Hat der Senat Moosdorf zu einer fragwürdigen Protokoll-Erklärung gedrängt?

05.10.2025 9 Von Axel Schuller

Die Grüne Umwelt- und Wissenschaftssenatorin Kathrin Moosdorf ist am Wochenende zurückgetreten. Gleichwohl steht die Frage im Raum, weshalb der Gesamtsenat Moosdorfs teurem Ruhestands-Deal mit ihrer Staatsrätin Irene Strebl zugestimmt hat. Immerhin hatte Moosdorf bereits vor dem Senatsbeschluss zu Strebls Ruhestand öffentlich erklärt, Strebl selbst wolle ausscheiden. Dieser Widerspruch ist – wie ich höre – im Senat thematisiert worden. Daher hat die Landesregierung Moosdorf – ungewöhnlicherweise – zu einer (falschen?) Protokoll-Erklärung aufgefordert.

Zur Erinnerung: Möchte ein Staatsrat – also beamteter Stellvertreter eines Senators m/w – in den vorzeitigen Ruhestand wechseln, kann er gehen. Allerdings ohne weitere Bezüge. Wird eine Staatsrätin jedoch von ihrer Senatorin vor die Tür gesetzt, bekommt sie drei Monate lang das volle Gehalt, danach drei Jahre lang 72 Prozent davon.

Kathrin Moosdorf hatte in einer Presseerklärung vom 15.9.2025 mitgeteilt, Irene Strebl habe sich dahin gehend geäußert, dem Amt nicht mehr gewachsen zu sein. Dies kollidiert jedoch mit dem Beamtenrecht. Danach erhält ein politischer Beamter nur dann weiter Geld, wenn er/sie entlassen wird.

Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand kann nicht ein Senator, sondern nur der Gesamtsenat vornehmen. Deshalb musste die Landesregierung am 23. September mit dem Fall befasst werden.

Der zuständige Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) empfahl der Regierungsrunde Moosdorfs Antrag, Strebl in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, zuzustimmen.

Wie bremensogesehen hat erfahren hat, regte sich aufgrund der Faktenlage gegen Feckers Vorschlag offenbar Widerspruch.

Die Umweltsenatorin wurde demzufolge zu einer Protokoll-Erklärung aufgefordert. Sinngemäßer Inhalt: „Ich habe kein Vertrauen mehr zu meiner Staatsrätin. Deshalb möchte ich sie aus dem Dienst entlassen.“

Damit war für den Senat die Lage geklärt. Nicht Strebl hatte um ihre Entlassung gebeten, sondern Moosdorf wollte sie (offiziell) loswerden – nachdem sie acht Tages zuvor die Staatsrätin für deren Tatkraft und Teamgeist schier in den Himmel gelobt hatte.

Liebe Leserschaft, ich will jetzt nicht alle beschriebenen Details des Falls Moosdorf widerkäuen. 

Es scheint aber doch angeraten, dass die Oppositionsparteien Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) und Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) genauer „auf den Zahn fühlen“. 

Weshalb haben die beiden Bürgermeister den Moosdorfschen Begründungs-Wechsel so rasch akzeptiert? Reicht eine Protokoll-Erklärung wirklich aus, um eine Landesregierung – ruckzuck – zu einem finanziell derart weitreichenden Beschluss zu veranlassen?

Kathrin Moosdorf hat durch ihren Rücktritt nun die Last des Amtes hinter sich gelassen. Offiziell hatte  s i e  zwar kein Vertrauen mehr zu ihrer Staatsrätin Irene Strebl. Frage: Wird Strebl (da Moosdorf weg ist) jetzt – was beamtenrechtlich möglich ist – wieder ins Amt zurückbeordert? Womöglich will Moosdorfs Nachfolgerin die 59-Jährige ja dauerhaft beschäftigen.

Die ausgeschiedene Senatorin steht finanziell übrigens zwar schlechter als ein Staatsrat da, muss aber nicht darben. Drei Monate lang erhält sie ihr Gehalt (B 11= 15.469 Euro) als sogenanntes  Übergangsgeld. Danach geht es längere Zeit mit 50 Prozent weiter. Im Senatsgesetz heißt es dazu: „Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die das Mitglied des Senat ohne Unterbrechung Bezüge erhalten hat – jedoch mindestens für drei Monate und höchstens für zwei Jahre.“

Pensionsansprüche hat die 44Jährige freilich nicht erlangt. Dafür hätte sie dem Senat mindestens vier Jahre lang angehören müssen.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Liebe Leserschaft, beachten Sie bitte die Doku (das vorletzte Blog-Stück) zur Drogenpolitik an. Die vereinte Verbandsmacht läuft gegen die CDU Sturm. Ein interessantes Dokument.