Dokumentation: WK entlarvt BEK-Chef / Schlaue FDP-Rede zum Kirchenasyl

14.12.2024 3 Von Axel Schuller

Eigentlich hatte ich das Thema Kirchenasyl für mich abgehakt. Aber dann hat der Weser-Kurier ein Interview mit dem obersten Geistlichen der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK), dem „Schriftführer“ Bernd Kuschnerus, geführt. Zwei Passagen darauf weiten den Blick ungemein. Außerdem bin ich beim Herumstöbern auf die Rede des FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Marcel Schröder gestoßen. Er ist dem Ursprung des „Kirchen-Asyls“ auf den Grund gegangen. Sehr erkenntnisreich. Deshalb eine Doku, mit Auszügen von beidem.

ZITAT Beginn

Weser-Kurier: Das Phänomen liegt darin, dass jeder zehnte Kirchenasylfall im kleinsten Bundesland stattfindet.

Kuschnerus: Mir als Pastor ist ganz wichtig, dass wir damit keine Migrationspolitik betreiben. Vielmehr treffen die Kirchengemeinden auf Menschen in besonderen Notsituationen. Denen stehen sie bei, was eigentlich nur ein menschlicher Impuls ist. Ein selbst erlebtes Beispiel: Hier im Haus der Kirche sitzt eine junge Frau, völlig eingeschüchtert. Sie spricht nicht mit Männern, aber mit einer Kollegin. Es stellt sich heraus, dass sie nach Ägypten abgeschoben werden soll, wo sie ursprünglich gar nicht herkam. Sie hatte als Frau schlimme Erfahrungen gemacht und litt unter Panikattacken. Um solche Menschen geht es.

WK: In den aktuellen Fällen geht es doch gerade nicht um solche Menschen. Es geht um gesunde junge Männer, die in ein EU-Land zurückgebracht werden sollen – nicht nach Ägypten, nicht nach Somalia. Worin liegt in diesen Fällen die besondere Härte?

Kuschnerus: Finnland, Schweden, Spanien sind tolle Länder. Es gibt einzelne Situationen – und das ist kein Urteil über das Land – bei denen die Gemeinden besondere Härten feststellen. Etwa die Erfahrungen von Pushbacks, also Zurückweisungen an der Grenze zu Russland.

WK: Wer überprüft das?

Kuschnerus: Der Verein Zuflucht spricht mit der Person.

WK: Also mit dem Asylbewerber?

Kuschnerus: Ja, natürlich.

WK: Aber nicht mit Vertretern finnischer Behörden, über die ja bislang das Asylverfahren lief?

Kuschnerus: Wir selber sind ja keine Behörde, haben auch keinen Auskunftsanspruch. Wir erhoffen uns vielmehr, dass sich das Bamf in einem neuen Verfahren noch einmal die Zeit nimmt, hier genau hinzusehen. Da geht es noch nicht darum, dass die Person dauerhaft hier in Deutschland bleiben kann. Wir streben erst einmal ein Asylverfahren hier im Land an.

ZITAT Ende.

Anmerkung von mir:

Erstens: Alle Asylbewerber erhalten anwaltlichen Rat. Könnte es sein, dass Flüchtlinge, die über Finnland, Spanien und Schweden einreisen, hiesige Kirchengemeinden ausdrücklich darauf hinweisen, sie seien in den EU-Ländern nicht ordentlich behandelt worden – weil sie sich vorher möglicherweise sehr intensiv mit Anwälten unterhalten hatten?

Zweitens: Bernd Kuschnerus gibt zu, dass die BEK auf ein Asylverfahren in Deutschland setzt. Dies widerspricht der EU-Regelung (Dublin-Verfahren), dass die Anhörungen in den Ländern durchzuführen sind, wo die Migranten erstmals EU-Boden betreten haben.

Man kann es auch so sagen: Bremer evangelische Gemeinden meinen offenbar, sie dürften sich über das von den EU-Staaten verabredete Verfahren stellen.

Das darf doch nicht wahr sein!

Nun zum zweiten Teil der heutigen Doku. Der FDP-Bürgerschaftsabgeordnete und Jurist Dr. Marcel Schröder (29) Jurist, hat diese Woche eine viel beachtete und kluge Rede zum Kirchen-Asyl gehalten, die ich auszugsweise dokumentiere.

ZITAT Anfang:

„(…) Das Kirchenasyl stammt aus den Anfängen des Christentums, zu denen es noch keine Gewaltenteilung und keine Grundrechte gab. Zu der damaligen Zeit war es aus humanitärer Sicht daher ein notwendiges Instrument.

Welche Bedeutung hat Kirchenasyl heute?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass wir nicht mehr im Mittelalter leben, sondern in einem funktionsfähigen Rechtsstaat – in welchem die Grundrechte jedes Menschen durch unabhängige Gerichte geschützt werden. Für ein Kirchenasyl in seiner ursprünglichen Form gibt es daher aus verfassungsrechtlicher Perspektive keinen Grund mehr.

Auch wenn es für Kirchenasyl keine Rechtsgrundlage gibt, verzichtet des BAMF in Anerkennung dieser christlich-humanitären Tradition in besonderen Härtefällen auf eine Abschiebung.

Hierzu gibt es eine Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen aus dem Jahre 2015. Diese Vereinbarung sieht vor, dass in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten eine Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen stattfindet.

Dabei herrschte Einvernehmen dazu, dass das Kirchenasyl nicht der systematischen Kritik am Dublin-System dienen dürfe. Allein eine anstehende Überstellung in einen anderen Dublin-Staat könne keine Gewährung von Kirchenasyl begründen, vielmehr muss eine darüber hinaus gehende unzumutbare Härte im Einzelfall dargelegt werden.

Auch stellt das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut dar, sondern wird als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert. Ein unverhältnismäßiger Gebrauch gefährde diese Tradition.

Die Frage ist: Wer hat diese Tradition gefährdert? Der Innensenator oder die Zionsgemeinde?

Hierzu ist eine Sache ganz entscheidend, die Grüne und Linke in ihren aufgeregten Pressemitteilungen natürlich nicht genannt haben: Die Zahl der Kirchenasylfälle in Bremen ist in den letzten Jahren extrem gestiegen: Waren es 2021 noch 16 Fälle, sind es in diesem Jahr 202.

Bremen ist unter den Bundesländern einsamer Spitzenreiter: 29,2 Kirchenasylfälle pro 100.000 Einwohner. Mit gewaltigem Abstand zum Zweitplazierten Hessen mit 5,28.

Die Darstellung, die Grüne und Linke hier verbreiten, der Innensenator hätte hier mit einer jahrelangen Praxis gebrochen, ist also falsch.

Es sind einige Gemeinden, die von der Abmachung, Kirchenasyl nur als ultima ratio zu gewähren, abgewichen sind und es in diesem Jahr mehr als zehn mal häufiger gewähren als noch in den Jahren zu vor.

(…) Es drängt sich der Eindruck auf, das Kirchenasyl wird inflationär eingesetzt, um sich über das geltende Asylrecht hinwegzusetzen.

Das darf aber nicht sein, denn:

Niemand steht über dem Gesetz. Auch nicht die Kirche.

Wenn aber behördliche Anordnungen durch Aktivisten verhindert werden, wenn dadurch das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt wird und dies auch noch von einigen regierungstragenden Parteien hier im Parlament goutiert wird.
Dann ist das ein offener Angriff auf den Rechtsstaat – und einfach gefährlich.

Und dem ganzen die Krone aufgesetzt haben die Jusos, die sagten, Zitat:

„Der Innensenator ist der Handlanger eines Unrechtssystems“

Da frage ich mich: In welcher Welt leben Linke, Grüne und die Jugendorganisationen der Koalition eigentlich?

Auf der einen Seite kriegen sie es nicht gebacken, die DDR mal als Unrechtsstaat zu bezeichnen, auf der anderen Seite soll die BRD im Jahre 2024 ein Unrechtssystem sein? Wie weit muss man ideologisch nach links abgedriftet sein, um sowas ernsthaft zu behaupten?

Wir haben ein großartiges Grundgesetz,
wir haben einen funktionsfähigen Rechtsstaat wir haben unabhängige Gerichte.

Und jeder, der sich gegen eine Abschiebung wehren möchte, der kann das tun. Vom ersten Bescheid bis kurz vor der Abschiebung gibt es in jeder Situation die Möglichkeit, die Abschiebung noch mit einem Rechtsbehelf zu verhindern.

Diese ideologisch völlig überdrehte Kritik ist verantwortungslos,
vergiftet das gesellschaftliche Klima und spielt Linksextremisten in die Karten.(…)“

ZITAT Ende.

Liebe Leserschaft, ich hoffe, dass Ihnen beide Teil-Dokus zu mehr Erkenntnis verholfen haben.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller