Somalier reist nicht einfach aus, sondern mit satter Abschiedsprämie von 5.000 Euro
Heute wird’s heftig: Ein Somalier (jetzt 28) hat vier Jahre lang in Bremen gelebt und „gewirkt“. Er galt als mutmaßlicher Islamist, dem auch Angriffe auf Polizisten und Polizeieinrichtungen nachgesagt wurden. Ein Gericht verurteilte ihn wegen Volksverhetzung. Die Bezahlmedien WK und BuBi haben zwar berichtet, dass der Mann mittlerweile in seine Heimat zurückgekehrt sei. Was Sie, liebe Leserschaft, jedoch nicht erfahren haben: Er erhielt 5.000 Euro aus der Staatskasse, damit er die Biege machte. Ist das clever, oder ein „Schlag ins Gesicht für jeden rechtsschaffenden Bürger“, wie es Jan Timke, Chef der „Bürger in Wut“ in der Bremischen Bürgerschaft, formuliert? Liebe Leserschaft, wie lautet Ihr Urteil?
Der 28-Jährige wurde vor seiner Abreise offenbar rund um die Uhr observiert, damit er nichts mehr anstellen konnte. Die Polizei warnte sogar ihre eigenen Kollegen, der Somali könnte gewalttätig auftreten.
Jan Timke, gelernter Bundespolizist, kann es nicht fassen:
„Der Mann war 15x polizeibekannt, hatte Dachlatten nach einem Polizeiauto geworfen. im Juni 2025 war er wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Statt ihn auszuweisen, wurde er finanziell auch noch belohnt.“
Der „Deal“ war während einer Sitzung der Innendeputation bekannt geworden.
Timke: „Dort hatte ein Abteilungsleiter des Innenressorts stolz mitgeteilt, nunmehr sei es gelungen, dass der Somalier ausgereist sei. Dies hätte man mit einem „Trick“ geschafft.“ Der hatte darin verstanden, dem Mann 5.000 Euro in bar zu zahlen.
Der BIW-Chef ärgert sich: „Es ist doch peinlich, dass der Staat bei einem Mann mit einer so negativen Vita schon „tricksen“ muss, um ihn außer Landes zu schaffen.“
Zur besseren Einordnung: Der durchschnittliche Monatslohn eines Somaliers liegt bei rund 230 Euro.
Der Oppositionspolitiker tritt für eine härtere politische Gangart ein: „Statt Heimreisen mit Geld zu versüßen, ist eine konsequentere Rückführungspolitik von Personen notwendig, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.“
Liebe Leserschaft, bevor ich Ihnen den Fall einer derart speziellen „Abschiebung“ darstelle, habe ich natürlich die Innenbehörde um eine Stellungnahme gebeten.
Hier die Antwort:
„Der Mann hat Deutschland Ende September verlassen und ist nach Somalia ausgereist. Er wurde ausgewiesen und darf 20 Jahre lang nicht wieder einreisen. Das war unser Ziel, und es wurde schnell erreicht.
Der Mann hat im Rahmen der freiwilligen Ausreise 5.000 Euro erhalten. Der Betrag wurde vollständig ausgezahlt. Das Geld stammt aus dem Haushalt der Zentralstelle für Rückführungen, die auch über die Zahlung entschieden hat.
Warum dieser Weg? Eine Abschiebung nach Somalia ist aufwendig und dauert lange, oft viele Monate.
Ob sie am Ende gelingt, ist offen. So lange wäre der Mann in Bremen geblieben. Das wollten wir nicht.
Die Sicherheitsbehörden hatten ihn im Blick und haben ihn beobachtet. Das bindet über lange Zeit viele Kräfte. Eine Abschiebung hätte also noch mehr Zeit und Geld gekostet.
Die freiwillige Ausreise war der schnellste Weg, ihn außer Landes zu bringen. Entscheidend ist:Er ist weg und kommt nicht wieder.“
Soweit die Presseabteilung von Innensenatorin Dr. Eva Högl.
Nun, liebe Leserschaft, sind Sie „dran“.
Neigen Sie eher dem – sagen wir mal – pragmatischen Stil der Innenbehörde zu, oder doch Timkes konsequenter Sichtweise?
Ich freue mich auf ihre – bitte sachlich formulierten – Kommentare.
Sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser, sich wundern, dass Sie aus Ihren Bremer Bezahlmedien nix über die Heimkehr-Konditionen des 28-Jährigen gelesen haben, könnte es – natürlich rein theoretisch – damit zusammenhängen, dass das als „rechts“ beleumundete Portal „Nius“ als erstes darüber berichtet hatte.
Liebe Leserschaft, Sie kennen mich ja inzwischen: Parteikürzel, oder Namen von Nachrichtenquellen interessieren mich nicht – sondern ausschließlich Inhalte und der Wahrheitsgehalt von Nachrichten.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Fürs Wochenende darf ich Ihnen einen Gastkommentar zu einem Thema ankündigen, das am Ende nahezu alle Menschen betreffen wird. Also, zum Sonntags-Frühstück bremensogesehen aufrufen. Lohnt sich bestimmt.
Konsequente Einreiseverweigerung. Das ist der Weg!
Zu der prakmatischen Lösung: Weg ist Weg! Sind wir froh, bevor dieser Mensch nicht noch andere Menschen schweren Schaden zufügen kann.
Doch leider: er wird wiederkommen! Auch wenn die Innenbehörde etwas anderes behauptet.
Die entscheidende Frage ist doch: Was passiert mit all den Menschen, deren Fluchtgrund grundsätzlich weggefallen ist?
Wie viele nutzen die Möglichkeit der regulären Migration mit Aufenthaltserlaubnis nach § 18?. § 39 AufenthV ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Beantragung eines anderen Aufenthaltstitels innerhalb Deutschlands für Menschen mit anerkanntem Schutzstatus.
Richtig ist: Wer aufgrund eines Krieges Schutz erhalten hat, muss nach dessen Ende grundsätzlich in sein Heimatland zurückkehren. Syrien und Afghanistan sind Beispiele, bei denen der frühere Kriegszustand als Fluchtgrund nicht mehr besteht.
Da könnten finanzielle Anreize zielführend sein, um für die sofortige Ausreise zu motivieren. Es könnten die bisherigen öffentlichen Leistungen an die Familie bewertet werden. So könnten z.B. die Asylbewerber/Bürgergeld-Leistungen eines 1/2 Jahres, ausgezahlt in zwei Raten – ein Drittel zur Reisevorbereitung, zwei Drittel nach bestätigter Ankunft im Heimatland angeboten werden. Im Gegenzug die Ausreise verbunden mit einer (wieder)Einreisesperre für den Schengenraum.
Wer darauf nicht freiwillig ausreist, müsste nach Einstellung aller öffentlicher Leistungen dann konsequent zurückgeführt werden. Keine endlosen Verfahren, keine jahrelangen Duldungen und kein weiteres Verschieben politischer Entscheidungen.
Eine konkrete Frage an den Bremer Senat und Innensenatorin Eva Högl wäre jetzt:
Wie viele ausreisepflichtige Menschen aus Syrien und Afghanistan leben derzeit in Bremen? Wie viele davon sollen bis wann zurückgeführt werden? Welche konkreten Rückführungsmaßnahmen sind bereits eingeleitet, und wann legt der Senat einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan vor?
Die Bremer Bürger haben ein Recht auf klare Antworten statt politischer Ausflüchte.
Dazu empfehle ich ein Interview, das Jochen Kopelke (Bundesvorsitzender der GdP) vogestern der „Süddeutschen Zeitung“ gegeben hat: https://www.sueddeutsche.de/politik/jugendproteste-polizei-krawalle-taeter-einschaetzung-frankfurt-li.3573458
Für mich ist die entscheidende Frage: Ist diese Aussage wahr? „Eine Abschiebung nach Somalia ist aufwendig und dauert lange, oft viele Monate.“ Wenn das wahr ist, ist das Handgeld sicherlich die billigste Lösung.
Natürlich wäre es richtig, unkooperativen Staaten die Entwicklungshilfe zu entziehen. Aber das wird in Berlin verhindert. Dass man die Leute dann „im Blick“ behalten muss, weil man keine entsprechenden Abschiebegefängnisse oder wenigstens elektronische Fußfesseln hat, ist das weitaus größere Staatsversagen.