Dienstmütze – Polizei-Einsatz in einer Gröpelinger Shisha Bar mit Kippa auf dem Kopf?
In unserer schönen Stadt jagt wirklich ein Irrsinn den nächsten. Liebe Leserschaft, ich will Ihre Text-Aufnahme-Kapazität wirklich nicht überstrapazieren. In echt! Aber: Turban-tragen im Job als Polizeibeamter? Geht gar nicht! Wenn diese von Linken und Grünen geforderte Regelung dennoch beschlossen werden sollte – dürfen dann deutschstämmige Polizisten mit einer Zipfelmütze á la Deutscher Michel auf Streife gehen?
Wie kann es bloß sein, dass der Grüne Michael Labetzke, ein ausgebildeter Bundespolizist, folgende Sätze von sich gibt?
„Das strikte Festhalten an Regeln aus Bismarcks Zeiten ist nicht mehr zeitgemäß.“ Und: „Wir würden mit einer offneren Regelung ein wichtiges Zeichen für eine diverse Gesellschaft senden.“
Der Linke Co-Fraktionschef Nelson Janßen spitzte es im Weser-Kurier weiter zu: „Die zunehmende Diversität in der Gesellschaft muss sich auch in der Repräsentanz des Staates wiederfinden.“
Mal zur Erinnerung: Der Staat und seine Polizei ist zur Neutralität verpflichtet. Punkt. Ende. Aus.
Polizisten wissen bereits vor ihrer Ausbildung, dass sie (wie Feuerwehrleute) im Dienst „Uniform“ tragen müssen. Und – bspw. im Sommer – nicht in Shorts und Badelatschen im Streifenwagen sitzen dürfen. Niemals. Never. Niente.
Polizisten tragen Pistolen (und hoffentlich bald alle Elektro-Schocker), weil sie, und nur sie, Gewalt für den Staat ausüben. Das setzt unbedingte Neutralität der Beamten voraus. Diese Staatsdiener sind einheitlich gekleidet, damit jedermann und jedefrau sie eindeutig bereits äußerlich als autorisierte Gesetzeshüter erkennen kann. Mit Uniform, bestehend aus einheitlichen Hosen, Hemden, Jacken und Dienstmützen. So. Und. Nicht. Anders.
Herr Labetzke, es ist doch völlig wurscht, wer die Uniform eingeführt hat. Selbst wenn es Caesar gewesen wäre.
Für Begriffsstutzige hier ein Blick in Wikipedia:
„Als Uniform bezeichnet man gleichartige Kleidung, um optisch einheitlich (lateinisch-französisch: uniform) in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Ex-Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte einen Kompromiss vorgeschlagen. In den Räumen der Dienststellen: Turban, Kopftuch und Kippa – in Gottes Namen 🙂 – erlauben. Aber nicht im Außendienst. So ist es in der Bremer Justiz bereits geregelt.
Kaum ist „der Alte“ weg, tanzen Grüne und Linke auf den Tischen. Sie wollen partout „Diversität“ durchsetzen. Also Turban – und dann wohl auch Kippa und Kopftuch – im Streifenwagen.
Liebe Entscheider von Grünen und Linken, bitte mal kurz innehalten.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein uniformierter Polizist betritt in – sagen wir – Gröpelingen eine Shisha-Bar. Auf dem Kopf trägt er statt der Dienstmütze eine Kippa… Na, kommt jetzt auch bei Ihnen das Kopf-Kino in Gang?
Es ist ja ein Glücksfall, dass Kevin Lenkeit (SPD), Marco Lübke (CDU), Jan Timke (BD) und Dr. Marcel Schröder (FDP) sich vereint für die offizielle Dienstmütze ins Zeug legen. Aber: Die SPD befindet sich bekanntlich mit Grünen und Linken in einer Koalition. Die beiden Kleinen können die (noch) große SPD laut Koa-Vertrag ausbremsen.
Sollten Turban, Kippa, Kopftuch und womöglich „Michel“-Mütze (später vielleicht auch noch Nikab/Vollverschleierung) auf Streifenfahrt erlaubt werden, würde es mich nicht wundern, wenn der ohnehin schwindende Respekt vor der „Ordnungsmacht“ noch mehr abnehmen würde. Nach dem Motto: „Hej, Sie da mit dem Turban/Kopftuch/Kippa usw., sind Sie überhaupt Polizist?“ „Von Ihnen lasse ich mir nichts sagen.“
Liebe Leserschaft, jetzt sind Sie dran. Einheitliche Dienst-Uniform mit einheitlicher Schirmmütze, oder doch Misch-Uniform á la Grüne und Linke?
Munter bleiben
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Daniel Günthers Verbots-Phantasien inkl. Teil-Unterstützung durch Dr. Andreas Bovenschulte (voriges Blog-Stück „Zersetzung – nimmt der Bürgermeister…“) hat wieder eine muntere Debatte nach sich gezogen. CDU-Landeschef Heiko Strohmann hat in seinem Kommentar den Link zu einem wunderbar ernsten TV-Ausschnitt mit Loriot zum Thema Journalismus beigesteuert. Prädikat: Lesenswert.
Es stimmt, leider. Bremen entwickelt sich zum „Irrenhaus“. Hochkarätige Journalisten werden zur “ Persona non Grata‘ erklärt, langjährig sich verdient gemacht habende Senatoren fallen in Ungnade, Opposition wird pauschal als „kontraproduktiv“ denunziert und so weiter und so weiter.
Noch vor gar nicht so langer Zeit hatte ich den Eindruck bei den Bürgerschaftsdebatten, dass Labetzke ein „treuer“ Soldat von Uli Mäurer sei.
Denn immer wenn gegen Sen. Mäurer Kritik laut wurde, ging Labetzke in die “ Bütt“ und hat versucht, ihm den Rücken frei zu halten. Jetzt tanzt Labetzke plötzlich auf einem anderen Parkett? „Nachtigall ich hör dir trapsen“.
Als ich in die Vorbereitung für den höheren Dienst eingetreten bin, gab es eine Bekleidungsvorschrift. Danach dann auch noch irgendwann diesen „Haar-Erlass“. Polizeibeamte mit Haarnetz, wie bei meiner Mutter unter der Trockenhaube. Aber alle, auch die Langhaarigen, haben sich daran gehalten!
Die Uniform mit/in all ihren Facetten repräsentiert staatlich Hoheitsaufgaben . Und das sollte auch immer so bleiben!
„Labetzke, nehmen Sie Haltung an und setzen Sie Ihren Hut auf.“
Ablenkungsdebatte über Entwicklungen, die in weltoffenen Städten wie London längst gegeben sind. Polizisten in London dürfen Turbane tragen, da die Metropolitan Police Sikhs erlaubt, ihre traditionellen Turbane („Dastaars“) als Teil ihrer Uniform zu tragen, was eine wichtige religiöse Praxis für sie ist und bereits seit den 1970er Jahren erlaubt ist, wobei der Turban einfach die Kopfbedeckung ersetzt, was auch für Sikh-Polizistinnen gilt. Was wäre an dieser Stelle wirklich ein »skandalöses« Thema, das wirklich wichtig ist? Ende 2025 lagen über 300.000 Überstunden bei der Polizei Bremen an, was eine enorme Belastung darstellt und gesundheitliche Risiken birgt, so Gewerkschaften. Ursachen: Zunehmende Anzahl und Häufigkeit von Demonstrationen und Kundgebungen sind Haupttreiber, so buten un binnen. Gewerkschaftsforderungen: Die GdP fordert mindestens 500 zusätzliche Stellen, um die krankmachende Arbeitslast zu reduzieren, so buten un binnen. Darüber und das in Bremen teilweise rechtsstaatliche Regeln mangels Kontrolle nicht mehr konsequent durchgesetzt werden. Das ist wirklich unfassbar und als Aufregerthema viel wichtiger. Wo bleibt der Blogbeitrag dazu?
Schade, dass wieder ein Vorurteils-geprägtes Beispiel herhalten musste „Shishabar“.
Und Anekdoten aus der Spießbürgerzeit haben auch noch nie geholfen.
Das Thema bleibt ein Dilemma (Neutralität vs. Religionsfreiheit).
Hier vermisse ich die guten Argumente.
In Deutschland wurde die formelle Trennung von Staat und Kirche 1919 vollzogen. Damit endete der Status der Kirchen als staatliche Institutionen. Der Staat wurde religiös neutral, während Religionsfreiheit garantiert wurde.
Das ist gut so. Jeder kann seine Religion leben, aber bitte in den eigenen vier Wänden.
Zur der Beliebigkeit staatlicher Begründungen dem Bürger gegenüber: Nach Krieg und Tschako trug die Polizei in der „american enclave“ HB Dienstmützen mit Ecken, wie heute. Die wurden später, mit der offiziellen Begründung, die Pflege der Ecken sei viel zu teuer und aufwendig, gegen runde Mützen ausgetauscht. Jetzt gibt es wieder die eckigen Mützen. Ist die Pflege billiger geworden? Oder haben staatliche Aussagen eine Ablauffrist? Oder ist das nur der Einfluss von US-Polizeiserien im TV auf die Entscheider? Warum nicht Turban? Oder Kopftuch wie die Verhüllungen bei ICE in den USA? Oder altgermanisches Bärenfell und Armbrust mit abschreckender Wirkung durch deutsche Tradition?
Ja Herr Teupe, auf die Idee eines „Irrenhauses“ könnte man kommen, aber eines in Selbstverwaltung. Wenn man etwas genauer hinschaut, sieht man noch etwas anderes. Wenn „Weiße“ wie Frau Göring-Eckardt sagen „Die Republik muss bunter werden“ oder Axel Steier, der Mitbegründer, Vorsitzende und Sprecher der Seenotrettungs-NGO Mission Lifeline: „Bald ist Schluss mit dem lustigen Leben als Weißbrot“, ist das Rassismus. Aber Rassismus von Weißen gegen Weiße, also eine Aggression gegen sich selbst. Wie Ritzen ist das in diesen Kreisen bestimmt auch sehr verbreitet. – Und es gibt einen ideologischen Unterbau, der das rationalisiert.
Unten ist ein Link zum UN-Bericht von 2000/2001 mit dem Titel „Replacement Migration: Is It a Solution to Declining and Ageing Populations?“ (auf Deutsch „Ersatzmigration“ oder „Bestandserhaltungsmigration“):
Man geht bei diesem Konzept ganz naiv davon aus, dass man die angeblich aussterbende Bevölkerung durch Zuwanderung aus Drittweltstaaten ersetzen muss um den Industriestandort aufrecht zu erhalten. Daraus schließe ich, dass die Massenmigration gezielt zugelassen wurde um genau das umzusetzen. Also Ziegenhirten zu Ingenieuren und ehemalige Kindersoldaten zu Altenpflegern, jeder kann angeblich alles.
https://www.un.org/development/desa/pd/sites/www.un.org.development.desa.pd/files/unpd-egm_200010_un_2001_replacementmigration.pdf
Wenn es um Günthers und Bovenschultes Verbots-Fantasien geht, würden wir immer noch das offizielle Narrativ glauben müssen, dass es nur eine „Verschwörungstheorie“ ist.
Für den invertierten Rassisten ist es natürlich besonders spannend, wenn ein regimekritisches „Weißbrot“ zum Beispiel während einer Demo für Redefreiheit oder bei einer Hausdurchsuchung (wie bei Compact-Magazin) von sichtbar fremdartigen Polizisten drangsaliert würde. Das ist halt doppelt erniedrigend. Oder bei einer einfachen Verkehrskontrollen: Ich bin in Cottbus zweimal innerhalb von drei Stunden kontrolliert worden, mit allem Zip und Zapp.
Religionsfreiheit heißt nicht, dass der Staat meine Religion abbildet. Sie heißt, dass er mir ihre Ausübung ermöglicht und sich selbst heraushält. Genau dieser Unterschied wird in der aktuellen Debatte immer wieder bewusst verwischt.Ja, es ist unerquicklich, als Katholik in einem protestantisch geprägten Land wie Bremen an Fronleichnam arbeiten zu müssen, während der Reformationstag gesetzlicher Feiertag ist. Aber das ist kein Bruch der Religionsfreiheit, sondern Ausdruck historischer Realität. Religionsfreiheit garantiert keine Gleichverteilung von Feiertagen und schon gar kein religiöses Wohlfühlklima. Sie garantiert Freiheit von staatlicher Bevormundung.
Vergleiche mit anderen Ländern helfen dabei überhaupt nicht weiter. Man kann auf Großbritannien verweisen, wo Polizisten Turban tragen dürfen. Man kann auf Saudi-Arabien verweisen, wo Vollverschleierung gesellschaftliche Norm ist. Aber das sagt nichts über Bremen und nichts über Deutschland. Religiöse Ordnung ist immer ortsgebunden. Wer sich seinen Wohnort aussucht, entscheidet sich auch für die religiös-politischen Rahmenbedingungen dieses Ortes.
Als Katholik wird man in Bremen nicht zu hundert Prozent glücklich. Punkt. Man kann nach Polen ziehen, man kann sich bewusst für ein katholisch geprägteres Umfeld entscheiden. Das ist eine freie Entscheidung. Ich habe mich für Bremen entschieden und damit auch für eine Ordnung, die religiöse Zurückhaltung des Staates verlangt. Diese Entscheidung bringt Konsequenzen mit sich, und die muss man akzeptieren.
Der entscheidende Punkt ist die Trennung von Kirche und Staat. Sie ist kein modischer Einfall, sondern das Ergebnis harter, teils blutiger Auseinandersetzungen. In Bremen ist sie seit über 150 Jahren konsequent umgesetzt: keine staatlichen Gebetsräume, kein konfessioneller Religionsunterricht, religiöse Neutralität im öffentlichen Dienst. Das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist geltendes Fundament unseres Zusammenlebens.
Deshalb gilt klar und unmissverständlich:
keine religiösen Symbole bei Polizistinnen und Polizisten, keine Kopftücher, keine Kreuze, keine Kippa, keine Turbane. Keine religiösen Bekundungen von Lehrkräften vor Klassen. Keine Gebetsräume in staatlichen Schulen. Egal aus welcher Religion die Forderungen kommen. Der Staat hat kein Glaubensbekenntnis, und seine Repräsentanten auch nicht.
Religiöse Neutralität ist kein Angriff auf Religion. Sie ist ihre Voraussetzung im öffentlichen Raum. Sie schützt Minderheiten, sie verhindert religiösen Druck und sie sorgt dafür, dass niemand sich von einer anderen Religion bedrängt fühlt. Das ist kein Maximalanspruch, sondern der Minimalkonsens unseres Zusammenlebens.
Wer diesen Konsens mit dem Argument „nicht mehr zeitgemäß“ infrage stellt, betreibt keine Modernisierung, sondern Substanzabbau. Und wer Religion politisch instrumentalisiert – egal aus welcher Glaubensrichtung –, spielt mit einem Fundament, das sich nicht beliebig reparieren lässt.
Nicht alles, was anderswo möglich ist, ist hier sinnvoll. Und nicht alles, was lautstark gefordert wird, ist ein Fortschritt. Wer diese gewachsene religiöse Koexistenz beschädigt, gefährdet nicht den Staat, sondern das friedliche Zusammenleben selbst.
Um es mit J.W.v.G. zu sagen: „Wir müssen kein Irrenhaus besuchen, um ungeordnete Geister zu finden.“
@ D. Grass: Danke für Ihre Info. Aber weshalb muss ich dann beim religiös neutralen öffentlich rechtlichen (staatlichen) TV für sonntägliche Reklamesendungen der Kirchen zahlen obwohl anscheinend weniger als 50% der Bevölkerung den Kirchen angehören? Da widerspricht sich doch etwas.
Die Polizei muss für alle Menschen gleich auftreten – unabhängig von Religion, Herkunft oder Weltanschauung. Daher haben religiöse Symbole im Polizeidienst nichts zu suchen.
Nicht, weil Glauben schlecht ist, sondern weil der Staat – und damit auch die Polizei – neutral sein muss. Punkt.
Ich befürchte, dass die Herren Labetzke und Janßen bei strenger Auslegung des GG gar nicht so falsch liegen. Wenn es erlaubt ist, jüdische und christliche Symbole als Beamter zu tragen bzw. in staatlichen Institutionen zu zeigen, kann man dies für muslimische, hinduistische und andere religiöse Symbole schlecht untersagen.
Gleichwohl verbleibt ein schlechtes Gefühl bei den Angehörigen der bisherigen und noch Mehrheitsgesellschaft. Diese geht zwar auch kaum noch am Sonntag in die katholische und protestantische Kirche, ist sogar in großer Anzahl nicht mehr dort Mitglied. Das ändert aber nichts an ihrer Prägung. Auch in der völlig säkularisierten DDR wurde Weihnachten gefeiert. Es steht außer Frage, dass unser Zusammenleben (bislang) mehr durch christliche Normen und Regeln geregelt wird als durch das GG. Wie sich Menschen zueinander verhalten, dürfte sich dem Zugriff durch das GG entziehen. Die wenigsten Menschen in D wissen überdies wirklich, was im GG drinsteht. Wenn es also kulturelle Prägungen und Normen sind, die unser Zusammenleben regeln, ist es kein Wunder, wenn sich bisherige Mehrheitsgesellschaftler durch das Infragestellen dieser Normen zunehmend verunsichert bis hin zu bedroht fühlen. Nicht aus rassistischen oder ähnlichen Gründen, sondern weil es ihnen die Berechenbarkeit und Vorhersagbarkeit des Verhaltens ihrer Mitmenschen nimmt. Wenn die Frage „Was kann ich von anderen in bestimmten Situationen erwarten?“ nicht mehr von mir selbst beantwortet werden kann, sondern sich mir erst aufgrund von Nachfragen und Aushandeln erschließt, wird das Leben schlicht unsicherer und anstrengender. Insofern halte ich das unbedingte Loblied auf Diversität für verfehlt und die Ablehnung von deren beliebiger Ausweitung für mehr als verständlich.
Als perfide empfinden es viele Mehrheitsgesellschaftler wohl auch, dass Menschen bei uns aus (ursprünglich) humanitären Gründen Bleiberechte erhalten und sich aus ihren Gastrechten mit zunehmender Verweildauer Ansprüche auf öffentliche Repräsentanz, politische Mitwirkung – mit zunehmend identitär repräsentativem Anspruch – und der Setzung informeller kultureller Normen ergeben. Die Mehrheitsgesellschaftler sehen dies zu Recht als drohenden Verlust ihrer vertrauten Regelwelt.
Problem: Das GG hilft ihnen in dieser Lage nicht. Sobald die zugezogenen Minderheitsgesellschaftler deutsche Staatsbürger geworden sind, kann man ihnen die reklamierten Rechte auf Ausübung ihrer kulturellen Regeln und deren Präsenz im öffentlichen Raum nicht begründet untersagen.
Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt: Den Zuzug von Menschen mit Anspruch auf Repräsentanz im öffentlichen Raum nach D so gering wie möglich halten und eine restriktive Regelung der Einbürgerung, also das genaue Gegenteil dessen, was die Ampel eingeführt hat.
Herr Paul, das Problem mit dem Grundgesetz (GG) ist, dass es entgegen seinem eigenen Wortlaut kein wirklich einklagbares Recht ist.
Artikel 1 Abs. 3 GG lautet: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
In der Realität der BRD ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber eher ein Gnadenakt: Nur etwa 1 – 2 % Verfassungsbeschwerden wird überhaupt angenommen – und das oft erst nach 5–10 Jahren durch alle Vorinstanzen. Zu diesem Zeitpunkt steht die „Reststaatlichkeit“ schon ernsthaft infrage, bevor meine eigentliche Argumentation überhaupt beginnt.
Artikel 20 Abs. 2 GG heißt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Wo sind denn bitte die Abstimmungen auf Bundesebene verwirklicht?
Nächstes Problem: Die ursprünglich 146 Artikel des Grundgesetzes haben inzwischen rund 70 Änderungsgesetze erfahren wobei viele Artikel – in der Regel freiheitseinschränkend – mehrfach geändert wurden.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung mehrfach klargestellt, dass praktisch jedes Grundrecht durch einen einfachen Gesetzesvorbehalt eingeschränkt werden kann – oft mit der Standardfloskel: „Dieses Gesetz schränkt Grundrechte ein …“ usw.
Man könnte das seitenweise ausführen. Zusammengefasst: Das Grundgesetz ist ein Papiertiger, eine Farce. Niemand in der Obrigkeit muss es wirklich ernst nehmen – und tut es auch nicht. Das Grundgesetz ist die Grundlüge der deutschen Gesellschaft, auf der viele weitere Lebenslügen aufbauen. Es gibt in der BRD beispielsweise auch keine ordentliche Gewaltenteilung.. Das alles funktioniert selbstverständlich nur, solange es „bergauf“ geht und ein ethisches und moralisches Grundverständnis in der Bevölkerung und bei den Eliten vorhanden ist. Dieses wurde allerdings spätestens um 1990 von der Obrigkeit gekündigt.
In diese verlogene Gesellschaft kommen jetzt vor allem Ausländer aus Ländern, in denen man Religion und traditionelle Werte noch ernst nimmt – und wo der Kopf schnell ab ist, wenn jemand ausflippt. Die merken das sehr genau: Die können uns nicht respektieren. Und wenn wir ehrlich sind, respektieren wir uns selbst nicht mehr. Sonst würden wir diese unannehmbare Obrigkeit ja längst zum Teufel jagen.
Die Trennung von Kirche und Staat wird in Deutschland leider nicht konsequent umgesetzt. Warum zieht z. B. der Staat die Kirchensteuer direkt vom Lohn ein? Warum darf in Bayern der Gekreuzigte nicht nur in Kirchen, sondern auch in Schulen und Gerichtsgebäuden hängen?
Für Polizeibeamte sollte die Neutralitätspflicht in jedem Fall gelten. Also: eine gleiche Uniform und Dienstmütze für alle, keine religiösen Mätzchen!
Niemand verbietet den Beamten ihren Glauben, ihre Religion, ihre Rituale im privaten Bereich. Doch im Dienst, in Uniform, vertreten sie nicht sich selbst, sondern den Staat. Die Dienstbekleidung ist jahrzehntelang Ausdruck von staatlicher Souveränität. Und der Bürger wünscht sich eine Polizei, die schlicht und deutlich als Staatsgewalt auftritt – mit klaren Regeln, klarer Optik, klarer Haltung.
Wer hingegen meint, religiöse Symbole seien in aufgeheizten Situationen völlig egal, hat vermutlich noch nie erlebt, wie schnell Identität zum Zündfunken wird – gerade in Bremen. Daher kann man diesen Vorstoß von Linken und Grünen nur ablehnen.