Irritierende Richter / Grüner Biogas-Coup / Bürgermeister stützt Rackles

09.07.2026 12 Von Axel Schuller

Heute ausnahmsweise drei Themen:

1. Geht Ihnen das manchmal auch so? Sie lesen über ein Gerichtsurteil und mögen Ihren Augen nicht trauen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat jetzt entschieden, dass Frauen, die dank eines „anonymen“ Samenspenders ein Kind geboren haben, doch Anrecht auf staatlichen „Unterhaltsvorschuss“ haben sollen. 

2. Die Grünen haben mit ihrer Forderung nach Bau einer Biogas-Anlage einen wahren Coup gelandet. 

3. Der Bürgermeister stellt sich – hört, hört – hinter Bildungssenator Mark Rackles.

Thema 1:

Samenspender/Unterhaltsvorschuss-Urteil: Geld, das der Staat nie wieder zurückerhält, weil der Vater/Samenspender halt „unbekannt“ ist. Nun kann man sich fragen: Haben sich diese Richter vor ihrem Urteil wirklich gut beraten? Oder: Haben sie womöglich doch ein unsinniges Urteil gefällt?

Unterhaltsvorschuss“: „Entflohene“ Väter, die ein Kind gezeugt haben, sich anschließend verdrücken und sich – wirklich heftig – vor den Zahlungen für den Nachwuchs drücken, bringen die Mütter nebst Anhang materiell in Not. 

Deshalb springt auf Antrag unser Sozialstaat ein, schießt – je nach Alter des Kindes – bis zum 12. Lebensjahr monatlich zwischen 227 und 299 Euro vor – und holt es sich im besten Fall vom säumigen Vater zurück. In Bremen werden aktuell 10.846 Kinder vom Staat statt von Vätern „bezahlt“. 

In Bremen klappt es leider nicht so gut, säumige Väter „dranzukriegen“. Die Außenstände im Jahr 2025 betrugen sage und schreibe 50,9 Millionen Euro – nach 31,7 Mio in 2020, 34,3 in ’21, 38,2 in ’22, 41,3 in ’23 und 49,8 Mio in ’24.

Die sogenannte „Rückholquote“ des Staates – also säumige Väter zur Kasse zu bitten – lag in im Jahr 2025 bei 12 Prozent. Davor bei 10 %. Immerhin hat Bremen beim Eintreiben der Vorschüsse in 2025 erstmals die „Rote Laterne“ an Hamburg abgegeben!

Frauen, die sich mit Samen „anonymer“ Spender befruchten lassen, sind – so könnte man meinen – nicht auf Staatsknete in Form von Unterhaltszahlungen angewiesen.

Aber versuchen kann man es ja mal. Vier Bremerinnen haben einen findigen Rechtsanwalt beauftragt, den Vorschuss einzuklagen.

Das Unterhaltsrecht wurde 2018 modifiziert. Daraus hat ein Jurist abgeleitet, auch Mütter von Kindern durch anonyme Samenspende hätten Anspruch auf staatliche Vorschusszahlungen.

Zunächst ein Blick auf das Thema Samenspende.

Männer, die Samen spenden möchten, können das monatlich 10 bis 15 Mal tun. Dafür gibt es offiziell keine „Bezahlung“, wohl aber jeweils eine „Aufwandsentschädigung“ zwischen 80 und 150 Euro.

Seit 2018 gilt in Deutschland das „Recht auf Abstammung“. Somit sind total anonyme Samenspenden verboten. Offizielle Sperma-Banken sind verpflichtet, die Daten der Spender zu registrieren. Denn: Jugendliche, die durch Samenspenden gezeugt wurden, haben ab dem 16. Lebensjahr das Recht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Hierfür werden deren Daten im zentralen Samenspender-Register erfasst. Die Mütter dieser Kinder wiederum erhalten keine Auskünfte über den Samenspender. 

Hier haben Rechtsgelehrte zugunsten der vier klagenden Müttern in Bremen angesetzt.

Der Staat zahlt Unterhaltsvorschuss, wenn die Männer nicht löhnen. Die Frauen müssen den Behörden den leiblichen Vater offenbaren, damit der Staat sich bei diesen das Geld zurückholen kann. Sonst gibt’s auch keinen Vorschuss.

Da Frauen, die ihr Kind durch eine Samenspende erhalten haben, kein Recht auf die Daten des Spenders haben, können sie auch keine Väter nennen.

Ergo, so die Kläger, können diese Frauen die vom Gesetz geforderte Mitwirkung bei Benennung des Vaters nicht leisten. 

Den Samenspendern wird übrigens gesetzlich zugesichert: „Der Spender muss für das gezeugte Kind keine Vaterschaft anerkennen und keine Unterhaltszahlungen leisten.“

Fazit: Das Verwaltungsgericht Bremen hat den klagenden Müttern – völlig überraschend – den Unterhaltsvorschuss zugesprochen. So ganz sicher scheinen die Damen und Herren Richter aber selbst nicht zu sein. Sie haben eine „Sprungrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dieses hatte bislang festgelegt, dass Frauen der beschriebenen Kinder kein Recht auf staatlichen Vorschuss haben.

Thema 2:

Die Grünen und ihr umweltpolitischer Sprecher Ralph Saxe haben diese Woche ihre Pläne vorgestellt, in Bremen eine Biogas-Anlage zu bauen.

Begründung: Bislang werden die 25.000 Tonnen Bioabfall mit 1.000 Lastwagenfahrten (und retour!) ins 124 Kilometer entfernte Bohmte gekarrt. Das erzeuge zu viele Abgase.

Der Coup: Was die Grünen den Journalisten nicht erzählte, ist die Vorgeschichte des Themas.

Der Grüne Staatsrat Ronny Meyer im Umweltressort von Dr. Joachim Lohse hat 2018 bei der Ausschreibung zur Verwertung des Bremer Bioabfalls einen entscheidenden Fehler begangen. In der Ausschreibung fehlte die ökologisch wichtige Einschränkung: Die Verarbeitung muss standortnah (im Umkreis von 30 bis 50 Kilometer von Bremen) erfolgen. Diese fehlende Einschränkung hat seinerzeit dafür gesorgt, dass seitdem jährlich 2.000 überflüssige Lkw-Fahrten durchgeführt werden.

In einem Blog vom 4.2.2022 habe ich diese Rechnung, die jetzt plötzlich der Grüne Ralph Saxe aufgemacht hat, öffentlich gemacht.

Also, eine eigene Biogas-Anlage als das neue Bremer Heil dazustellen, hätte gerne den Hinweis enthalten dürfen, vor 8 Jahren falsch/schlecht entschieden zu haben. Und, ganz am Rande: Journalisten hätten den damaligen Mangel in ihren eigenen Archiven finden können.

Thema 3:

Bürgermeister/Bildungssenator

bremensogesehen hatte im vorigen Blog das irritierende Posting von Bildungssenator Mark Rackles zur Erfurter Anti-AfD-Demo kritisiert.

Dazu habe ich Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte einige Fragen gemailt.  

Hier der Dialog zwischen bremensogesehen und Senatssprecher Christian Dohle.

Frage:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

lieber Kollege Dohle,

ich habe mich im jüngsten Blog mit der Teilnahme, vor allem mit dem Posting, von Senator Rackles zur Demo in Erfurt auf Facebook und LinkedIn beschäftigt.

Dazu stelle ich an Bürgermeister Dr. Bovenschulte folgende Anfrage:

1. Wie beurteilt der Bürgermeister die Tatsache, dass ausgerechnet der BILDUNGS-Senator, der ja auch eine Vorbildrolle für Schüler innehat, sich in der (im Blog dargestellten) Art äußert?

2. Hat es künftig als senatorabel zu gelten, dass ein Mitglied der Bremer Landesregierung Fotos von einer Demo postet, auf denen unter anderem zu lesen ist:

Arschlöcher

für

Diktatur

Derselbe Senator schrieb außerdem, dass die Anti-AfD-Demonstrationen in Erfurt (bei denen auch Journalisten verprügelt wurden) ein „beeindruckender zivilgesellschaftlicher Protest“ gewesen sei – ohne mit einem Wort auf diese Angriffe auf die Pressefreiheit einzugehen.

3. Teilt der Bürgermeister diese von Herrn Rackles auf Facebook und LinkedIn verbreitete Sichtweise?“

Antwort von Senatssprecher Christian Dohle:

„Guten Tag, Herr Schuller,

der Bürgermeister begrüßt, dass sich der Bildungssenator klar gegen eine Partei positioniert, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will. 

BG, 

Christian Dohle“ 

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Sonntag gibt’s erneut einen Gastkommentar. Achtung, Damen und Herren des Senats, ziehen Sie sich schon mal „wetterfest“ an!