Dokumentation: EU stellt Schweizer Ex-Offizier Jacques Baud ohne Gerichtsverfahren kalt
Es ist wirklich – auf Bremisch – zum Mäuse melken: Wer aktuell nicht mit den Wölfen heult, läuft Gefahr, rausgeworfen zu werden – aus der materiellen Sicherheit. Aus dem gesellschaftlichen Leben. Sie wundern sich über diese Schwarz-Weiß-Darstellung, liebe Leserschaft? Mit dieser Doku zeige ich heute, was geschehen kann, wenn Sie als ehemals ranghoher Schweizer Offizier eine abweichende – von mir aus auch abstrus erscheinende – Meinung zum Krieg in der Ukraine, vertreten. Meinungsfreiheit ade. Wenn Sie Pech haben, friert die EU Ihre Konten ein, verbietet Ihnen gar das Reisen. Hirngespinste, denken Sie jetzt? Falsch. Das gibt es alles ohne Gerichtsverfahren.
Dr. Rolf Gössner, Bremer Publizist, Jurist, einst Mitglied des Bremer Staatsgerichtshof, über viele Jahre zu Unrecht vom Verfassungsschutz beobachtet, greift den Fall des Schweizer Staatsbürgers Jacques Baud auf in einem Aufsatz für die Zweiwochenschrift „Ossietzky“ auf.
bremensogesehen dokumentiert den Text, damit Sie, liebe Bremer Leserschaft, von dieser Art Torpedierung der Meinungsfreiheit durch die EU erfahren und sich ihr eigenes Urteil bilden können.
ZITAT Anfang:
Rolf Gössner
Existenzbedrohende EU-Sanktionen
»Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst a.D. Jacques Baud und den Kriegskurs der EU! Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat
die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit
Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.«
So beginnt eine Protest-Resolution aus dem Umkreis der Berliner Friedenskoordination, die über 21.000 Menschen aus zahlreichen
Ländern und unterschiedlichen beruflichen und politischen Bereichen unterzeichnet haben (https://free-baud.org/ – Stand: Ende 1/2026). Darunter auch einige Ossietzky-Auto-
ren. Als früher Mitunterzeichner der Resolution, die bislang hierzulande einmalig geblieben ist, möchte ich im Folgenden erläutern, was mich dazu bewogen hat:
In allererster Linie geht es um die verfassungs- und menschenrechtliche Problematik solcher Sanktionen, die der EU-Rat inzwischen bereits gegen 59 Journalisten, Wissenschaftler und Influencer, sowie 17 Organisationen verhängt hat. Mit seinem letzten Beschluss von Mitte Dezember 2025 hat der EU-Rat außer den Schweizer Jacques Baud weitere elf Personen und zwei Organisationen in die EU-Sanktionsliste aufgenommen (EU-Ratsbeschluss 2025/2572 auf Grundlage der Durchführungsverordnung 2024/2642).
Bereits zuvor landeten auf Initiative Deutschlands auch drei deutsche Journalisten und Staatsbürger auf der Liste: Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. Die Verhängung der Sanktionen erfolgt, so die Begründung, als Reaktion auf »destabilisierende Aktivitäten Russlands« gegen Ukraine, EU und ihre Mitgliedstaaten, die den Sanktionierten – wie auch immer – zugerechnet werden.
Dem betroffenen Militäranalysten Jacques Baud, der auch für Nato und UN tätig war, wirft der EU-Rat folgendes vor: Er sei »re- gelmäßig Gast in pro-russischen Fernseh- und Radioprogrammen« – was dieser dementiert, außerdem fungiere er als »Sprachrohr für pro-russische Propaganda« und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er »Verschwörungstheorien« verbreite, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtige, »ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der Nato beizutreten«.
Baud sagt dazu, er habe lediglich die Aussage eines ukrainischen Regierungsberaters zitiert.
Aufgrund dieser vagen Anschuldigungen macht der EU-Rat Jacques Baud verantwortlich für »Handlungen oder politische Maßnahmen«, die der russischen Regierung zuzurechnen seien, und zwar u.a. durch »Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme« zulasten von Stabilität oder Sicherheit in einem Drittland (Ukraine).
Ganz unabhängig davon, ob diese Beschuldigungen einer unvoreingenommenen Prüfung standhalten, erfolgen sie ohne belastbare Belege und Quellen und sind in strafrechtlicher Hinsicht, soweit ersichtlich, ohne Relevanz. Obwohl ihm also keine Gesetzesverletzungen vorgeworfen werden, wird Baud mit
den gegen ihn verhängten Sanktionen hart bestraft – allein wegen seiner Analysen zum Ukraine-Krieg und dessen Vorgeschichte; kritische Analysen und Thesen, die vorherrschenden EU- und Nato-Narrativen weitgehend widersprechen und die der EU-Rat als »russische Propaganda« oder »Desinformation« disqualifiziert, anstatt sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen, wie dies in freiheitlichen Demokratien selbstverständlich sein sollte.
Statt kontroverser Debatte also Sanktionen mit Strafcharakter: Konkret umfassen sie Ein- und Durchreiseverbote für das gesamte EU-Gebiet; dies bedeutet für den gebürtigen Schweizer Jacques Baud, der in Brüssel wohnt, Belgien nicht mehr verlassen zu können. Des Weiteren werden alle Vermögenswerte eingefroren sowie Kreditkarten und Bankkonten gesperrt. Und Bürger oder Unternehmen aus der EU dürfen Sanktionierten keine Geldmittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen, denn solche Zuwendungen wären strafbar.
Das bedeutet also:
Die Sanktionierten können kein Geld mehr verdienen, sich selbst und zum Teil auch ihre Familien nicht mehr versorgen, keine Miete bezahlen, so dass sie möglicherweise ihre Wohnungen verlieren.
Mit solch harten Repressionen, die sich existenzbedrohend auswirken, wird tief in Grund- und Menschenrechte von Betroffenen eingegriffen: so in Persönlichkeitsrechte, wie sie etwa in Art. 2 Grundgesetz (freie Entfaltung der Persönlichkeit; Bewegungsfreiheit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Men-
schenwürde) festgeschrieben sind; weiterhin in die Grundrechte auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, gegebenenfalls auch Ein-
griffe in Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung. Obwohl es sich letztlich um Strafmaßnahmen handelt, erfolgen sie jedoch
ohne strafbare Handlungen, ohne rechtsstaatlich zustande gekommenes Strafgesetz, allein aufgrund EU-Verordnung; sie erfolgen ohne rechtsstaatliches Gerichtsverfahren per Exekutiv-Beschluss des EU-Rates, ohne rechtliches Gehör und Rechtsmittelbelehrung der Betroffenen, darüber hinaus auch unter Missachtung der Gewaltenteilung, der Unschuldsvermutung und unter Umkehr der Beweislast sowie ohne einstweiligen Rechtsschutz.
Zumeist erfahren die Betroffenen, so auch Baud, erst aus den Medien von ihrer Sanktionierung oder wenn sie bei ihrer Bank oder
von Vertragspartnern kein Geld mehr bekommen oder ihre EC-Karte nicht mehr funktioniert. Und so können sich die Betroffenen
erst nachträglich, also nach Verhängung der Sanktionen, die von Anfang an wirksam werden, gerichtlich zur Wehr setzen – entweder
vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Und solche Verfahren dauern in der Regel recht lange, so dass Betroffene ihre fundamentalen Bürger- und Menschenrechte erst mit großer Verzögerung gegen die willkürliche Bestrafung verteidigen können. Bis zu einem Urteil befinden sich die Betroffenen in einer langen Periode der Stigmatisierung, Unsicherheit und Rechtlosigkeit.
Dies alles muss als massiver Angriff auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bewertet werden. Denn es handelt sich um gravierende Verstöße gegen Grundgesetz, EU-Grundrechte-Charta und Europäische Menschenrechtskonvention. Dabei steht im Fokus – neben dem rechtsstaatswidrigen Sanktionsverfahren – das besonders betroffene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung »als Grundlage jeder Freiheit« (Bundesver-
fassungsgericht) und als eine der tragenden Säulen der Demokratie. Auch wenn die Sanktionierten, zwar unter widrigen Bedingungen, weiterhin ihre Meinung äußern können, also keine direkte Zensur erfahren, so werden sie doch wegen ihrer Meinungsäußerungen bestraft, eingeschüchtert und genötigt, sich künftig lieber anzupassen oder aber zu schweigen.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kann jedoch nur auf Basis allgemeiner Gesetze, zum Schutz der Jugend und der per-
sönlichen Ehre eingeschränkt werden – nicht aufgrund von EU-Ratsbeschlüssen. Ansonsten darf keine Rolle spielen, ob einem die jeweilige Meinung passt oder nicht oder wie provokant oder »abwegig« sie auch immer erscheinen mag oder wie stark sie etwa von EU- und sonstigen vorherrschenden Auffassungen abweicht. Einschränkungen dürfen nur unter strengsten Voraussetzungen erfolgen – und keinesfalls zum Zweck politisch-ideologisch motivierter Meinungslenkung.
Im Übrigen hat der EU-Rat keineswegs die Funktion einer Art »Wahrheitskommission« – Orwell lässt grüßen – und keinesfalls die Definitionsmacht und das Recht, über Information und »Desinformation«, »Lüge« und »Wahrheit«, über »Propaganda« oder »Verschwörungstheorien« etc. zu entscheiden und zu richten – und je nach Einschätzung Straf-Sanktionen zu verhängen. Freiheitlich-pluralistisches Demokratieverständnis setzt Meinungsvielfalt und herrschaftsfreien Diskurs voraus. Es bleibt dabei: Die Grenzen der Meinungsfreiheit bestimmen in einem demokratischen Rechtsstaat allenfalls rechtsstaatlich zustande gekommene Gesetze und Justiz.
Die genannten Sanktionen des EU-Rates und damit die Strafkonsequenzen sind einstimmig, also auch unter Mitwirkung der Bundesregierung beschlossen worden. Das
hat der Sprecher des Auswärtigen Amtes bestätigt und während einer Pressekonferenz hinzugefügt:
Solche Sanktionen gegen »Propagandisten« werde es weiterhin geben, und »alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann«. Diese regierungsamtliche Drohung kann und soll wohl, wie auch die
Sanktionen selbst, präventiv-abschreckende Wirkung zeitigen: so u.a. auf Publizisten, Wissenschaftler und Dozenten, die ihr Recht
auf freie kritische Meinungsäußerung und Information angesichts der einschüchternden EU-Bedrohungen womöglich nur noch eingeschränkt wahrnehmen. So wächst der Konformitätsdruck in Politik, Gesellschaften und Medien – und das ist Gift für freiheitlich-pluralistische Demokratien und ihre Debattenkultur. Und typisch für Autokratien.
Aus all diesen Gründen lauten die Forderungen des eingangs erwähnten Aufrufs: »sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen
gegen Jacques Baud sowie gegen alle betroffenen Journalisten und Wissenschaftler und EU-Bürger«. Darüber hinaus werden Bundesregierung und EU aufgefordert, »konstruktiv
am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern«.
Aktualisierung (10.02.2026): Inzwischen haben die zuständigen Behörden in Brüssel „aus humanitären Gründen“ erlaubt, dass der sanktionierte Jacques Baud gerade so viel Geld erhalten darf, wie er für Wohnungsmiete und Verpflegung unbedingt benötigt. Zuvor soll ihn eine ältere Frau „bekocht“ haben.
Auf der Webseite der EU steht über das Wesen dieser EU Sanktionen allen Ernstes: «Sanktionen dienen als Instrument, mit dem Konflikte verhütet oder auf sich abzeichnende oder gegenwärtige Krisen reagiert sowie Frieden, Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das Völkerrecht gefördert werden sollen… Sanktionen haben keinen strafenden Charakter, sondern sollen eine Änderung in der Politik oder der Handlungen derjenigen bewirken, gegen die sich die Maßnahmen richten, und so die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU fördern… Alle von der EU verhängten restriktiven Maßnahmen stehen vollständig im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, nicht zuletzt den Verpflichtungen im Bereich humanitäre Hilfe, Menschenrechte und Grundfreiheiten.» (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/why-sanctions/ )“ – rg
Erläuterung:
Dr. Rolf Gössner ist Publizist und Jurist sowie Mitherausgeber des jährlichen „Grundrechte-Report. Zur Lage der Bürger- und Men- schenrechte in Deutschland“ und der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft „Ossietzky“. Er war Rechtsanwalt (bis 2020), Stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises BigBrotherAward (2000 bis 2020). Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innerer Sicherheit und Bürgerrechten, zuletzt: „Datenkraken im öffentlichen Dienst. ‚Laudatio’ auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat“, Köln 2021. Mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ). Internet:
www.rolf-goessner.de
ZITAT Ende
Liebe Leserschaft, diese Informationen wollte ich Ihnen nicht vorenthalten.
Munter bleiben!
Herzlichst Ihr,
Axel Schuller
Lieber Herr Schuller, ich bin froh, dass Sie dieses Thema aufgreifen. Ich finde, die Abgeordneten der Bürgerschaft sollten sich hier positionieren und eine Resolution gegen diese Grenzüberschreitung der EU-Administration verabschieden. Hier liegt ein Lackmustest für „unsere Demokratie“ vor. @Mustafa Güngör, @Wiebke Winter, @Emanuel Herold, @Sofia Leonidakis, @Nelson Janßen, @Thore Schäck, @Jan Timke
Ich hatte bereits am 20.01. in einem Kommentar auf den Sachverhalt hingewiesen:
„Die EU stellt ohne Rechtsgrundlage und ohne Prozess drei deutsche Journalisten, einen Franzosen und einen Schweizer unter EU-Sanktionen. Thomas Röper wurde sogar in Bremen geboren.“
Die prominentesten und bekanntesten Beispiele aus dem Mai-2025-Paket (Council Decision vom 20. Mai 2025) sind:
Hüseyin Doğru (deutscher Staatsbürger türkisch-kurdischer Herkunft, Berlin): Gründer von red. media / AFA Medya. Sanktioniert wegen angeblicher Desinformation und Unterstützung destabilisierender Aktivitäten, insbesondere Berichterstattung über Pro-Palästina-Proteste in Deutschland. Asset Freeze, Travel Ban, de-facto-Berufsverbot.
Alina Lipp (deutsche Staatsbürgerin, lebt in Russland): Bloggerin (u. a. „Neues aus Russland“). Sanktioniert wegen systematischer Verbreitung von Desinformation zum Ukraine-Krieg und Unterstützung russischer Positionen.
Thomas Röper (deutscher Staatsbürger, lebt in Russland): Blogger („Anti-Spiegel“). Gleiches Paket, Vorwurf: pro-russische Desinformation und Untergrabung demokratischer Prozesse in Deutschland.
Diese drei wurden im selben Sanktionspaket gegen „russische Hybridbedrohungen“ gelistet und gelten als erste Fälle, in denen die EU explizit EU-Bürger (Journalisten/Blogger) mit Russland-Sanktionen belegt hat – teils mit Bezug zu pro-palästinensischer oder kritischer Berichterstattung.
Weitere bekannte Fälle von EU-Bürgern oder in der EU ansässigen Personen unter ähnlichen Sanktionen:
Jacques Baud (Schweizer Staatsbürger, ehemaliger NATO- und UN-Berater): Wird in Berichten als sanktioniert erwähnt (vermutlich späteres Paket 2025/2026), Vorwurf: pro-russische Narrative und Desinformation.
Nathalie Yamb Schweizerin: Vorwurf: antiwestlichen oder pro-russischen Aktivitäten in Afrika/Europa.
Xavier Moreau Auch hier der Vorwurf prorussische Narrative, z. B. dass die Ukraine den Krieg selbst orchestriert habe, um NATO-Beitritt zu erreichen, oder dass Kiew für den Abschuss von MH17 verantwortlich sei. Er tritt regelmäßig in prorussischen Medien auf und wird als ehemaliger französischer Militäroffizier und Geschäftsmann beschrieben.
Lieber Herr Schuller, die Darstellung Ihrerseits ist in jedem Falle richtig, auch wenn es für Leser wie mich Zweifel in nicht nur einer Richtung bringt.
So frage ich mich, wieso solche Entwicklungen in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sind.
Hinsichtlich der Sanktionen halte ich das Verhalten der Belgier für richtig. Sie gewähren ihm wenigstens die Mittel, die er für das „Überleben“ in Belgien benötigt.
Ob Baud sich dchuldig gemacht oder nicht ist für mich unklar geblieben. Unschuldsvermutungen scheinen nicht zu existieren oder nicht zu greifen. Das Recht wird von unterschiedlichen Seiten unterschiedlich gesehen. Kathastrophal
Ganz dünnes Eis, lieber Axel Schuller. Sowohl in der Einleitung als auch im dokumentierten Text selbst wird der Eindruck erweckt, es handele sich um rechtswidriges Handeln der EU bei Verhängung derartiger Sanktionen. Durch die Formulierung “ohne Gerichtsverfahren” wird suggeriert, Rechtsstaatlichkeit sei ausser Kraft gesetzt. Tatsächlich sind Grundlage der Sanktionierung die Verträge über die EU und die Arbeitsweise der EU. Es bedarf keines Gerichtsverfahrens. Das kann man für falsch halten und ändern wollen, aber es ist geltendes Recht. Derartige Sanktionen werden nicht in irgendwelchen Hinterzimmern oder von Geheimgesellschaften zur Unterdrückung von Meinungsfreiheit verhängt, sondern sie folgen festgelegten Regeln. Wie bei jedem staatlichen Handeln oder Nicht-Handeln, Gerichtsentscheidungen usw. ist es gut, genau hinzuschauen und kritisch zu beobachten. Aber die Behauptung, wer nicht mit den Wölfen heule, dem drohe Verlust materieller Sicherheit, bedient einen Teil der aktuellen Verschwörungstheorien. Wobei im konkreten Fall offenkundig die Wölfe gemeint sind, die vor russischer Aggression (heulend) warnen. Wer nun wiederum nicht mit denjenigen Wölfen heult, die Putins Ziele (im russischen Alltag immer wieder erklärt, in Schulen und Bildungseinrichtungen Teil strategischer Umerziehung) und die Drohungen aus Putins direktem Umfeld leugnen, wird als Kriegstreiber etc. verunglimpft. Vor diesem Hintergrund ist es mindestens problematisch einen Meinungsbeitrag mit der Bezeichnung Dokumentation auf eine scheinbar neutrale Ebene zu heben. Insbesondere wenn den Lesern gesagt wird, sie könnten sich ein eigenes Bild machen. Damit das Bild dann aber auch stimmt wird noch schnell die Vorverurteilung vorangestellt: die EU torpediere die Meinungsfreiheit. Da hilft auch nicht die Ausrede, es sei ja lediglich der Text dokumentiert worden. Das ist genau so unsauber wie das berühmte Fragezeichen (“ich hab ja nix behauptet, nur gefragt”). Um sich ein Urteil bilden zu können, braucht es die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Sanktionen, Kenntnis des konkreten Falles und zwar aus Primärquellen nicht aus meinungsgesteuerten Zweit- und Drittquellen und mindesten den Wortlaut beider Bundespressekonferenzen, in denen über den Fall gesprochen wurde. Das wäre eine Dokumentation.
@Niels N. von Haken. Das klingt in meinen Ohren ja, als wären Sie der Pressesprecher der EU oder sogar deren Henchman.
Ich habe mal durchdacht, was Sie da geschrieben haben.
„… Grundlage der Sanktionierung die Verträge über die EU und die Arbeitsweise der EU. Es bedarf keines Gerichtsverfahrens. …“ – Das stimmt, die EU macht das so, aber haben Sie diese Verfahrensweise mal in einen historischen Vergleich unterzogen? War das im Feudalismus so und einer der Revolutionsgründe? Wie war das im 3. Reich? Ist es nicht genau das, was einem Autokraten wie Putin vorgeworfen wird? – Also Suspendierung des Rechtsstaates?
Sie meinen also ernsthaft, dass grundlegende Prinzipien eines Rechtsstaates, z. B. die Menschenrechte, per Verordnung oder einem einseitigen Vertrag ohne Beteiligung des Souveräns suspendiert werden können, ohne dass man von einem Putsch oder Unrechtsstaat sprechen könnte? Das ist steil!
Übrigens ist die Floskel „Ganz dünnes Eis“ im Allgemeinen als eine Drohung zu verstehen.
Rechtsstaatlichkeit (kurze Definition):
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass der gesamte Staat (Regierung, Verwaltung, Polizei, Gerichte) streng an Recht und Gesetz gebunden ist. Niemand – auch nicht der Staat selbst – darf willkürlich handeln. Auch Verordnungen sind an Recht und Gesetz gebunden. Recht bezieht sich z.B. auf die Menschenrechte oder Rechtsprechung durch Richter.
Ziel ist der Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür, Rechtssicherheit und die Gewährleistung von Grundrechten. In Deutschland ist das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG verankert: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Zwei besonders wichtige Einzelgarantien darin sind:
Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)
Jeder hat vor Gericht Anspruch darauf, angehört zu werden. Das Gericht muss
die Argumente, Beweise und Anträge der Beteiligten zur Kenntnis nehmen,
sie inhaltlich würdigen und bei der Entscheidung berücksichtigen.
Niemand darf „überrumpelt“ oder ohne Möglichkeit der Stellungnahme verurteilt werden. (Kern: „audiatur et altera pars“ – man höre auch die andere Seite.)
Gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 GG)
„Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“
Das bedeutet: Der zuständige Richter muss im Voraus durch Gesetz (z. B. Geschäftsverteilungsplan) eindeutig bestimmt sein – niemand (auch kein Minister oder Gerichtspräsident) darf nachträglich „passende“ Richter für einen bestimmten Fall auswählen oder abziehen. Das schützt vor Manipulation der Justiz.
Herr von Haken, Ihr vielwortiges Statement geht leider in keiner Hinsicht auf die entscheidende Frage ein. Diese lautet, ob es in einem RECHTSSTAAT möglich sein sollte, gegen Einzelpersonen, nicht staatliche Akteure, derartig gravierende Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheitsrechte aufgrund exekutiver Entscheidungen vorzunehmen. Ich spare mir jetzt Ausführungen zur Gewaltenteilung. Das Grundprinzip dürfte Ihnen bekannt sein.
Wenn die europäische Gesetzeslage, deren demokratische Legitimation ja auch von anderen als der AfD gelegentlich bezweifelt wird, so ist, dass sie so etwas zulässt, finden Sie dann nicht, dass diese schnellstens geändert gehört? Seien Sie mir nicht böse, aber wenn Axel Schuller sich auf dünnem Eis bewegt, sind Sie schon eingebrochen.
Richtig ist, die EU-Sanktionen beruhen auf geltendem EU-Recht. Doch es geht hier schließlich um gravierende Grund- und Menschenrechts-Eingriffe mit klarem Strafcharakter, die per EU-Vertragsrecht und damit ohne rechtsstaatliche Verfahren und Garantien gegen Privatpersonen verhängt werden. Solche Verfahren und Garantien dürfen auch nicht über EU-Recht ausgehebelt werden, schon gar nicht, wenn es um existenzbedrohende Eingriffe geht.
Wer solches Vorgehen rechtfertigt, verabschiedet sich von den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats, verabschiedet sich letztlich auch von essentiellen Schutznormen des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.