Exklusiv: Erfolg für 350 Kläger – Arbeitsressort zieht Bescheide zur Ausbildungsabgabe zurück
Wenn es nicht so unfassbar traurig wäre, könnte man lachen. Tatsache ist: Die Einführung und Umsetzung des Ausbildungsfonds gleicht immer mehr einem Stück aus dem Tollhaus. Nach dem Hinweis des Verwaltungsgerichtes, den Klägern gegen die Ausbildungsabgabe Recht geben zu wollen, kündigt die Arbeitsbehörde nun an, die Gebührenforderungen gegen die klagenden Unternehmen in den Kalenderwochen 12 und 13 zurückzunehmen – 350 Bescheide! Zur Erinnerung: Erst jüngst musste die Arbeitssenatorin eine Rückstellung für die Kriegsgräberfürsorge „anzapfen“, um 700.000 Euro als Prämien an Betriebe ausschütten zu können, die laut Gesetz genug Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Allmählich frage ich mich: Darf sich eine derart gerierende „Behörde“ wirklich noch mit gutem Gewissen„Deutsche Verwaltung“ nennen? Ende vergangenen Jahres merkten die Behörden-Menschen plötzlich, dass sie das Gesetz zur – in der Wirtschaft ohnehin verhassten – Ausbildungszwangsabgabe unprofessionell formuliert hatten. Im Text fehlte ein Hinweis, wonach Einsprüche oder Klagen gegen Bescheide keinen Zahlungs-Aufschub zur Folge haben.
Die Bremische Bürgerschaft reparierte das „Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz“ (so der offizielle Name) angesichts von 350 Klagen von Betrieben mit folgender Ergänzung: „Nach § 11 Absatz 5 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: „Die Klage gegen den Festsetzungsbescheid nach Satz 1 hat keine aufschiebende Wirkung.“
Auf das Desaster des schludrig formulierten Gesetzestextes, dem Ausbleiben der Gelder zum „Betrieb“ des Fonds folgt nun ein regelrechter „Leberhaken“ des Verwaltungsgerichtes Bremen.
Die Justiz teilte dem Arbeitsressort von Dr. Claudia Schilling (SPD) bereits am 7. Januar mit, man beabsichtige, die 350 anhängigen Klagen gegen Gebührenbescheide zugunsten der Kläger zu entscheiden. Grund: Die vorliegenden Bescheide seien schon rein formell rechtswidrig– u.a. wegen fehlender Transparenz der Gebühren-Berechnungen.
Die Behörde antwortete dem Gericht knapp zwei Monate später am 4. März: Man teile zwar die von den Richtern dargelegte Rechtsauffassung nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit werde man aber die zugestellten Bescheide zurückziehen und anschließend neue ausstellen. 350 Stück!
Unfassbar. Auf drei Seiten wehrt sich Schillings „Laden“ gegen die Richterschelte, um dann doch „klein beizugeben“.
Guckt eigentlich ein ausgemachter Experte auf derartige Gebührenbescheide, bevor die an die Kundschaft rausgehen?
Geehrte Oppositionspolitiker von CDU, FDP oder BD, wie wäre es mit einer Anfrage an den Senat:
„Wie viel Geld wird allein durch die Klagen und den Rückzieher der Arbeitsbehörde „verbrannt“ – für Anwaltskosten der 350 Kläger und Gebühren des Verwaltungsgerichtes?“ Ich vermute: Locker ein sechsstelliger Betrag.
Und wie geht’s nach Kalenderwoche 13 weiter?
Böse Geister haben sich bereits eine „schlimme“ Theorie zurecht gelegt: 350 Kläger gegen den Ausbildungsfonds kann man mit Rücknahme der Bescheide erstmal ruhigstellen. Anschließend erhalten diese neue, „rechtssichere Bescheide“.
Aber, auf welcher Rechtsgrundlage? Nach dem alten, unzureichenden Gesetzestext, oder nach dem neuen, der im Fall des Widerspruchs keinen Zahlungsaufschub vorsieht?
Nutzt Schillings „Behörde“ den neuen Gesetzestext, kommt das Arbeitsressort womöglich ganz schnell ans geforderte Geld – ohne das Budget für Kriegsgräberfürsorge „plündern“ zu müssen?
Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte (SPD), es ist an der Zeit, endlich selbstkritisch auf die von Ihnen persönlich favorisierte Ausbildungsabgabe zu schauen und zumindest ein Moratorium auszusprechen. Vielleicht können Sie so das immer schlechter werdende Verhältnis zwischen Koalition und Wirtschaft etwas entspannen.
Schaffen Sie das, Herr Bürgermeister? Oder werden Sie von Ihren Linken (in der eigenen Partei und ihrem Koalitionspartner, Die Linke) derart unter Druck gesetzt, dass Sie weiter an der bundesweit noch immer einzigartigen Abgabe festhalten?
Die Abgabe mag in eine Zeit gepasst haben, als Firmen aus Bequemlichkeit nicht oder zu wenig ausgebildet haben. Mittlerweile suchen Unternehmen jedoch händeringend Lehrlinge, wollen ausbilden, finden aber zu wenige Jugendliche, welche die bremischen Schulen „ausbildungsreif“ verlassen. Selbst Abiturienten – so klagen Universitäten – bringen nicht immer das für ein Studium notwendige Rüstzeug mit.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Liebe Leserinnen und Leser, ich lege Ihnen jetzt schon einmal den nächsten Gastkommentar im Blog ans Herz. Er wird an diesem Sonntag erscheinen – und Sie vermutlich sehr, sehr nachdenklich stimmen.
P.P.S.: Bitte schauen Sie sich die Leserkommentare speziell zum Stück „BI Mobilitätsfrieden…“ und dort speziell den von Victoria Norton an. Frau Norton hat in einem Video Fußwegbreiten in Bremen dokumentiert, die teilweise lächerlich gering, also schmal sind… Insgesamt bin ich erneut begeistert, wie selbst bei dem emotionalen Thema „Parkplätze“ die ärgsten Gegner sich sachlich austauschen.
Das gesamte Vorhaben und dessen dilettantischen Umsetzungsversuche sind und bleiben doch wirklich ein typisches Stück aus dem rot-grün-roten Bremer Koalitions-Tollhaus! Ein vernünftiger Regierungschef, der derzeit auch noch exponiert Bundesratsvorsitzender ist, würde spätestens jetzt die Reißleine ziehen und den kostspieligen Unsinn als Chefsache beenden. Eine ernsthafte Abwägung zum Thema fällt insgesamt so eindeutig und klar aus, dass jedwede Fortsetzung des umstrittenen Projektes und weitere Steuergeldver(sch)wendung sich verbieten. Zudem macht sich Bremen damit medial zum bundesweiten Gespött. Insbesondere die derzeit dramatisch kriselnde SPD sollte sich mit Blick auf weitere, bald anstehende Wahlergebnisse in den Ländern besonders überlegen, ob sie Wirtschaft und Unternehmen weiter so malträtieren will.
Ein Stück aus dem Tollhaus!