Gastkommentar: Zu langes Warten aufs Grundbuchamt kostet Käufer viel Geld

08.08.2026 9 Von Axel Schuller

Das Grundbuchamt muss endlich in die Hufe kommen, um dem Markt gerecht zu werden. Der heutige Gastkommentator, Simon Zeimke (42), christdemokratischer Bürgerschaftsabgeordneter und Digital-Experte, hatte kürzlich seinen Unmut über die Wartezeit bei der Behörde geäußert. Daraufhin habe ich ihn zu einem Gastkommentar eingeladen.

Simon Zeimke schreibt:

„Es gibt Behörden, an die verschwendet man keinen Gedanken – bis man sie braucht. Das Grundbuchamt gehört dazu. Wer in Bremen ein Haus oder eine Wohnung kauft, lernt es zwangsläufig kennen. Und wartet.

Wie lange, hat der Senat gerade auf meine Kleine Anfrage hin beziffert (Drucksache 21/1917): 19,5 Wochen braucht das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bremen derzeit im Durchschnitt, von der Erfassung eines Vorgangs bis zum Versand der Eintragungsmitteilung. Fast fünf Monate. Ja, das war schon schlimmer – Ende 2025 lag der Wert bei 37 Wochen. Aber zur Wahrheit gehört auch der Blick ins eigene Bundesland: Bremerhaven erledigt Standardvorgänge in drei bis vier Wochen, selbst Bremen-Blumenthal je nach Fall in sechs Wochen bis drei Monaten. Die Stadtgemeinde braucht ein Mehrfaches davon. Und die Richtung stimmt schon wieder nicht: Im ersten Quartal 2026 waren es 17 Wochen, im zweiten 19,5.

Warum das mehr ist als ein Ärgernis, zeigt der Ablauf eines Immobilienkaufs. Mit der Unterschrift beim Notar gehört einem die Immobilie nämlich noch nicht. Bevor Geld fließt, muss das Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung eintragen, die den Käufer absichert. Erst dann gibt der Notar die Kaufpreiszahlung frei, erst dann zahlt die Bank das Darlehen aus. Immerhin: Diese Vormerkungen behandelt das Amt inzwischen als Eilsachen und schafft sie in rund zwei Wochen. Das entschärft die größte Gefahr – die Behörde bemüht sich, endlich.

Entwarnung ist das trotzdem nicht. In Neubaugebieten muss das Grundbuchamt nach der Aufteilung eines Grundstücks für jede Parzelle ein eigenes Teilgrundbuchblatt anlegen – vorher kann kein Kaufpreis ausgezahlt und kein Bauvorhaben begonnen werden. Wie viele dieser Anträge liegen vor? Weiß der Senat nicht, sie werden „nicht gesondert erfasst“, eine Auswertung sei „aus Kapazitätsgründen nicht möglich“. Und wer monatelang auf seine Eintragung als Eigentümer wartet, kann in dieser Zeit weder eine Eigenbedarfskündigung aussprechen noch manchen Förderantrag stellen. Finanzielle Folgen für Käufer? Dem Amtsgericht sei „ein Ausnahmefall“ bekannt. Natürlich ist er das: Wer Monat für Monat Bereitstellungszinsen an seine Bank zahlt, beschwert sich nicht beim Gericht – er zahlt einfach.

Der Senat kennt die Lage seit Sommer 2025. Was seitdem geschah, liest sich in der Antwort so: Studentische Hilfskräfte halfen 862 Stunden beim Versand von Mitteilungen. Rechtspflegeranwärter, die durchs Examen gefallen sind, kuvertieren Briefe. Zweimal wurden 50 Überstunden pro Kopf angeordnet – bei einer Belegschaft, in der jeder zehnte Beschäftigte langzeiterkrankt ist und zeitweise nur 64 Prozent der Servicekräfte verfügbar waren. Auf dem Papier ist übrigens jede Stelle besetzt. Das ist Krisenmanagement mit Bordmitteln, keine Strukturlösung.

Die eigentlichen Ursachen benennt der Senat selbst: Das Grundbuchamt sitzt isoliert in der Überseestadt, weit weg vom Rest des Amtsgerichts, Aushilfe aus anderen Abteilungen ist „erheblich erschwert“. Bekannt seit Jahren – passiert ist nichts, man „sondiert den Immobilienmarkt“. Was war eigentlich mit der alten Post, gegenüber vom Gericht? Hier hat man eine echte Chance liegen gelassen. Die elektronische Akte? Wird „vorbereitet“. Dieselben Sätze hätten vor einem Jahr in einer Senatsantwort stehen können.

Zum 1. Oktober kommen vier ausgebildete Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger dazu, ab November verspricht der Senat eine „signifikante Verringerung“ der Rückstände. An diesem Versprechen werde ich ihn messen – mit der nächsten Anfrage, falls nötig. Denn Bewegung kam in die Sache erst, als der parlamentarische und öffentliche Druck da war. Ein funktionierendes Grundbuchamt ist keine Verwaltungsromantik. Es ist Standortpolitik. Wer will, dass in Bremen gebaut und gekauft wird, muss dafür sorgen, dass die Justiz das Tempo der Menschen mitgeht – nicht umgekehrt. Bremerhaven zeigt, dass es geht. Bis die Stadt Bremen dort ankommt, gilt: Besser als katastrophal ist noch lange nicht gut.“

Soweit der Text von Simon Zeimke.

Liebe Leserschaft, Herr Zeimke schlägt sich mit dem Thema Grundbuchamt in seiner Eigenschaft als Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion sowohl für Digitalisierung als auch für Justiz schön länger herum. Schauen wir mal, ob es künftig mit dem Amt bergauf geht.

Außerdem bin ich gespannt, ob sich nach Zeimkes Beitrag Leidtragende zu Wort melden.

Die Kommentar-Resonanz auf den vorigen Gastkommentar von Elisabeth Motschmann zum Ausbau der „Glocke“ war erfreulich vielschichtig und – wie so häufig – sachlich. Dafür vielen Dank.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller