1. Grün-Rotes Veto befördert Turban auf Polizistenkopf / 2. Kein Tempo-Limit für Senat
Bevor ich Sie am Sonntag erneut mit einem Gastkommentar zum Nachdenken anregen darf, versuche ich’s heute zunächst mit zwei zwar unterschiedlichen Themen, die aber eines gemein haben – beide entbehren nicht einer gewissen Kuriosität: Ein Turban auf einem Polizistenkopf, der dort nie hätten landen sollen. Und: Die Spritpreise schießen „durch die Decke“, ohne dass sich dies auf der Autobahn bemerkbar macht.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Michael Labetzke, von Beruf Bundespolizist, konnte seine Freude über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kaum bremsen. „Grüne begrüßen Entscheidung des VG: Vielfalt im öffentlichen Dienst stärken.“ Der Mann vermittelte in der genannten Presseerklärung den Eindruck, als habe sich das Gericht für das Tragen des Turbans im Streifendienst ausgesprochen.
Dies trifft indes nicht zu!
Das Gericht hat dem klagenden Sikh, der auf seine Kopfbekleidung bestand, zwar recht gegeben, aber nur, weil die Innenbehörde es versäumt hatte, eine Verordnung zu erlassen, wonach das Tragen religiöser Kopfbedeckungen wie Turban, Kopftuch, Kippa & Co untersagt wird.
Interessant ist die Frage: Warum hat Alt-Sheriff Ulrich Mäurer (SPD) dies kurz vor seinem Ausstieg aus dem Senat Ende 2025 eigentlich versäumt?
Die Erklärung ist einfach:
Mäurer hatte zwar zusammen mit allen Beteiligten wie Behördenleitern, Personalräten und Gewerkschaften einen Kompromiss erarbeitet: religiöse Kopfbedeckungen, solange sich die Beamten im nicht-öffentlichen Bereich der Reviere aufhalten – JA; Turban und Co beim Auftreten in der Öffentlichkeit – NEIN.
Diese Regelung orientierte sich an einem Erlass des Bremer Justizressorts. Dort dürfen bspw Referendarinnen in der Behörde Kopftuch tragen, sobald sie aber im Gericht an der Seite von Staatsanwälten auftreten (also den Staat vertreten), gilt ein Verbot für religiöse Zeichen.
Ein ähnlicher Kompromiss für Bremer und Bremerhavener Polizei war intern einhellig für gut befunden worden.
Als Mäurer die geplante Regelung den Koalitionsparteien vorstellte, legten beide kleine Partner, Linke und Grüne, ihr Veto ein. Regierungschef Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) wollte dem Vernehmen nach für Turban & Co keinen förmlichen Koalitions-Streit riskieren.
Damit war die Ressort-interne Lösung des „Problems“ ad acta gelegt.
Die nicht überraschende Folge: Ohne rechtlich wirksame Verordnung kein Verbot, also trägt der Sikh seinen Turban – und darf dies nach richterlicher Entscheidung auch tun.
Mal schauen, ob Mäurers Nachfolgerin Dr. Eva Högl (SPD) das Thema erneut aufgreift und doch noch eine Anti-religiöse-Kopfbedeckungs-Verordnung erlässt? Der innenpolitische Sprecher der SPD, Kevin Lenkeit, hatte sich stets gegen Turban, Kopftuch etc. ausgesprochen.
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Kommen wir zum Kuriosum Nummer 2: Bremen drängt in der heutigen Bundesratssitzung (Freitag) zusammen mit Hamburg und Meck-Pomm darauf, Mineralölkonzerne mit einer „Übergewinnsteuer“ zu überziehen. Diese Einnahmen solle der Bund nutzen, um die Stromsteuer zu senken und die Bevölkerung zu entlasten.
Seltsam: Fährt man derzeit auf der Autobahn, stellt man – bis auf den etwas geringeren Verkehr durch die Osterferien – kaum einen Unterschied fest. Die Herren (und Damen) der Ringe, Sterne und Nieren sowie Fahrer der klassischen „Vertreterwagen“ VW-Passat und Skoda-Octavia sowie Handwerker-Sprinter „heizen“ unverändert, sobald auch nur Aussicht auf ein paar hundert Meter freie Piste besteht.
Können die beruflichen Vielfahrer etwa an versteckten Orten günstiger tanken als Normalbürger? Oder ist ihnen der Spritpreis völlig egal? Zahlt ja die Firma. Und die wiederum setzt die Kosten teilweise bei der Steuer ab.
Haben unsere Politiker für dies Tatsachen möglicherweise eine Lösung parat?
Wie in allen Ländern üblich. In allen, außer unserem.
Na ja, die Lösung ist allseits bekannt. Die Umsetzung scheitert seit Jahren an der Angst der Bundestagspolitiker, sich bei Schnellfahrern unbeliebt zu machen.
Ebenso bei Ministern, Staatssekretären, Regierungschefs, Oberbürgermeister etc. Die haben zwar – wie auch unser Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte – häufig ein Hybridfahrzeug, das in der Stadt dank Strom-Unterstützung sparsam unterwegs ist, auf der Autobahn jedoch ab 130 Sachen schon mal Durst bekommt. Nachfrage bei Senatssprecher Christian Dohle: Gilt zumindest jetzt – in Sprit-Hochpreis-Zeit – ein Tempolimit für Senats-Fahrzeuge? Erstens: Nein. Es gibt keine zentrale Fuhrpark-Stelle mit dem Recht, Fahrregeln aufzustellen. Jeder Senator m/w darf sich selbst darum kümmern.
Zweitens, so Dohle, gelte natürlich, dass der Fahrer des Regierungschefs jeweils entsprechend der Verkehrssituation und „angemessen“ fahre. Aber ja, wenn es terminlich eng werde, fahre Bovenschultes Chauffeur auch „mal schneller“.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Laut einer gestrigen Civey-Umfrage stimmen 52,1 Prozent dafür, „angesichts der Ölkrise“ auf Autobahnen ein Tempolimit einzuführen; 42,5 % lehnen dies ab.
Lieber Axel Schuller, dich Schlussfolgerung überzeugt mich nicht. Ein generelles Tempolimit klingt zwar nach einer einfachen Lösung, greift aber zu kurz. Niemand wird gezwungen, einen Verbrenner zu fahren – und genauso wenig wird jemand gezwungen, schnell zu fahren. Wer aus Umwelt- oder Kostengründen langsamer unterwegs sein will, kann das heute schon jederzeit tun.
Ein Tempolimit ersetzt keine Eigenverantwortung, sondern nimmt sie den Menschen eher ab. Statt immer neue Regeln zu fordern, sollte man den Bürgern zutrauen, selbst vernünftige Entscheidungen zu treffen. Freiheit bedeutet eben auch, das eigene Verhalten selbst zu bestimmen – auch auf der Autobahn.
1. Bin ich eigentlich berechtigt mir, von einem Polizisten den Dienstausweis zeigen zu lassen, wenn der komisch angezogen ist?
2. Wenn der Spargel teuer ist, gibt es ja für den Verzehr auch keine Spargelstangenbeschränkung!
Als freiheitsliebender Autofahrer möchte ich jederzeit selbst darüber entscheiden, ob ich einen Sicherheitsgurt anlege.
Das lasse ich mir doch von diesen Verbotsheinis nicht nehmen!
Soweit mir bekannt gibt es kein religiöses Verbot Dienst ohne Turban zu tun. Das Turbantragen ruft rechts doch eher negative Reaktionen hervor und reizt zur Polarität, die normale polizeiliche Abwicklungen erschwert und verteuert. Ausländerfeindlichkeit wird so eher verstärkt. Als nächstes verlangen dann Werder-Fans grün/weisse Uniformen, Fussball ist für Viele ja schon eine Halbreligion.
Man stelle sich einmal das Extrem vor: Was passiert, wenn wir in Bremen bald Polizistinnen einstellen, die aus tiefster religiöser Überzeugung eine Burka tragen? Wie sollen wir bei Einsätzen dann noch unsere Beamtinnen von den schwarz vermummten Aktivistinnen der Antifa unterscheiden? Das klingt kurios und absurd, doch genau in diese Richtung driften wir ab, wenn wir die Neutralitätspflicht unseres Staates weiter aufweichen.
Wir müssen uns darüber klar sein: Wir leben in einem säkularen Land und nicht in einem sakralen Gottesstaat. Der Staat hat seinen Bürgern gegenüber absolut neutral aufzutreten – und das muss zwingend auch von seinen Beamten gelebt werden. Das hat nichts mit einer Einschränkung der individuellen Freiheit zu tun. Wenn eine Religion über den Anforderungen eines Jobs steht und diese Anforderungen der Religion widersprechen, dann muss man sich eben einen passenden Job suchen. Ein gläubiger Moslem oder Jude arbeitet schließlich auch nicht im Schweine-Schlachthof.
Bovenschulte zog es vor, lieber keinen förmlichen Koalitionsstreit zu riskieren, anstatt staatliche Prinzipien durchzusetzen. Die direkte Folge dieses politischen Wegduckens ist der aktuelle Zustand ohne rechtlich wirksame Verordnung.
Wir brauchen daher dringend eine Dienstanweisung, die die staatliche Neutralität – sichtbar für alle! – wiederherstellt.
Moin ! Es ist einfach nicht nachzuvollziehen, warum es in Deutschland (im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern!) kein Tempolimit gibt. Die Vorteile liegen doch auf der Hand: Weniger Unfälle, weniger Tote, weniger Sprit, weniger Kosten, weniger Verschleiß, weniger Stress usw. usf. ! Die stark gebeutelte deutsche Automafia müsste doch gerade jetzt zu einem Einlenken bereit sein und der ängstlichen Politik „grünes Licht“ geben.
Turban? Die Polizei ist verlängerter Arm des Staates und hat somit die jeweiligen Symbole zu vertreten. Turbane gehören eindeutig nicht dazu !! Wie soll sich denn der „Normalbürger“ verhalten , wenn er von einem Polizisten mit Turban angehalten und verhört wird? Da schwindet sicher der nötige Respekt vor der staatlichen Institution Polizei !
@Reimar Kunkel Ja, sie dürfen sich den Dienstausweis zeigen lassen – man wird Sie dann allerdings extra scharf drangsalieren.
Ich finde, die Polizei ist auch ohne Turban, Kippa und Kopftuch seltsam angezogen. Auf mich wirkt deren Uniform wie die von Milizen in einem Bürgerkrieg. Ich fürchte, dass sich Exekutive und Legislative tatsächlich in einem solchen Krieg gegen das eigene Volk wähnen. Und sie schaffen es ja auch, sich in Allparteien Koalitionen, in Kartellmanier gegen das Wählervotum zu stemmen.
Zu welchen Übergriffen sie fähig und willens sind, haben wir ja während der Plandemie erlebt – zumindest, wenn man sich von medizinischen Menschenversuchen und gruppendynamischen Experimenten à la „Die Welle“ fernhalten wollte oder sogar offen dagegen war. Und da sitzen ja immer noch oppositionelle Ärzte wie in China oder Nordkorea im Knast.
Wenn Einfalt Vielfalt verkündet, wird es für einen Staat gefährlich. Genau an diesem Punkt stehen wir. Es geht nicht um Nebensächlichkeiten, sondern um die Substanz unseres Verfassungsstaates, und die wird durch das Nichthandeln des Senats zunehmend ausgehöhlt.
Die Neutralitätspflicht ist kein dehnbarer Begriff. Sie ist klar und sie ist notwendig. Wer sie relativiert, riskiert Vertrauen und Stabilität. Doch genau das passiert. Statt Klarheit erleben wir Ausweichen, statt Führung ein politisches Aussitzen.
Besonders irritierend ist das bei Bürgermeister Bovenschulte. Wer früher als SPD-Landesvorsitzender noch klare Positionen zur Neutralitätspflicht bei religiösen Symbolen vertreten hat, zeigt heute vor allem eines: den Willen, die nächsten Monate irgendwie zu überstehen. Haltung wird durch Taktik ersetzt und das in einer Frage, die Grundsatzcharakter hat. Denn es geht eben nicht nur um ein Kopftuch, einen Turban oder einzelne Symbole. Es geht um die Frage, ob der Staat neutral bleibt oder sich schleichend verändert. Ob Regeln gelten oder je nach politischem Druck angepasst werden.
Die Sozialdemokratie steht damit tatsächlich am Scheideweg. Entscheidet sie sich für die Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien oder lässt sie zu, dass diese unter dem Druck ideologischer Strömungen aufgeweicht werden?
Der Angriff kommt nicht nur punktuell, sondern strukturell. Er zeigt sich auch in anderen Bereichen, etwa in symbolpolitischen Projekten wie Straßenumbenennungen, begleitet von teuren Begleitprogrammen, die eher wie ideologische Seminare wirken als wie ernsthafte politische Arbeit. Jede Maßnahme für sich mag klein erscheinen, doch in der Summe verschiebt sich etwas Grundlegendes.
Und genau darum geht es: um den Grundsatz. Um die Richtung. Wollen wir zulassen, dass sich das Land schleichend in eine neue ideologische Ordnung bewegt oder ziehen wir eine klare Grenze?
Nicht zu entscheiden, ist auch eine Entscheidung. Und im Moment ist es die falsche.
Turban auf Polizistenkopf!
Bitte mal diese Situation betrachten.
Ein Bremer Polizist mit einem „Fertig-Turban“ steht als Zeuge vor Gericht.
Muss er den Turban abnehmen oder darf er ihn als religiöses Zeichen aufbehalten?
@Renate Glaap Ich musste etwas lachen. Ich gehe davon aus, dass Sie das ironisch meinen, aber es offenbart natürlich etwas von Ihrer Ideologie.
Sie wollen die Menschen vor sich selbst schützen, oder? Warum? Weil die Selbstschädiger dann für die Verwertung durch die Obrigkeit verloren wären? Als Soldaten oder Steuerzahler?
Oder sehen Sie Selbstgefährdung und Selbstschädigung als eine Form des Versicherungsbetrugs an? So als ob nur die Obrigkeit das Schädigungsmonopol haben sollte?
Denken Sie das mal zu Ende: Was man da alles als Selbstgefährdung und Selbstschädigung deklarieren könnte. Und im Übrigen auch tut – zum Glück für uns alle allerdings nur sehr unvollständig.
Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn zwingt die Logik dazu, mit Fremdgefährdung zu argumentieren. Auf der Autobahn passiert aber kaum etwas. Objektiv gefährlich sind Autos und vor allem deren Nutzer im Stadtverkehr. Dort gibt es allerdings schon Begrenzungen. Das Problem ist gut genug gelöst, wenden wir uns dringenden Problemen zu.
Wenn ein Autobahntempolimit tatsächlich Ersparnis bringt… warum nicht… temporär zumindest.
Ich bin’s leid, immer wieder dieselben Debatten zum Tempolimit auf deutschen Autobahnen führen zu müssen. Ich überlasse das gerne der KI. Wenn sich jemand ernsthaft mit dem Pro- und Contra bzgl. Tempolimit beschäftigen möchte, hier ein passendes KI-erstelltes Kurz-Dossier zum Thema.
Dossier: Analyse eines generellen Tempolimits (120 km/h) auf deutschen Autobahnen
Fokus: Logistik, Volkswirtschaft und Verkehrssicherheit im internationalen Vergleich
1. Die ökonomische Perspektive der Lieferketten
Die These, dass ein Tempolimit die Lieferketten verlangsamt und dadurch die Kosten für Endverbraucher treibt, lässt sich differenziert betrachten:
* Schwerlastverkehr: Lkw dürfen bereits jetzt maximal 80 km/h fahren. Ein Limit von 120 km/h für Pkw hat physisch keinen direkten Einfluss auf den Großteil des Güterfernverkehrs.
* Wirtschaftsverkehr (Pkw/Sprinter): Für Servicekräfte, Spezialisten und den Vertrieb entstehen durch ein Limit reale Opportunitätskosten. Bei hohen Stundensätzen (z. B. 100 €/h) übersteigen die Zeitverluste die Kraftstoffersparnis deutlich.
* Systemstabilität: Befürworter argumentieren, dass die Reduktion von „Phantomstaus“ und schweren Unfällen (Systemstörungen) die Planbarkeit erhöht. Ein verlässlicher Verkehrsfluss wird oft höher bewertet als eine theoretische, aber unzuverlässige Spitzengeschwindigkeit.
2. Der empirische Vergleich (International)
Trotz seiner Rolle als zentrales Transitland Nr. 1 in Europa und der teilweisen Abwesenheit eines Tempolimits schneidet Deutschland in der Statistik hervorragend ab:
* Verkehrssicherheit: Mit ca. 1,2 bis 1,4 Toten pro 1 Mrd. Fahrzeugkilometer auf Autobahnen ist Deutschland sicherer als viele Länder mit striktem Limit (z. B. Frankreich ~1,8 oder Belgien ~2,2).
* Staukosten: Die Milliardenverluste durch Staus in Deutschland resultieren primär aus der enormen Netzdichte und Überlastung der Ballungsräume, nicht aus der fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Länder wie die Niederlande zeigen trotz Tempolimit (tagsüber 100 km/h) extrem hohe Stauwerte pro Kilometer.
3. Das Risiko-Paradoxon: Autobahn vs. Landstraße
Die politische Debatte konzentriert sich stark auf die Autobahn, obwohl diese statistisch die sicherste Straße ist:
* Autobahnen: Erbringen ca. 30 % der Fahrleistung, verursachen aber nur ca. 12 % der Todesfälle.
* Landstraßen: Verursachen ca. 60 % der Todesfälle, trotz bestehender Limits.
* Fazit: Die Fokussierung auf die Autobahn wird oft als symbolische Ersatzdebatte wahrgenommen, während die eigentlichen Gefahrenherde (Landstraßen) und Infrastrukturmängel (marode Brücken) weniger Aufmerksamkeit erfahren.
4. Individuelle Faktoren und Vigilanz
Abseits der Makro-Statistik spielen psychologische Faktoren eine Rolle:
* Vigilanz (Wachsamkeit): Ein starres Limit auf leeren Strecken (z. B. nachts) kann zu Unterforderung und Konzentrationsabfall („Highway-Hypnose“) führen. Höhere Geschwindigkeiten fordern eine höhere kognitive Aktivierung.
* Eigenverantwortung: Die deutsche Fahrausbildung und Infrastrukturqualität ermöglichen ein hohes Maß an Eigenverantwortung, das im internationalen Vergleich zu exzellenten Sicherheitswerten führt.
5. Abschließende Bewertung
Die wissenschaftliche Literatur (oft aus wohlfahrtsökonomischer Sicht) berechnet meist positive Effekte durch CO2-Einsparung und Unfallreduktion. Dem gegenüber steht jedoch die reale Produktivitätseinbuße für den Wirtschaftsverkehr und die Einschränkung der individuellen Freiheit in verkehrsarmen Zeiten.
Zentrale Erkenntnis: Ein generelles Tempolimit wird in der aktuellen politischen Landschaft oft als kostenneutrales „Gratis-Instrument“ für den Klimaschutz genutzt, während die tatsächlichen ökonomischen Hemmschuhe – wie der enorme Sanierungsstau bei Brücken und die ineffiziente Baustellenplanung – ungelöst bleiben.
Ein Tempolimit wird seit 30 Jahren diskutiert, kommt in unserem Land aber leider nicht. Vernünftig wäre es: Weniger Unfälle, weniger CO2. Aber die Lust zu rasen ist viel zu ausgeprägt. Der Mut, Entscheidungen gegen des Autofahrers Seele zu treffen, bei Politikern dagegen zu gering ausgeprägt.