Stabilitätsrat zieht für Bremen Daumenschrauben an – dabei ließen sich zig Millionen einfach sparen!

13.08.2026 15 Von Axel Schuller

Bremen fällt auf. Leider erneut negativ. Der sogenannte Stabilitätsrat (bestehend aus Vertretern und des Bundes und der Länder) zieht angesichts der mangelnden Sanierung des bremischen Landeshaushaltes die Daumenschrauben an. Noch hat das Gremium die jährlich 400 Millionen Euro an Sanierungshilfe nicht gestrichen. Noch. Aber die Forderungen an Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) legen an Schärfe zu. Als einfacher, aber denkender Bürger fragt man sich übrigens, warum Bremen – unnötigerweise – über seiner kompletten Beamtenschaft nebst Pensionären eine riesige Geld-Gießkanne ausschüttet. Ein Verzicht auf diesen Geldregen würde locker einen hohen zweistelligen Millionenbetrag ersparen.

Aber der amtierende rot-grün-rote Senat ist offenbar zu ängstlich, um sich mit seinen/unseren Staatsdienern anzulegen. Die Profiteure sitzen auch in der höchsten Verwaltungshierarchie.

Ich will hier keinen Entwurf eines Alternativ-Haushaltes für Bremen entwerfen. Dafür gibt’s klügere Leute.

Aber: Es ist doch unfassbar, dass sich die gesamte Beamtenschaft (und in der Folge auch der Bremer Senat) auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stürzt, wonach Beamte der untersten Besoldungsstufen in Relation zu Bürgergeld- und Sozialleistungs-Empfängern zu wenig Geld erhielten. Der Mindestabstand, so die Richter, müsse 15 Prozent zu den Hilfeempfängern betragen.

Falls Sie sich erinnern, liebe Leserschaft, habe ich am 26.5.26 an dieser Stelle vor dem Domino-Effekt dieses Richterspruchs gewarnt („Politik und Richter schieben Republik auf gigantische Hebebühne“).

Herausgekommen ist, dass Bremen (und die anderen Länder) ihre Bediensteten für Hilfstätigkeiten beispielsweise in den Poststellen die vom Gericht verlangten Mehrprozente gewähren – und gleichzeitig allen anderen Beamten und Pensionären Nachzahlungen für die vergangenen Jahre gewähren.

Achtung, es folgt eine Verdachtsberichterstattung:

Mit der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Besserbezahlung der „kleinsten“ Staatsdiener waren – in allen Ländern – top-bezahlte Spitzenbeamte beschäftigt. Und die können sich von eigenem Vorteilsdenken nur schwer, oder eben gar nicht freimachen.

Wie ich im Mai befürchtet hatte, setzten diese Vordenker durch, dass die bisherigen Abstände zwischen allen Beamten-Besoldungsgruppen erhalten bleiben müssten. 

Der Senat schloss sich dem Vorschlag an, so dass nun alle Beamten vom prozentualen Aufschlag um 2,5 Prozent profitieren, statt nur den am schlechtesten bezahlten Beamten mehr zu geben, damit wieder der 15-prozentige Abstand zu Bürgergeld-Empfängern hergestellt wird. Alle Beamten, Anwärter und Pensionäre bekommen 2,5 Prozent zusätzlich. Und das rückwirkend zum 1. Januar 2024.

Hätte man die niedrigsten Gruppen A 3, und A 4 prozentual angehoben, so hätte man alle anderen Besoldungsgruppen um geringe und gleiche Festbeträge erhöhen können. Dies haben sogar kundige Juristen vorgeschlagen.

Doch derartige Überlegungen wanderten umgehend von den Schreibtischen in die Ablage P (Papierkorb).

Bremens Kasse hätte ein solches Splitting (prozentual für die Geringstverdiener, geringfügige, aber gleiche Festbeträge für alle anderen) erheblich weniger belastet.

Nunmehr dürfen sich Top-Verdiener (vermutlich auch Verfassungsrichter) laut Schätzung auf bis zu 10.000 Euro an Nachzahlungen freuen. Lediglich die Senatoren m/w verzichten auf den Nachschlag.

Mal in praktischen Zahlen: Top-Beamte wie beamtete Referatsleiter in senatorischen Behörden nach A 16 (Endstufe brutto 7.259 Euro plus Zuschläge) oder Abteilungsleiter ab B 3 (9.696 Euro plus Zulagen) brauchen in Wahrheit keine prozentuale Aufstockung; ein Senatssprecher nach B 5 (10.874 Euro) ebenfalls nicht. Und Staatsräte (B 7 = 12.346 Euro) erst recht nicht.

Für das klamme Bremen bedeutet allein die Nachzahlung nach dem Prozent-Modell eine Summe von irren 120 Millionen Euro.

Der Oberclou: Die vom Bundesverfassungsgericht als zu niedrig geltenden Besoldungsgruppen nach A 3 und A 4 sind in Bremen laut Insidern schon lange nicht mehr besetzt worden. An der Weser ist A 5 offenbar die unterste Eingangsstufe.

Zurück zum Ausgang: Dass der Stabilitätsrat dem kleinsten Bundesland nun mit dem Entzug der jährlich 400 Millionen Euro für den Fall droht, dass die Sanierungsbemühungen nicht endlich in Fahrt kommen, erscheint – unter anderem – vor diesem Hintergrund des Bremer Finanzgebarens verständlich.

Auch das habe ich früher hier bereits geschrieben:

Erst, wenn der Bund und die Geberländer des Länderfinanzausgleiches Bremen einen „Sparkommissar“ ins Haus des Reichs setzen, wird es voran gehen. Vorher wird das an der Weser nix mit dem wirklich ernsthaften Sparen.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Für Sonntag darf ich einen würzigen Gastkommentar ankündigen. Auch darin geht’s um Geld. Ich vermute: Meist auch um Ihre Moneten, liebe Leserinnen und Leser. Also, Sonntag bitte in Ihren Qualitäts-Blog reinschauen. 🙂