Weshalb hat die Brebau eigentlich Radio Bremen nicht verklagt?

13.07.2022 Aus Von Axel Schuller

Radio Bremen und die Brebau – ein aus meiner Sicht keineswegs glorreiches Kapitel aus der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Senders. Die Art der Berichterstattung lässt speziell nach der Aufklärung durch den Ermittler Matthias Stauch mehrere Fragen unbeantwortet.


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gerade in Zeiten von Falschmeldungen im Netz wichtiger denn je. Meint sogar das Bundesverfassungsgericht. Wenn’s denn immer stimmen würde, wär’s okay. Zu diskutieren wäre noch die Finanzierungsart über Zwangsgebühren. Heute aber nicht mein Thema. 


Ich will mich noch einmal mit Radio Bremen und dessen Rolle im „Brebau-Skandal“ beschäftigen. Ich hatte bereits am 24. Juni 2022 im Blog kommentiert, dass die RB-Story vor einem Jahr (Mai 2021) – aus meiner Sicht – auf tönernen Füßen stand/steht. Die Behauptungen, Menschen mit ausländisch klingendem Namen und schwarzer Hautfarbe erhielten von der Brebau keine Wohnungen, hatte bereits der Gutachter Prof. Matthias Stauch  widerlegt. Für das (unstrittig) widerrechtliche Speichern von personenbezogenen Daten hatte die Landesdatenschutzbeauftragte ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Millionen Euro gegen die städtische Wohnungsfirma verhängt. Ohne jedoch, eine Antwort darauf zu haben, wie es ein Unternehmen mit nahezu 6.000 Wohnungen organisieren soll, dass die soziale Mischung in den Vierteln hinhaut.


Jetzt, ein Jahr später, herrschte im Sender Feierlaune vor. Der Grund: Die Juroren des Nannen-Preises („Stern“) zeichneten den Brebau-Beitrag von Radio Bremen aus, obwohl Gutachter Matthias Stauch die Kernthese (Ausländer hätten bei der Wohnungsvergabe der Brebau „schlechte Karten“) widerlegt hatte. Man könnte auch sagen: Auszeichnung für ein Luftschloss.


Keine Bange, liebe Leserinnen und Leser, ich wiederhole jetzt nicht meinen alten Beitrag, möchte Sie aber an einigen Gedanken zu dem „Fall“ teilhaben lassen.


Ich habe mich gefragt, weshalb die Brebau eigentlich nicht juristisch gegen Radio Bremen vorgegangen ist.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Verantwortlichen der Wohnungsfirma – Geschäftsführung und Aufsichtsrat – die Anwürfe der Öffentlich-Rechtlichen so einfach geschluckt haben.


Die Wohnungsfirma hätte Radio Bremen nach Vorliegen des Stauch-Gutachtens eigentlich zupflastern müssen mit:

  1. Unterlassungs-Erklärung
  2. Verleumdungs-Klage
  3. Schadensersatz-Klage


Davon war aber nichts, rein gar nichts zu hören.


Fakt ist: Zur Aufklärung des Sachverhaltes war die Berliner Firma Delloite eingeschaltet worden. Sie hatte alle Datensätze daraufhin durchforstet, ob es Bewerber mit den Merkmalen E 40 (schwarze Hautfarbe) und KT (Kopftuch) gab, die bei der Vergabe von Wohnungen benachteiligt worden waren. Die Antwort laut Gutachter Stauch: nein.


Zwei der vier Testpersonen (mit arabisch klingendem Namen und ein Schwarzer) hatten vor der RB-Kamera erklärt, man habe sie bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt. Dabei geht aus den Brebau-Akten und dem Ermittlungsbericht von Stauch hervor, dass Karim K. sehr wohl eine Wohnung in der Manteuffelstraße angeboten worden war. Er habe sich jedoch nicht beim Hauswart zur Besichtigung gemeldet


Auch der Schwarze Livingsoul D. I. hatte erklärt, man habe ihn bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtig. Leider hatte er via Internet nach einer Wohnung in gleich 6 Stadtteilen gefragt – und war wegen dieses „sehr unausgegorenen Gesuchs“ (Brebau-Akten) zunächst nicht angesprochen – aber eben auch nicht abgelehnt worden.


Merkwürdig: Die Radio-Bremen-Tester haben in beiden Fällen der angeblichen Nicht-Berücksichtigung bei der Brebau weder nachgefragt noch sich ans Beschwerde-Management gewendet.


Zurück zu den Wirtschaftsprüfern von Deloitte. Diese Firma bietet (wie in dieser Branche üblich) stets weitere Dienstleistungen an. So auch juristischen Rat.


Hatte Deloitte oder eine Kanzlei – wie Kenner der Branche stark annehmen – eine Unterlassungs-Erklärung angeregt oder sogar entworfen, um sie Radio Bremen zur Unterzeichnung vorzulegen?

Seltsam: Die Brebau-Geschäftsführung will sich dazu nicht äußern. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne), ebenfalls nicht.


Hat der Aufsichtsrat des städtischen Unternehmens möglicherweise vor Radio Bremen gekuscht? Immerhin gehören dem Gremium mit Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) als Vorsitzendem auch Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD), Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) vier Mitglieder der Landesregierung an. Wollten die es sich mit ButenunBinnen nicht „verderben“? Wurden da (von wem?) möglicherweise Hebel in Bewegung gesetzt, um die Brebau von denkbaren rechtlichen Schritten abzuhalten?


Abschließende, ehrliche Antworten auf diese Fragen werden wir leider wohl nie erhalten. Oberstes Ziel nach dem Getöse in den Medien: Strich drunter, Ruhe herstellen.

Aber wer weiß. Man soll nie „nie“ sagen. Vielleicht will irgendwann doch jemand m/w eine Last loswerden…



Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller