Die Justiz lässt Normalbürger manchmal zweifelnd zurück
Heute muss ich wohl aufpassen, damit ich keinen Besuch von der Justiz bekomme. Dennoch: Was sich Bremer Richter und Staatsanwälte teilweise leisten, geht aus meiner Sicht kaum „auf eine Kuhhaut“. Beispiel: Eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen Behinderer/Blockadeure der St. Martini-Gemeinde. Und: Staatlicher Unterhaltsvorschuss für Kinder, deren Samenspender-Väter nie ermittelt werden können.
Martini Gemeinde Bremen. Dort haben im September 2025 Demonstranten aus dem linken und dem queeren Lager alle Kraft darauf verwendet, die Abfahrt eines Busses mit Gemeindemitgliedern zu verhindern – plus Beschimpfung der Personen.
Ja, die Gemeinde gilt als irgendwie ultra.
Ja, zu ihr gehört Pastor Olaf Latzel (58), der ein sehr eigenes Bild von Homosexuellen hat.
Ja, die Gemeinde wendet sich offensiv „gegen Schwangerschaftsabbrüche, Sterbehilfe, Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik“.
Ja, die Gemeinde wollte vorigen Herbst mit einem Bus zum „Marsch für das Leben“ nach Berlin fahren. Der Plan: Um 12 Uhr Treffen am Kundgebungsplatz, 13 Uhr Reden, danach Marsch durch die Hauptstadt, Berlin, 16.30 Uhr erneut eine Kundgebung.
Aber: Rechtfertigen diese An- und Absichten von Gemeindemitgliedern, dass selbst ernannte Linke und Queere die Abfahrt eines Busses nach Berlin für anderthalb Stunden verhindern?
Die Martini-Gegner könnten ja mit Plakaten, Sprechchören und sonst was gegen diese Gemeindemitglieder protestieren.
Aber: Blockieren – nein und nochmal nein!
Doch dies sahen die Linken, Queeren und Co. natürlich anders.
Man stelle sich einmal vor:
Linke, Queere, Sozialdemokraten, Gewerkschafter und beispielsweise Bildungssenator Mark Rackles wollten früh morgens mit Bussen zu einer Anti-AfD-Demo starten – und „Rechte“ würden versuchen, die Abfahrt der Busse durch eine Blockade zu unterbinden.
Was wäre da wohl in Bremen los?
Zwei weitere Fragen:
Warum hat die Bremer Polizei bei der Martini-Busfahrt laut Weser-Kurier fast anderthalb Stunden (von 6 bis 7.20 Uhr) verstreichen lassen, bis sie dem Bus eine Gasse gebahnt hat?
Und: Was hat sich die Bremer Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung gedacht, die Ermittlungen gegen 8 namentlich bekannte Blockadeure einzustellen?
Ich zitiere den Weser-Kurier:
„Vor Kurzem nun bekam die Gemeinde Post von der Staatsanwaltschaft. Darin wurde ihr mitgeteilt, dass das Verfahren gegen acht namentlich genannte Demonstranten eingestellt wurde. „Nach dem Ermittlungsergebnis wäre die Schuld der Beschuldigten als gering anzusehen„, heißt es in der Begründung. Auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung geböte keine richterliche Entscheidung.
Bei der Aktion der 30 Personen habe es sich um eine Versammlung gehandelt, in deren Verlauf es „öffentliche Meinungsbekundungen in Gestalt von Parolen und Sprechchören gab“, führt die Staatsanwaltschaft weiter aus. Damit sei die Teilnahme der Martinigemeinde am „Marsch für das Leben“ kritisiert worden. Somit handele es sich nicht um eine reine Verhinderungsblockade.
Zudem sei der Gemeinde die Teilnahme an der Veranstaltung in Berlin nicht vollständig verwehrt worden. Die Verspätung habe „lediglich“ zur Folge gehabt, dass einzelne Programmpunkte beziehungsweise Teile der Veranstaltung nicht wahrgenommen werden konnten.“
Und:
„Weitere Ermittlungen sind unter Berücksichtigung aller Umstände unverhältnismäßig„, lautet das Fazit der Staatsanwaltschaft. Und auch die mitangezeigten Straftatbestände wie Bedrohung, Beleidigung oder Volksverhetzung werden abgeschmettert – sie kämen „weit überwiegend nicht ernsthaft in Betracht“.“
WK-ZITAT Ende
Mitglieder der Martini-Gemeinde haben wohl fassungslos reagiert. Deren nachvollziehbare Hauptfrage: Wie kann man bloß eine Verhinderungsblockade in eine Versammlung im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung umdeuten?
Ich frage mich: Sind Staatsanwälte, die solche Sätze zu Papier bringen, wirklich von dieser Welt?
Jetzt noch mal kurz zum Unterhaltsvorschuss für Kinder, die bewusst mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurden. Dazu habe ich mich im Blog ja bereits geäußert. Wenn ich meine Meinung dazu mit nur einem Wort ausdrücken müsste, würde ich „Gaga“ sagen. Wie Verwaltungsrichter zu solch einem – aus meiner Sicht – abstrusen Urteil kommen konnten, müssen sie hoffentlich noch dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber erklären.
Radio Bremen will das Thema offenbar zugunsten der Frauen am Kochen halten. Nach dem Bericht aus dem Gericht am 6. Juli schob butenunbinnen online am Wochenende (18.7.) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erneut groß auf die Bühne. Gipfelnd in dem Satz: „Die (Anm. d. Bloggers: noch nicht rechtskräftige Gerichts-) Entscheidung könnte Regeln bundesweit verändern.“
Will der öffentlich-rechtliche Sender die Forderung der vier klagenden Mütter nach Staatsknete erneut powern, oder – profaner – waren der Redaktion am vorigen Sonntag die Themen ausgegangen?
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Bereits heute möchte ich Ihr Augenmerk auf den Gastkommentar am kommenden Wochenende lenken. Lohnt sich wieder. Zum vorigen GaKo zum sechsfachen Mord in Stade sind aktuell übrigens weitere Leser-Kommentare eingetroffen.
Ich bin durch die Staatsanwaltschaft (respektive Dützschold, Hübner und Gottschalk) als V-Person in etliche Vorgänge eingeführt worden.
Auch Generalstaatsanwältin Dr Graalmann-Scherer hat zu mir Kontakt gehalten.
Ich denke, dass sie alle froh sind, mit den heutigen, weisungsgebundenen „Kollegen“ nichts mehr zu tun haben zu müssen.
Leider sind inzwischen einige verstorben. Sonst hätten sie sich bestimmt noch einmal eingemischt.
Demokratie? Wenn zwei das Gleiche tun, ist es immer noch nicht das Selbe!
Das Thema wird inzwischen international diskutiert. Hier ein Auzug aus dem Buch „The Future of Free Speech“ leider auf English. https://bigthink.com/books/the-future-of-free-speech/ Hier ein paar Sätze schnell übersetzt mit Deepl.
Militante Demokratie oder schleichender Illiberalismus? Deutschlands Dilemma in Sachen Meinungsfreiheit.
Deutschland hat strenge Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassrede eingeführt, doch die Grenze zwischen der Verteidigung der Demokratie und ihrer Untergrabung scheint allmählich zu verschwimmen.
Die deutschen Gesetze zur Eindämmung von Hassrede sind derzeit weitaus strenger als die in anderen westlichen Demokratien wie den Vereinigten Staaten.
Mchangama und Kosseff argumentieren, dass eine Ausweitung der Zensurbefugnisse Extremisten unbeabsichtigt stärken kann, indem sie sie zu Märtyrern macht.
Trotz strengerer Durchsetzung nimmt der Extremismus weiter zu, was die Autoren dazu veranlasst, Zweifel daran zu äußern, ob eine Einschränkung der Meinungsfreiheit die Demokratie schützen kann.
Die Justiz in den früheren sozialistischen Ländern, also auch der DDR, wusste, wem und was sie letztlich verpflichtet war: Dem Klassen- und Parteiauftrag, der Gerechtigkeit allenfalls im Rahmen dessen, was der vorgenannte Auftrag zuließ.
Die links-neoliberale Agenda der in Bremen Herrschenden hat zwar nichts gegen die zunehmende Konzentration von Reichtum und gesellschaftlicher Macht, weiß sich neuerdings auch versöhnt mit dem hiesigen militärisch-industriellen Komplex, aber kämpft unerbittlich gegen tradierte Normen und Werte und für einen möglichst unbeschränkten Individualismus in der persönlichen Lebensführung. Zu dieser gehören das Recht, als Frau Kinder anonym zeugen und dann von einem „gesellschaftlichen Gesamtvater“ alimentieren zu lassen, ebenso wie die gesellschaftliche Ächtung von Abtreibungsgegnern.
Es scheint, dass (nicht nur) in Bremen das Selbstverständnis einer um höchst mögliche Objektivität und Unparteilichkeit bemühten Justiz unter die Räder gerät und die Tradition des zweiten untergegangenen deutschen Staates in Gestalt neuer, subtiler als früher formulierter, „Kampfaufträge“ (z.B. für die „wehrhafte Demokratie“) eine Renaissance erfährt.
Immer wenn es einen selbst nicht betrifft, kann man es für eine lustige Episode am Rande der Gesellschaft halten. Ich persönlich kann weder für die Regenbogen-Faschisten noch für die Ziele der religiösen Weltverbesserer die geringste Sympathie aufbringen. Das ist ja wie ein Fußballspiel zwischen Sodom und Gomorrha.
Bösartige Doppelstandards wohin das Auge auch blickt.
Körperverletzung nach § 223 StGB (einfache vorsätzliche Körperverletzung). Bei leichteren Fällen (z. B. Schlag/Stoß mit leichten Prellungen) oft Geldstrafen (z. B. 30–90 Tagessätze), bei Ersttätern häufig zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen oder Einstellung gegen Auflagen.
Versus
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach § 114 StGB. Eine Geldstrafe ist grundsätzlich nicht möglich (Ausnahmen sehr selten über § 47 StGB). Der „tätliche Angriff“ ist bereits eine feindselige, unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung (z. B. Schlag, Stoß, Tritt, Anspucken, Wurf) – unabhängig davon, ob eine Verletzung eintritt oder gewollt war.
Der Vollstreckungsbeamte ist also schützenswerter als ein „Plebs“. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich – ist da schon mal grundsätzlich nicht erfüllt. Das Gleiche gilt für Beleidigungen von Politikdarstellern.
Liebe Victoria Norton, „Militante Demokratie oder schleichender Illiberalismus?“ Das sind zwei schlimme Wortverdrehungen, die womöglich durch unreflektierte Übernahme aus der Sprache der Besatzungsmacht stammen. „Militante Demokratie“? – „Du machst jetzt dein Kreuz an der richtigen Stelle, oder du wirst erschossen!“ Ich würde das Diktatur nennen.
Die Ultrarechten (US-Oligarchen) und ihre bezahlten Lautsprecher schieben die aktuelle Misere im „Westen“ auf „Liberale“ hier wird das „Linke“ genannt. Die meinen damit aber etwas anderes, als der humanistisch gebildete BRD-Untertan darunter verstehen muss. Liberale im US-Sinn sind Kräfte, die ihre Ziele mittels Softpower (Walter Lippmann) durchsetzen wollen und gegen Marktregeln sind aber für bezahlbare Krankenversicherung. Die Ultrarechten selbst glauben, dass repressive Gewalt billiger und besser ist und Monopole fürs Geschäft sowieso besser sind. Da sind ihnen die Abschaffung der Marktregeln durch „Liberale“ recht gewesen.
Diese erschreckenden Erfahrungen mit Bremer Gerichten und der Staatsanwaltschaft kann ich nur bestätigen. Vor vier Jahren erstattete ich Strafanzeige gegen einen Bremer Imbissbetreiber im Steintor, weil an den Wänden seines Lokals antisemitische, terrorfreundliche und zur Gewalt aufrufende Bilder hingen:
Szenen von Mord, Folter, Ertränken, Vergewaltigen, Köpfeabschlagen etc gegen Juden in Israel- darüber den Schriftzug: „from the River to the Sea.“
Die Staatsanwaltschaft Bremen gründete eine Ermittlungsgruppe, geleitet von einem Islam -Wissenschaftler (!) und ließ sich etliche Monate Zeit.
Die Gruppe kam zum Ergebnis, es handele sich hier um Juden- und Israelfeindliche Propaganda und um Aufruf zu Gewalt und Mord.
Dies sei bedauerlich, aber könne hierzulande nicht strafrechtlich verfolgt werden, da sich der Aufruf zur Gewalt auf das Ausland beschränken würde.
Darum müsste man schweren Herzens die Ermittlungen einstellen und werde kein Strafverfahren einleiten.
Was für eine irrwitzige, rechtsbeugende Argumentation!
Die Feigheit gegenüber den modernen, islamistischen Verfassungsfeinden, gegenüber ihren organisierten Banden, gegenüber linksradikalen Demokratiegegnern und Antisemiten jeder Couleur ist zutiefst undemokratisch und verhöhnt Bürger und Rechtsstaat.
Kein Wunder, dass sich kriminelle Islamisten, Sozialbetrüger und Linksradikale in Bremen am wohlsten fühlen.
Wir Bürger werden im Stich gelassen.
Dies ist keine Demokratie mehr.
Lieber Herr Schuller, Sie haben einen Punkt. Warum dann das verbale Gebollere und das Abwerten mit Sätzen wie „selbst ernannte Linke und Queere“? Können Sie sich das nicht einmal sparen? Gegen Hass sein wollen, und dann sowas?
Herr Gerken, von Ihnen fehlt noch eine Entschuldigung für die offenkundige Falschbehauptung in Ihrem Post zum Kommentar von Herrn Luft. Bis Sie sich diese abgerungen haben, empfehle ich Äußerungen in der Sache und den Verzicht auf persönliche Angriffe. Sie würden zivilisatorisch dazu gewinnen. Das wär doch was, oder?
Lieber Herr Paul,
„Fünfe“ gerade seien zu lassen, ist manchmal der „salomonischere“ Weg.
Oder muss ich Ihre Forderung an Herrn Gerken als eine Ihrer sarkastischen Kommentare/Forderungen verbuchen?
Es gibt auch Menschen/Journalisten, die über den Dingen stehen, verzeihen können und Kritikfähig sind. Breites Kreuz eben….
Lieber Herr Schuller,
in vielen Punkten teile ich Ihre Kritik am Weser-Kurier. Die Berichterstattung über die Blockade war zwar umfangreich, ließ aber die notwendige juristische Recherche vermissen. Mit wenigen Klicks hätte sich die Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung herausarbeiten lassen.
Nur ein Urteil gelesen?
Die Begründung der Bremer Staatsanwaltschaft erweckt einen bemerkenswerten Eindruck: Man kennt offenbar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2024 (Az. 6 C 1.22), nicht aber den späteren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2025 (Az. 1 BvR 2428/20).
Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Parolen, Transparente und Sprechchöre können auch einer Blockade den Charakter einer geschützten Versammlung geben. Genau diesem ersten Prüfungsschritt folgt die Staatsanwaltschaft.
Karlsruhe ging 2025 jedoch den entscheidenden Schritt weiter: Auch eine kommunikative und damit grundsätzlich geschützte Gegenversammlung darf nicht zum Mittel werden, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Ausübung ihrer eigenen Versammlungsfreiheit zu hindern. Das Bundesverfassungsgericht hielt deshalb sogar die strafrechtliche Verurteilung eines Blockadeteilnehmers für verfassungsgemäß.
Diese zweite Prüfungsstufe fehlt in der veröffentlichten Bremer Begründung. Achtzig Minuten gezielte Behinderung werden nicht dadurch zu einer hinzunehmenden Meinungsäußerung, dass währenddessen Parolen gerufen werden. Und dass der Bus schließlich doch abfahren konnte, macht den vorausgegangenen Eingriff nicht bedeutungslos.
So bleibt der Eindruck: In Bremen wurde nur die Hälfte der maßgeblichen Rechtsprechung gelesen – das Urteil, das den Versammlungscharakter schützt, ja; der spätere Beschluss, der der Blockadewirkung klare Grenzen setzt, offenbar nicht.
Demonstrieren: ja. Kritisieren: unbedingt. Aber die Grundrechtsausübung anderer blockieren: nein.
Zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung: Ich bin Mitglied der St.-Martini-Gemeinde. Die Auffassung, die Pastor Olaf Latzel zur Homosexualität vertritt, ist kein willkürliches „sehr eigenes Bild“, sondern biblisch begründet und Teil einer traditionsreichen christlichen Schriftauslegung. Man muss diese Auslegung nicht teilen – aber man sollte sie sachlich darstellen und sich mit ihrer theologischen Begründung auseinandersetzen.
Bedauerlich ist, dass viele Menschen über St. Martini urteilen, ohne jemals einen Gottesdienst oder eine Gemeindeveranstaltung besucht zu haben. Etiketten wie „irgendwie ultra“ ersetzen keine eigene Anschauung.
Sonntäglich besuchen etwa 450 bis 500 Menschen die Gottesdienste; im Internet werden jeweils rund 35.000 Zuhörer erreicht. Eine vergleichbare Resonanz kann meines Wissens keine andere Bremer Kirchengemeinde vorweisen. Diese Zahlen beweisen zwar keine theologische Mehrheit. Sie widerlegen aber deutlich den Eindruck, Pastor Latzel vertrete lediglich eine bedeutungslose Einzel- oder Randposition.
Wer über St. Martini urteilen will, sollte deshalb nicht nur über die Gemeinde reden, sondern sie zunächst einmal selbst kennenlernen.