Dokumentation: CDU zum Bremer Haushalt / Etwas für Liebhaber längerer Texte :-)

14.06.2024 3 Von Axel Schuller

Das Positionspapier der CDU-Bürgerschaftsfraktion anlässlich der Haushaltsberatungen kommende Woche in der Bremischen Bürgerschaft.

BEGINN der Doku:

„Das Land Bremen mit einem Beschleunigungspaket auf die Überholspur setzen – Fokus auf Kernaufgaben, schlankere Strukturen, mehr Eigenverantwortung!

Um 0,6 Prozent ist die bremische Wirtschaft im Jahr 2023 geschrumpft – doppelt so stark wie im Bundesdurchschnitt (- 0,3 Prozent). Auch die öffentlichen Haushalte müssen ausweislich der jüngsten Mai-Steuerschätzung mit weniger Einnahmen auskommen als bislang geplant. Die Freie Hansestadt Bremen ist wegen ihrer hohen Verschuldung und ihrer laufenden Defizite ein Haushaltsnotlageland, das als einziges Bundesland unter besonderer Aufsicht des Stabilitätsrat steht und in den kommenden Monaten ein Sanierungsprogramm zur Haushaltskonsolidierung vorlegen muss.

Doch spätestens seit dem Amtsantritt des Senats Bovenschulte 2019 hat sich die Regierungskoalition von jeder Ausgabendisziplin verabschiedet und im Gegenteil vor allem im Personalbereich kräftig aufgesattelt. Die Personalaufstockung – gegenüber dem Jahr 2018 zusätzliche 2.100 Stellen in der Kernverwaltung – belastet den bremischen Haushalt massiv und verschärft den Fachkräfteengpass in der privaten Wirtschaft noch. Mahnungen des Rechnungshofs wurden wiederholt achtlos in den Wind geschlagen. Stattdessen explodieren die Ausgaben und es wurde durch den Abbau der Pensionsrücklage (Bestand zum 31.12.2019 vor Kapitalstockabführungen: 533,5 Mio. Euro) und die Verschiebung des Tilgungsbeginns für die Corona-Notkredite (1,9 Milliarden Euro) sogar eine zusätzliche Abbruchkante für den Haushalt ab 2028 geschaffen. Der Senat fährt seit Jahren – so auch mit diesem Haushaltsentwurf – auf Sicht, stochert dabei immer tiefer im Nebel und vermeidet schwierige Entscheidungen. Er hat sich in einem ambitionslosen „Weiter so“ eingerichtet und vertagt Anstrengungen und Herausforderungen bereits jetzt in die nächste Legislaturperiode bzw. auf zukünftige Generationen.

Strukturelle Probleme angehen

Ausufernde Bürokratie und langwierige Prozesse lähmen das Land und binden – im Zusammenspiel mit der viel zu langsamen Digitalisierung – in Behörden wie in Unternehmen wertvolle Ressourcen, die nicht mehr zur Erledigung der Kernaufgaben zur Verfügung stehen. Bürokratie hat insbesondere mangelndes Vertrauen in die Eigenverantwortung freier Bürger zur Ursache, aber auch mangelndes Vertrauen politischer Führungsspitzen in die eigene Verwaltung. Anstatt einen verlässlichen Rahmen, eine leistungsfähige Infrastruktur und funktionierende Prozesse für bürgernahe, auf den Einzelfall zugeschnittene Entscheidungen zu ermöglichen, wird versucht, in immer kleinteiligeren Vorgaben und Verfahren alle Einzelfälle zentral zu lösen – ein Unterfangen, das zum Scheitern verurteilt ist. Hier braucht es ein fundamentales Umdenken

Der konsequente Abbau von Personal in den bürgerfernen Bereichen der senatorischen Dienststellen wird durch eine Übertragung von Verantwortlichkeiten auf untere Ebenen, eine konsequente, zentral gesteuerte Verwaltungsdigitalisierung und den Einsatz von KI für Standardprozesse möglich. An die Stelle von Frust und Überlastung durch unnötige Abstimmungsschleifen tritt eine neue Kultur der Eigenverantwortung und des konstruktiven Umgangs mit Fehlern. So werden Reibungsverluste verringert und Prozesse verschlankt.

Dabei sollte die Spitze mit gutem Beispiel vorangehen. Die Streichung eines Senatorenpostens sowie eine deutliche Verringerung der Staatsratsstellen sind ebenso notwendig wie eine Rücknahme des organischen Personalaufwuchses im Landeshaushalt der Senatskanzlei seit 2019, der Aufblähung der Ressortspitzen sowie des ausufernden Beauftragtenwesens. Von Konkurrenzdenken statt Kooperation geprägte Ansätze wie im Falle der Innenstadtentwicklung sollten einer Kultur der Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg weichen, das „Projektbüro Innenstadt“ ist daher als erster Schritt aufzulösen. Auch darf es keine überteuerten Prestigeprojekte des Senats wie das Stadtmusikantenhaus und die Anmietung des ehemaligen Landesbankgebäudes mehr geben.

Gegenüber Unternehmen und der Zivilgesellschaft gibt es von Seiten der politischen Führung einen steigenden Anspruch planwirtschaftliches Mikromanagement zu betreiben, anstatt auf Grundlage allgemeiner Zielsetzungen kreative Lösungen in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Die Rolle des Staates verlagert sich vom Garanten eines allgemeinen rechtsstaatlichen Rahmens und einer leistungsfähigen Infrastruktur sowie dem Erbringer hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen hin zu einem kleinteiligen Dirigenten gesellschaftlicher Entwicklungen. Ein immer größeres Wirrwarr an Förderprogrammen und an Zuwendungen für Kleinstprojekte ist Ausdruck dieser Entwicklungen. Auch hier bedarf es eines Umdenkens. 

Eine Stärkung staatlicher Kernaufgaben geht mit einer konsequenten Überprüfung und Lichtung des Förderdschungels einher. Jedes Förderprogramm und jede Zuwendung müssen auf den Prüfstand. Die Schlüsselzuweisungen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sollen erhöht werden, statt immer neue kleinteilige Förderprogramme des Landes zugunsten der Kommunen z.B. für „Lebendige Quartiere“ oder zur energetischen Gebäudesanierung aufzulegen.

Insbesondere ist Klimaschutz für die rot-rot-grüne Koalition kein Instrument zur maximalen Einsparung von Treibhausgasen, sondern regelmäßig nur ein Vorwand, um neue Personalstellen zu schaffen und mit der Gießkanne Geld an Projekte auszuschütten, deren Sinnhaftigkeit allzu oft nicht erkennbar ist. Die kurz vor der Bürgerschaftswahl 2023 neu geschaffenen hochdotierten Leitungsstellen in der Klimaabteilung sind wieder einzusparen und die immer zahlreicheren sogenannten „Klima-Manager“ auf den Prüfstand zu stellen. Zudem sind Programme und Projekte wie „BioStadt“, „Klimaschutz im Quartier“, „Training Kitchen“ und die Klimaschutz-Plakatkampagne von Energiekonsens in der derzeitigen Form von der Kosten-Nutzen-Relation ungeeignet und daher zu beenden. Der von Rot-Rot-Grün eingeführte sogenannte „Klima-Check“ als Prüfpunkt in den Senatsvorlagen ist ein bürokratischer klimapolitischer Nichtsnutz, der unzählige Stunden an sinnloser zusätzlicher Arbeit für Verwaltungsmitarbeiter ohne jegliche politische Lenkungswirkung bedeutet. Sinnvoller wären diese Stunden in den effektiven, praktischen Klimaschutz investiert, daher gehört der Klima-Check mit sofortiger Wirkung abgeschafft.

Auf der anderen Seite zieht sich der Senat bei zentralen Staatsaufgaben vermehrt aus der Verantwortung – was ebenfalls zu hohen Folgekosten führt. Die Bekämpfung der grassierenden Arbeitslosigkeit überlässt er einer ineffizienten Trägerstruktur im Bereich der Arbeitsförderung, den Bereich der Suchthilfe – originäre Aufgabe des kommunalen Gesundheitsamts – lagert er zu wesentlichen Teilen an einen ungeeigneten Zuwendungsnehmer aus und die Träger der Jugendhilfe lässt er mit den Folgen seiner verfehlten Migrationspolitik allein. 

Bei der Landeskrankenhausplanung oder der Gewerbeflächenentwicklung führt eine Verweigerung politischer Entscheidungen in einen ziellosen allgemeinen Diskussionsprozess, der große Reibungsverluste, immer neue teure Gutachten und die Fortschreibung eines veralteten Standes zur Folge hat. Die Praxis explodierender Kosten für externe Beratungsleistungen ist gerade kein Ausdruck steigender Professionalität, sondern eines Misstrauens in die Fähigkeiten der eigenen Verwaltung und einer Verweigerung politischer Entscheidungen.

Auch die anhaltend hohen Defizite öffentlicher Beteiligungen wie der GeNo, der Bremer Bäder und der BSAG sind eine Folge verweigerter politischer Führung oder direkter politischer Entscheidungen. Strukturelle Probleme zu verschleppen, kostet viel Geld, das anschließend für Zukunftsinvestitionen, wie z.B. für die seit Jahren verschleppte Umsetzung der Angebotsoffensiven bei der BSAG, fehlt. Die niedrige Investitionsquote in den Haushalten zuerst der rot-grünen und nun der rot-rot-grünen Koalition ist kein unausweichliches Schicksal, sondern eine Folge falscher politischer Schwerpunktsetzungen. Nicht zuletzt sorgt die explodierende Verschuldung des bremischen Haushalts für große Verunsicherung bei den Bürgern. Schulden müssen zurückgezahlt werden und können über Jahrzehnte hinweg hohe laufende Zins- und Tilgungslasten auslösen, die Gestaltungsspielräume immer weiter einengen. Bei Neuverschuldung zum aktuellen Zeitpunkt führt das gestiegene Zinsniveau zu hohen langfristigen Zusatzbelastungen, die nicht durch Derivate abgefangen werden können.

In der Folge soll beispielhaft dargestellt werden, wie mit einem Mix aus schlankeren Strukturen, mehr Eigenverantwortung und einem Fokus auf staatliche Kernaufgaben eine Konsolidierung des bremischen Haushalts, ein Befreiungsschlag, gelingen kann.

Bildung priorisieren

Seit Jahren erlebt Bremen einen Abstieg in der Bildungspolitik. In bundesweiten Vergleichstests liegt Bremen seit Jahren auf dem letzten Platz und in keinem anderen Bundesland ist der Bildungserfolg mehr von der sozialen Herkunft abhängig. Fast 80 Jahre sozialdemokratisches Politikversagen haben das Bildungssystem zugrunde gerichtet und zerstören täglich Bildungs- und damit Zukunftschancen der jungen Generation.

Steigende Ausgaben für Bildung waren in den vergangenen Jahren fast nur durch steigende Schülerzahlen begründet, nicht durch qualitative Verbesserungen. Zugleich kommen gerade im Bildungsbereich aufgrund falscher politischer Schwerpunktsetzungen und Versagen der politischen Führung Gelder oft nicht dort an, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Durch eine unzureichende Zusammenarbeit zwischen der Bildungsbehörde und Immobilien Bremen gibt es statt einer langfristigen Immobilienstrategie oft kurzfristig extrem teure Lösungen wie Container oder externe Anmietungen als Zwischenlösung. Hier kann eine engere Vernetzung und eine bessere Vorausplanung Abhilfe schaffen und zu hohen Einsparungen führen, welche stattdessen in die Sanierung der Schulen fließen sollten. 

Um die Ökologie und Ökonomie auch bei öffentlichen Gebäuden wieder zusammenzubringen, ist der EH55-Standard als Neubaustandard in der Stadtgemeinde Bremen festzulegen. Zwei Jahre nach dem Beschluss der Verankerung von EH55 als Neubaustandard ist eine Evaluierung vorzunehmen, inwiefern eine Verankerung von EH40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in Bremen angesichts der Klimaschutzerfordernisse und der Situation auf dem Baumarkt ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist.

In den vergangenen Jahren war ein erheblicher Aufbau von Personal in der senatorischen Dienststelle zu beobachten, der aber mangels politischer Führung nicht zu einer besseren Steuerung geführt hat. Die konsequente Anwendung zentraler personalrechtlicher Steuerungsinstrumente, wie temporäre Abordnungen und Versetzungen an ausgewiesene Bedarfsschulen, sind nicht von einem Mehr an Personal abhängig, sondern von einer politischen Grundsatzentscheidung und der politischen Rückendeckung. 

Der entstandene Personalüberhang in den behördlichen Fachabteilungen im Haus der Senatorin für Kinder und Bildung ist daher zielgenau wieder abzubauen. Einsparungen ergeben sich aus der ersatzlosen Streichung ideologischer Projekte, wie den Antidiskriminierungsbeauftragten an den ReBUZ (Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum; Anm. d. Redak.) und in weiteren Bremer Behörden. Im Gegenzug für den Abbau zentraler Strukturen und Zuständigkeiten sollen Schulen und dabei insbesondere deren Leitungen mehr Eigenverantwortung z.B. in Personalangelegenheiten erhalten, gerade bei kurzfristigen Engpässen. Dazu soll es auch möglich werden, im Rahmen des Haushalts flexibel umzusteuern und Personalmittel aus unbesetzten Stellen z.B. in Zulagen zwecks Personalgewinnung oder nach dem Vorbild Bremerhavens in Personalanwerbung oder anderes pädagogisches Personal zu investieren. 

Ansätze, die Kompetenzen bündeln und in Zeiten des Fachkräftemangels eine individuelle Versorgung ermöglichen, wie systematische Assistenzen, sollen flächendeckend eingeführt werden. Auch hier kommt es als positivem Nebeneffekt zu Einsparungen.

Die Freikarte als nicht zielgenaues Prestigeprojekt des Bürgermeisters sollte als Paradebeispiel für Steuergeldverschwendung abgeschafft werden. Die Gelder sollten stattdessen z.B. für ein verpflichtendes Vorschuljahr für Kinder mit Sprachförderbedarf genutzt werden. Statt mit der Gießkanne werden knappe Haushaltsmittel so gezielt zur Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg verwendet.

Die überaus kostenintensive flächendeckende Ausgabe von iPads an alle Schüler generiert für sich genommen noch keinen pädagogischen Mehrwert. Daher gehört dieses Vorgehen aus pädagogisch-didaktischen Erwägungen, aber auch aus fiskalischer Sicht auf den Prüfstand. Ein gezielter Einsatz ab Klasse 3 ist angezeigt. Die freiwerdenden Gelder sollen stattdessen in eine bessere digitale Ausstattung der Schulen investiert werden. Für einen Teil des Personals, das derzeit mit der Administration der iPads beschäftigt ist, soll stattdessen die Möglichkeit einer Weiterbildung zum Informatiklehrer eröffnet werden. So können auch weitere Voraussetzungen zur schrittweisen Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs Informatik geschaffen werden.

Im Hochschulbereich sollen diejenigen Vorschriften des Sechsten Hochschulreformgesetzes, die insbesondere zu deutlich steigenden Personalkosten und erheblich ausgedehnten Bürokratielasten geführt haben, wieder gestrichen werden. Neue Satzungen,  Maßnahmenkataloge und Berichtspflichten binden wertvolles Personal, das in Forschung und Lehre fehlt, ohne dass ein positiver Effekt ersichtlich wäre. Die in den Hochschulen und in der senatorischen Dienststelle freiwerdenden Personal- und Sachmittel sollen in eine bessere Ausstattung der Hochschulen investiert werden.

Sicherheit verbessern

Der Bereich Innere Sicherheit wird vom Senat seit Jahren sträflich vernachlässigt. Anstatt den Polizeikräften den Rücken zu stärken, werden von der politischen Spitze ideologisch geprägte Misstrauensbekundungen in Form immer neuer Vorschriften und bürokratischer Gängelungen durchgedrückt. Die bremischen Sondervorschriften im neuen Polizeigesetz, die neben 17 Personalstellen der Polizei hohe investive und konsumtive Kosten auslösen, z.B. zur Instandhaltung von Druckern für Kontrollquittungen, sind ersatzlos zu streichen. Ebenso ist die Stelle der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten abzuschaffen.

Wie in vielen anderen Bereich der Verwaltung auch, nimmt gerade bei der Polizei die Last an Bürokratie immer mehr zu und die Beschäftigten vergeuden wertvolle Arbeitszeit mit dem Schreiben von Berichten und dem Ausfüllen von Formularen – oft noch mehrfach händisch aufgrund von Medienbrüchen – statt mit ihrer Kernaufgabe, der Verbrechensbekämpfung und dem Schutz der Bevölkerung. In Abstimmung mit den Beschäftigten sollen Dokumentationspflichten verringert und medienbruchfreie einfachere Prozesse, vor allem im Bereich der IT-Systeme, geschaffen werden. Zudem müssen moderne technische Möglichkeiten deutlich mehr Anwendung finden. Der Einsatz von KI in der polizeilichen Auswertung sowie Prävention kann personelle Kapazitäten freimachen und sollte nicht aufgrund kleinlicher ideologischer Bedenken pauschal unterbunden werden. Durch eine streng an rechtsstaatlichen Kriterien orientierte Ausgestaltung können bereits im Prozess klare rechtssichere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ein Ausbau der Onlinewache macht es möglich, dass mehr Straftaten online aufgenommen werden können, sodass weniger Polizisten bei Anzeigenaufnahme notwendig werden, die dann anderweitig eingesetzt werden können. Auch eine Ausweitung der Videoüberwachung kann zu einem effizienteren Personaleinsatz führen.

Anstatt den Sicherheitsbehörden in Bremen und Bremerhaven langfristige Planungssicherheit zu geben, werden politisch vereinbarte Pfade zur Personalentwicklung vom Senat nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt, sondern müssen mühsam in jeder Haushaltsaufstellung ausgehandelt werden. Hier bedarf es eines Umdenkens weg von kurzfristigen Planungszyklen hin zu einer verlässlichen Arbeitsgrundlage. Die Zielzahlen 3.100 für Bremen und 580 für Bremerhaven sollen in den Eckwerten des Innenressorts, auch in der mittelfristigen Finanzplanung, abgesichert werden.

Zur Erhöhung der Einnahmen für den Bereich Inneres soll ein Gebührentatbestand für Rechtsverstöße wie im Falle der Klimakleber eingeführt werden, der zur Refinanzierung der in diesem Bereich sechsstelligen Aufwendungen für zusätzliche Arbeitsstunden der Polizei dient. Auch bei Ausschreitungen in Versammlungen soll es durch eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens die Regel werden, Randalierer in Regress zu nehmen.

Die Anzahl von psychisch erkrankten Menschen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Polizei Bremen hat täglich mehrfach hat mit diesen Menschen zu tun, weil sie z.B. gewalttätig sind und / oder eine Straftat begangen haben. Um diesen Menschen effektiv helfen zu können ist es notwendig, sie schnellstmöglich an die zuständigen Fachdienste wie z.B. das Klinikum Bremen-Ost oder das Krankenhaus Bremen-Nord zu übergeben. Die Polizei kann dabei nur unterstützend tätig sein, da hier ein medizinisches Problem im Vordergrund steht. Dennoch stellt die Übergabe bzw. Übernahme dieser Menschen von der Klinik in der Praxis ein großes Problem dar. Oft müssen Polizeibeamten mehrere Stunden – im Durchschnitt 1,5 Stunden – im Klinikum warten, bis sich um die Person gekümmert wird und die Polizei sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe widmen kann. Da sind erhebliche Verbesserungen möglich – zum Wohle der Patienten und vor dem Hintergrund des bestehenden Personalmangels in der Polizei Bremen.

Wirtschafts- und Arbeitsförderung mit Vernunft statt Ideologie

Die Wirtschaftsförderung Bremen WFB weist jüngst einen Abfall fast aller Leistungskennzahlen bei gleichzeitigem Personalaufwuchs auf. Hier bedarf es einer internen Umsteuerung personeller und weiterer Ressourcen in Geschäftsbereiche mit unmittelbar nachweisbarem wirtschaftlichem Effekt. Zudem sollen die bislang bei der WFB „geparkten“ Gelder aus dem Verkauf des Kontorhauses für Investitionen in die Erschließung neuer Gewerbegebiete genutzt werden. Zuweisungen aus dem Haushalt können entsprechend reduziert werden. Durch eine Änderung des Bremischen Waldgesetzes sollen der regelmäßige Verschnitt bzw. teure Kompensationsmaßnahmen für die Rodung von temporär bewachsenen Gewerbeflächen, die zur Vermarktung vorgesehen sind, entfallen. So lassen sich jährlich erhebliche Kosten einsparen. Schließlich sollte die Grundstücksvergabe in Form des Erbbaurechts künftig nur noch in Gebieten von strategisch herausragender Bedeutung wie im Hafen der Regelfall sein und ansonsten der Verkauf. Diese Schritte führen zu zusätzlichen Einnahmen, die zur Gewerbeflächenentwicklung eingesetzt werden können und entlasten so den Haushalt doppelt: Auf der Ausgabenseite über geringere Zuschüsse an die WFB und auf der Einnahmenseite über höhere Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, durch Firmenansiedlungen bzw. -erweiterungen und die damit verbundenen Arbeitsplatzeffekte.

In der Wirtschaftsverwaltung sollen ideologische Wunschprojekte abgebaut werden. So soll das „Popbüro“ ebenso entfallen wie Stellen für „Social Entrepreneurship“ und für „alternative Wirtschaftsformen“. Allgemeine Start-Up-Beratung und -förderung kann das Starthaus der Bremer Aufbau Bank BAB im Rahmen bestehender Strukturen und Ressourcen mit übernehmen. Zusätzliche Mittel für externe Beratungsleistungen für die Umsetzung des Gewerbeentwicklungsprogramms 2030 sind Ausdruck eines völlig falschen Ansatzes, der an die Stelle politischer Entscheidungen endlose Abstimmungsprozesse setzt, obwohl eigentlich alle notwendigen Fakten auf dem Tisch liegen.

Der Aufbau eines Personalapparats und einer eigenen IT-Lösung für die Einführung einer von Misstrauen in die Unternehmer geprägten Ausbildungsabgabe ist ebenso Ausdruck eines Bürokratiewahns wie die Schaffung einer Doppelstruktur in der Landesverwaltung zur Kontrolle eines Landesmindestlohns, der nur wenige Cent höher – oder derzeit gar niedriger – liegt als der vom Zoll kontrollierte Mindestlohn des Bundes. Eine ersatzlose Abschaffung wäre in beiden Fällen die richtige Lösung. Die duale Ausbildung muss gestärkt, die teuren und ineffizienten außerbetrieblichen Ausbildungsverbünde – finanziert über die sogenannte Ausbildungsgarantie – hingegen eingestellt werden. Weitere Einsparungen lassen sich durch eine Vereinfachung und Entschlackung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes erzielen. Statt mit diesem Instrument von Bremen aus die Welt verbessern zu wollen sowie konkrete Lohnbestandteile und -höhen für jeden Einzelauftrag festzuschreiben, muss in Zukunft wieder die Wirtschaftlichkeit der eingegangenen Angebote bei der Auftragsvergabe im Vordergrund stehen. Höhere Schwellenwerte und weniger vergabefremde Kriterien vereinfachen und beschleunigen die Auftragsvergabe, entlasten Wirtschaft und Verwaltung, führen zu mehr Angebotsabgaben und besseren Konditionen für die öffentliche Hand und machen Personaleinsparungen bei der Koordinierungsstelle für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen möglich.

Über die vorgenannten Einsparungen können vom Senat geplante, unverantwortliche Kürzungen bei den Investitionsausgaben im Produktplan Häfen verhindert werden. Die bremischen Häfen verlieren seit über zehn Jahren stetig Umschlagsvolumen. Der Sanierungs- bzw. Investitionsstau an der Hafeninfrastruktur beträgt mittlerweile deutlich über eine Milliarde Euro. Ein verlässlicher Investitionspfad ist unabdingbar, um diesen perspektivisch abzubauen und beim Bund glaubhaft und mit Aussicht auf Erfolg zusätzliche Mittel im Rahmen des sogenannten Hafenlastenausgleichs einzufordern.

Zur Verbesserung der Einnahmebasis des bremischen Haushalts sollen im Rahmen einer übergreifenden Strategie Maßnahmen ergriffen werden, um junge Familien als Einwohner zu gewinnen. Allein die Abwanderung seit 2009 kostet den Haushalt laut einer Studie der Handelskammer 227 Mio. Euro pro Jahr. Abwanderung zu verhindern, entlastet den Haushalt daher schnell und unmittelbar. Konkret sollen insbesondere die Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie gesenkt, kurzfristig zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau ausgewiesen und Prozesse in der Bauverwaltung beschleunigt werden, um die Bearbeitungszeiten für Bauanträge zu verkürzen.

Zur Entlastung des kommunalen Haushalts der Stadtgemeinde Bremerhaven soll das Bremische Hilfeleistungsgesetz geändert werden mit dem Ziel, künftig Verursacher von Unfällen im Hafen im Wege der sogenannten Gefährdungshaftung heranziehen zu können, sodass die Kommunen nicht mit den Kosten von Großeinsätzen der Feuerwehr allein gelassen werden. Auch bei diesem Thema schläft der Senat seit Jahren.

Neuverschuldung vermeiden

Über 1,3 Mrd. Euro neue Schulden aufzunehmen, kommt einer politischen Kapitulation vor den Problemen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gleich. Insbesondere die strukturellen Defizite der öffentlichen Beteiligungen und seit Jahren explodierende Sozialleistungen sind auf lange bestehende Probleme zurückzuführen und nicht auf kurzfristige Effekte.

Die Gesundheit Nord gGmbH steckt seit Jahren in der Krise, weil der Senat keine strukturellen Reformen anschiebt. Der Schnellschuss unmittelbar nach der Bürgerschaftswahl 2023 ausgerechnet das einzige profitable Haus des Klinikverbunds zu schließen, wird der Gesellschaft endgültig das wirtschaftliche Rückgrat brechen. Stattdessen sollen durch einen Umbau der Gesellschaft hin zu mehr dezentraler Verantwortung bei Abbau zentraler Strukturen und Overheadkosten sowie durch eine bessere Personalsteuerung, eine Neuordnung und Zusammenlegung von Fachabteilungen, die Hinzunahme strategischer Partner für einzelne Standorte und einen Erhalt des hochprofitablen Klinikums Links der Weser die Weichen gestellt werden für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich solide Krankenhausgesellschaft

Die Abstiegsspirale aus jährlich mittleren zweistelligen Millionenbeträgen, die den kommunalen Haushalt belasten, und dem dauerhaften Damoklesschwert einer Insolvenz kann so endlich durchbrochen werden, was bei Patienten und Mitarbeitern wieder Zuversicht und Sicherheit schafft

Die Abteilung „Kommunale Kliniken“ wird aufgelöst und die Steuerung stattdessen durch das dezentrale Beteiligungsmanagement im Finanzressort mit übernommen. Der Zuschuss zu den Pensionszahlungen der Gesundheit Nord gGmbH wird gestrichen, diese Zahlungen können nach einer erfolgreichen Sanierung aus eigenen Mitteln der Gesellschaft erwirtschaftet werden.

Der Sozialetat und die aus ihm finanzierten Verwaltungszweige und Programme sind über Jahre politisch vernachlässigt worden. Die Explosion der Personalstellen in den vergangenen Jahren in Verbindung mit zahlreichen teuren Anmietungen hat strukturelle Probleme nicht gelöst und regelmäßig sind neue Ressourcen zu wenig in der Fläche in den bürgernahen Bereichen angekommen. Strukturelle Missstände in den Sozialzentren und Hilferufe der eigenen Mitarbeiter wurden vielfach von der politischen Spitze ignoriert, fachlich unsinnige aber ideologisch gewünschte Maßnahmen wie die Aussetzung der gesetzlichen Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger haben die Hilfesysteme mit Billigung der politischen Spitze überlastet und eine völlig fehlende langfristige Immobilienstrategie im Bereich Migration und Asyl hat zu extrem teuren kurzfristigen Anmietungen geführt. Hier bedarf es eines Umdenkens.

Durch eine grundlegende Überarbeitung der internen Arbeitsprozesse sollen im Amt für Soziale Dienste insbesondere zu starre Vorgaben, Dokumentationspflichten, Rückkopplungen und Richtlinien gestrichen werden, soweit dadurch schnelle individuelle fachliche Entscheidungen der Sachbearbeiter vor Ort behindert werden. Durch eine Aufwertung der Stellen für die mittlere Führungsebene in bürgernahen Bereichen und eine neue Führungskultur soll eine effizientere Steuerung erreicht und die Personalfluktuation verringert werden.

Im Zuge einer vorzunehmenden Personalbedarfsanalyse werden insbesondere in Bereichen wie der Wohngeldstelle und in den Zentralfunktionen Personalstellen wegfallen. In den Jugendämtern ist bereits eine solche Personalbedarfsanalyse durchgeführt worden, eine daraus folgende Verbesserung der Ausstattung soll zielgenauere Maßnahmen mit mehr Prävention und ambulanten Angeboten ermöglichen, die teure stationäre Unterbringungen vermeiden. So können zugleich die Kosten der Jugendhilfe an den Durchschnitt vergleichbarer Großstädte angeglichen werden. Zudem sollen Mehreinnahmen durch eine Verbesserung des Forderungsmanagements in den Sozialzentren entstehen. Auch hier hat der Aktenskandal im vergangenen Jahr eklatante Missstände offengelegt. Einen Ansatzpunkt bietet die im Vergleich zu anderen Großstädten seit Jahren viel zu geringe Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss, die mindestens verdoppelt werden soll.

Die gesetzlich vorgesehene Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger soll im Rahmen einer zugrunde liegenden Verwaltungsvorschrift konsequent durchgeführt werden, dadurch spart Bremen Kosten in erheblicher zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Durch eine langfristige Immobilienstrategie im Bereich Asyl und Migration, die sich insbesondere auf die Entwicklung von Kapazitäten zur Unterbringung in eigenen Liegenschaften stützt, ggf. unter Zuhilfenahme einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, sollen kurzfristige Anmietungen künftig entfallen. Projekte aus den WiN-Gebieten – die nicht nachhaltig sind und für die es kein überzeugendes Konzept gibt – sowie die „semiprofessionellenLotsen und Beratungsstellen sollen beendet werden. Durch eine Neuordnung der Arbeitsförderung in Richtung eines auf Kennzahlen und Evaluationen basierenden Ansatzes der Arbeitsmarktintegration können sowohl Kosten für Sozialleistungen eingespart als auch zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden.

Finanzielle Transaktionen eröffnen die Möglichkeit, Gesellschaften in öffentlichem Besitz mit Eigenkapital auszustatten, das vom Staat mit Krediten finanziert werden darf. Die Kreditaufnahme darf aber kein Selbstzweck sein. Vielmehr sollte z.B. im Falle einer möglichen Gesellschaft für Bildungsbau oder einer Innenstadtentwicklungsgesellschaft eingehend – aber gleichwohl schnell und ohne externe Beratung – geprüft werden, ob sich daraus tatsächlich ein Vorteil ergibt, sowie ob nicht eine Eigenkapitalaufstockung bei einer bestehenden staatlichen Beteiligung eine bessere Alternative darstellt. In jedem Fall sollten finanzielle Transaktionen, die zu einer Kreditaufnahme führen, nicht die Gesamtverschuldung erhöhen, daher sind jeweils an anderer Stelle in gleicher Höhe Beteiligungen zu veräußern. Geprüft werden sollte eine mögliche (Teil-)Privatisierung dabei insbesondere im Falle der BREBAU (die ursprünglich mal als künftige „Bildungsbaugesellschaft“ gekauft wurde und obsolet wäre, wenn es stattdessen eine entsprechende neue Gesellschaft gibt), der Spielbank oder der BREPARK. Zudem können Einnahmen gegengerechnet werden, die bei der anzustrebenden Gewinnung eines strategischen Partners für einzelne Häuser der GeNo und für den Flughafen entstehen. Sollten Privatisierungserlöse die Höhe der Kreditmittel für Transaktionen überschreiten, so soll damit der bremische Anteil bei der GEWOBA nach Möglichkeit auf 100 Prozent aufgestockt werden. 

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) lehnt die vorgelegten Haushaltsgesetze und Haushaltspläne für die Freie Hansestadt Bremen ab.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

I. dem Landtag unverzüglich überarbeitete realistische Haushaltsentwürfe zuzuleiten, die umfassende strukturelle Verbesserungen im Sinne der aufgezeigten Maßnahmen und Prioritäten ausreichend berücksichtigen, dabei insbesondere

  1. durch eine neue Führungskultur mit mehr Eigenverantwortung dezentraler Einheiten bei der Erfüllung vorgegebener Ziele Personalstellen in den senatorischen Dienststellen einsparen,
  1. einen Senatorenposten, mindestens ein Drittel der Staatsratsstellen und der Stellen in den Ressortspitzen streichen und den organischen Personalaufwuchs im Landeshaushalt der Senatskanzlei sowie das Beauftragtenwesen zurückfahren,
  1. keine Ausgaben für Doppelstrukturen wie das Projektbüro Innenstadt mehr vorsehen,
  1. alle Förderprogramme und Zuwendungen auf den Prüfstand stellen,
  1. Förderprogramme des Landes zugunsten der Kommunen abbauen und durch eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen ersetzen,
  1. auf Prestige- und Ideologieprojekte wie das Stadtmusikantenhaus, die Anmietung des ehemaligen Landesbankgebäudes sowie die „Training Kitchen“ verzichten,
  1. den Klima-Check für Senatsvorlagen mit sofortiger Wirkung abschaffen,
  1. bei der Suchthilfe Zuwendungen verringern und stattdessen Aufgaben in das Gesundheitsamt zurückverlagern,
  1. die Kosten für externe Beratungen mindestens halbieren,
  1. eine Anpassung der Baustandards für öffentliche Gebäude zur Verringerung der Kosten und eine Neuordnung des Immobilienmanagements, die zu geringeren Ausgaben für Mobilbauten und im Gegenzug zu mehr Sanierungsinvestitionen führt, berücksichtigen,
  1. eine flexiblere Umsteuerung von Personalmitteln für Lehrer ermöglichen,
  1. eine flächendeckende Einführung systematischer Assistenzen an Schulen vorsehen,
  1. alle Stellen für Antidiskriminierung in den ReBUZ und weiteren Behörden streichen,
  1. eine Abschaffung der Freikarte berücksichtigen und die freiwerdenden Gelder stattdessen in Projekte zur Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg investieren, z.B. ein verpflichtendes Vorschuljahr für Kinder mit Sprachdefiziten,
  1. Gelder für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen statt für eine zu wenig zielgerichtete Ausgabe von iPads an Schüler einplanen und Personal- und Sachmittel zur Administration der iPads teilweise in Weiterbildungsmaßnahmen zur Ausbildung von Informatiklehrern umsteuern,
  1. im Wissenschaftsbereich eine Reduktion der Beauftragungen an den Hochschulen sowie Entbürokratisierung mittels Streichung diverser Satzungen sowie Berichtspflichten aufgrund einer Novelle des Hochschulgesetzes beinhalten, womit finanzielle und personalwirtschaftliche Ressourcen für die Kernaufgaben in Lehre und Forschung an den Hochschulen freigemacht werden sollen,
  1. Personal aus der Umsetzung des Polizeigesetzes und der Stelle der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten in den Polizeivollzug umsteuern und Aufwuchspfade zur Erreichung der Zielzahlen von 3.100 für Bremen und 580 für Bremerhaven mittelfristig absichern,
  1. durch einen neuen Gebührentatbestand zur Heranziehung von Randalierern und Nötigern zusätzliche Einnahmen generieren, die in eine bessere Digitalisierung der Polizei investiert werden,
  1. durch Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen Folgekosten für Staat und Gesellschaft verringern,
  1. eine Entlastung der WFB durch geringere Ausgaben für den regelmäßigen Verschnitt bzw. für Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Rodungen von Gewerbeflächen, höhere Einnahmen durch eine regelhafte Grundstücksvergabe im Wege des Verkaufs statt im Wege des Erbbaurechts sowie eine Verwendung der Einnahmen aus dem Verkauf des Kontorhauses berücksichtigen und diese bedarfsgerecht in investive Gelder zur Gewerbeflächenentwicklung umsteuern,
  1. Mittel für weitere externe Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung und ideologische Projekte wie Stellen für „Social Entrepreneurship“, „Alternative Wirtschaftsformen“ oder das „Popbüro“, streichen,
  1. eine Abschaffung der Personal- und Sachmittel für die Sonderkommission Mindestlohn und die Umsetzung des Ausbildungsunterstützungsfonds sowie eine Halbierung der Stellenanzahl für die Umsetzung des bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes beinhalten, die Zuschüsse im Rahmen der Ausbildungsgarantie (außerbetriebliche Ausbildungsverbünde) halbieren sowie das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm des Landes Bremen (BAP) am nachprüfbaren Ziel einer Heranführung und Integration in den Arbeitsmarkt neu ausrichten, und dafür Kürzungen bei den Hafeninvestitionen zurücknehmen,
  1. durch eine übergreifende Strategie zur Verhinderung von Abwanderung die Steuerkraft und damit die Einnahmebasis des Haushalts stärken,
  1. den Haushalt von Zuweisungen an die städtischen Beteiligungen entlasten,
  1. Entlastungen im Sozialhaushalt darstellen insbesondere durch eine konsequente Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger, eine Verbesserung des Forderungsmanagements, die Streichung von Kleinstprojekten, die einer Evaluation nicht standhalten, eine Personalbedarfsanalyse und Reformen zur Verringerung der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung durch eine bessere Ausstattung der Jugendämter,
  1. Ausgaben für finanzielle Transaktionen nur vorsehen, soweit sie gesperrt sind bis zur Vorlage eines Umsetzungskonzepts, dass sowohl eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Handlungsalternativen als auch eine Gegenfinanzierung durch eine gegenläufige finanzielle Transaktion in vergleichbarer Höhe beinhaltet.

II. dem Landtag im Zuge der Einbringung der neuen Haushaltsentwürfe zugleich den Entwurf für ein Bürokratieentlastungs- und Beschleunigungsgesetz insbesondere mit den dargestellten Änderungen folgender Gesetze vorzulegen:

  1. Gesetz über Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven,
  1. Gesetz über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit,
  1. Bremisches Hochschulgesetz,
  1. Bremisches Polizeigesetz,
  1. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge,
  1. Bremisches Waldgesetz,
  1. Mindestlohngesetz für das Land Bremen,
  1. Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe,
  1. Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen,
  1. Bremisches Hilfeleistungsgesetz.

Jens Eckhoff, Frank Imhoff und Fraktion der CDU“

ENDE der Doku.

Puh, das war extrem lang. Aber so, liebe Leserschaft, konnten Sie sich bei Bedarf ein eigenes Bild machen.

Ihr as