Dokumentation des Linken Beschlusses zu Staatsgerichtshof und Berufsverboten
Liebe Leserschaft, hier die Dokumentation des Beschlusses der Linken vom Wochenende:
ZITAT ANFANG:
„Grundrechte, rechtsstaatliche Prinzipien und unabhängige Gerichte verteidigen – kein Zurück zu Berufsverboten!
Der Bremer Verfassungsschutz hat jahrelang einen V-Mann in der
Interventionistischen Linken geführt. Wenn die konkreten Schilderungen der IL zutreffen, hat der VS dabei gesetzliche Grundlagen und höchstrichterliche Urteile zur Begrenzung seines Handelns an mehreren Stellen ignoriert: Psychisch labile Personen als V-Person einzusetzen sowie Überwachungsmaßnahmen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen (der V-Mann soll Liebesbeziehungen geführt und mit von ihm ausgeforschten Personen in WGs gewohnt haben), sind nicht erlaubt.
Solche Beschränkungen sind keine lästige Bürokratie, die eine Behörde daran hindert, ihren Auftrag zu erfüllen: Dass Sicherheitsbehörden in ihrem Handeln von Gesetzen beschränkt und von unabhängigen Gerichten kontrolliert werden, ist ein Kernelement von Rechsstaatlichkeit.
Das Prinzip der Kontrolle der Regierung und ggf. des Gesetzgebers durch unabhängige (Verfassungs-)gerichte ist in den letzten Jahren vielfach angegriffen worden. Auch in Deutschland haben wir verschiedene Versuche erlebt, die Zusammensetzung der Gerichte nach rechts zu verschieben. Wir weisen diese Angriffe zurück. Die CDU darf weder definieren, wer zu feministisch ist, um Verfassungsrichterin zu sein, noch wer zu linke Mandanten hat, um Richter am Staatsgerichtshof zu sein.
In einem Rechtsstaat können Menschen, die staatlichen Organen vorwerfen, z.B. durch Überwachungsmaßnahmen ihre Grundrechte verletzt zu haben, sich anwaltlich vertreten lassen. Wir teilen zu den Vorwürfen gegen den früheren Richter am Staatsgerichtshof die Auffassung des Bremischen Anwaltsvereins: „Die Beteiligung an schwierigen und auch konfliktträchtigen Gesprächssituationen gehört zum Kern der verfassungsrechtlich geschützten anwaltlichen Tätigkeit.“ Dass Anwält*innen über ihre Mandant*innen öffentlich weder Rechenschaft ablegen müssen noch können, ist ebenfalls keine Erfindung der radikalen Linken, sondern in Paragraph 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs geregelt.
Der Bremer Verfassungsschutz wirft der Interventionistischen Linken vor, „gewaltorientiert“ zu sein. Nach acht Jahren V-Mann-Einsatz, also dem vollen Zugriff auf alle Diskussionen der Gruppe, müsste es für diesen Vorwurf – wenn er zutreffen sollte – konkrete Belege geben. Quellenschutz ist in dieser Angelegenheit offensichtlich nicht mehr nötig – wir erwarten daher, dass die Ergebnisse des Einsatzes transparent gemacht werden. Angesichts der öffentlichen Delegitimierung antikapitalistischer Positionen und Politik bekräftigen wir: Es ist erlaubt und muss möglich sein, den Kapitalismus auch grundsätzlich zu kritisieren und in Frage zu stellen. Das Grundgesetz hat die Wahl einer anderen Wirtschaftsordnung offen gelassen, und wer sich die Freiheit nimmt, darüber nachzudenken, stellt nicht die Demokratie in Frage.
Eine aktive und kritische Zivilgesellschaft ist der beste und zuverlässigste Schutz der Demokratie gegen die weltweit an Stärke gewinnenden Faschisten. Wir sind froh und stolz, dass Bremen über eine solche kritische Zivilgesellschaft verfügt, zu der auch die Interventionistische Linke gehört. Wir verteidigen diese Zivilgesellschaft auch gegen die Bestrebungen der CDU, wie Trump in den USA „die Antifa zu verbieten“. Die Angriffe auf Linke sind ein elementarer Pfeiler der aktuellen Unionspolitik. Widerstand gegen Sozialabbau, Militarisierung und rechten Kulturkampf soll so bekämpft werden.
Schon jetzt hat Trumps Verbotspolitik Auswirkungen in Deutschland, weil mehrere Banken mutmaßlich aus Angst vor US-Sanktionen linken Organisationen die Konten gekündigt haben. Solch vorauseilendes Gehorsam vor Trumps Willkür setzt die betroffenen Organisationen einer Repression aus, gegen die sie sich faktisch rechtlich nicht zur Wehr setzen können.
Dass die CDU ihre Kampagne in einen Misstrauensantrag gegen Kristina Vogt und Claudia Bernhard gipfeln lässt, ist eine inhaltliche Bankrotterklärung einer Opposition, der gegen die erfolgreiche Sacharbeit beliebter linker Senatorinnen kein sachliches Argument einfällt. Misstrauen verdient eine Partei, die sich offen an Donald Trump orientiert und Hans-Georg Maaßen zum Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz gemacht hat.
Zuletzt wurde in der öffentlichen Debatte auch gefordert, dass die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation eine Beschäftigung bei der Linksfraktion ausschließen müsse. Angesichts solcher Forderungen und der Hamburger Pläne, über Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst wieder grundsätzlich Informationen des Verfassungsschutzes einzuholen, sehen wir die Gefahr einer Wiederkehr der Berufsverbote. Wir stellen uns diesen Ansinnen konsequent entgegen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die auf dem Radikalenerlass von 1972 begründete Berufsverbotspraxis in Deutschland zu Recht verurteilt. Parteien oder Organisationen, die eine Gefahr für die Demokratie darstellen, können verboten werden. Einzelnen aufgrund geheimdienstlicher Erkenntnisse eine Anstellung im öffentlichen Dienst zu versagen, schützt nicht die Demokratie sondern schüchtert die kritische Zivilgesellschaft ein. Die Linke wird einer Wiedereinführung der Regelanfrage in Bremen nicht zustimmen.“
ZITAT Ende
Munter bleiben!
Herzlichst Ihr
Axel Schuller
Sehr interessant, die Argumente sind stichhaltig. Eine Frage bleibt dennoch: Was meinen die mit „… gegen die erfolgreiche Sacharbeit beliebter linker Senatorinnen …“?
Welches „Projekt“ wurde denn in die Realität gesetzt, das die Bezeichnung „links“ wirklich verdient und auch außerhalb einer Salon-linken Blase als solches erkennbar wäre?
Selbst wenn die Argumente stichhaltig erscheinen, so lassen sie doch aus, dass die IL Gewalt gegen Sachen und Drohungen gegen Andersdenkende als politisches Mittel der Auseinandersetzung nicht nur akzeptiert sondern auch praktiziert. Daran erkennt man die, die eine liberale Demokratie zerstören möchten.
Die Auslassung dieser Fakten ist das Problem!!
@Sigrid Karbe, Sie gehen davon aus, dass man selbst die besten Argumente verwerfen kann, wenn der Agitator auch zur Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung bereit ist? Bedenken Sie: Diese Leute wollen scheinbar die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern – da sind wir uns doch einig, oder? Der Machtapparat wird das nicht zulassen. Der hat einen Selbsterhaltungstrieb und wird die Gewaltspirale immer weiter antreiben. Darum sind Revolutionen immer blutig.
Revolutionen kann man nur verhindern, indem man auf die Argumente eingeht (wie z. B. Bismarck) oder durch einen Repressionsstaat. Das ist dann aber keine „liberale Demokratie“ mehr, die es zu verteidigen lohnt.
Sie sehen hier zurecht eine „liberale Demokratie“ gefährdet. Ich würde sogar weiter gehen: Die „liberale Demokratie“ ist nur noch ein Echo, das auf Propagandakanälen wie denen des ÖRR behauptet wird.
Die sogenannte „Corona-Pandemie“ hat uns biologische Ausgrenzung, Debanking, Polizeigewalt und Zensur gebracht.
Die Epstein-Files zeigen gerade, dass die Sache als Geschäftsmodell vorbereitet wurde. Das ist mal ein interessanter Blick hinter die Kulissen der selbst ernannten Demokratie.
Ich empfehle Ihnen mal diese beiden kurzen Vorträge von Prof. Homburg:
https://youtu.be/xdZXtu-9UsQ?si=lA5dRW8h1mpEhb-2
https://www.youtube.com/watch?v=_vV7SWDv1zs