Auch die „Ober-Instanz“ kann irren – Verfassungsschutz observierte Bremer 38 Jahre
Achtung, die „Pawlowschen Hunde“ sind los. Präziser: die aus Politik und Medien. Gemeinsam hetzen sie hinter der Rechten her. Auslöser: Ein „Gutachten“ des Verfassungsschutzes und darauf basierend der Hochstufung der AfD zu einer „gesichert rechtsextremen“ Partei. Das Jagdfieber ist auch in Bremen ausgebrochen. Dabei lebt in unserer Stadt ein Mann, der 38 Jahre (!) lang zu unrecht vom Verfassungsschutz ausgespäht worden ist. Liebe Leserschaft, die AfD ist nun wirklich nicht meine Partei. Aber: Der Überhöhung einer weisungsgebundenen Behörde namens Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer Art außerirdischen Instanz muss widersprochen werden.
Ja ich weiß, „Schuller bleib bei deinen Leisten. Lass diejenigen über die große Politik schreiben, die davon mehr verstehen“. Würde ich ja gerne, wenn diejenigen, die dafür zuständig sind, ihren Job ordentlich machen würden. Tun sie aber nicht.
Als ich am Freitag las, „Verfassungsschützer stufen die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem ein“, war mir klar: Jetzt werden wieder (fast) alle zu Jägern der Rechten und Verfechtern der Demokratie. Dass die Grünen vor 15 Jahren im Bundestag die Auflösung des Verfassungsschutzes gefordert hatten – vergessen. Die Linken waren per se schon immer gegen die Tätigkeit des Geheimdienstes.
Jetzt aber können sich die beiden Fraktionsvorsitzenden des Linken in der Bremischen Bürgerschaft, Sofia Leonidakis und Nelson Janßen, gar nicht schnell genug auf das 1.100seitige „Gutachten“ des Verfassungsschutzes stürzen – und ihre Forderung nach einem Verbot der AfD drauf stützen.
Ausgerechnet die Linke – teilweise aus der Mauerschützen-Partei SED hervorgegangen. Immerhin gibt es in deren Reihen auch noch Vernünftige. Kai Stührenberg, Linken-Staatsrat im Bremer Wirtschaftsressort, schrieb auf X:
„Der Aufstieg der AfD ist ein Riesenproblem, gegen den was getan werden muss. Das Handeln des Bundesinnenministeriums ist aber offensichtlich politisch intendiert und ohne echte Belege. Juristisch mehr als fragwürdig.“
Dem ist so. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist weder unabhängig noch „freischwebend“, sondern es ist eine weisungsgebundene Behörde, die der Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) untersteht. Die Landesämter für Verfassungsschutz sind Teil der jeweiligen Innenministerien.
Es ist erschütternd, wie gutgläubig und vom Anti-Rechts-Sein beseelt derzeit Politiker, aber auch Journalisten auftreten. Kaum einer von denen, die sich öffentlich äußern, kann das 1.100-seitige „Gutachten“ des Verfassungsschutzes kennen. Die Verfassungsschützer haben es praktischerweise selbst als „geheim“ eingestuft.
Mal aufs Grundsätzliche geschaut: Der Verfassungsschutz hat die AfD über mehrere Jahre wegen des „Verdachts“ auf rechtsextreme Umtriebe beobachtet. Derselbe Verfassungsschutz schreibt nun ein „Gutachten“, auf dessen Grundlage er – und nicht etwa unabhängige Richter – die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft.
Auf dieser Grundlage darf der Verfassungsschutz nun zu handfesten Maßnahmen gegen die AfD greifen: Telefonate abhören, V-Leute in der AfD platzieren und mit Steuergeldern entlohnen. Zwischenfrage: Hat der Verfassungsschutz im Zusammenhang mit rechten Gruppen, wie dem NSU, in der Vergangenheit eigentlich immer vorbildlich agiert?
Zurück ins Jetzt: Wer hat die Einschätzung des Inlands-Geheimdienstes eigentlich gegengecheckt, die gesamte AfD sei nunmehr „gesichert rechtsextrem“? Könnte doch – natürlich nur ganz theoretisch – sein, dass sich die Ermittler auch mal irren…
In Bremen lebt ein Mann, den die Verfassungsschützer 38 Jahre lang wegen vermeintlich verfassungsfeindlicher Umtriebe dauer-beobachtet hatten: Dr. Rolf Gössner (77). Der Jurist wurde über Jahrzehnte observiert, weil ihm Kontakte zur DKP, zur Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) und zur „Roten Hilfe“ nachgesagt wurden. Diese „Kontaktschuld“ brachte Gössner fast vier Jahrzehnte lang die keineswegs gewollte Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes ein.
Als der Bremer Jurist dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln (Sitz des Bundesamtes für Verfassungsschutz) vorging, teilten die „Schlapphüte“ 2008 – wenige Tage vor der ersten mündlichen Verhandlung – mit, dass sie die Überprüfung „nach aktuell erfolgter Prüfung“ eingestellt hätten.
Zweieinhalb Jahre später, am 3. Februar 2022, kam das Verwaltungsgericht Köln zu der Auffassung, dass Gössners Beobachtung durchgehend rechtswidrig gewesen sei. 38 Jahre lang!
Der SPIEGEL schrieb damals: „Es konnte im vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Material keine Anhaltspunkte für verfassungsrechtliche Bestrebungen gefunden werden.“
Die Verfassungs-“schützer“ gaben aber nicht klein bei. Einsprüche beim Oberverwaltungsgericht Münster und selbst ein Revisionsversuch beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig wurden abgeschmettert. Die obersten Richter in Leipzig teilten mit: Die jahrzehntelange Überwachung war „in handgreiflicher Weise unangemessen“.
Doch sowohl die Verfassungsschützer als auch die Politik haben aus diesem staatlichen Fiasko offenbar nichts gelernt. Die Geheimdienstler spähen weiter, schreiben Vermerke und manchmal sogar 1.100seitige „Gutachten“.
Im aktuellen Fall der AfD wird kein Einblick in diese („geheimen“) Unterlagen gewährt. Dafür muss die Partei gegen das Vorgehen der Schlapphüte und gegen das sie deckende Innenministerium rechtlich vorgehen.
Ohne – wie gesagt – mit der AfD auch nur irgend etwas am Hut zu haben, zwingt sich eine Frage geradezu auf: Was hat dieses Vorgehen mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun?
ACHTUNG: Der vorige Satz kann heutzutage als „Delegitimierung“ staatlichen Handelns ausgelegt werden. Womöglich werde ich jetzt auch „beobachtet“. Sollte ich demnächst bei Wasser und Brot im Kerker landen, setze ich, liebe Leserschaft, auf Ihre Unterstützung meiner Familie.
Ich weiß, das klingt lächerlich. Aber: In Jahresberichten der Bundes- und Landesverfassungsschützer taucht die Warnung vor Delegitimierern tatsächlich auf. Diese stellten staatliches Handeln in Frage, die müsse man im Blick behalten…
Dass Politiker den neuen Move gegen die AfD schamlos ausnutzen – Verbotsverfahren gegen die AfD einleiten; Keine Steuergelder mehr für die AfD etc. – verwundert nicht ernsthaft. Immerhin hat die AfD bei Landtags- und zuletzt bei der Bundestagswahl massiv zugelegt., stellt insbesondere für CDU, CSU und SPD eine Gefahr dar.
Dass aber Journalisten in das Verbotsgeheul der Parteien einstimmen, macht mich – einmal mehr – fassungslos. Haben Journalisten heutzutage vergessen, dass sie mit ihrer Arbeit für die Demokratie einzustehen haben. So wie sie es gerade wortgewaltig zum Tag des Pressefreiheit selbst bekunden.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat aufgrund der Verfassungsschutz-„Expertise“ indes ernsthaft gefordert, alle Journalisten müssten bei allen Berichten über die AfD nicht nur stets den Wahrheitsgehalt prüfen, sondern auch „die völkischen, rassistischen und rechtsextremen Absichten dieser Partei deutlicher hervorheben.“
Frage: Wie wäre es denn, wenn regierende Politiker im Bund und in den Ländern die wahren Probleme ihrer Wählerinnen und Wähler wirklich ernst nähmen und diese womöglich lösten? Würde die AfD dann scharenweise Wähler verlieren?
In Dänemark haben die regierenden Sozialdemokraten die Rechtsextremen regelrecht verzwergt, indem sie eine – aus deutscher Sicht – knallharte Migrationspolitik durchziehen: Externe Auffangzentren, kein Spontan-Asyl an den Grenzen.
Die dänischen Sozis haben nicht weinerlich nach einem Verfassungsschutz (gibt’s den dort überhaupt?) gerufen, sondern – ganz einfach – gehandelt. Und meine nordischen Journalisten-Kollegen haben sich dort nicht wie freudige Handlanger der Politik betätigt, sondern ihren Job gemacht: Berichtet und kommentiert.
Liebe Leserschaft, wenn Sie jetzt noch immer bei mir – also meinem Text – sein sollten, will ich Ihnen noch ein paar Sätze aus der Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 2. Mai 2025 darreichen. Die Schlapphüte begründeten die Höherstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremen“ Partei mit Äußerungen einzelner Parteimitglieder, die man (inhaltlich) vermutlich an vielen Stammtischen der Nation nach ein paar Bieren hören kann.
Die Verfassungsschützer werfen der AfD u.a. vor:
„Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.“
Vorschlag: Der Verfassungsschutz lädt die Polizeipräsidenten von Großstädten ein und hört sich mal deren Einschätzungen zum Thema Kriminalitätsentwicklung an. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fällt mir als zusätzlicher Informant ein.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr etwas aufgebrachter Axel Schuller
P.S.: Ich freue mich auf Ihre Kommentare. Bitte – wie immer – frei von Hetze oder Beleidigungen formuliert.
Ach Axel! Dauernd verharmlost Du in Deinem Blog die Gefahren, die von Rechtsaußen ausgehen. Wenn der Verfassungsschutz zu Unrecht Rolf Gössner beobachtet hat, heißt das noch lange nicht, dass auch das Gutachten zur AfD falsch wäre. Ich bin zwar gegen das Verbot einer so großen Partei, weil das bei ihren Anhängern die Demokratieverdrossenheit fördern würde und weil man Gesinnungen nicht verbieten kann. Aber es gibt doch wohl keinerlei Zweifel daran, dass die AfD eine Gefahr für unsere liberale Demokratie darstellt. Weite Teile der Partei agieren minderheitenfeindlich und rassistisch, verunglimpfen demokratische Institutionen und unabhängige Medien und säen ständig Hass.
Die hinter der Berichterstattung des Verfassungsschutzes liegende politische Motivation mindert die Glaubwürdigkeit des Berichtes allemal . Die Statements von Höcke und Co. sind zwar unerträglich , aber: Die Frage nach dem Sinn eines Verbotsverfahrens muss trotzdem jenseits von kurzsichtigen Parteiinteressen beantwortet werden, Das Verfassungsgericht ist im Unterschied zum Verfassungsschutz nicht weisungsgebunden , eine Niederlage ist politisch riskant. Ein Verbotsverfahren führt zwar zu einem Verbot der Partei , gleichzeitig suchen sich die erbosten Wähler eine neue politische Heimat , die sicher nicht bei den etablierten Parteien zu finden ist . Die Empörung über das Verbot wird das Gegenteil dessen bewirken , was erreicht werden sollte .
Ergo : Gelassen bleiben und die Ursachen der Empörung angehen.
Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren statt Verharmlosung von Extremismus
Die Kritik an der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nicht neu – und sie ist, in einer Demokratie, auch legitim. Doch sie sollte auf Fakten beruhen, nicht auf Empörung, Relativierungen oder historischer Einzelfallrhetorik.
Der Fall Rolf Gössner ist ohne Frage ein Skandal. Eine 38-jährige unrechtmäßige Überwachung durch den Staat ist ein dunkles Kapitel, aus dem Lehren gezogen wurden – nicht zuletzt durch eine gestärkte Kontrolle des Verfassungsschutzes. Doch aus einem Fehlverhalten der Vergangenheit einen Generalverdacht gegen das gesamte BfV im Jahr 2025 abzuleiten, ignoriert grundlegende Veränderungen, Reformen und neue Rechtsstandards. Ein tragischer Einzelfall ersetzt keine systematische Bewertung heutiger Gefahrenlagen.
Was die AfD betrifft: Es geht nicht um einzelne „Stammtischparolen“, sondern um eine dokumentierte Radikalisierung auf programmatischer, struktureller und personeller Ebene. Das 1.100-seitige Gutachten des BfV fußt auf der Auswertung zahlreicher öffentlicher Reden, interner Chats, Parteitagsbeschlüsse und Verbindungen zu extremistischen Netzwerken. Es wurde gerichtlich überprüft, zuletzt 2022 vom Oberverwaltungsgericht Münster, das dem BfV weitreichende Befugnisse zur Beobachtung auch mit verdeckten Mitteln bestätigt hat. Die juristische Auseinandersetzung läuft – was in einem Rechtsstaat nicht nur möglich, sondern geboten ist.
Zu behaupten, das BfV sei ein „Instrument der Regierung“ verkennt seine Struktur. Die Behörde ist parlamentarisch kontrolliert – durch unabhängige Gremien, Gerichte und den Bundestag. Ihre Aufgabe ist nicht „Hetze gegen rechts“, sondern die Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Wenn führende AfD-Politiker ethnisch definierte Volksgemeinschaftsideen vertreten, das Holocaust-Gedenken relativieren oder migrantische Gruppen pauschal kriminalisieren, ist das kein Fall bloßer „politischer Meinung“, sondern ein Angriff auf das Grundgesetz.
Die Argumentation, man solle „einfach die Probleme der Menschen lösen, dann verschwindet die AfD von selbst“, greift zu kurz. Politische Unzufriedenheit ist kein Freibrief für rechtsextreme Ideologien. Dänemark wird gerne als Beispiel genannt – doch auch dort werden Rechtspopulisten nach wie vor beobachtet und kritisiert, und auch dort gilt: harte Politik ersetzt nicht demokratische Prinzipien.
Eine kritische Öffentlichkeit ist essenziell. Aber sie muss sich fragen: Schützen wir mit unserer Kritik den Rechtsstaat – oder relativieren wir seine Feinde?
@Herr Schuller:
Besonders befremdlich wirkt Ihre Selbstinszenierung als potenzielles Opfer politischer Verfolgung – inklusive ironischer Andeutungen, er könne für seine Meinungsäußerung „bei Wasser und Brot im Kerker landen“. Solche Übertreibungen verzerren die Realität in grotesker Weise. In einem Land, in dem ein Journalist ungehindert diesen Text veröffentlichen kann, zeugt dieser Vergleich nicht von Mut, sondern von einem verzerrten Freiheitsbegriff. Die jüngste Einstufung Deutschlands ist auf Platz 11 der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit durch Reporter ohne Grenzen (RSF).
Wer tatsächliche politische Repression kennt – etwa in Russland, der Türkei oder im Iran – erkennt, wie sehr solche Aussagen die Bedeutung echter Meinungsfreiheit relativieren.
Mich erstaunt nicht das Datum der Veröffentlichung: Bin ich jetzt der Schelm, der FAESER dabei denkt?
Übrigens: Falls jemand immer noch den Linksextremismus für gefährlicher hält als den Rechtsextremismus: Allein zwischen 1990 und 2020 haben Rechtsextremisten in Deutschland fast 190 Menschen umgebracht: Migranten, Obdachlose, Linke, Schwule, Behinderte. (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/jahrzehnte-nahm-das-land-die-rechtsextremisten-nicht-ernst-genug-5082466.html) Das ist natürlich nicht die Schuld der AfD. Aber sie befeuert die weitere Verrohung des gesellschaftlichen Klimas und macht damit weitere Gewalttaten wahrscheinlicher.
Kein Wunder dass Deutschland bei der Pressefreiheit ins Negative abgerutscht ist. Und wir bezahlen das noch mit Zwangsbeiträgen für den wuchernden Personalverbrauch der öffentlich rechtlichen Sender. Vielleicht sollten die Rundfunk- und TV-Räte die untenstehenden Kriterien bei ihrer Tätigkeit zugrunde legen und den Personalaufwand der Privaten zum Vergleich der Kosten heranziehen.
Hier sind schweizer Definitionen für die unabhängige Berichterstattung:
1. Die Informationen werden in sachlicher Sprache formuliert – ohne kommentierende Adjektive.
2. Der Beitrag enthält keine pauschalen Urteile des Redaktors/Moderators oder der Redaktorin/Moderatorin.
3. Die Informationen sind argumentativ und/oder rechnerisch nachvollziehbar.
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6. Bei Aussagen Dritter gibt der Beitrag deren mögliche Interessenkonflikte deutlich an.
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8. Der Beitrag greift Argumente der Gegenposition auf und geht auf starke – nicht nebensächliche – Argumente ein oder erwähnt sie mindestens.
9. Der Beitrag ist gezeichnet mit dem Namen der Autorin oder des Autors.
10.Das Medium macht bezahlte Inhalte auf den ersten Bick transparent.
Die Wirkung einer solchen Aussage düfte den Verfassungsschützern bekannt gewesen sein. Und auch die Wirkung, wenn diese Aussage sich als falsch oder als weisungsgebundene Gefälligkeit herausstellt. Letzteres führt zur Existenzfrage der Behörde.
DerKommentar, lieber Axel Schuller, entspricht der Stimmung liberal aufgewachsener Demokraten. Man ist fassungslos, was – vorhersehbar – durch ein solches Geheimgutachten (!) politisch ausgelöst wird. Wenn > 20 % der Wähler ganz legal eine Partei gewählt haben, kann man diesen Mitbürgern weder ihren Verstand absprechen noch im Nachhinein deligitimieren. Jedenfalls nicht durch ein 1.100 seitiges Geheimgutachten. Das sät Empörung nicht nur bei der AfD!
Das „Demokratiepotential“ eines Geheimdienstes kennen wir doch nur aus Diktaturen und Unrechtsstaaten. Leider auch aus Deutschen. Schon vergessen? Ostdeutsche Mitbürger erinnern sich noch daran!! Das jedenfalls sollten wir auch berücksichtigen!! Danke für diesen Kommentars zu einer Demokratie-unwürdigen Jagd auf andere Meinungen!
„Aber es gibt doch wohl keinerlei Zweifel daran, dass die AfD eine Gefahr für unsere liberale Demokratie darstellt. Weite Teile der Partei agieren minderheitenfeindlich und rassistisch, verunglimpfen demokratische Institutionen und unabhängige Medien und säen ständig Hass.“
Sehr geehrter Herr Stengel, ich weiß nicht genau, vor wem ich mehr Angst haben soll: Vor Ihnen oder vor der AfD. Ihre Art der „Tatsachenfeststellung“ weist Ähnlichkeit mit den Pauschalisierungen und Polemiken auf, die kennzeichnend für die AfD sind. Was die Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas und Meinungsaustausches angeht, schenken Sie und die AfD sich nichts.
Haben Sie sich mal die Mühe gemacht, veröffentlichte Beispiele von Zitaten durchzulesen, die die AfD als rechtsextrem ausweisen sollen? Sie werden feststellen, dass damit jeder rechtsextrem sein soll, der die Zugehörigkeit zum deutschen Volk sprachlich und kulturell definiert und von der Abstammung abhängig macht (Ius sanguinis). Dieser Auffassung folgte Deutschland noch bis ins Jahr 2000 und unter anderen Österreich, Schweiz und die Niederlande tun dies noch bis heute. Folgt man dem BfV, war Deutschland bis 2000 verfassungsfeindlich unterwegs und die genannten Länder sind es bis heute. Man kann ja gerne Anhänger des Ius Soli sein, aber dessen Gegner als rechtsextrem zu denunzieren, geht zu weit.
Sein Sie mir nicht böse, aber ich habe den Eindruck, dass Sie es auch akzeptieren würden, wenn sich das geheime Gutachten des BfV irgendwann als neu eingebundene Auflage des letzten Telefonbuchs von Berlin erweisen sollte. Ihnen würde das – so meine Befürchtung – als Beleg für den Rechtsextremismus reichen.
Ihr kopfstreichelndes „Ach Axel“ finde ich unangemessen überheblich und Herrn Schullers Auffassungen in das Reich des Abstrusen verweisend. Der Verzicht darauf wäre ein Beitrag zur Zivilisierung der politischen Debatte. Fühlen Sie sich bitte dazu ermuntert!
Weil man das Gutachten ja nicht lesen kann aus Quellenschutz, kann ja manchmal googeln helfen …
„Das große Problem ist, dass man Hitler als das absolut Böse darstellt.“ Björn Höcke, AfD
„Das Pack erschießen oder zurück nach Afrika prügeln.“ Dieter Görnert, AfD
„Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Pressehäuser gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt. Darüber sollten Medienvertreter hierzulande einmal nachdenken.“ AfD Hochtaunus
H. Meine
Sehr geehrter Herr Meine, Sie bezeichnen das Vertreten „ethnisch definierter Volksgemeinschaften“ als Angriff auf das Grundgesetz. Ich empfehle einen Blick in die Stellungnahme des Wissenschaftlicher Dienstes des Deutschen Bundestages vom 9.2.2019 mit dem Titel „Zu den Begriffen ‚deutsches Volk‘, ‚Deutsche‘ und ‚deutsche
Volkszugehörigkeit‘ im Grundgesetz“.
Sie werden dort den Begriff des Statusdeutschen finden. Als solche werden Personen definiert, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber dem deutschen Volk zugehörig sind. Sie werden dazu durch „Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur“. In der Stellungnahme wird erwähnt, diese Kriterien seien auch durch Sprachtests erfüllbar und hätten an Bedeutung verloren. Allerdings wird ausdrücklich auf ein erforderliches Bekenntnis zum „deutschen Volkstum“ verwiesen. Nein Herr Meine, das ist nicht AfD-Sprech, sondern der deutsche Gesetzgeber und sein Wissenschaftlicher Dienst. Wir können festhalten, dass die Abgrenzung eines Volkes von anderen durch Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur ausgesprochen grundgesetzkonform ist.
Im Übrigen machen gerade auch linke und grüne Medienschaffende reichlichen Gebrauch vom Recht zur ethnischen Unterscheidung. Sie nutzen dies gerne zur Erklärung unliebsamen Wahlverhaltens unserer ostdeutschen Mitbürger. Was wird denen nicht auch gerne pauschalisierend unterstellt: Übermäßiger Autoritarismus, Renitenz, mangelnde Wertschätzung demokratischer Errungenschaften, Rassismus wegen zu geringer Erfahrung mit Zuwanderung zu DDR-Zeiten, usw. Die Erwähnung kultureller Unverträglichkeiten zwischen West und Ost gilt hier keinesfalls als rassistischer Sündenfall, sondern als solides Erklärungsmodell.
Zu Hartmut Paul: Hier sind ein paar beispielhafte Belege für meine Bewertung der AfD (wobei ich noch vergessen hatte zu erwähnen, dass sie den Holocaust verharmlost, den menschengemachten Klimawandel leugnet und Frauenrechte missachtet). Es handelt sich dabei um Zitate aus AfD-Programmen und Aussagen von aktuellen oder früheren AfD-Politikern, zusammengestellt von der Evangelischen Akademie Rheinland:
– „Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet!“ (Marcel Grauf, ehemaliger Mitarbeiter von Landtagsabgeordenten in Baden-Württemberg, auf facebook)
-: Man müsse „durch ständige Stichelei das System […] destabilisieren“. Anschließend müsse man „erst mal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken. Und dann das Fallbeil hoch und runter, daß die Schwarte kracht! […] Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns gegebenenfalls anpassen und dem Gegner Honig ums Maul schmieren, aber wenn wir endlich soweit sind, dann stellen wir sie alle an die Wand.“ (Holger Arppe, ehemaliger Funktionär der AfD in Mecklenburg- Vorpommern, in einem Facebook-Chat)
– „Der Tag wird kommen, an dem wir alle Ignoranten, Unterstützer, Beschwichtiger, Befürworter und Aktivisten der Willkommenskultur im Namen der unschuldigen Opfer zur Rechenschaft ziehen werden! Dafür lebe und arbeite ich. So wahr mir Gott helfe!“ (Uwe Junge, damals Landesvorsitzender AfD Rheinland-Pfalz, auf Twitter)
– „Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr durch Inhalte“ (Dubravko Mandic, ehemaliger AfD-Bundestagskandidat, auf Facebook)
– „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“ (Alexander Gauland)
– „Wir teilen die irrationale CO₂-Hysterie nicht, die unsere Gesellschaft, Kultur und Lebensweise strukturell zerstört.“ (Europawahlprogramm 2024)
– „Die strukturelle Benachteiligung von Frauen gleicht einem Yeti: Jeder spricht darüber, aber noch niemand hat ihn ernsthaft gesehen.“ (Nicole Höchst, AfD-Bundestagsabgeordnete)
Ja, wenn alle Beobachtungen des Verfassungschutzes richtig gewesen wären, wären viele angeblich „LINKE“ niemals Minister geworden. Gut, dass sich die Schlapphüte das eine und das andere Mal getäuscht haben. Beim NSU hat dieses Amt, das die Demokratie schützen soll, einen Tiefschlaf über viele Jahre hingelegt. Die „konsequente Verfolgung Unschuldiger“ wird im Blog von Axel Schuller ausführlich dargestellt. Also: Zweifel und Nachfragen aus Politik und Presse sind erwünscht und dringend Notwendig. Aber so ist es eben: Wenn es gegen die ANDEREN geht, dann ist (fast) jedes Mittel recht.
Mich treibt eine Frage um: Wenn die AfD verboten wird, sind dann die Fragen und Gedanken des „Volkes“ weg? Und wenn nicht, wird dann das Volk verboten?
Wenn unsere Demokratie 80 Jahre nach Hitler auf Verbote des politischen Gegners nicht verzichten kann, dann ist sie wohl immer noch nicht akzeptiert. Oder?
@H Meine – Ihre Argumentation erinnert an das beleidigte „Geh‘ doch nach drüben“. Fakt ist doch, dass die Meinungsfreiheit in der ablaufenden Legislaturperiode durch eine Reihe von Gesetzesänderungen wie in Bezug auf die Ehrverletzung von Politikern, Dead-Naming-Verbot, Gehsteigbelästigungsregeln oder Volksverhetzung immer mehr eingeschränkt wurde. Und gerade auch die Kategorie „Delegitimierung des Staates“ in den Verfassungsschutzberichten seit 2021 – auf die Axel Schuller hinweist – die Beobachtung von Regierungskritikern durch den Verfassungsschutz geradezu einfordert. Getoppt wird das übrigens in diesem Jahr durch den „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ als Anlaufstelle für diejenigen, die Gegenmeinungen als Desinformation einstufen, die das Vertrauen in demokratische Institutionen wie den Verfassungsschutz schwächen könnten.
Es ist dieser schrittweise Verlust liberaler Freiheitsrechte wie der Meinungsfreiheit, mit dem die politischen Parteien sich an die Macht klammern statt tatsächliche Lösungen für drängende Probleme anzubieten. Und dabei nehmen sie eine mögliche Vereinnahmung dieser Strukturen durch autoritäre Gruppierungen offensichtlich bedenkenlos inkauf.
Vielen Dank, Herr Schuller, für diesen zugespitzten, aber anregenden Beitrag. Auch wenn ich nicht in allen Punkten mitgehe, bringt er doch einen wichtigen Aspekt auf den Punkt: Wir müssen politische Entwicklungen mit mehr Sachlichkeit und weniger Aufgeregtheit betrachten – insbesondere wenn es um sensible Themen wie die Einschätzungen des Verfassungsschutzes geht.
Entscheidend ist jetzt nicht die schnelle Empörung, sondern die ruhige, rechtsstaatliche Abwägung: Was bedeutet eine solche Einschätzung konkret? Welche Konsequenzen sind angemessen? Und wie begegnen wir den Ursachen – nicht nur den Symptomen – politischer Radikalisierung?
Gerade mit Blick auf den Osten unseres Landes müssen wir uns ehrlich fragen: Haben wir die gesellschaftlichen Brüche der Nachwendezeit wirklich aufgearbeitet? Haben wir genug zugehört, genug erklärt – und auch Fehler eingeräumt?
Gleichzeitig gilt: Ein Parteiverbot beseitigt keine Ursachen. Wir müssen den gesellschaftlichen Nährboden für Populismus und Extremismus austrocknen, mit klarer Ordnung in der Migrationspolitik, sozialer Verlässlichkeit und dem Mut, Missstände beim Namen zu nennen.
Nur durch Selbstreflexion, Gespräch und kluge Politik für die Mitte können wir verhindern, dass Extreme – ob rechts oder links – weiter wachsen. Polarisierung hilft niemandem. Eine starke Demokratie braucht vor allem eines: eine starke, selbstkritische und offene Mitte.
Aus der Geschichte nichts gelernt
Es ist für mich unverständlich, wie immer noch versucht wird, die von der AfD ausgehende Gefahr zu verharmlosen.Natürlich kann man den Bericht des Verfassungsschutzes infrage stellen – acu wenn man ihn nicht gelesen hat. Aber die rechtsextermistischen Aktivitäten sind mittlerweile bereits vielfach dokumentiert, so dass die Kritik am Verfassungsschutz nur als Ablenkungsmanöver gesehen kann, wie es auch die AfD selbst betreibt. Wer immer noch lamentiert, dass die AfD politisch bekämpft werden müsse, hat aus der Geschichte michts gelernt. Auch die NSDAP hat nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde. Wie schnell demokratische Strukturen geschliffen werden können, demonstriert gerade Donald Trump in den USA. Verfassungsfeindliche Betätigungen sollten deshalb zumindest in unserem Land mit allen gesetzlichen Möglichkeiten unterbunden werden – egal ob links- oder rechtsextremistisch. Die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ist daher überfällig.
Frau Schultz,
Ihre Darstellung suggeriert eine systematische Einschränkung der Meinungsfreiheit – doch dieser Vorwurf hält einer differenzierten Betrachtung nicht stand. Die genannten Maßnahmen wie der Schutz vor Ehrverletzungen, Regeln zur Gehsteigbelästigung oder das Deadnaming-Verbot stehen nicht im Widerspruch zur Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz, sondern konkretisieren ihre Schranken, etwa den Schutz der persönlichen Ehre oder das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Zum Beispiel:
• Das „Deadnaming“-Verbot betrifft nicht die freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs, sondern schützt gezielt transgeschlechtliche Menschen vor gezielter Kränkung – analog zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
• Gehsteigbelästigung bezieht sich auf aggressive Einflussversuche vor sensiblen Einrichtungen (z. B. Schwangerschaftskonfliktberatungen), bei denen ein Interessensausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Betroffenen erforderlich ist.
• Strafverschärfungen bei der Ehrverletzung von Politikern betreffen nicht Kritik an der Politik, sondern zielen auf den Schutz vor Hass, Hetze und Bedrohung im Amt – die Schwelle zur Strafbarkeit bleibt hoch.
Was die Kategorie „Delegitimierung des Staates“ in den Verfassungsschutzberichten betrifft: Sie richtet sich nicht gegen berechtigte Regierungskritik, sondern gegen systematische Angriffe auf die demokratische Grundordnung. Wer Kritik übt, bleibt davon unberührt – wer hingegen gezielt Misstrauen gegen demokratische Institutionen sät, sie als „illegitim“ darstellt und zur Ablehnung der freiheitlichen Ordnung aufruft, bewegt sich in einem anderen Bereich.
Auch der „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ greift nicht in Meinungsfreiheit ein, sondern bietet Hilfe für Angehörige und Betroffene, die mit Verschwörungsideologien in ihrem Umfeld zu tun haben. Es geht um Unterstützung, nicht um Überwachung. Die Beratung ist freiwillig, anonym und nicht mit Sicherheitsbehörden verbunden.
Es findet keine Einschränkung liberaler Freiheitsrechte statt, sondern eine Schutzverstärkung gegen gezielte Angriffe auf Demokratie und Menschenwürde. Meinungsfreiheit endet dort, wo andere Grundrechte verletzt werden. Die Aufgabe eines demokratischen Rechtsstaats ist es, diese Balance immer wieder zu justieren – nicht, Macht zu sichern, sondern Freiheit für alle zu bewahren.
Ein Blick auf die Wähler-wanderungen aus den Parteien der demokratischen Mitte zur AfD offenbart das ganze Ausmass des Desasters:
CDU 1,1; FDP 0.89; SPD 0.78, Grüne 0.1 , Linke 0,1; und Nichtwähler 1,8 Mio Wähler gaben ihre Stimme zur BTW 2025 der AfD, Tendenz steigend. Ein geheimer Bericht zur gesicherten Rechts-extremität dieser Partei wird an dieser Entwicklung ( von dem verfassungsproblematischen Parteiverbotsverfahren einmal abgesehen) nicht viel ändern. Die Aufforderung eines Grossteils dieser Wähler lautet doch eigentlich: Politiker löst endlich die seit Jahren bekannten Problemstellungen.
Es ist diese oft ideologisch bedingte Lösungsabstinenz und Kompromissunfähigkeit die zu einem zunehmenden Vertrauensverlust führt. Hier muss in erster Linie angesetzt werden.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die demokratische Mitte trotz eines ausgehandelten Koalitionsvertrages zu Gunsten des kleineren Partners, offensichtlicj nicht mehr in der Lage ist, verantwortlich Deutschlands Zukunft zu gestalten, dann schaue man sich das Wahldebakel heute im Bundestag an!
Der Brandenburger BfV Chef Müller wurde gerade in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Offenbar ist es das Primat der Politik, welches so Gutachteninhalte lenkt. Abweichler müssen um ihren Arbeitsplatz fürchten, wenn sie aus Daten politisch unerwünschte Schlüsse ziehen.