Linke haben Schiss und machen einen Fehler nach dem anderen

06.11.2025 8 Von Axel Schuller

OMG (oh, mein Gott), wie muss den Linken gerade die Düse gehen. Die Partei und ihre Spitzenkandidatin und  Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt machen zurzeit nahezu alles verkehrt. Erst hat Vogt Anwälte für sich sprechen lassen, die offenbar das Linke Parteiprogramm zur Familienpolitik nicht kennen. Dann hat Vogt angekündigt, zur Befragung im Haushalts- und Finanzausschuss am morgigen Freitag zwei Anwälte mitzubringen. Noch deutlicher kann man die Rolle einer Angeklagten kaum annehmen. Und dann noch der Versuch der Linken Spitze von Fraktion und Partei, ihre Kristina von allen Vorwürfen freizusprechen.

Fakt ist doch, dass Vogt ihren Staatsrat Sven Wiebe mit goldenem Handschlag nach Hause geschickt hat. Er hatte angekündigt, hey du, ich brauche mehr Zeit für die Familie. Also rechne mal mit keinem übermäßigen Einsatz von mir. Vogt hat dies zum Anlass genommen, ihn mit sehr guten Bezügen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Vogts Anwälte haben ausdrücklich darauf hingewiesen, Wiebe sei durch sein Familien-Engagement nicht mehr für den Einsatz als Staatsrat geeignet gewesen (entgegen der Linken-Sicht, der Arbeitgeber habe für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen). 

Folge: Wiebe frei, Vogt im Amt.

Aber: Worin, liebe Linke, besteht eigentlich der Unterschied zum Abgang der Grünen Ex-Umweltsenatorin? Deren Staatsrätin Irene Strebl hatte mitgeteilt: Hey du, ich habe aus persönlichen Gründen nicht mehr die nötige Zeit fürs Amt. Versetz mich doch bitte in den einstweiligen Ruhestand.

Die Folge: Strebl genießt (hoffentlich) die neue Freiheit und das Geld. Moosdorf ist zurückgetreten.

Die Kernfrage lautet: Wieso trat Moosdorf zurück, Vogt aber nicht?

Ich halte es für übrigens für sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen Moosdorf und Vogt einstellen wird. Die Konstruktion des Beamtenrechts sieht im Fall von politischen Beamten nämlich nur eines vor: Versetzt ein Senator einen Staatsrat in den einstweiligen Ruhestand, dann ist das – bei allem Unverständnis in der Öffentlichkeit – immer rechtens.

Stellt ein Staatsrat jedoch offiziell selbst den Antrag, entlassen zu werden, geht’s ihm anschließend wirtschaftlich sehr viel schlechter.

Ergo stellt kein Senatoren-Stellvertreter selbst den Antrag.

In dem Fragenkatalog der CDU an den Senat für die Sitzung des HaFa am Freitag kann man das schön nachlesen. Die Union erkundigt sich nach Alternativen zur Außerdienststellung des Staatsrates. Die Antwort: „Für eine Entlassung auf eigenen Wunsch gem. §§31 BremBG (…) hätte Herr Staatsrat Wiebe einen schriftlichen Antrag stellen müssen. Dies war nicht der Fall.“

Beamtenrecht einfach formuliert: Solange ein Senator einen Stellvertreter entlässt, spielt der wahre Hintergrund offenbar null Komma null eine Rolle. Entscheidend ist: Kündigt ein Staatsrat für die Zukunft seine Minderleistung an, und kann/will der Senator dies nicht akzeptieren, dann beantragt der Senator, den Stellvertreter in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Fertig.

So ist das bundesweit beim Bund und allen Ländern geregelt.

Kathrin Moosdorf hätte diese Haltung wie jetzt Kristina Vogt durchziehen können. Die Grüne ist aber zurückgetreten, weil die Grünen sie knallhart haben hängen lassen. Die politisch und verwaltungstechnisch völlig unerfahrene Moosdorf war am Ende Opfer ihrer Gutgläubigkeit und ihrer Grünen Partei.

Vogt droht dieses Ungemach (zunächst) nicht. Die Linke hat aktuell nur sie als Aushängeschild. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard könnte zwar als Spitzenfrau der Linken auftreten, strebt das aber angeblich nicht an.

Dass Kristina Vogt und ihre Partei trotzdem so sehr Schiss vor der Sitzung des HaFa haben, dürfen sie sich auf ihre eigenen Fahnen schreiben. 

Das Einschalten eines Anwaltsbüros, die versuchte Vorab-Reinwaschung durch Fraktion und Partei und die ausschließlich juristischen Antworten des Senats auf die Fragen der Union werden vermutlich nur eines bewirken: Dass die Opposition von CDU, BD und FDP noch biestiger auftritt und es nicht zulassen wird, den politisch agierenden HaFa zu einem Jura-Seminar umzuwandeln

Die Opposition wird sich eher daran festbeißen, ob Vogt gelogen hat. Immerhin hatte sie in der Wirtschaftsdeputation vom 23. September 2023 auf Nachfrage beteuert, „Wiebe verlasse das Ressort auf eigenen Wunsch“ – obwohl doch sie, Vogt, keine Perspektive mehr mit ihm – dem Familien-Menschen – sah.

Interessant übrigens: Die SPD versucht sich aus allem rauszuhalten, obwohl ja immerhin ihre Koalitionspartner Grüne und Linke im Feuer stehen. Dabei muss die SPD den von der CDU ins Gespräch gebrachten „Untersuchungsausschuss Staatsräte“ mindestensgenauso fürchten: Die Außerdienststellung von Rathaus-Staatsrätin Ulrike Hiller war einzig auf das damalige Eheverhältnis zum neuen Rathausboss Dr. Andreas Bovenschulte zurückzuführen. Inhaltliche oder juristische Gründe wurden seinerzeit jedenfalls nicht ins Feld geführt…

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller