1. Grün-Rotes Veto befördert Turban auf Polizistenkopf / 2. Kein Tempo-Limit für Senat

26.03.2026 13 Von Axel Schuller

Bevor ich Sie am Sonntag erneut mit einem Gastkommentar zum Nachdenken anregen darf, versuche ich’s heute zunächst mit zwei zwar unterschiedlichen Themen, die aber eines gemein haben – beide entbehren nicht einer gewissen Kuriosität: Ein Turban auf einem Polizistenkopf, der dort nie hätten landen sollen. Und: Die Spritpreise schießen „durch die Decke“, ohne dass sich dies auf der Autobahn bemerkbar macht.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Michael Labetzke, von Beruf Bundespolizist, konnte seine Freude über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kaum bremsen. „Grüne begrüßen Entscheidung des VG: Vielfalt im öffentlichen Dienst stärken.“  Der Mann vermittelte in der genannten Presseerklärung den Eindruck, als habe sich das Gericht für das Tragen des Turbans im Streifendienst ausgesprochen.

Dies trifft indes nicht zu!

Das Gericht hat dem klagenden Sikh, der auf seine Kopfbekleidung bestand, zwar recht gegeben, aber nur, weil die Innenbehörde es versäumt hatte, eine Verordnung zu erlassen, wonach das Tragen religiöser Kopfbedeckungen wie Turban, Kopftuch, Kippa & Co untersagt wird.

Interessant ist die Frage: Warum hat Alt-Sheriff Ulrich Mäurer (SPD) dies kurz vor seinem Ausstieg aus dem Senat Ende 2025 eigentlich versäumt?

Die Erklärung ist einfach:

Mäurer hatte zwar zusammen mit allen Beteiligten wie Behördenleitern, Personalräten und Gewerkschaften einen Kompromiss erarbeitet: religiöse Kopfbedeckungen, solange sich die Beamten im nicht-öffentlichen Bereich der Reviere aufhalten – JA; Turban und Co beim Auftreten in der Öffentlichkeit – NEIN.

Diese Regelung orientierte sich an einem Erlass des Bremer  Justizressorts. Dort dürfen bspw Referendarinnen in der Behörde Kopftuch tragen, sobald sie aber im Gericht an der Seite von Staatsanwälten auftreten (also den Staat vertreten), gilt ein Verbot für religiöse Zeichen.

Ein ähnlicher Kompromiss für Bremer und Bremerhavener Polizei war intern einhellig für gut befunden worden. 

Als Mäurer die geplante Regelung den Koalitionsparteien vorstellte, legten beide kleine Partner, Linke und Grüne,  ihr Veto ein. Regierungschef Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) wollte dem Vernehmen nach für Turban & Co keinen förmlichen Koalitions-Streit riskieren.

Damit war die Ressort-interne Lösung des „Problems“ ad acta gelegt.

Die nicht überraschende Folge: Ohne rechtlich wirksame Verordnung kein Verbot, also trägt der Sikh seinen Turban – und darf dies nach richterlicher Entscheidung auch tun.

Mal schauen, ob Mäurers Nachfolgerin Dr. Eva Högl (SPD) das Thema erneut aufgreift und doch noch eine Anti-religiöse-Kopfbedeckungs-Verordnung erlässt? Der innenpolitische Sprecher der SPD, Kevin Lenkeit, hatte sich stets gegen Turban, Kopftuch etc. ausgesprochen.

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Kommen wir zum Kuriosum Nummer 2: Bremen drängt in der heutigen Bundesratssitzung (Freitag) zusammen mit Hamburg und Meck-Pomm darauf, Mineralölkonzerne mit einer „Übergewinnsteuer“ zu überziehen. Diese Einnahmen solle der Bund nutzen, um die Stromsteuer zu senken und die Bevölkerung zu entlasten.

Seltsam: Fährt man derzeit auf der Autobahn, stellt man – bis auf den etwas geringeren Verkehr durch die Osterferien – kaum einen Unterschied fest. Die Herren (und Damen) der Ringe, Sterne und Nieren sowie Fahrer der klassischen „Vertreterwagen“ VW-Passat und Skoda-Octavia sowie Handwerker-Sprinter „heizen“ unverändert, sobald auch nur Aussicht auf ein paar hundert Meter freie Piste besteht. 

Können die beruflichen Vielfahrer etwa an versteckten Orten günstiger tanken als Normalbürger? Oder ist ihnen der Spritpreis völlig egal? Zahlt ja die Firma. Und die wiederum setzt die Kosten teilweise bei der Steuer ab.

Haben unsere Politiker für dies Tatsachen möglicherweise eine Lösung parat?

Wie in allen Ländern üblich. In allen, außer unserem.

Na ja, die Lösung ist allseits bekannt. Die Umsetzung scheitert seit Jahren an der Angst der Bundestagspolitiker, sich bei Schnellfahrern unbeliebt zu machen.

Ebenso bei Ministern, Staatssekretären, Regierungschefs, Oberbürgermeister etc. Die haben zwar – wie auch unser Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte – häufig ein Hybridfahrzeug, das in der Stadt dank Strom-Unterstützung sparsam unterwegs ist, auf der Autobahn jedoch ab 130 Sachen schon mal Durst bekommt. Nachfrage bei Senatssprecher Christian Dohle: Gilt zumindest jetzt – in Sprit-Hochpreis-Zeit – ein Tempolimit für Senats-Fahrzeuge? Erstens: Nein. Es gibt keine zentrale Fuhrpark-Stelle mit dem Recht, Fahrregeln aufzustellen. Jeder Senator m/w darf sich selbst darum kümmern

Zweitens, so Dohle, gelte natürlich, dass der Fahrer des Regierungschefs jeweils entsprechend der Verkehrssituation und „angemessen“ fahre. Aber ja, wenn es terminlich eng werde, fahre Bovenschultes Chauffeur auch „mal schneller“.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Laut einer gestrigen Civey-Umfrage stimmen 52,1 Prozent dafür, „angesichts der Ölkrise“ auf Autobahnen ein Tempolimit einzuführen; 42,5 % lehnen dies ab.