Stabilitätsrat zieht für Bremen Daumenschrauben an – dabei ließen sich zig Millionen einfach sparen!
Bremen fällt auf. Leider erneut negativ. Der sogenannte Stabilitätsrat (bestehend aus Vertretern und des Bundes und der Länder) zieht angesichts der mangelnden Sanierung des bremischen Landeshaushaltes die Daumenschrauben an. Noch hat das Gremium die jährlich 400 Millionen Euro an Sanierungshilfe nicht gestrichen. Noch. Aber die Forderungen an Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) legen an Schärfe zu. Als einfacher, aber denkender Bürger fragt man sich übrigens, warum Bremen – unnötigerweise – über seiner kompletten Beamtenschaft nebst Pensionären eine riesige Geld-Gießkanne ausschüttet. Ein Verzicht auf diesen Geldregen würde locker einen hohen zweistelligen Millionenbetrag ersparen.
Aber der amtierende rot-grün-rote Senat ist offenbar zu ängstlich, um sich mit seinen/unseren Staatsdienern anzulegen. Die Profiteure sitzen auch in der höchsten Verwaltungshierarchie.
Ich will hier keinen Entwurf eines Alternativ-Haushaltes für Bremen entwerfen. Dafür gibt’s klügere Leute.
Aber: Es ist doch unfassbar, dass sich die gesamte Beamtenschaft (und in der Folge auch der Bremer Senat) auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stürzt, wonach Beamte der untersten Besoldungsstufen in Relation zu Bürgergeld- und Sozialleistungs-Empfängern zu wenig Geld erhielten. Der Mindestabstand, so die Richter, müsse 15 Prozent zu den Hilfeempfängern betragen.
Falls Sie sich erinnern, liebe Leserschaft, habe ich am 26.5.26 an dieser Stelle vor dem Domino-Effekt dieses Richterspruchs gewarnt („Politik und Richter schieben Republik auf gigantische Hebebühne“).
Herausgekommen ist, dass Bremen (und die anderen Länder) ihre Bediensteten für Hilfstätigkeiten beispielsweise in den Poststellen die vom Gericht verlangten Mehrprozente gewähren – und gleichzeitig allen anderen Beamten und Pensionären Nachzahlungen für die vergangenen Jahre gewähren.
Achtung, es folgt eine Verdachtsberichterstattung:
Mit der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Besserbezahlung der „kleinsten“ Staatsdiener waren – in allen Ländern – top-bezahlte Spitzenbeamte beschäftigt. Und die können sich von eigenem Vorteilsdenken nur schwer, oder eben gar nicht freimachen.
Wie ich im Mai befürchtet hatte, setzten diese Vordenker durch, dass die bisherigen Abstände zwischen allen Beamten-Besoldungsgruppen erhalten bleiben müssten.
Der Senat schloss sich dem Vorschlag an, so dass nun alle Beamten vom prozentualen Aufschlag um 2,5 Prozent profitieren, statt nur den am schlechtesten bezahlten Beamten mehr zu geben, damit wieder der 15-prozentige Abstand zu Bürgergeld-Empfängern hergestellt wird. Alle Beamten, Anwärter und Pensionäre bekommen 2,5 Prozent zusätzlich. Und das rückwirkend zum 1. Januar 2024.
Hätte man die niedrigsten Gruppen A 3, und A 4 prozentual angehoben, so hätte man alle anderen Besoldungsgruppen um geringe und gleiche Festbeträge erhöhen können. Dies haben sogar kundige Juristen vorgeschlagen.
Doch derartige Überlegungen wanderten umgehend von den Schreibtischen in die Ablage P (Papierkorb).
Bremens Kasse hätte ein solches Splitting (prozentual für die Geringstverdiener, geringfügige, aber gleiche Festbeträge für alle anderen) erheblich weniger belastet.
Nunmehr dürfen sich Top-Verdiener (vermutlich auch Verfassungsrichter) laut Schätzung auf bis zu 10.000 Euro an Nachzahlungen freuen. Lediglich die Senatoren m/w verzichten auf den Nachschlag.
Mal in praktischen Zahlen: Top-Beamte wie beamtete Referatsleiter in senatorischen Behörden nach A 16 (Endstufe brutto 7.259 Euro plus Zuschläge) oder Abteilungsleiter ab B 3 (9.696 Euro plus Zulagen) brauchen in Wahrheit keine prozentuale Aufstockung; ein Senatssprecher nach B 5 (10.874 Euro) ebenfalls nicht. Und Staatsräte (B 7 = 12.346 Euro) erst recht nicht.
Für das klamme Bremen bedeutet allein die Nachzahlung nach dem Prozent-Modell eine Summe von irren 120 Millionen Euro.
Der Oberclou: Die vom Bundesverfassungsgericht als zu niedrig geltenden Besoldungsgruppen nach A 3 und A 4 sind in Bremen laut Insidern schon lange nicht mehr besetzt worden. An der Weser ist A 5 offenbar die unterste Eingangsstufe.
Zurück zum Ausgang: Dass der Stabilitätsrat dem kleinsten Bundesland nun mit dem Entzug der jährlich 400 Millionen Euro für den Fall droht, dass die Sanierungsbemühungen nicht endlich in Fahrt kommen, erscheint – unter anderem – vor diesem Hintergrund des Bremer Finanzgebarens verständlich.
Auch das habe ich früher hier bereits geschrieben:
Erst, wenn der Bund und die Geberländer des Länderfinanzausgleiches Bremen einen „Sparkommissar“ ins Haus des Reichs setzen, wird es voran gehen. Vorher wird das an der Weser nix mit dem wirklich ernsthaften Sparen.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Für Sonntag darf ich einen würzigen Gastkommentar ankündigen. Auch darin geht’s um Geld. Ich vermute: Meist auch um Ihre Moneten, liebe Leserinnen und Leser. Also, Sonntag bitte in Ihren Qualitäts-Blog reinschauen. 🙂
Ich kann das alles nicht mehr glauben. Es ist für nichts Geld da, außer für die eigene Tasche. Schlimm genug, dass die Bezahlung der unteren Gehaltsstufen so gering war. Dass aber jetzt die besser Verdienenden auch die Hände aufhalten, ist beschämend! Vielen Dank für die Aufklärung!
„Sparkommissar“ im Haus des Reichs? Ob ich das noch erlebe?
„Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu! “
Warum kommt mir die angedachte, aber nicht umgesetzte Maßnahme des Bremer Senats , einen „Sparkommissar“ für Bremerhaven einzusetzen jetzt wieder in den Sinn?
Ach ja, selbst der Stabilitätsrat hat die Faxen aus Bremen nun dicke. Ob wirklich was passiert? Ich warte das mal ab. Evl. hat auch der SPD Finanzminister Herr Klingbeil noch eine kitzekleine Möglichkeit zur Rettung seiner roten Hochburg in Bremen.
Was ist eigentlich der Stabilitätsrat? Das ist ein Gremium von Bund und Ländern in Deutschland. Er wurde 2010 im Rahmen der Föderalismusreform II eingerichtet und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes verankert. Das war die Antwort auf die „Bankenkrise“ 2008 (da schon zur Staatsschuldenkriese umgedeutet). Gemeinsam mit der Schuldenbremse (Artikel 109 Abs. 3 GG) soll er langfristig tragfähige öffentliche Haushalte sichern und Haushaltsnotlagen vermeiden. Das basiert also auf einer der über 150 fragwürdigen Grundgesetzänderungen, die uns zugemutet wurden. Das heutige Geldsystem: Kreditgeld und seine Dynamik Im aktuellen Finanzsystem entsteht Geld als ungedeckter Kredit, der von Geschäftsbanken und Zentralbanken geschaffen wird – „aus dem Nichts“, aber gegen Zinsen. Um diese Zinsen im Gesamtsystem bezahlen zu können, müssen Banken kontinuierlich neues Geld in Form von Krediten in den Wirtschaftskreislauf einspeisen. Dies ähnelt strukturell einem Ponzi-System (Schneeballsystem, Betrug), da die Zinszahlungsunfähigkeit alter Schulden von der Schaffung neuer Schulden abhängt. Wer dies anzweifelt, schaut bei der Deutschen Bundesbank vorbei. Quelle: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/wie-geld-entsteht-665288 Das schreibt die Bundesbank auf der verlinkten Seite, das dies untermauert: Geld entsteht, „wenn eine Bank mit einem Kunden Geschäfte abwickelt, also zum Beispiel einen Kredit gewährt oder einen Vermögenswert ankauft, und sie ihm im Gegenzug den entsprechenden Betrag auf seinem Bankkonto gutschreibt. Banken können also allein mittels eines Buchungsvorgangs Buchgeld schaffen: ‚Das widerlegt einen weitverbreiteten Irrtum, wonach die Bank im Augenblick der Kreditvergabe nur als Intermediär auftritt, also Kredite lediglich mit Mitteln vergeben kann, die sie zuvor als Einlage von anderen Kunden erhalten hat.‘“ Kann mir mal jemand erklären, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die privaten Banken dieses Ponzi-System betreiben dürfen? Gegen das wir ansparen sollen und das alle unsere Vermögenswerte und unsere Arbeitskraft wegnimmt? Also ich denke ja, dass eine „Schuldenbremse“ in einem Fiat-Geldsystem, das mit mathematischer Präzision an den Zinseszinsen sterben wird, etwas von voraufklärerischem Wunderglauben hat. Oder soll die kopflose Sparerei eine Art Sterbehilfe sein? Weil ja ohne massive neue Schulden das Geld für die Zinsen der alten Schulden schlicht nicht existiert. Und wenn man den Bürger (oder Beamten) das Einkommen kürzt oder es nur unterhalb der Inflation steigen lässt. Haben wir irgendwann kein Geld mehr um die Zinsen für den Kühlschrank oder die Eigentumswohnung zu bezahlen. Die Lösung liegt nicht im Sparen sondern in einem anderen zinsfreien Geldsystem. Ich weiß, dass das ziemlich gegen den Strich gebürstet ist, aber widerlegt mich doch.
Axel Schuller erweckt den falschen Eindruck, „top-bezahlte Spitzenbeamte“ hätten durchgesetzt, „dass die bisherigen Abstände zwischen allen Beamten-Besoldungsgruppen erhalten bleiben müssten“. Nein, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden – leider. Auch ich fand es zunächst empörend, dass nicht nur die unteren, sondern auch alle anderen Besoldungsgruppen mehr Geld bekommen sollen, und zwar nicht etwa per Festbetrag, sondern durch eine prozentuale Erhöhung, die bei Gutverdienern einen höheren Geldbetrag ausmacht als bei den niedrigeren Besoldungsgruppen. inzwischen musste ich aber leider feststellen, dass die bisherige BVerfG-Rechtsprechung dies so vorgibt.
Hier nähere Erläuterungen zu den Vorgaben aus Karlsruhe: Laut BVerfG-Beschluss vom 17. September 2025 haben Beamte einen Anspruch auf „amtsangemessene“ Besoldung, und die sei „notwendigerweise eine abgestufte“. Sie müsse genug Abstand zum Existenzminimum haben, aber auch zwischen den Besoldungsgruppen müsse ein Abstand bestehen, der innerhalb von fünf Jahren um höchstens zehn Prozent abgeschmolzen werden dürfe. Laut einem BVerfG-Beschluss vom 23. Mai 2017 zählt als einzuhaltender Abstand kein gleichbleibender absoluter Betrag, sondern der relative Abstand zwischen den Besoldungsstufen.
Das scheint in der Tat gegen eine Erhöhung aller Gehälter mit sozial gerechteren Festbeträgen zu sprechen – es sei denn, dadurch würden die relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen innerhalb von fünf Jahren nur um weniger als zehn Prozent sinken. Nach Darstellung des Finanzressorts hat Bremen aber schon in den vergangenen Jahren Sockelbeträge verwendet, so dass eine weitere Erhöhung mit Festbeträgen den (relativen) Abstand stärker als erlaubt abschmelzen würde.
Die teure Beamtensolderhöhung zeigt einmal mehr, wie ungerecht das Beamtenrecht ist und dass es dringend reformiert werden muss – nicht nur wegen der immer größer werdenden Schere zwischen unteren und oberen Besoldungsgruppen, sondern vor allem auch wegen der nicht mehr zu rechtfertigenden enormen Privilegierung von Beamten gegenüber Nicht-Beamten, etwa bei den hohen Pensionen und den vielen hohen Gehaltszuschlägen. Und nein: Das ist keine Neiddebatte, sondern eine Frage von Gerechtigkeit und Akzeptanz des Staates
Bremen könnte Geschichte schreiben, wenn der Senat (möglichst gemeinsam mit den anderen SPD- oder Grünen-geführten Ländern) im Bundesrat eine entsprechende Reform anstoßen würde. Wahrscheinlich wäre dafür eine Grundgesetz-Änderung nötig. Denn bisher schützt GG-Artikel 33 die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“. Artikel 33 fällt aber nicht unter die sogenannte Ewigkeitsgarantie nach Artikel 79 GG, ließe sich also mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags und des Bundesrats ändern. Die große Mehrheit der Bevölkerung stünde sicherlich hinter einem solchen Vorstoß, auch wenn er vermutlich geringe Erfolgsaussichten hätte.
Moin, ich kann mir nicht vorstellen, dass das Einsetzen eines Sparkommissars im Finanzressort etwas bringen würde.
Bei den Summen, die da verpulvert werden, ist das schwer nachvollziehbar.
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Eher könnte ich mir vorstellen, dass die „Geberländer“, wenn sie sich das Verhalten der Bremer Finanzjongleure einmal genauer anschauten, langsam die „Faxen“ dicke haben und der Ruf nach einem Nordstaat wieder an Fahrt aufnimmt.
Die nicht nachvollziehbare Geldverschwendung gefährdet die Eigenständigkeit Bremens.
Wikipedia: „An die Stelle des aristokratischen Dünkels setzten die Beamten das bürgerliche Leistungsprinzip.“; unter Friedrich dem Grossen. Vielleicht sollte das BVerfG einmal die andere Seite der Medaille betrachten. Anmerkung: Wenn ich wieder einmal mit einem schlechten Zeugnis ankam, sagte meine Mutter: „Junge, geh bloss zum Staat. Sonst musst Du später hungern.“
Die meisten haben den Schuss noch immer nicht gehört! Zusätzlich zur Schuldenfalle droht bei steigender Inflation und als Gegenmittel seitens der Zentralbanken die Zinsfalle. Die Welt droht bald auf eine 100-prozentige Verschuldung im Verhältnis zum weltweiten summierten BIP = Bruttoinlandsprodukt der Länder zuzusteuern, wie es bereits schon einmal zum Ende des 2. Weltkriegs erreicht wurde. Nichts wächst bei uns so stark wie der Staat, seine zunehmenden Ausgaben und seine sogenannten Sondervermögen, die schuldenbasiert sind. Unser kleines Bremen liegt pro Kopf dabei an der Spitze! Und vieles leider nicht investiv, sondern konsumtiv und davon wiederum für vermeintlich Soziales. Um zu verstehen, dass dieser anhaltende Spagat irgendwann nicht mehr funktionieren kann, muss man nicht studiert haben. Grundschul-Rechnen genügt – wenn man nicht gerade und dauerhaft PISA-Schlusslicht ist. Aber das Predigen nutzt nichts, wenn man als einsamer Rufer in der Wüste auch noch auf taube Ohren trifft.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat zum Thema Stabilitätsrat heute folgende Presseerklärung abgegeben:
Bremen verfehlt Sanierungsziele
Eckhoff: „Stabilitätsrat stellt dem Senat Bovenschulte ein vernichtendes Zeugnis aus“
„Das ist eine schallende Ohrfeige für die unbekümmerte Verschuldungspolitik des Senats Bovenschulte“, erklärt Jens Eckhoff, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen. Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass Bremen seine vereinbarten Sanierungsziele verfehlt und zugleich den Versuch des Senats zurückgewiesen, den Sanierungspfad aufzuweichen.
„Rot-Rot-Grün hat die notwendige Konsolidierung des Haushalts nie ernst genommen. Die Ausgaben steigen weiter, während die Einnahmen angesichts der wirtschaftlichen Lage längst nicht mehr sprudeln. Statt endlich strukturell gegenzusteuern, hat der Senat auf neue Verschuldungsspielräume gesetzt. Dieser Versuch ist jetzt gescheitert“, so Eckhoff.
Für den Haushaltsexperten ist klar: „Der Stabilitätsrat nimmt Bremen immer stärker unter finanzpolitische Aufsicht, weil der Senat seinen Haushalt selbst nicht in den Griff bekommt. Jetzt muss vor allem die Ausgabenseite auf den Prüfstand. Politische Luxus-Alleingänge wie die Freikarte können wir uns schlicht nicht mehr leisten.“
Die CDU-Fraktion erwartet nun Aufklärung über die Folgen für den geplanten Nachtragshaushalt und hat Finanzsenator Björn Fecker für Freitag in den Haushalts- und Finanzausschuss eingeladen.
Eckhoff: „Der Senat Bovenschulte muss den Bremerinnen und Bremern erklären, wie er die Finanzen unseres Landes wieder auf einen tragfähigen Kurs bringen will.“
Das Sanierungsverfahren ist nicht Mittel und nicht Zweck!
Lieber Herr Schuller, beim Lesen Ihres Beitrags beschlich mich als alter Herr und Rentner der Verdacht, dass an einer Stelle zwei Dinge miteinander vermengt werden.
Das eigentliche Ziel der Haushaltssanierung kann doch nicht darin bestehen, möglichst eindrucksvoll zu sparen. Bremen muss vielmehr wieder finanziellen Spielraum gewinnen, um politisch handeln zu können – bei Bildung, Infrastruktur, Sicherheit oder Klimaanpassung. Sparen ist dafür notwendig, aber eben kein Selbstzweck.
Deshalb würde ich auch die Frage der Beamtenbesoldung vom Beschluss des Stabilitätsrates trennen. Ob Bremen bei der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben eine kostengünstigere Lösung hätte wählen können, ist eine interessante und berechtigte Frage. Darüber kann man trefflich streiten.
Etwas vorsichtig wäre ich allerdings, daraus eine Diskussion darüber zu machen, wer im öffentlichen Dienst wie viel verdient und wer eine Erhöhung „braucht“ oder nicht. Eine Neiddebatte über Beamtenbesoldung, Pensionen und Vergütungen ist schnell eröffnet, aber schwer wieder einzufangen. Sie spaltet eher, als dass sie bei der Lösung des eigentlichen Bremer Haushaltsproblems hilft.
Viel spannender fände ich deshalb eine andere Diskussion: Was macht Bremen eigentlich mit den neuen Kreditspielräumen?
Werden damit überwiegend laufende, konsumtive Ausgaben finanziert, die morgen erneut bezahlt werden müssen? Oder fließt das Geld in wirkliche Zukunftsinvestitionen – in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung und wirtschaftliche Entwicklung –, die Bremen langfristig leistungsfähiger machen und im besten Fall sogar zusätzliche Erträge und Einnahmen ermöglichen?
Denn Kredit ist nicht gleich Kredit. Neue Schulden zur Finanzierung immer neuer laufender Kosten verschieben das Problem lediglich in die Zukunft. Kredite für produktive Investitionen können dagegen dazu beitragen, genau den finanziellen und wirtschaftlichen Spielraum zurückzugewinnen, um den es bei der Sanierung eigentlich geht.
Für uns Bürger ist am Ende doch vor allem eines interessant: Ist Bremen nach Abschluss des Sanierungsverfahrens finanziell wieder so handlungsfähig, dass Politik eigene Prioritäten setzen kann, ohne bei jeder neuen Herausforderung sofort an die Grenzen des Haushalts zu stoßen?
Wenn das gelingt, war die Sanierung erfolgreich. Wenn nicht, helfen uns auch ein paar besonders schöne Sparmeldungen nicht weiter.
Und genau deshalb die Überschrift: „Das Sanierungsverfahren ist nicht Mittel und nicht Zweck“ – sondern nur ein Weg, um wieder handlungsfähig zu werden.
So jedenfalls die bescheidene Sicht eines alten Herrn.
Moin Carl Kau, Sie schreiben: „Die Welt droht bald auf eine 100-prozentige Verschuldung im Verhältnis zum weltweiten summierten BIP = Bruttoinlandsprodukt der Länder zuzusteuern.“ – Ja, und nach der nächsten Krise oder dem nächsten Krieg wird „die Welt“ zu 200 % zum BIP „verschuldet“ sein. Da habe ich eine einfache Frage: Bei wem ist „die Welt“ verschuldet und warum? Wohl kaum bei Außerirdischen, oder? Und wie steht das in Verbindung mit der Art und Weise, wie Buchgeld entsteht? Siehe den Link zur Bundesbank (oben). Ich hoffe nicht, dass die Bundesbanker plötzlich zu Schwurblern mutiert sind.
Moin Eckhard Stengel „… wegen der immer größer werdenden Schere zwischen unteren und oberen Besoldungsgruppen…“ ich empfinde diesen Standpunkte innerhalb dieser Debatte als befremdlich. Ich bin nun wirklich der Letzte, der Beamte oder Politiker verteidigen würde, aber man muss doch etwas auf dem Boden der Tatsachen bleiben und die Interessen der eigenen Klasse wahren. Denn auf lange Sicht trifft das auch uns.
Leider werden hier zwei Sachverhalte vermischt. Der Staat soll weniger Geld ausgeben und es gibt Beamte, die vermeintlich zu viel Geld bekommen. Das schrammt hart an einer Neiddebatte und lenkt von wirksamen Lösungen ab, die liegt nämlich ganz wo anderes.
Wenn Tomaten um 5 % teurer werden, dann wird auch der Porsche um 5 % teurer. Wenn das durch eine Lohnerhöhung von 5 % ausgeglichen wird, sind das im Fall A 50 Euro und im Fall B 500 Euro. Die Spreizung wächst nominal um 450 Euro.
Aber derjenige mit Spitzeneinkommen gibt ja auch mehr aus. Bei einer Sockelerhöhung um 50 Euro für alle würde der Spitzenverdiener seinen Lebensstil um diese 450 Euro reduzieren müssen. Die Lohnerhöhungen bei Beamten zielen ja auf Inflationsausgleich und nicht wie bei Industriearbeitern auf Produktivitätssteigerungen (zumindest sollte das so sein).
Die makroökonomische Frage ist, zu wie viel Prozent die 450 Euro Spreizung in Konsum oder in die Sparquote gehen, weil die Inflation für Spitzenverdiener vielleicht geringer sein könnte – was wir aber gar nicht genau wissen, weil die Daten nicht erhoben werden. Wenn das in die Sparquote geht gebe ich Ihnen recht, dann wäre die Spreizung was böses. Weil das Immobilenpreise, Mieten und damit Inflation antreiben würde.
Was hier gefordert wird, ist ja nichts anderes als ein Aufruf an die politische Klasse, die Axt an den „Mittelstand“ anzulegen. Werden wir nicht schon genug vom Staat ausgeraubt? Denn selbstverständlich tut man das auch bei hochbezahlten Jobs in der privaten Wirtschaft.
Ich habe einen konkreten Sparvorschlag, der volkswirtschaftlich wesentlich weniger schädlich wäre als Gehaltskürzungen: Ersetzt die ausländischen Software-Anbieter durch Open Source.
Hier eine Hochrechnung auf Basis bayerischer Daten: Bayern zahlt aktuell rund 49 Mio. €/Jahr an Microsoft (Landesebene). Bei ca. 405.000 Beschäftigten im Landesbereich ergibt das grob 120 € pro Kopf. Für Bremen (ca. 62.400 Beschäftigte im erweiterten öffentlichen Dienst) läge eine reine Pro-Kopf-Hochrechnung bei etwa 7–8 Mio. € – das ist natürlich nur eine Schätzung, weil die Opposition das nicht interessiert. Die glauben offensichtlich, dass man mit dem Neid-Trigger mehr an der Wahlurne holt als mit echten Lösungen.
Folgende weitere Anbieter können zusätzlich ersetzt werden: Adobe, Oracle, Atlassian (Jira, Confluence), Cisco sowie proprietäre GIS-Software durch QGIS und PostGIS. Die hier infrage stehenden 40 Mio. € im Jahr wird man da wohl sparen können, ohne der Volkswirtschaft zu schaden.
Herr Schuller, ich hätte es gerne erlebt, wie sich mal wieder am WK abgearbeitet hätten, wenn der nicht über den Tellerrand hinaus geschaut hätte. Ihren Lesern hätten sie doch auch mal mitteilen können, wie es denn so in anderen Bundesländern aussieht. Stattdessen vermitteln Sie den Eindruck, es handele sich um eine Bremensie. Das stimmt aber nur in soweit als das gerade Bremen in jüngerer Vergangenheit schon so oft mit diesen Sockelbeträgen gearbeitet hat, dass sich der verfassungskonforme Spielraum aufgebraucht hat und ein nochmaliges Ziehen dieses Jokers neue Verfahren nach sich ziehen würde. Auch einige Geberländer werden so (nach-)zahlen wie Bremen. Verfassungsrechtliche Ansprüchen sollte man ernst nehmen und nicht benutzen wie einen schlecht erzählten Beamten-Witz.