Ist Feckers Finanzstaatsrat Hagen noch zu halten?

24.06.2026 9 Von Axel Schuller

Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) wäre gut beraten, sich auf die Suche nach einem neuen Staatsrat zu begeben. Sein aktueller Stellvertreter, Dr. Martin Hagen (Grüne), wird sich – so meine Prognose – nicht mehr lange im Amt halten. Der Mann, der mit Fecker die Oberaufsicht über die korrekte und sinnvolle Verwendung von Steuergeldern führt, hat gestern einen hohen fünfstelligen Betrag (Gerichts- und Anwaltskosten) in den Sand gesetzt. Hagen wollte seinen Vorgänger Dr. Henning Lühr (SPD) auf Schadensersatz von 600.000 Euro verklagen – doch das Landgericht hat die Klage in allen Punkten abgewiesen. 

Das Schlimmste an der Nummer: Das Gericht hatte Hagen, der Lühr nicht nur in der Funktion als Staatsrat, sondern auch als Chef des Bremer KAV (Kommunaler Arbeitgeberverband) gefolgt war, mindestens zweimal empfohlen, die Klage zurückzunehmen.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Bezahlung eines Mitarbeiters der Finanzbehörde. Wolfgang Söller war in der Finanzbehörde sowohl Leiter des „Tarifreferates“ als auch „im Nebenamt“ Geschäftsführer des KAV – der bei Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften die Interessen der Stadt und des Landes Bremen vertritt.

Söller wurde zuletzt als Referatsleiter (A 16) bezahlt und erhielt für seinen KAV-Chefjob eine Zusatzvergütung von monatlich rund 2.500 Euro. Außerdem stellte Bremen einen Dienstwagen.

Söller hatte sich in 30 Jahren einen so guten Ruf erarbeitet, dass er in seinen letzten Dienstjahren (seit 2023 in Pension) als Vertreter der Tarifgemeinschaft aller Bundesländer an bundesweiten Tarifverhandlungen teilnahm.

Achtung, jetzt wird’s kurios: Hagen folgte Lühr 2020 als Staatsrat und KAV-Vorsitzender. Doch statt dann Söllers angeblich übermäßige Vergütung zu kündigen, oder irgendwelche Änderungen am Vertrag vorzunehmen, ließ er alles weiterlaufen.

Erst vier Jahre später kam Hagen in den Sinn, seinen Vorgänger für eine Salärerhöhung zugunsten von Söller (aus dem Jahr 2008) zu verklagen.

By the way: Söllers Vergütung wurde nicht von Lühr allein, sondern vom KAV insgesamt gebilligt. Alljährlich kontrollierten Wirtschaftsprüfer und Rechnungsprüfer des KAV Bremen die Zahlungen und Leistungen. Die KAV-Mitgliederversammlung erteilte dem Vorstand mit Lühr als Vorsitzendem regelmäßig die „Entlastung“. Und: Die Tarif-Verhandler anderer Bundesländer werden meist mit der höheren B-Besoldung entlohnt.

Achtung, jetzt wird’s noch kurioser:

Seit Wolfgang Söller in Pension gegangen ist, kümmern sich nunmehr zwei (!) Mitarbeiter des Finanzressorts – beide nach A 16 besoldet – um dieselbe Arbeit, die Söller alleine erledigt hat.

Folge: Mehrkosten im fünfstelligen Bereich – pro Jahr.

Bald gagaistisch wird’s, wenn man sich die juristische Logik anschaut:

Hätte Staatsrat Hagen den Prozess gegen seinen Vorgänger gewonnen, hätte man Hagen selbst haftbar machen können – schließlich hatte er Söllers Vertrag ohne jeden Widerspruch weiterlaufen lassen.

Prof. Dr. Henning Lühr hatte für seine Prozessvertretung eine bekannte Bremer Kanzlei ausgewählt: Figura//Müffelmann. Die Juristen formulierten gestern eine Presseerklärung für ihren siegreichen Mandanten Lühr in einer Deutlichkeit, wie man diese bei Juristen selten liest.

Ich zitiere auszugsweise:

„Die Klage des KAV hat sich als in jeder Hinsicht unbegründet erwiesen.

Entgegen anderslautenden Behauptungen des noch amtierenden Finanzstaatsrats Dr. Martin Hagen in seiner Funktion als Vorstand des KAV, war die Entscheidung des Gerichts absehbar – das Gericht erteilte vor der Urteilsverkündung wiederholt und nachdrücklich Hinweise zur Unbegründetheit der Klage. Zuletzt in der mündlichen Verhandlung am 03. Juni 2026 wurde den Prozessbeteiligten anhand von wenigstens sechs Gründen aufgezeigt, dass die Klage keine – um nicht zu sagen: keinerlei – Aussicht auf Erfolg hatte.

Vor dem Hintergrund der Eindeutigkeit der Klageabweisung aufgrund von sechs gesonderten Gründen, auf die das Gericht auch mehrfach hinwies, wirkt das Festhalten des vom noch amtierenden Staatsrat Dr. Martin Hagen vertretenen KAV an der Klage unbelehrbar und bar jeglicher wirtschaftlichen oder sonstigen Vernunft.

Auch wenn die Klageerhebung bereits einfältig war, spricht das Beharren des KAV auf einer Entscheidung durch das Gericht für entweder Torheit des Klägers selbst oder für mangelnden Rechtsrat der auswärtigen Prozessvertreter des Klägers. Nicht nur aus Sicht unseres Mandanten als ehemaligen Finanzstaatsrat, sondern vielmehr noch aus Sicht jedes wirtschaftlich vernunftbegabten Menschen wurden durch die Klageerhebung und Uneinsichtigkeit des Klägers Kosten für den KAV ausgelöst und versäumt, diese durch Klagrücknahme zu reduzieren.

Weil der KAV durch öffentliche Mittel finanziert ist, führt das Verfahren mittelbar zu einer Belastung der öffentlichen Hand.  (…)

Herr Staatsrat Prof. Dr. Henning Lühr begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Bremen in seiner Klarheit. Die Vorwürfe gegen unseren Mandanten haben sich damit als unbegründet erwiesen. Seine durch die 17-jährige Tätigkeit als Finanzstaatsrat erworbene Reputation ist hiernach vollends wiederhergestellt.(…)

Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen und die wahren Beweggründe, für die von Anfang an aussichtlose Klageerhebung auf Seiten des KAV und der den KAV wirtschaftlich tragenden kommunalen Mitgliedern ergründet werden und Konsequenzen daraus gezogen werden.“

Ende der Presseerklärung von Figura//Müffelmann.

Der „noch amtierende Staatsrat“ Dr. Martin Hagen gab sich gestern trotz der richterlichen Voll-Watschen nicht geschlagen, sondern eher uneinsichtig. „In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass es sich hier um eine eine sehr komplexe Rechtsfragen handelt.“

Sehr geehrter Herr Senator Fecker, es scheint so, als müssten Sie Ihren Staatsrat ganz schnell mit einem besonders reißfesten Lasso einfangen, um herauszufinden, was den Mann treibt. Ist es gar die Sehnsucht nach einem Rauswurf?

Hej Opposition, ich denke: Nun sind Sie mal wieder an der Reihe!

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller