Bürgerschaftsabgeordnete wollen bei Rente wieder besser gestellt sein als Normal-Bürger
Parlamente verstehen sich als „Volksvertretungen“. Wenn’s um die eigene Rente geht, ist nicht mehr viel von Volk. Das jüngste Beispiel liefert die Bremische Bürgerschaft. Die Mehrheit der Abgeordneten will im Alter über mehr Geld verfügen. Während ein normaler Arbeitnehmer nach 45 Arbeitsjahren maximal rund 48 Prozent als Rente bekommt, wollen die Bremer Abgeordneten nach 36 Jahren 60 Prozent der jeweils aktuellen Diät (heute 6.176,55 Euro) erhalten. Kann da noch von volksnaher Versorgung sprechen?
2011 hatten die Mitglieder des „Teilzeit“-Parlamentes Bremische Bürgerschaft kapiert, dass sie für eine Halbtags-Volksvertretung ziemlich zugelangt hatten. Auch auf massiven äußeren Druck wurde die beamtenähnliche Altersversorgung geändert.
Bis 2011 standen Abgeordneten mit jedem Jahr der Parlamentszugehörigkeit jeweils 3 Prozent der Diät als Rente zu. Bedeutete: Bereits nach 23,9 Jahren hatte man die maximale Rentenhöhe von 71,75 Prozent erdient.
Seinerzeit stellte das Parlament sowohl seine monatlichen Bezüge (Diäten) als auch die Altersversorgung um.
Aus Grunddiät (2.550 Euro), „Kostenpauschale“ (430 Euro für die Büroarbeit) und Sitzungsgeldern (nach meiner Erinnerung 30 Euro für jede Sitzungsteilnahme – also Zusammenkünften in Parlament, Fraktion, Ausschüsse etc) – teilweise steuerfreie Leistungen – entschied man sich für eine Zusammenfassung zu einem Betrag. Heute beträgt diese Diät 6.176,55 Euro. Nettes Beiwerk: Die Diäten passen sich automatisch und jährlich an die Inflationsrate unter Einbeziehung der Lohnsteigerungsraten auch des öffentlichen Dienstes an.
Für die Altersversorgung müssen die Mitglieder des „Hohen Hauses“ seit 2011 selbst sorgen. Dafür werden den Abgeordneten aktuell monatlich 1.010,78 Euro überwiesen, um diese in eine private Rentenversicherung einzuzahlen.
In der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre stellten die „Volksvertreter“ jedoch – wie jeder andere Bürger auch – betrübt fest, dass die für später in Aussicht stehenden Versorgungsbezüge ziemlich mickerig ausfallen würden. Nach vier Jahren monatlich angeblich nur 130 Euro.
Das will man nun drastisch ändern. Künftig sollen Abgeordneten pro Dienstjahr 2 Prozent einer Monatsdiät zustehen. Die 2-Prozent-Regel soll für 12 Dienstjahre gelten. Wer dem Parlament noch länger angehört, erwirbt jährlich einen Rentenanspruch von weiteren 1,5 Prozent – höchstens jedoch 60 Prozent der dann gültigen Diät. Ergo kann man als Langzeit-Halbtags-Abgeordneter nach 36 Jahren die Höchst-Pension erzielen. 60 Prozent von (aktuell) eben rund 6.200 Euro, mithin rund 3.720 Euro. Warum reichen eigentlich nicht 48 Prozent, wie bei einem normalen Bürger, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt?
Abgeordnete zahlen übrigens, anders als der gesetzlich Versicherte, keinerlei Eigenbeiträge in die Rentenkasse des Parlamentes ein.
Zum Vergleich: In der gesetzlichen Rentenversicherung muss man als normaler Volks-Angehöriger mindestens 40, besser 45 Jahre in die Gemeinschaftskasse einzahlen.
Laut Rentenversicherungsanstalt betrug 2023 die durchschnittliche Rente 1.348 Euro für Männer und 908 Euro für Frauen.
Die theoretisch denkbare Höchstrente für Otto Normal beträgt aktuell nach 45 Jahren 3.443 Euro. ABER: Dafür müsste man sein Arbeitsleben lang jährlich 96.600 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) verdient haben – während der Ausbildung, in allen Berufsjahren, immer. Diese Fälle gibt es nur in der Theorie.
Die Unzufriedenheit der Bremer Abgeordneten mit der aktuellen Pensionsregelung gärt seit Jahren.
In der seit 2023 laufenden 21. Legislaturperiode hat der Geschäftsordnungs- und Verfassungsausschuss um die Präsidentin Antje Grotheer (SPD) das Thema beherzt angepackt. Ein Gutachter bescheinigte, dass die Altersverversorgung nicht verfassungskonform sei. Dieses „Urteil“ wurde dankend aufgenommen, von der Bürgerschafts-Verwaltung übers Wochenende (!!!) in Gesetzesform gegossen und bereits am gestrigen Mittwoch – ohne Debatte – in erster Lesung beschlossen.
Damit wandert es wieder in den zuständigen Parlamentsausschuss. Dort soll darüber beraten und Teile können geändert werden. Anschließend befasst sich das Parlament damit und beschließt es.
(Bis auf die FDP und eine Einzelabgeordnete bei Enthaltung von BD haben alle Parteien diesem Verfahren zugestimmt.)
Strittig ist noch, wann das Gesetz in Kraft treten soll. Zur nächsten Legislaturperiode – regulär im Mai 2027 – oder bereits direkt nach der „finalen Lesung“, also Beschlussfassung der Bürgerschaft. womöglich früher.
Liebe Leserschaft, meine Kollegen von Weser-Kurier und Radio Bremen haben im Vorfeld über den Gesamtvorgang „Novellierung der Altersversorgung für Bürgerschaftsabgeordnete“ berichtet. Mehr oder weniger.
Die Relation zwischen geplanter Abgeordneten-Pension und gesetzlicher Rentenversicherung hat dabei gefehlt.
Die Abgeordneten vergleichen ihre Altersbezüge – verständlicherweise – lieber mit denen des öffentlichen Dienstes, insbesondere mit jener der Beamtenschaft. Die bekommen bei Erreichen der Altersgrenze maximal 72 Prozent ihre Bezüge als Pension.
Übrigens: Deutsches Recht verbietet Abgeordneten bislang, in die vorhandene gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.
Wie wäre es denn, die Politiker auf eine Änderung dieser Rechtsgrundlage hinwirken würden? Noch ist Bremen eines von 16 Bundesländern und ist damit berechtigt, auf Bundesebene Gesetzentwürfe einzubringen.
Wäre doch mal ein guter Plan, den Otto Normal besser nachvollziehen könnte als eine Rückkehr zur deutlich üppigeren Versorgung.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Der Status „Halbtags-Abgeordneter“ bedeutet, dass angestellte Parlamentarier die andere Hälfte im normalen Beruf weiter tätig sein dürfen – inklusive Gehalt, Rentenversicherung etc. Beamte ebenfalls – inkl. halben Gehalt und halbem Pensionsanspruch. Beamte mit Leitungsfunktion dürfen nicht arbeiten, erhalten aber ihr halbes Behördensalär mit Pensionsanspruch weiter.
P.P.S.: Schreiben Sie ihre Meinung gerne als Kommentar. Abgeordnete dürfen sich an diesem Meinungsaustausch selbstverständlich ebenfalls beteiligen.
Zum Vergleich Zahlen aus den Internet:
UNO-Mitglied und Abgeordnete
Monaco: 24
Luxemburg: 60
Island: 63
Bremen: 87 (kein UNO-Mitglied)
Anmerkung
(Übersetzung aus Tom Clancy: “The teeth of the tiger” zum Thema Parlament: …… hat keine vererbbaren Führungsfunktionen, aber es gibt viele Menschen, die ihr Glück darin sehen, ihre Auftraggeber auf den richtigen Weg zur Gottähnlichkeit der Administration zu führen …..)
Nun dann ist der zukünftige Versorgungsweg für Alle ja zukunftsfähig vorgebahnt:
Bürgergeld abschaffen und massive Erweiterung der Sitzgelegenheiten und Abgeordnetenplätze in den Landesparlamenten! Eine Rentenreform wird dann nicht erforderlich, werden dann doch Alle so sicher vor der Altersarmut bewahrt! Das Zauberwort heißt dann: Parlaments-Inclusion. Ähm, da fehlte doch noch was?
Nun hatten die Mitglieder der Bremischen Brgerchaft eine kurze und heftige Berührung mit der Realität zum Thema Renten. Nix wie weg: heißt jetzt die Devise. Lass uns lieber drüber weiter drüber Reden!!
Wenn Geld – wie es in Bremen ein Dauerzustand ist – ein knappes bis sehr knappes Gut ist, sollte man als jemand, der/die mit normalem Menschenverstand (das kommt ja angeblich wieder in Mode) ausgestattet ist, darüber nachdenken, wie sich dieser missliche Zustand für das Land verbessern lässt. Damit meine ich NICHT, sich auf die Suche nach neuen Töpfen und Quellen zu begeben (meistens und vorzugsweise werden hier der Länderfinanzausgleich, Geld aus Berlin und aus Brüssel angezapft), sondern zuerst einmal nach Einsparpotential im eigenen Haushalt zu schauen. Auch die o.g. Töpfe und Quellen speisen sich schließlich aus Steuergeldern und damit ist schließlich ein sorgsamer Umgang geboten. Genau diesen sorgsamen Umgang nehmen die allermeisten Politiker auch für sich in Anspruch, angeblich auch zum Wohle des Volkes. Aber wie erklärt es sich, dass dieser Anspruch in der Realität im Gegenteil häufiger als es erträglich ist, mit Füßen getreten wird? Was das Volk will, zählt schon lange nicht mehr, oder hat die Reparatur beispielsweise aller normalen Radwege in Bremen etwa eine Priorität im politischen Handeln?
Weit gefehlt! Fast ausschließlich ideologiebasierte Prestigeprojekte für die eigene Klientel sind handlungsleitend. Wenn das die Maxime politischen Handelns ist, wen wundert es da, wenn die Damen und Herren Politiker in eigener Sache genauso verfahren und diesmal bzgl. der eigenen Altersvorsorge die Steuermittel als Selbstbedienungsladen ansehen, aus dem man sich nach gusto versorgen kann. Skrupel? Keine!
Mäßigung? Fehlanzeige! Sparen? Ein Fremdwort! Schämen? Wie meinen? Zurückhaltung? Wozu soll das gut sein?
Die Priorisierung findet über die in Sachfragen wie z.B. Bildung sonst selten bis nie funktionierenden Parteigrenzen hinweg in trauter Eintracht statt und füllt das eigene Portemonnaie. Bravo! Cooler Move!
Warum wundert sich Politik bei solch einer sich virusartig ausweitenden Mentalität eigentlich noch, dass sich das vor den Wahlen vielbeschworene Wahlvolk angewidert ab- oder dem eigentlich Unwählbaren zuwendet?
Außerdem wäre Bremen immer noch gut vertreten, wenn es von der Hälfte der Abgeordneten vertreten würde. So ließe sich viel Steuergeld für die wirklich wichtigen Themen einsparen. Und wenn das nicht reicht, ließe sich über ein Anschluss an Niedersachsen nachdenken. Und wenn das Geld auch dann noch nicht reicht, wäre die Halbierung der Bundesländer auch noch eine gute Möglichkeit Steuergeld zu sparen. Aber Einsparpotentiale bei sich selbst zu finden, da tun sich unsere Volksvertreter allesamt schwer.
Also immer heiter, immer weiter Schulden machen, sie als Vermögen ausgeben und so das Volk täuschen und dann vereint zum eigenen und nicht zum Wohle, sondern zu Lasten des Volkes sich die Taschen füllen. Vielen Dank für dieses Verständnis von Volksvertretung!
Wenn sich doch nur die Leistung auf entsprechend hohem Niveau befände.
Sobald wird sich daran wohl nichts ändern, auch weil Politiker eben KEINE besseren und weiß Gott keine leistungsfähigeren Menschen sind als das normale Volk.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. November vergangenen Jahres habe ich die Ehre, als Nachfolger von Dr. Hauke Hilz in der Bremischen Bürgerschaft für die FDP Bremerhaven als Abgeordneter zu wirken – als Sprecher für Wirtschaft, Arbeit, Häfen und Gleichstellung.
In dieser Rolle habe ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion entschieden, den aktuellen Entwurf zur Altersversorgung von Abgeordneten abzulehnen. Der Vorschlag sah vor, dass Abgeordnete künftig pro Jahr ihrer Mandatszeit 2 % ihrer letzten Diät als Altersversorgung erhalten – unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. In einer Zeit, in der viele Unternehmen um ihre Existenz kämpfen, Arbeitslosenzahlen steigen und die wirtschaftliche Lage vieler Bürger zunehmend prekär wird, halten wir diesen Schritt für unangemessen.
Fast alle Fraktionen – mit Ausnahme der FDP – stimmten diesem Entwurf zu. Wir hingegen setzen uns konsequent dafür ein, die finanzielle Belastung für Bürger und Unternehmen gering zu halten. Das schließt selbstverständlich auch die Altersversorgung von Abgeordneten ein – uns selbst eingeschlossen.
Zur Sachlage:
Das derzeitige Altersversorgungssystem lässt nur zwei Optionen zu:
Entweder eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder in zurzeit sehr schlechte private Lebensversicherungen.
Ich persönlich zahle in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Dass dies überhaupt möglich ist, erfährt man jedoch nur im Kleingedruckten der Informationsunterlagen – ich hätte es auch fast übersehen.
Ein politisches Mandat ist bereits mit vielen Privilegien verbunden.
Eine Sonderbehandlung gegenüber regulär Beschäftigten ist aus unserer Sicht weder notwendig noch gerechtfertigt.
Reguläre Ansprüche durch Einzahlungen in die Rentenkasse für Abgeordnete sind aus meiner Sicht vertretbar.
Doch genau hier ist des Pudels Kern.
Aktuell dürfen nur Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn sie entweder nicht versicherungspflichtig oder über 50 Jahre alt sind.
Wer also beispielsweise neben dem Mandat berufstätig oder unter 50 ist, darf nicht freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.
Eine sehr irritierende Regelung, die man auf Bundesebene sehr einfach ändern könnte.
Laut Schnack mit der Bürgerschaftsverwaltung nutzen etwa die Hälfte der Abgeordneten die Option zur Einzahlung in die Rentenversicherung, die andere Hälfte nutzt die privaten Lebensversicherungen.
Hier braucht es dringend eine Anpassung auf Bundesebene, damit grundsätzlich jedem Abgeordneten der Weg in die Rentenversicherung offenstehen kann.
Bremen könnte dies im Rahmen einer Bundesratsinitiative anstoßen – nicht nur im Sinne der Abgeordneten, sondern auch für viele andere Arbeitnehmer, die freiwillig einzahlen wollen.
Der Form halber sei erwähnt, dass es auch andere legitime Optionen gibt wie den Betrag zur Altersversorgung (1000€ aktuell) freizugeben für Finanzinstrumente wie ETFs, entgegen dem Eindruck des vorliegenden Gutachtens, welches den ein oder anderen zynischen Schmunzler bereithält, gäbe es viele verschiedene Wege die Altersversorgung von Abgeordneten günstig und fair im Sinne der Bürger zu regeln.
Das Gutachten, man könnte meinen wie bestellt, sieht nur das Pensionsmodell als einzig legitime Variante an, eine Einzahlung in die Rentenversicherung von 1000€ sei verfassungswidrig weil dies nicht zur Existenzsicherung reiche.
Was müssen da nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken, die bei gleichem Gehalt zu unserer Diät nur etwa 750€ in die Rentenversicherung einzahlen können…
Das tieferliegende Problem:
Das eigentliche Problem liegt tiefer – im Konzept des Halbtagsparlaments.
Die Idee dahinter ist, das politische Mandat als zeitlich begrenzte Tätigkeit neben dem eigentlichen Beruf auszuüben.
Ich finde dieses Konzept fantastisch, zumindest auf der Konzeptebene.
In der Praxis jedoch ist das Konzept jedoch kaum umsetzbar.
Ich selbst habe versucht, mein Mandat mit einer regulären Berufstätigkeit zu kombinieren, das war angesichts der Arbeitslast meiner Fachthemen nicht ohne Abstriche in der politischen Arbeit machbar.
Also habe ich gekündigt und bin nun Vollzeit-Politiker, wenn wir uns mal ansehen in welchen Berufen die Abgeordneten arbeiten, die eine „Nebentätigkeit“, also den vorherigen Beruf, haben, dann stellen wir fest, dass fast alle im öffentlichen Dienst arbeiten oder eine Stellung wie z.B. als Betriebsrat haben, die eine weitere außerordentlich anspruchsvolle aber auch sehr flexible Tätigkeit ist.
Die Bremische Bürgerschaft umfasst rund 20 Deputationen und Ausschüsse.
Unsere Fraktion besteht aus fünf Mitgliedern.
Das bedeutet, dass jedes Fraktionsmitglied im Schnitt mindestens vier thematische Verantwortungen trägt.
In meinem Fall sind das Wirtschaft, Arbeit, Häfen und Gleichstellung.
Andere Fraktionen benennen Sprecher für Themen wie Tierschutz oder Ernährung, die nur einmal im Halbjahr behandelt werden.
Das führt zwangsläufig zu einem Ungleichgewicht:
Für manche Abgeordnete gleicht das Mandat einem lukrativen Minijob, für andere ist es ein Vollzeitjob mit über 60 Wochenstunden.
Für uns als FDP-Fraktion ist es selbstverständlich, dass wenn man die Chance hat politisch zu wirken auch der Hauptfokus auf der Politik liegen muss, auch wenn man dann selbst berufliche Abstriche machen muss.
Es ist jedoch auch geboten, diesen Widerspruch offen zu benennen:
Vielleicht sollten wir in Bremen den Mut haben aus einem Halbtagsparlament ein Vollzeitparlament zu machen und dafür die Anzahl der Abgeordneten drastisch reduzieren.
Warum wir als kleinstes Bundesland mehr Abgeordnete als Schleswig-Holstein haben und bundesweit fast Platz 10 erreichen, bleibt mir schleierhaft.
Liebe Grüße
Gökhan Akkamis
@ Herrn Akkamis: Vielen Dank für diese vielen sachlichen zusätzlichen Informationen. Insbesondere räumen Sie mit dem Märchen auf, alle Abgeordneten seien unter dem aktuellen Regelwerk daran gehindert, in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Schon das macht Ihren Beitrag sehr verdienstvoll! Als nachgerade verlogen erweisen sich nach Ihrem Beitrag Linke, Grüne und – ich meine, bin mir aber nicht sicher – SPD, die als einen Königsweg zur Absicherung der Renten die Einbeziehung ALLER Erwerbstätigen in die GKV propagieren. Im Parlament hätten sie dann aber lieber doch eine auskömmlichere Versorgung wie aktuell Beamte.
Einen Einwand allerdings mache ich geltend: Sie schlagen vor, die Bürgerschaft zu verkleinern und kostenausgleichend die Abgeordneten zu Vollzeitabgeordneten zu machen. Vorher allerdings stellen Sie fest, dass es Abgeordnete gibt, die aus dem Mandat – so wie Sie – mehr als eine Vollzeitbeschäftigung machen, und andere, für die das Mandat ein lukrativer Minijob ist. Letztere – und ich befürchte, dass dies die Mehrheit gerade in den größeren Fraktionen ist – würden für ihren Müßiggang noch fürstlicher entlohnt. Für die Abgeordneten kleinerer Fraktionen wie die Ihre wäre die Arbeit gar nicht nicht mehr zu schaffen. Ich finde, da beißen sich Ihre Argumente.
Unterm Strich bleibt aber mein Dank!