wenn es um Beamte geht. 🙂

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller