Die Justiz lässt Normalbürger manchmal zweifelnd zurück

21.07.2026 10 Von Axel Schuller

Heute muss ich wohl aufpassen, damit ich keinen Besuch von der Justiz bekomme. Dennoch: Was sich Bremer Richter und Staatsanwälte teilweise leisten, geht aus meiner Sicht kaum „auf eine Kuhhaut“. Beispiel: Eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen Behinderer/Blockadeure der St. Martini-Gemeinde. Und: Staatlicher Unterhaltsvorschuss für Kinder, deren Samenspender-Väter nie ermittelt werden können.

Martini Gemeinde Bremen. Dort haben im September 2025 Demonstranten aus dem linken und dem queeren Lager alle Kraft darauf verwendet, die Abfahrt eines Busses mit Gemeindemitgliedern zu verhindern – plus Beschimpfung der Personen.

Ja, die Gemeinde gilt als irgendwie ultra

Ja, zu ihr gehört Pastor Olaf Latzel (58), der ein sehr eigenes Bild von Homosexuellen hat. 

Ja, die Gemeinde wendet sich offensiv „gegen Schwangerschaftsabbrüche, Sterbehilfe, Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik“. 

Ja, die Gemeinde wollte vorigen Herbst mit einem Bus zum „Marsch für das Leben“ nach Berlin fahren. Der Plan: Um 12 Uhr Treffen am Kundgebungsplatz, 13 Uhr Reden, danach Marsch durch die Hauptstadt, Berlin, 16.30 Uhr erneut eine Kundgebung.

Aber: Rechtfertigen diese An- und Absichten von Gemeindemitgliedern, dass selbst ernannte Linke und Queere die Abfahrt eines Busses nach Berlin für anderthalb Stunden verhindern?

Die Martini-Gegner könnten ja mit Plakaten, Sprechchören und sonst was gegen diese Gemeindemitglieder protestieren.

Aber: Blockieren – nein und nochmal nein!

Doch dies sahen die Linken, Queeren und Co. natürlich anders.

Man stelle sich einmal vor:

Linke, Queere, Sozialdemokraten, Gewerkschafter und beispielsweise Bildungssenator Mark Rackles wollten früh morgens mit Bussen zu einer Anti-AfD-Demo starten – und „Rechte“ würden versuchen, die Abfahrt der Busse durch eine Blockade zu unterbinden.

Was wäre da wohl in Bremen los?

Zwei weitere Fragen:

Warum hat die Bremer Polizei bei der Martini-Busfahrt laut Weser-Kurier fast anderthalb Stunden (von 6 bis 7.20 Uhr) verstreichen lassen, bis sie dem Bus eine Gasse gebahnt hat?

Und: Was hat sich die Bremer Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung gedacht, die Ermittlungen gegen 8 namentlich bekannte Blockadeure einzustellen?

Ich zitiere den Weser-Kurier: 

„Vor Kurzem nun bekam die Gemeinde Post von der Staatsanwaltschaft. Darin wurde ihr mitgeteilt, dass das Verfahren gegen acht namentlich genannte Demonstranten eingestellt wurde. „Nach dem Ermittlungsergebnis wäre die Schuld der Beschuldigten als gering anzusehen„, heißt es in der Begründung. Auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung geböte keine richterliche Entscheidung.

Bei der Aktion der 30 Personen habe es sich um eine Versammlung gehandelt, in deren Verlauf es „öffentliche Meinungsbekundungen in Gestalt von Parolen und Sprechchören gab“, führt die Staatsanwaltschaft weiter aus. Damit sei die Teilnahme der Martinigemeinde am „Marsch für das Leben“ kritisiert worden. Somit handele es sich nicht um eine reine Verhinderungsblockade.

Zudem sei der Gemeinde die Teilnahme an der Veranstaltung in Berlin nicht vollständig verwehrt worden. Die Verspätung habe „lediglich“ zur Folge gehabt, dass einzelne Programmpunkte beziehungsweise Teile der Veranstaltung nicht wahrgenommen werden konnten.“

Und:

Weitere Ermittlungen sind unter Berücksichtigung aller Umstände unverhältnismäßig„, lautet das Fazit der Staatsanwaltschaft. Und auch die mitangezeigten Straftatbestände wie Bedrohung, Beleidigung oder Volksverhetzung werden abgeschmettert – sie kämen „weit überwiegend nicht ernsthaft in Betracht“.“

WK-ZITAT Ende

Mitglieder der Martini-Gemeinde haben wohl fassungslos reagiert. Deren nachvollziehbare Hauptfrage: Wie kann man bloß eine  Verhinderungsblockade in eine Versammlung im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung umdeuten?

Ich frage mich: Sind Staatsanwälte, die solche Sätze zu Papier bringen, wirklich von dieser Welt?

Jetzt noch mal kurz zum Unterhaltsvorschuss für Kinder, die bewusst mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurden. Dazu habe ich mich im Blog ja bereits geäußert. Wenn ich meine Meinung dazu mit nur einem Wort ausdrücken müsste, würde ich „Gaga“ sagen. Wie Verwaltungsrichter zu solch einem – aus meiner Sicht – abstrusen Urteil kommen konnten, müssen sie hoffentlich noch dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber erklären.

Radio Bremen will das Thema offenbar zugunsten der Frauen am Kochen halten. Nach dem Bericht aus dem Gericht am 6. Juli schob butenunbinnen online am Wochenende (18.7.) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erneut groß auf die Bühne.  Gipfelnd in dem Satz: „Die (Anm. d. Bloggers: noch nicht rechtskräftige Gerichts-) Entscheidung könnte Regeln bundesweit verändern.“

Will der öffentlich-rechtliche Sender die Forderung der vier klagenden Mütter nach Staatsknete erneut powern, oder – profaner – waren der Redaktion am vorigen Sonntag die Themen ausgegangen?

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller 

P.S.: Bereits heute möchte ich Ihr Augenmerk auf den Gastkommentar am kommenden Wochenende lenken. Lohnt sich wieder. Zum vorigen GaKo zum sechsfachen Mord in Stade sind aktuell übrigens weitere Leser-Kommentare eingetroffen.