„BI Mobilitätsfrieden“ will Ortsbeiräte und Straßen-Parker wachrütteln
Liebe Leserinnen und Leser, parken Sie Ihr Auto – wie die meisten Bremer – in einer sogenannten Laternen-Garage – also am Straßenrand oder aufgesetzt auf dem Bürgersteig Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD) wird in Gesprächen nicht müde, den Eindruck zu vermitteln: Hej, ich suche bei dem brisanten Thema „Verbot des aufgesetzten Parkens“ den Ausgleich. Sie mache nicht so weiter wie die Vorgängerin Dr. Maike Schaefer (Grüne), die mit ihrem brachialen Auto-Abräumprogramm viele Wähler verschreckte. Aber: Betroffene haben den Eindruck, dass Ünsals Behörde nach dem Motto verfährt: Lass die Chefin mal reden, wir machen eh, was wir für richtig halten.
Die Bürgerinitiative „Mobilitätsfrieden für Bremen“ verschickt aktuell eine Info an alle zuständigen Bremer Ortsbeiräte und Initiativen zum Thema Parken – inkl. Auswertung des Urteils des obersten Gerichtes. Mit anderen Erkenntnissen als viele Auto-Gegner stets behaupten.
Mein dringender Tip: Wenn Sie über keinen sicheren Garagenplatz verfügen, lesen Sie den detaillierten und kenntnisreichen Text der BI mitsamt konkreten Rechenbeispielen aus einzelnen Straßen.
Nu geiht dat los:
„Liebe AnwohnerInnen in Bremer Quartieren,
liebe Beirats-Mitglieder,
hat es für Sie und die BewohnerInnen Ihres Stadtteils eine Bedeutung, wenn 50 Prozent des Parkraums wegfallen? Genau das wird geschehen, wenn die Mobilitätsbehörde ihr Konzept „Parken in Quartieren“ so umsetzt, dass das Gehwegparken vollkommen beseitigt wird.
Wussten Sie, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichteszum Thema Parken das „Gehwegparken“ nicht verbietet, wie so oft von Verkehrsaktivisten und von der Presse behauptet wird? Im Gegenteil, das Urteil bietet Gestaltungsspielräume.
Das Gericht spricht vom „verbotswidrigen Parken“, wenn das Parken auf dem Gehweg nicht durch ein Verkehrszeichen (Vz 315 „Parken auf Gehwegen“) legalisiert ist. Wenn dieses fehlt, dann ist das Parken „verbotswidrig“. Stellt man also das entsprechende Verkehrszeichen auf, ist das Parken legal. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert, dass Schilder aufgestellt werden, damit eindeutig klar ist, ob in der jeweiligen Straße geparkt werden darf oder nicht. Die Kommunen werden von dem Gericht aufgefordert, den Parkraum mit Augenmaß und Vernunft zu gestalten.
Wir haben uns das Konzept „Parken in Quartieren“ der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung genauer angesehen:
Informiert wird über das Konzept auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite: https://parken.bremen.de/. Für Stadtteilbewohner sind diese Informationen irritierend: Die wesentlichen Punkte des Konzeptes werden auf der Webseite nicht angesprochen. Um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen der Parkraum in unseren Wohnstraßen auf welche Weise gestaltet werden kann, muss man das Konzeptpapier lesen (Download unter: https://parken.bremen.de/fragen-und-antworten/downloads: – Konzept Langfassung).
Auf den Seiten 10-13 des Konzeptpapiers gibt es dazu Erläuterungen. Wesentlich für die Stadtquartiere ist, dass die Behörde das Gehwegparken zulassen will, aber nur in Ausnahmefällen (S. 10). Voraussetzung dafür sind Mindestmaße für Gehwegbreiten (wovon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber keine Rede ist):
1,80 m: „Vollständige Barrierefreiheit“ (S. 11).
1,50 m: „Begehbarkeit“ wird gewährleistet durch „Begegnungsstellen“, die in „ausreichend kurzen Abständen“ nach vorgegebenen Maßen einzurichten sind (S 12).
1,20 m bis 1,50 m: Zulässig nur auf einer Straßenseite und nur in „begründeten Ausnahmefällen“ (sehr hoher Parkdruck, kein alternativer Parkraum in zumutbarer Entfernung). Einrichtung von regelmäßigen Begegnungsstellen erforderlich. Nur temporäre Lösung, bis „alternative Mobilitätsangebote greifen und der Parkdruck sinkt“ (S. 13).
Einleuchtend ist, dass solche Maße nur funktionieren, wenn der öffentliche Raum einer Straße (Gehwege, Parkraum, Fahrgasse) es zulässt.
Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht. Verglichen haben wir die Anforderungen des Konzeptes „Parken in Quartieren“ mit Straßen in Findorff und Schwachhausen (vgl. den Anhang weiter unten: Auswirkungen des Konzeptes „Parken in Quartieren“).
- Deutlich wird, wie unterschiedlich Stadtteile betroffen sind. Wir gehen davon aus, dass viele Wohnstraßen in anderen Bremer Quartieren ähnliche Profile oder Zuschnitte haben wie in Findorff.
- Deutlich wird ferner, dass ein starres Maß von 1,50 m Gehwegbreite in Bremen kaum anwendbar ist, wenn der Straßenquerschnitt (öffentlicher Raum) bei 10 m oder darunter liegt. Das dürfte bei den meisten Wohnstraßen in Bremen der Fall sein.
Zur Frage der Gehwegbreiten hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt.
Zitat: „Eine Restgehwegbreite – etwa von 1,50 m –, deren Unterschreiten zwingend oder auch nur in der Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, lässt sich nicht angeben“ (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46).
Wir würden es begrüßen, wenn das Konzept der Behörde öffentlich und auf breiter Ebene bekannt gemacht und diskutiert wird. Die Planungen betreffen direkt oder indirekt alle Bewohner Bremens – entweder jetzt gleich, oder aber etwas später!
Gegenwärtig laufen in Bremen die Planungen für die Durchführung des Konzeptes. Begonnen wird in diesem Jahr mit einem Pilotprojekt in der Neustadt. Weiter geht es mit Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt und Schwachhausen.
Im nächsten Schritt folgen die Beiratsbereiche Vahr, Osterholz, Hemelingen, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Obervieland, Woltmershausen, Huchting, Gröpelingen, Burglesum, Blumenthal und Vegesack.
Anwohner können selbst einen Zollstock in die Hand nehmen und ausmessen, auf welche Weise ihre Straße früher oder später betroffen ist.
Wer Fragen und Beratungsbedarf hat, darf sich gern an uns wenden. Gern nehmen wir auch interessierte Mitbürger in unseren Verteiler auf – wir informieren in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen. Kontakt: buergerbremen@posteo.de oder buergerfindorff@posteo.de
Informationen auch auf Facebook: https://www.facebook.com/groups/mobilitaetsfrieden/
Bitte diese Info weiterleiten – in alle Stadtteile Bremens!
BI Mobilitätsfrieden für Bremen
Victoria Norton Eckhard Hansen
Hilde Kohake Astrid Hager-Guthrie
Anhang:
Auswirkungen des Konzeptes „Parken in Quartieren“*
1) Grundsätzliche Anforderungen (Standards) des Konzepts „Parken in Quartieren“
(am Beispiel einer Wohnstraße mit beidseitigem Parken und beidseitigen Gehwegen):
| Gehweg | Parken | Fahrgasse | Parken | Gehweg |
1,80 m | 2,00 m | 3,05 m | 2,00 m | 1,80 m |
Erforderlicher öffentlicher Raum 10,65 m | ||||
2) Ausnahme, wenn die grundsätzlichen Anforderungen (s. o.) örtlich nicht realisierbar sind (Beispiel):
Bedingung: Einrichtung von „Begegnungsstellen“ für Fußgänger in „ausreichend kurzen Abständen“ (mindestens 2,50 m Breite, in der Regel ist dafür ein „Parkstand“ (5,50 m) aufzugeben)
| Gehweg | Parken | Fahrgasse | Parken | Gehweg |
1,50 m | 2,00 m | 3,05 m | 2,00 m | 1,50 m |
Erforderlicher öffentlicher Raum 10,05 m | ||||
3) Sonderverfahren bei Quartieren „mit besonders hohem Parkdruck“ (Beispiel):
Bedingung: Einrichtung von Begegnungsstellen (wie oben); Möglichkeiten zur gefahrlosen Überquerung der Straße; Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen, nur temporär, bis Alternativen vorhanden.
| Gehweg | Parken | Fahrgasse | Parken | Gehweg |
1,50 m | 2,00 m | 3,05 m | 2,00 m | 1,20 bis 1,50 m |
Erforderlicher öffentlicher Raum mindestens 9,75 m | ||||
* Konzept: Parken in Quartieren (auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts), Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen: 07.10.2025 (die Angaben zu 1) bis 3) sind den Seiten 10-13 sowie dem Anhang S. 28f. entnommen)
(Da ich die Straßennamen nicht farblich hinterlegen kann (wie die BI), füge ich hinter jeden Straßennamen GR, GE, O und R an. Die zweite Tabelle zeigt, zu welchem Bereich Ihre jeweilige Straße gehört. Hört sich kompliziert an, geht aber (hoffentlich) 🙂 )
Beispiel: Schwachhausen (Quartier zwischen Wachmannstr., Schwachhauser Ring, Hollerallee und Schwachhauser Heerstraße)
Öffentlicher Raum in Schwachhauser Wohnstraßen**
| Straße | Fahrbahnbreite | Öffentlicher Raum (Fahrbahnbreite und Gehwege) |
| Albersstr. GR | 6,0 m | 15,0 m (mit Grünstreifen) |
| Albrecht-Dürer-Str. GR | 5,2 m | 9,00 m |
| Lürmannstr. O | 6,0 m | 10,0 m |
| Brahmsstr. O | 6,0 m | 10,0 m |
| Carl-Schurz-Str. GR | 6,4 m bzw. 6,5 m (Süd) | 15,0 m (mit Grünstreifen) |
| Claussenstr. O | 5,0 m | 10,0 m |
| Donandtstr. GR | 6,9 m bzw. 6,2 m (Süd) | 15,0 m (mit Grünstreifen) |
| Gabriel-Seidl-Str. GE | 6,2 m | 10,2 m |
| Georg-Gröning-Str. GR | 6,0 m | 15,0 m (mit Grünstreifen) |
| Gustav-Pauli-Platz GR | 5,0 m | 7,0 m |
| Händelstr. R | 5,4 m | 9,0 m |
| Holbeinstr. O | 6,0 m | 10,0 m |
| Joseph-Haydn-Str. GR | 5,0 m | 9,0 m |
| Klugkiststr. GR | 6,2 m | 12,0 m |
| Lortzingstr. GR | 5,55 m | 11,05 m (mit Grünstreifen) |
| Lüder-von-Bentheim-Str. GR | 3,8 m | 12,0 m |
| Max-Reger-Str. GR | 5,0 m | 8,0 m |
| Rembrandtstr. GR | 7,2 m | 12,2 m (mit Grünstreifen) |
| Richard-Strauß-Platz GR | 6,2 m | 8,2 m |
| Schubertstr. GR | 7,0 m bzw. 5,4 (Süd) | 15,0 m (mit Grünstreifen) |
| Wuppesahlstr. GR | 6,5 m | 8,5 m |
** Quelle: Parkraumgutachten Schwachhausen, Beirat Schwachhausen, bmo Planungswerkstatt Stadt und Verkehr, Bremen: 28.09.2017
| GRÜN (GR) | Vom Konzept „Parken in Quartieren“ nicht betroffen (Grundmaße können eingehalten werden; z. T. kann nur einseitig geparkt werden) |
GELB (GE) | Mindestbreite: 10,05 m Kriterien für die Ausnahmeregelung „1,50 m“ sind erfüllt (vgl. oben unter 2)) |
| OCKER (O) | Mindestbreite: 9,75 m Beidseitige Parkregelung nur durch Sonderverfahren möglich (begründeter Ausnahmefall). Ermessensentscheidung der Behörde (vgl. oben unter 3)). Sonderregelungen grundsätzlich nur temporär, bis Alternativen geschaffen. |
| ROT (R) | Künftig nur noch einseitiges Parken. Ausnahmeregelungen nach dem Konzept „Parken in Quartieren“ nicht möglich |
Beispiel: Findorff-Bürgerweide
Öffentlicher Raum in Findorffer Wohnstraßen***
| Straße | Fahrbahnbreite | Öffentlicher Raum (Fahrbahnbreite und Gehwege) |
| Andreestraße O | 6,0 m | 10,0 m |
| Geibelstraße R | 5,2 m | 9,0 m |
| Tarmstedter Str. (Nord) R | 5,4 m | 9,0 m |
| Falkenberger Str. O | 5,8 m | 10,0 m |
| Brandtstraße (Süd) R | 5,0 m | 8,7 m |
| Kastanienstr. GR | 6,2 m | 9,0 m |
| Goesselstraße O | 6,0 m | 10,0 m |
| Gruenbergstraße R | 5,34 m | 9,0 m |
| Herbststraße O | 6,0 m | 10,0 m |
| Katrepeler Str. R | 5,47 m | 9,0 m |
| Lilienthaler Str. GR | 5,0 m | 8,6 m |
| Thielenstraße O | 6,0 m | 10,0 m |
| Worpsweder Str. O | 6,0 m bzw. 5,8 m (West) | 10,0 m |
| Winterstr. O | 6,0 m | 10,0 m |
| Timmersloher Str. R | 5,5 m | 9,0 m |
| Seeberger Str. R | 4,92 m | 8,6 m |
| Lohmannstr. O | 6,0 m | 10,0 m |
| Buddestr. R | 5,3 m | 9,0 m |
| Blocklander Str. GR | 5,0 m | 8,6 m |
| Sommerstr. GR | 5,4 m | 9,0 m |
*** Quellen: Berichtsentwurf „Untersuchung der Straßenraumnutzung und Parksituation in Alt-Findorff (südwestlich der Admiralstraße)“, bmo Planungswerkstatt Stadt und Verkehr, Bremen: 21.01.2021; Abschlussbericht „Untersuchung der Straßenraumnutzung und Parksituation in Alt-Findorff“, bmo Planungswerkstatt Stadt und Verkehr, Bremen: 08.04.2020
GRÜN (GR) | Vom Konzept „Parken in Quartieren“ nicht betroffen (es kann nur einseitig geparkt werden) |
GELB (GE) | Kriterien für die Ausnahmeregelung „1,50 m“ sind erfüllt. Mindestbreite: 10,05 m (vgl. oben unter 2)) |
| OCKER (O) | Mindestbreite: 9,75 m Beidseitige Parkregelung nur durch Sonderverfahren möglich (begründeter Ausnahmefall). Ermessensentscheidung der Behörde (vgl. oben unter 3)). Sonderregelungen grundsätzlich nur temporär, bis Alternativen geschaffen. |
| ROT (R) | Künftig nur noch einseitiges Parken. Ausnahmeregelungen nach dem Konzept „Parken in Quartieren“ nicht möglich |
Kritikpunkte:
- Die Standardsetzungen von 1,80 m bzw. 1,50 m Gehwegbreite gehen an der Realität Bremer Wohnquartiere vorbei. Das Beispiel Findorff-Bürgerweide zeigt, dass nicht eine einzige Wohnstraße die Anforderungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt (beidseitig 1,50 m Gehwegbreite, vgl. oben unter 2)). Bei 10 m öffentlichem Straßenraum (Querschnitt) würden „nur“ Gehwegbreiten von 1,475 m erreicht. Das Beispiel dürfte auch auf andere Bremer Quartiere zutreffen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen diese Praxis der Standardsetzung geurteilt: Die Gehwegbreite sei nicht entscheidend, erforderlich ist „stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände“ (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46).
- Das Konzept schafft für die Bremer Quartiere keine Verfahrenssicherheit und keine Rechtssicherheit. Maßgeblich werden Ermessensentscheidungen der Behörde: Die Behörde allein entscheidet
- über die Zulassung des Gehwegparkens als Ausnahmefall,
- über Standards für Gehwegbreiten und Straßenkategorien,
- über die Nutzung von Verkehrszeichen und/oder Markierungen (einschließlich der Einrichtung absoluter Halteverbote in den Wohnstraßen),
- über die Einrichtung und Gestaltung von „Begegnungsstellen“ auf den Gehwegen,
- über Unterschreitungen des Gehwegmaßes von 1,50 m (Sonderregelungen),
- über das (Miss-)Verhältnis von Parkraumbedarf und Parkraumangebot und das Ausmaß an Parkdruck,
- über die Verträglichkeit der Maßnahmen,
- über den Umfang und die Qualität „alternativer Mobilitätsangebote“, die zur Beendigung temporärer Ausnahme- und Sonderregelungen führen.
Für typische Bremer Wohnstraßenprofile wären Gestaltungsvorgaben sinnvoll, die das behördliche Handeln berechenbar machen und die für die Bürger nachvollziehbar sind.
- Mit starren Gehwebreiten und einer detaillierte Planung des Fußgängerverkehrs wird die Realität in Bremer Wohnstraßen verkannt. Die Straßen werden weit überwiegend von den Anwohnern genutzt, die Fußgängerfrequenz dort ist in der Regel minimal. Die behördliche Planung der „Begegnung“ von Fußgängern vermittelt den Eindruck einer Überregulierung des Alltagslebens der Bürger.“
Zitat der BI-Information ENDE
Liebe Leserschaft, die Bürgerinitiative „Mobilitätsfrieden für Bremen“ hat – wie ich finde – vorbildliche Arbeit geleistet. Deshalb habe ich die BI 1:1 zu Wort kommen lassen.
Schreiben Sie gerne Ihre Meinung zum Thema Parken in den Stadtteilen.
Munter bleiben!
Herzlich hat
Ihr Axel Schuller
Moin Axel Schuller,
ich kann es nicht mehr hören. Auch Sie schreiben vermutlich wider besseren Wissens in der Mail: »Einige Mitglieder sind mit Zollstöcken losgezogen und haben Straßen vermessen. Nämlich daraufhin, ob dort schon bald das „Aufgesetzte Parken“ verboten wird – und in der Stadt Bremen mithin -zigtausend „Parkplätze“ verschwinden werden.« Tatsache ist, das aufgesetzte Parken war seit jeher, ist und bleibt BUNDESWEIT verboten. Dass sich in Bremen seit Jahrzehnten niemand daran gehalten hat, haben wir primär den abzettelunwilligen Ex-Senator Mäurer zu verdanken. https://www.findorff-gleich-nebenan.de/2023/03/03/aktuelles-rechtsgutachten-das-parkraumkonzept-des-spd-innensenators-ist-rechtswidrig/ Warum ist aufgesetztes Parken verboten? Das hat gute Gründe. Schau mal hier: https://www.youtube.com/watch?v=0MHv677KUzE , wie es in Findorff TÄGLICH so aussieht. Ich hoffe, der ADAC ist als Quelle vertrauenswürdig genug? https://www.youtube.com/watch?v=C_-0hn8lCxQ Zur aus meiner Sicht in Teilen fragwürdigen Initiative »Mobilitätsfrieden Bremen«: Menschen mit Meinungen oder sachlicher Aufklärung, die das eigene Weltbild in der Blase stören, schließt diese angeblich so offene Initiative auf facebook durch blockieren aus. Legitim, aber fragwürdig: Das ist nicht nur mir passiert. Zur Umsetzung von PARKEN IN DEN QUARTIEREN: Hier ist an den teilweise seltsamen Maßnahmen, der miserablen Kommunikation und dem ewigen Spiel auf Zeit zurecht massiv Kritik and der Behörde der SPD-Mobilitätssenatorin zu üben. Es gibt zahlreiche inkonsequente und ungerechte Umsetzungen – auch in bisher übrigens nur halb Findorff (erste Ungerechtigkeit, in der Andreesstraße war man schnell, in der beidseitig illegal zugeparkten FREIBERGER STRAßE ist bis heute nichts passiert: https://www.findorff-gleich-nebenan.de/2025/04/21/eine-kreuzung-zwei-straßen-wo-man-in-findorff-korrekt-parkt-und-wo-nicht/ … und weiter als die eine Hälfte im Stadtteil ist man noch nicht gekommen)… und gut, dass die »Expertinnen« von Ünsals Behörde bezogen darauf auch von Initiativen in die Pflicht genommen werden (Gilt sogar für den Mobiltätsfrieden). Auch das sozialdemokratisch erklärte Ende per Gutachten der Möglichkeiten der Alternativlösung Quartiersgaragen, die jahrelang vom politischen Bremen SPDCDUGRÜNE FDP als Heilsversprechen propagiert wurden, ist einen eigenen Beitrag wert. Mehr BürgerInnentäuschung als Volksverdummung selten. Ansonsten gilt alles, was Sie hier lesen können: https://www.findorff-gleich-nebenan.de/magazin/bremen/politik/michael-glotz-richter/
Ich würde es so formulieren: Teile der Verwaltung und Vertreter der Parteien führen einen regelrechten bürokratischen Mobilitätskrieg gegen die Mehrheit der Bürger. In den Köpfen dieser Leute scheint ein ähnliches Programm abzulaufen wie bei Islamisten in der Frage der Frauenverschleierung – ein missionarischer Drang, anderen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Solche Akteure greifen immer wieder mit neuen Feindbildern nach Macht und Deutungshoheit.
Die Freiheit der anderen – leben und leben lassen – gilt ihnen nicht als Wert, sondern als Störung, teils sogar als etwas Kriminelles. Ich halte das für eine behandlungswürdige autoritäre Disposition, die in Machtpositionen genauso wenig verloren haben wie Pädophilie in Kindergärten.
Bemerkenswert finde ich, dass auch hier die wahre Entscheidung in einem Langdokument versteckt wird.
Bei der kommunalen Wärmeplanung ist es ähnlich: Da wurde groß Bürgerbeteiligung angekündigt, dann lief es auf eine Webseite zum Einreichen von Stellungnahmen aus. Dort steht „Eingegangene Stellungnahmen werden durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ausgewertet und nach Beendigung des Beteiligungsprozesses auf dieser Webseite veröffentlicht. Im Anschluss wird die Deputation mit den Ergebnissen des öffentlichen Beteiligungsprozesses befasst. Daraufhin wird der Wärmeplan unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Stellungnahmen-Auswertung finalisiert und in die politischen Gremien zur abschließenden Befassung gegeben.“ Passiert ist gar nichts, weder Stellungnahmen von Individuen noch Organisiationen sind öffentlich diskutiert worden.
Der Gehweg ist dazu da, dass dort OHNE HINDERNISSE Menschen gehen, Kinder spielen, die bis 12 Jahre dort Fahrrad fahren, Menschen mit Behinderungen und gebrechliche, ältere Leute sowie Eltern mit ihren Kinderwagen sich frei bewegen können.
Wenn es in einzelnen Straßen oder in ganzen Stadtteilen anders sein soll, dann müsste dies in diesen Fällen begründet, verbindlich und rechtssicher geregelt werden.
Die Etablierung des Unrechts als Standard der langjährigen Praxis und der andauernde Eingriff in die Rechte oft wehrloser, denen der Raum jeden Tag genommen wird, das sind lange schon zutiefst erschreckende Zustände.
Die andere BI „Mobilitätsfrieden für alle Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer“ kümmerte sich in 2021/22 um die Lage in der Östlichen Vorstadt. 20.000 Flyer wurden gedruckt und dort an viele Haushalte verteilt sowie 2.200 A5-Flyer hinter alle Auto-Scheibenwischer in allen beidseitig beparkten Straßen der ÖV geklemmt. Verbunden mit der Frage „Wo sollen wir Parken“ und dem hier Auszugsweise dokumentiertem Text:
„Wissen Sie, dass in dieser Straße bald nur noch auf einer Seite geparkt werden darf?!
Und die anderen Autos? Zynismus pur: Über 1.000 Bremer Parkplätze sollen hier ersatzlos beseitigt werden und wir unsere Autos ohne Entschädigungen umgehend verschrotten.
Der Ablauf: Zuerst wird aufgesetztes Parken verboten, danach Mogelpaket „Anwohnerparken“ eingeführt: Pro Haushalt gibt es nur einen kostenpflichtigen Parkausweis, aber keinen garantierten Parkplatz!
Wer verliert? Geld macht mobil.
Gut verdienende Personen nutzen oft eine Garage und können höhere Gebühren bezahlen. Wer aber wenig freies Einkommen hat und den eigenen Wagen benötigt, kann sich oft keine Garage und keine hohen Gebühren leisten. Wo werden bezahlbare Quartiersgaragen gebaut?
Wir sind Jüngere, Ältere, Berufstätige, Erwerbslose, sowie Rentner oder Pensionäre und allesamt mal Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer!“
Zu dem erstrittenen Urteil hat die Findorffer BI bereits detailreich argumentiert, in der der bedrängten Östlichen Vorstadt sowie der Neustadt gilt sinngemäß Gleiches. Quartiersgaragen sind jedoch nirgendwo realitätsnah geplant, beim Klinikum Mitte sind Anwohner nicht im Fokus, sondern die Autos der zusätzlichen Beschäftigten und Besucher:innen. Es gilt nun das aufgesetzte Parken mittels Schild Nr. 315 zu legaliseren!
Wenn Restgehwegbreiten von unter einem Meter uns Fußgängern zugemutet werden, zugunsten eines Fahrradweges auf dem dann E-Bikes mit Affentempo haarscharf an Fußgängern vorbei rasen, stört das die grünen Autoparkplatzideologen kein bißchen.
Genau so entsteht „Bürger-Vertrauen“ in Politik und Verwaltung beim Souverain für eine ökologische Energie-und Mobilitätstransformation: nach 25 Jahren Zeit in der Bundesoposition als Grüne wird dann mal eben ein nicht Folge durchdachtes Heizungsgesetz ohne Problemaufriss und öffentlichem Diskurs, sehr fesch auf den Bürgertisch geknallt, und zwar so laut, dass der erstaunte Mitbürger panikartig und schnell, weil erschrocken und geängstigt, fossil nachrüstet ( Ach ja, da soll ja noch eine Fernwärmeplanung irgendwo verborgen gewesen sein??) Aber egal: Grosser, nachhaltiger Erfolg für den Umweltschutz, Gratulation! Um im zweiten Schritt, sogleich danach, die Förderprämien für die Anschaffung von E-Autos im Handstreichverfahren an einem Freitagnachmittag Mitte Dezember 2025, mit Wirkung zu Sonntag 24.00 Uhr, und vor dem versprochenen Ablaufdatum (31.12.25) komplett zu streichen.( Bürgervertrauen in Treu und Glauben? Egal!) 3. Bubenstreich: Leider, haben wir aber ganz vergessen, Euch liebe Bürger, mitzuteilen: Wir streichen Euch nun auch die Parkplätze vor der eigenen Wohnung, auch für eure frisch angeschaften E-Autos. Super!!! Wie kann man mit einer solch „nachhaltigen“ Umweltpolitik eigentlich noch ein Wahlvolk für „den ökologischen Weg“ überzeugen?
Mein Tipp: Mal das „Pflanzen-Pfeifchen“ weglassen und Nachdenken üben. Ist nicht so schwer????
Wir in der Östlichen Vorstadt durften ja, mit dem Sunrise Projekt als erste Verkehrsmeerschweinchen herhalten. Bürgerbeteiligung wurde stets betont, aber nur das, was ins Konzept passte wurde angenommen. Jegliche Kritik, oder Kompromissvorschläge wurden schlicht ignoriert, präsentierte Zustimmungsstatistiken deutlich geschönt und die Zahl der angeblich zur Verfügung stehenden Parkplätze erhöht dargestellt. Bei der Zahl der wegfallenden Parkplätze wurde von den Abmassen eines SUVs ausgegangen, von denen weniger auf die gleiche Fläche passen, d. h. auf dem Papier fallen weniger Parkplätze weg.
Kurz, man arbeitete mit allen Mitteln, um den Bürgern vor Ort das Projekt aufzuzwingen. Letztendlich kam es dann genau so, wie wir es vorher gesagt hatten, 50% der Parkplätze fielen weg. Als Hauptgründe wurden Barrierefreiheit und Rettungssicherheit ins Feld geführt. Beide nachvollziehbar und wichtig.
Jedoch wurde schon bald deutlich, dass es eher darum ging den Parkraum zu verknappen, um diesen dann an die Anwohner zu „vermieten“, das sogenannte Bewohnerparken war geboren.
Und die Gehwege und auch Seitenstraßen wurden nicht etwa von allen Hindernissen (Mülltonnen, Kübeln, Bänken, Fahrrädern in jeglichem Zustand) befreit, nein, es wurden nur die Autofahrer sanktioniert. Da, wo man vorher auf Steuerzahlerkosten ein Müllauto gefilmt hatte, was zwischen zwei parkenden Autos vorbei fuhr, tauchten auf einmal Fahrradbügel auf, die der Seitenstraße die gleiche Durchgangsbreite verliehen wie vorher, als sie angeblich wegen der parkenden Autos zu eng war. Die vorher diskutierten Quartiersgaragen waren schnell vom Tisch, zu teuer und kein Bauplatz. Auch die Erlaubnis Supermarkt Parkplätze zu nutzen wurde nicht weiter verfolgt. Es war alles beim alten, ausser, dass man nun eine zusätzliche Einnahmequelle hatte durch Strafmandate und Bewohnerparkgebühren, die sich nach 2 Jahren verdreifachten. Dass die Besorgnis über mobilitätseingeschränkte Mitmenschen, oder auch die Rettungssicherheit nur vorgeschoben ist, können wir anhand von Bildmaterial von verschiedenen Engstellen belegen, die schon seit Jahren bestehen und die nicht sanktioniert werden (weil sie keine Nummernschilder haben). Wir haben damals für den Beirat und die Verkehrsbeauftragten der verschiedenen Parteien einen 12 Punkte Plan aufgestellt, der allen Verkehrsteilnehmern gerecht geworden wäre. Obwohl 9 der 12 Punkte im Beirat positiv abgestimmt wurden, ist keiner der Punkte jemals umgesetzt worden. Es ist offensichtlich, dass in Bremen vielen das Weltbild von wenigen ohne Interessenausgleich aufgezwungen werden soll Die Druck ausübenden NGOs, vom Staat finanziert, als Bürgerinitiativen getarnt, sind auch immer die gleichen.
Auch heute wieder im WK überprüfbar, „Initiative will Klimaschutz per Volksentscheid“, Bündnis „Einfach unterwegs“.
Lieber Herr Schuller,
vielen Dank, dass Sie dieses Thema aufgreifen und der BI soviel Platz einräumen.
Frau Ünsal knüpft nahtlos an das Vorgehen von Frau Schaefer an, auch wenn sie anderes behauptet. So gehen die Ursprünge des „Parkkonzepts“ auf Frau Schefer zurück, da gibt es nicht Neues.
Ja, aufgesetztes Parken ist im ersten Schritt erstmal verboten, aber es gibt bereits sehr viele Straßen, z.B. die Herzbergerstraße, wo das aufgesetzte Parken mit dem entsprechenden Verkehrszeichen erlaubt ist. Auch das Gericht weist in seinem Urteil mehrfach auf diese Möglichkeit hin. Vielleicht schon ein Wink mit dem Zaunpfahl/Gerichtsurteil?
Da, wo wir bereits einen Gehweg mit 1,5 Restgehwegbreite haben, sollten wir das aufgesetzte Parken sofort erlauben. Bei den anderen Straßen mit weniger Restgehwegbreite muss man genauer hinschauen, aber die Lösungen sind oben genannt: Begegnungszonen, abgesenkte Bordsteine uvm.
Es geht darum Barrierefreiheit und Parkplätze klug miteinander zu verbinden und nicht gegeneinander auszuspielen. Dazu gehören dann auch Quartiersgaragen, die aber von Grünen und Linken fast als etwas Unanständiges dargestellt werden.
Die Bremerinnen und Bremer brauchen weiterhin das Auto, allen Rufen nach Lastenrädern zum Trotz!
Die Debatte wird noch lange dauern. Daher eine herzliche Einladung zu Diskussionsveranstaltungen der CDU zum Thema Parken unter dem Motto „PLATZ FÜR ALLE!“:
25.03., 18.30 Uhr, Alte Post, Meyerstraße 38/40
29.04., 18.30 Uhr, Bürgerhaus Weserterassen, Osterdeich 70b
Beste Grüße
Michael Jonitz
Herr Rätsch ist ein engagierter Verfechter gegen das aufgesetzte Parken. Das ist sein gutes Recht. Wir als Bürgerinitiative haben allerdings die Wahrnehmung, dass ihm die Texte, auf die er sich bezieht oder die er kritisiert, nicht im vollen Umfang geläufig sind. Im von ihm zitierten ADAC-Beitrag wird die Rechtslage zum aufgesetzten Parken nicht anders erläutert, als im Blog-Gastbeitrag: Entweder angeordnet oder nicht legal. Ein bundesweites generelles Verbot gibt es nicht, dies würde eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung voraussetzen.
Der Beitrag des ADAC ist darüber hinaus veraltet, er spiegelt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht wider. In der Gewaltenteilung des demokratischen Rechtsstaates ist ein letztinstanzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verbindlich, sowohl für die Exekutive als auch für Vereine wie dem ADAC. Die Judikative hat im Juni 2024 zur Frage des Gehwegparkens ein ausgewogenes, kluges Urteil gesprochen, das den Kommunen bei der Ordnung des ruhenden Verkehrs Orientierung gibt und ihnen angemessenen Gestaltungsspielraum belässt.
Das zu verstehen, setzt die Lektüre der Urteilsbegründung voraus. Das Lesen eines 26seitigen juristischen Textes ist zwar mühsam, aber Aufbau und Inhalt der Begründung lassen sich auch von Nicht-Juristen erschließen – mit ein wenig Geduld, Recherche und ggf. professioneller Unterstützung.
@ Eckhard Hansen. Ach, Herr Hansen, Sie verbreiten den üblichen Unsinn, diffamieren persönlich und überzeugen wieder einmal durch Unwissenheit. Kann man sekundenschnell googeln: Natürlich ist das sogenannte aufgesetzte Parken (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) in Deutschland laut StVO eindeutig verboten – und die StVO hat nun wirklich nicht Herr Rätsch verfasst. Die ist als Gesetzestext demokratisch entwickelt und legitimiert und als Gesetzestext verabschiedet worden.
Die entsprechenden Regelungen finden sich an folgenden Stellen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
§ 12 Abs. 4 StVO: Hier ist festgelegt, dass zum Parken der rechte Fahrbahnrand zu benutzen ist (oder ein vorhandener Parkstreifen). Gehwege gehören rechtlich nicht zur Fahrbahn und dürfen daher nicht zum Parken genutzt werden.
§ 12 Abs. 4a StVO: Dieser Absatz stellt klar, dass das Parken auf Gehwegen nur dann erlaubt ist, wenn es durch Verkehrszeichen (insbesondere das Zeichen 315) oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich gestattet wird.
Auch wenn das aufgesetzte Parken in vielen engen Straßen oft geduldet wird, bleibt es eine Ordnungswidrigkeit.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können AnwohnerInnen von der Behörde ein Einschreiten gegen illegales Gehwegparken verlangen, wenn ihre eigene Nutzung des Gehwegs (z. B. mit Kinderwagen oder Rollstuhl) erheblich behindert wird.
Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Strafen steigen deutlich an, wenn durch das Parken andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Ausnahmen sind bei entsprechenden Voraussetzungen durch das 315-Schild möglich. Die sind aber in Findorff so gut wie nicht gegeben. Im Gegenteil: In Findorff finden sich zahlreiche 315-Schilder, die völlig falsch aufgestellt sind.
Offensichtlich kennt das ASV die erforderliche Restgehwegbreite in Bremen nicht, oder will sie nicht kennen. Der Beirat wollte sich nach der Sommerpause 2025 kümmern, das ASV informieren und die seit Jahren und jüngst wieder legal illegal aufgestellten Schilder wieder abbauen lassen. Die entfernten 315-Schilder sollten durch Halteverbotsschilder als eindeutige und verkehrsrechtlich formal Kennzeichnung ersetzt werden, wenn die Gehwegbreite unter 1,50 m liegt, was der Fall ist.
Zudem sollte mangels konsequenter Kontrollen in der Vergangenheit auch abgepollert werden, wenn möglich und die Breite für die Rettungssicherheit mit Abpollerung weiterhin gegeben ist.
Aber der Beirat vergisst ab und zu, was er einst auf der Agenda hatte. Passiert ist seitdem NICHTS. Und nun die gute Nachricht: Die Entfernung der falsch aufgestellten 315 Schilder kommt aber laut Ankündigung angeblich in der nächsten Stufe der Neuordnung von Parken in den Quartieren. Vertretern des ASV waren die von früheren Mitarbeitern falsch aufgestellten Schilder zumindest auf der Beiratssitzung im Dezember 2025 ziemlich peinlich. Immerhin.
Die Diskussion in den Kommentaren ist „hoch“ interessant!
Aber wer soll das denn kontrollieren, bei der Personaldecke bei Polizei und Ordnungsamt?
@Josef Teupe Sie stellen die entscheidende Frage, die im Rahmen der Neuordnung des Parkens in den Quadrieren weiterhin unbeantwortet bleibt. Die habe ich in einem Interview mit Michael Glotz-Richter auch gestellt: »Konsequente Kontrollen des Parkraums kosten Geld, bringen aber auch Geld ein. Wie hoch ist in Bremen die Manpower an KontrolleurInnen – auch im Vergleich zu anderen Städten ?« Hier gibt es eine Antwort: »ie Stadtbürgerschaft hatte 2020 beschlossen, 100 Überwachungskräfte anzustreben und wollte den Fortschritt in Berichten in der Deputation darstellen. Der Controllingbericht 2023 zeigt aber nur einen Planwert von 25 Vollzeitequivalenten im Bereich der Verkehrsüberwachung für das Ordnungsamt. Andere Städte sind sehr viel konsequenter. Ob Köln, München, Hannover, Oldenburg: Überall wird illegales Gehwegparken umfassend angegangen. In Hamburg hat der Landesrechnungshof bereits vor Jahren das Kontrollieren der geltenden Parkregeln eingefordert, da statt 46 Mio. Euro nur 9,5 Mio. Euro an Parkgebühren eingenommen wurden. Warum sich in Bremen der Landesrechnungshof auf diesem Auge blind zeigt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es geht ja nicht primär um Knöllchen, sondern darum, dass die Parkregeln eingehalten und die Parkgebühren bezahlt werden. In Wien sind rund 700 Überwachungskräfte unterwegs. Um bei uns eine vergleichbare Dichte zu erreichen, müssten in Bremen 180 Kräfte auf den Straßen sein.« Mehr https://www.findorff-gleich-nebenan.de/magazin/bremen/politik/michael-glotz-richter/
@Mathias Rätsch Ihr Ansatz ist autoritär und obrigkeitsstaatsverliebt. Die richtige Frage lautet: Warum sollen die Anwohner einer Straße nicht alle zehn Jahre selbst entscheiden dürfen, wie man es dort handhaben soll?
Ich sehe förmlich, wie Ihnen ein Schauer des Entsetzens über den Rücken läuft. Tatsächlich ist das eigentliche Problem, dass es zu viele Beamte gibt. Die müssen ihre Existenzberechtigung durch das Finden und Schließen immer neuer Lücken rechtfertigen.
Und ehrlich gesagt soll die Staatsmacht doch erst mal mit gutem Beispiel vorangehen und zum Beispiel vor der Wache am Wall aufhören, den Fußgängerweg dicht zu parken.
Nachdem ich diesen Beitrag gelesen habe, ist es mir ein Anliegen, einige Aussagen des hier wiedergegebenen Schreibens sachlich einzuordnen. Gerade bei einem so aufgeladenen Thema halte ich es für wichtig, zwischen belegbaren Tatsachen, zulässiger Interpretation und aus meiner Sicht überzogenen Schlussfolgerungen sauber zu unterscheiden. Einige Einzelhinweise in dem Schreiben sind richtig. Problematisch wird es meines Erachtens dort, wo aus diesen Einzelpunkten eine weitergehende Botschaft entsteht, die von den maßgeblichen Primärquellen so nicht gedeckt ist.
Um folgende Punkte geht es mir dabei vor allem:
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Hat es für Sie und die BewohnerInnen Ihres Stadtteils eine Bedeutung, wenn 50 Prozent des Parkraums wegfallen? Genau das wird geschehen.“
Diese Aussage ist stark verallgemeinernd. Eine pauschale 50-%-Quote für ganze Stadtteile oder Quartiere ergibt sich aus den amtlichen Bremer Unterlagen gerade nicht.
Auf der offiziellen Projektseite wird vielmehr nur ein bestimmter Fall beschrieben: Wenn in einer Straße bisher beidseitig illegal aufgesetzt geparkt wurde und künftig nur noch einseitig regelkonform am Fahrbahnrand geparkt werden kann, können dort rund 50 % weniger Fahrzeuge in dieser Straße stehen. Für die Quartiersebene heißt es amtlich dagegen ausdrücklich, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen lässt, wie viele Fahrzeuge in den einzelnen Quartieren künftig weniger parken können; das sei erst Ergebnis von Parkraumuntersuchungen und der darauf aufbauenden Planung. Aus meiner Sicht wird hier also ein möglicher Straßen-Einzelfall zu einer allgemeinen Erwartung für ganze Quartiere ausgeweitet.
(Bremer FAQ „Ordnen des Parkens / Unterbinden des Falschparkens“; FAQ „Parken in Quartieren“)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Wussten Sie, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Parken das ‚Gehwegparken‘ nicht verbietet, wie so oft von Verkehrsaktivisten und von der Presse behauptet wird? Im Gegenteil, das Urteil bietet Gestaltungsspielräume.“
Diese Formulierung verschiebt nach meinem Eindruck den eigentlichen Kern der Rechtslage. Fakt ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat kein neues Verbot geschaffen, weil Gehwegparken ohne ausdrückliche Erlaubnis schon vorher unzulässig war. Das Gericht formuliert ausdrücklich, dass auf Gehwegen nicht geparkt werden darf, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, und spricht von „verbotswidrigem Parken auf Gehwegen“.
Spielräume bestehen also nicht bei der Frage, ob rechtswidriges Gehwegparken künftig weiter hingenommen werden darf, sondern allein bei der Frage, wie die zuständige Behörde rechtmäßige Zustände konkret herstellt. Das ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Unterschied.
(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Das Gericht spricht vom ‚verbotswidigen Parken‘, wenn das Parken auf dem Gehweg nicht durch ein Verkehrszeichen (Vz 315 ‚Parken auf Gehwegen‘) legalisiert ist. Wenn dieses fehlt, dann ist das Parken ‚verbotswidrig‘. Stellt man also das entsprechende Verkehrszeichen auf, ist das Parken legal.“ Und weiter: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert, dass Schilder aufgestellt werden, damit eindeutig klar ist, ob in der jeweiligen Straße geparkt werden darf oder nicht. Die Kommunen werden von dem Gericht aufgefordert, den Parkraum mit Augenmaß und Vernunft zu gestalten.“
Ja, korrekt: Gehwegparken kann legal sein, wenn es rechtmäßig angeordnet wird. Daraus folgt aber gerade nicht, dass man durch nachträgliche Beschilderung bislang illegales Parken einfach legalisieren könnte. Es geht vielmehr um eine rechtmäßige und verhältnismäßige Neuordnung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Umstände.
Das Urteil fordert keine flächendeckende Klarstellungsbeschilderung. Es verlangt eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde über geeignete Maßnahmen gegen verbotswidriges Gehwegparken. Aus meiner Sicht wird hier aus einer möglichen Maßnahme eine angebliche gerichtliche Vorgabe gemacht. Das geben die Primärquellen so nicht her.
Auch die Formulierung, die Kommunen würden vom Gericht aufgefordert, den Parkraum „mit Augenmaß und Vernunft“ zu gestalten, halte ich allenfalls als eigene politische oder journalistische Zusammenfassung für vertretbar, nicht aber als genaue Wiedergabe des Urteils.
Das Gericht spricht nüchterner von einer Gesamtwürdigung der Umstände. Das aktuelle Bremer Konzept spricht von Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und dem Ausgleich verschiedener Interessen. Wer von „Augenmaß und Vernunft“ spricht, sollte deshalb kenntlich machen, dass es sich um eine eigene Verdichtung handelt und nicht um einen gerichtlichen Maßstab im Wortlaut.
Zumindest die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht in diesem Zusammenhang keinen Automatismus, sondern verlangt eine Gesamtwürdigung und ausdrücklich ausreichenden Raum für den unbehinderten Fußverkehr auch im Begegnungsverkehr.
(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; VwV-StVO; Bremer FAQ „Parken in Quartieren“)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Für Stadtteilbewohner sind diese Informationen irritierend: Die wesentlichen Punkte des Konzeptes werden auf der Webseite nicht angesprochen.“
Richtig ist zwar, dass die technische Herleitung, die Regelquerschnitte und die genauere Systematik erst in den ausführlicheren Unterlagen vertieft dargestellt werden. Daraus folgt aber nicht, dass die wesentlichen Punkte auf der Website fehlten oder das Konzept nicht öffentlich bekannt gemacht worden wäre.
Im Gegenteil: Auf der offiziellen Projektseite finden sich bereits Informationen zum Anlass des Vorgehens, also zu regelwidrigem Gehwegparken, eingeschränkter Barrierefreiheit und Rettungssicherheit, zu den Zielen des Konzepts, zum Vier-Stufen-Modell, zu den betroffenen Quartieren, zum Zeitplan, zur Unterscheidung zwischen Rettungssicherheit und Barrierefreiheit, zu möglichen Maßnahmen des Ordnens des Parkens, zu Bewohnerparken und Begleitmaßnahmen, zu Mobilitätsangeboten wie Carsharing, Leihrädern, Quartiersgaragen, E-Ladestationen, Liefer- und Ladezonen sowie zur Mehrfachnutzung privater Parkflächen. Hinzu kommen veröffentlichte FAQ, Download-Dokumente, detaillierte Konzeptunterlagen, Beschlussvorlagen, Veranstaltungshinweise und Berichte über bereits durchgeführte Dialogformate.
Ich würde deshalb gern fragen, welche konkreten „wesentlichen Punkte“ die Bürgerinitiative hier meint, die sich nicht bereits aus Website, FAQ, Downloads und Beschlusslage entnehmen lassen.
Bereits die öffentliche Dokumentation spricht gegen den Eindruck, das Konzept werde nicht bekannt gemacht oder nicht diskutiert. Amtlich belegt sind eine längere politische Vorgeschichte mit Gremienbefassungen seit 2020, die aktuelle Beschlussvorlage VL 21/5891, eine öffentliche Dialogveranstaltung in der Neustadt am 14. Januar 2026, eine anschließende Online-Beteiligung sowie ausdrücklich vorgesehene Formate wie Postwurfsendungen, Website, Pressemitteilungen, Ortsbegehungen und Bürgerdialoge. Fairerweise muss man zugleich sagen: Gremienvorlagen und politische Beschlüsse sind für fachkundige oder lokalpolitisch interessierte Menschen auffindbar, aber nicht automatisch niedrigschwellig. Insofern kann man über Reichweite, Transparenz und Verständlichkeit der Kommunikation durchaus sprechen. Nicht überzeugend ist für mich aber die weitergehende Vorstellung, es habe praktisch keine öffentliche Information oder Diskussion gegeben.
(Projektseite „Parken in Quartieren“; Beschlussvorlage VL 21/5891; Dialogveranstaltung 14.01.2026; Bericht zum Dialog; Konzept „Parken in Quartieren“)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Wesentlich für die Stadtquartiere ist, dass die Behörde das Gehwegparken zulassen will, aber nur in Ausnahmefällen.“
Der Begriff „Ausnahmefälle“ findet sich in den amtlichen Unterlagen tatsächlich. Er beschreibt dort aber nicht, dass es sich praktisch nur um ganz vereinzelte Sonderlagen handeln müsse, sondern dass Gehwegparken nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen bestimmter rechtlicher und tatsächlicher Voraussetzungen zugelassen werden kann. Genau darin liegt der Unterschied. Das Bremer Konzept arbeitet gerade nicht mit einer bloßen Gegenüberstellung von Regel und seltenem Sonderfall, sondern mit mehreren Kategorien und Unterkategorien für Bestandsstraßen und sieht ausdrücklich vor, dass dort, wo es rechtlich und tatsächlich möglich ist, regelkonformes Gehwegparken geprüft und angeordnet werden kann. Zugleich benennt es für Quartiere mit besonders hohem Parkdruck sogar Untermaßlösungen, allerdings nur unter zusätzlichen Voraussetzungen und nicht für Straßen mit hohem Fußverkehrsaufkommen.
(Bremer Konzept „Parken in Quartieren“; Bremer FAQ „Parken in Quartieren“; Bremer FAQ „Ordnen des Parkens / Unterbinden des Falschparkens“)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Zur Frage der Gehwegbreiten hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt: ‚Eine Restgehwegbreite – etwa von 1,50 m –, deren Unterschreiten zwingend oder auch nur in der Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, lässt sich nicht angeben‘“
Dieser Hinweis ist im Ausgangspunkt richtig, trägt die daraus gezogene Schlussfolgerung aber aus meiner Sicht nicht vollständig. Das Gericht wendet sich gegen eine starre rechtliche Automatismus-Grenze. Das Urteil verwirft aber keine Standardbildung als solche, sondern nur die Vorstellung, dass eine einzige Zahl automatisch und ohne Gesamtwürdigung über die Rechtmäßigkeit entscheidet.
(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; VwV-StVO)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt in ihrer Probe aufs Exempel:
„Deutlich wird, wie unterschiedlich Stadtteile betroffen sind. Wir gehen davon aus, dass viele Wohnstraßen in anderen Bremer Quartieren ähnliche Profile oder Zuschnitte haben wie in Findorff.“
An dieser Stelle drängt sich für mich die Frage auf, weshalb die Unterschiedlichkeit der Stadtteile zwar ausdrücklich betont wird, ein lokaler Befund aus Findorff dann aber dennoch offenbar ausreichen soll, um verallgemeinernde Erwartungen für viele andere Quartiere abzuleiten.
(Bremer FAQ „Parken in Quartieren“; Findorff-bezogene Unterlagen des Ortsamts West)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Anwohner können selbst einen Zollstock in die Hand nehmen und ausmessen, auf welche Weise ihre Straße früher oder später betroffen ist.“
Beim Nachmessen dann aber bitte nicht vergessen, neben den Restgehwegbreiten auch die dazugehörige Länge verengter Abschnitte, den Anteil der betroffenen Gehwegfläche, die Dichte des Fußverkehrs, Ausweichmöglichkeiten und die Dauer oder Regelmäßigkeit der Beeinträchtigung einfließen zu lassen. Denn all diese Kriterien fließen mit ein. Hinzu kommen nach der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur StVO die Anforderungen an den unbehinderten Fußverkehr auch im Begegnungsverkehr.
(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; VwV-StVO)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Mit starren Gehwegbreiten und einer detaillierten Planung des Fußgängerverkehrs wird die Realität in Bremer Wohnstraßen verkannt. Die Straßen werden weit überwiegend von den Anwohnern genutzt, die Fußgängerfrequenz dort ist in der Regel minimal.“
Die folgenden Hinweise zu Fußverkehr, Kitas und Schulen beziehen sich ausdrücklich auf Findorff, weil die von mir hierzu herangezogenen amtlichen Unterlagen diesen Stadtteil betreffen. Eben deshalb wäre es aus meiner Sicht methodisch nicht sauber, diesen Befund ohne Weiteres auf andere Quartiere zu übertragen.
So würde ich das jedenfalls für Findorff nicht stehen lassen. Entscheidend sind aus meiner Sicht nicht bloße Annahmen, sondern die dokumentierten Befunde. Und genau dort zeigen amtliche Unterlagen für Findorff mehrere ausdrücklich benannte Probleme des Fußverkehrs. Im Protokoll zum Fußverkehrscheck Findorff werden als Beispiele für Handlungsbedarf unter anderem „Blockierte Gehwege durch PKWs und Müll“, ein „Blockierter Gehweg durch Haltestelle 25/26“ sowie konkrete Fragen der Schulwegesicherheit genannt. Das Protokoll hält ausdrücklich fest, dass der zweite Spaziergang den Schwerpunkt „Schulwegesicherheit“ hatte und von der Grundschule Augsburger Straße durch benachbarte Wohnstraßen zu den Standorten der Oberschule Findorff führte. Das spricht aus meiner Sicht jedenfalls für Findorff dagegen, den Fußverkehr in diesen Bereichen pauschal als „in der Regel minimal“ abzutun.
Es mag im Übrigen zutreffen, dass Verkehrsflächen und Gehwege in solchen Wohnstraßen überwiegend von Anwohnenden genutzt werden. Daraus folgt aber noch keineswegs, dass die Fußgängerfrequenz deshalb minimal wäre. Auch Anwohnende gehen zu Fuß: zur Haustür, zum Auto, zur Haltestelle, zu Schulen, Kitas, Nachbarn, Geschäften, Praxen oder einfach durch das Quartier. „Überwiegend von Anwohnenden genutzt“ beschreibt also allenfalls, wer die Wege nutzt, nicht aber, wie gering die Nutzung deshalb sein soll.
Dazu kommt aus meiner Sicht noch ein zweiter Punkt, der in dem Schreiben zu kurz kommt: die tatsächlichen Zielorte im Alltag. Im Bereich Findorff liegen mehrere Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Die amtliche Unterlage der Senatorin für Kinder und Bildung vom 5. Dezember 2023 weist für den Stadtteil Findorff zum Stichtag 1. Oktober 2023 144 belegte Krippenplätze und 516 belegte Elementarplätze aus. Gleiches gilt für Schulen: Nach den offiziellen Bremer Schulstatistiken zum Stand 10. Oktober 2025 hat die Grundschule Augsburger Straße 322 Schüler:innen, die Schule Am Weidedamm 265 und die Schule an der Admiralstraße 259, zusammen also 846 Schüler:innen.
Gerade bei Krippen- und Kitakindern kommt hinzu, dass sie typischerweise nicht eigenständig unterwegs sind, sondern gebracht und abgeholt werden. Schon deshalb spricht viel dafür, dass im Quartier ein relevanter alltäglicher Fußverkehr stattfindet. Ich versuche an dieser Stelle bewusst nur, die Größenordnung sichtbar zu machen: Schon wenn man die 660 belegten Krippen- und Elementarplätze in Findorff mit mindestens einer begleitenden Person zusammendenkt, kommt man auf eine erhebliche Zahl täglicher Wegebeziehungen. Rechnet man die 846 Schüler:innen der drei genannten Schulen hinzu, wird jedenfalls deutlich, dass die Vorstellung eines im Regelfall „minimalen“ Fußverkehrs für Findorff aus meiner Sicht kaum plausibel erscheint. Dass dies keine exakte Verkehrszählung ersetzt und nicht ohne Weiteres auf andere Stadtteile übertragen werden kann, versteht sich dabei von selbst.
Hinzu kommen die Bewohner:innen selbst, Besuchende, Kundschaft des Einzelhandels und weitere Alltagswege im Stadtteil. Ich würde daher eher fragen: Ab welcher Größenordnung wäre Fußverkehr nach Ansicht der Bürgerinitiative denn nicht mehr „minimal“? Gibt es dafür einen nachvollziehbaren Maßstab, oder bleibt am Ende doch nur ein Bauchgefühl?
(Fußverkehrscheck Findorff; Unterlage Kinderbetreuung Findorff 05.12.2023; Bremer Schulstatistik 2025/26)
Die Bürgerinitiative Mobilitätsfrieden schreibt:
„Die behördliche Planung der ‚Begegnung‘ von Fußgängern vermittelt den Eindruck einer Überregulierung des Alltagslebens der Bürger.“
Die amtlichen Unterlagen begründen Begegnungsräume und Gehwegbreiten gerade mit Barrierefreiheit, Begehbarkeit und der Notwendigkeit, dass Wege nicht nur formal vorhanden sind, sondern praktisch nutzbar bleiben. Ob man das für überzeugend hält, ist eine politische Frage. Als sachlicher Befund lässt sich aus dieser Formulierung aus meiner Sicht wenig ableiten.
(BVerwG, Urteil vom 06.06.2024 – 3 C 5.23; Bremer FAQ „Parken in Quartieren“)
Soweit ich den Vorgang anhand der öffentlich zugänglichen Primärquellen, amtlichen Unterlagen und Gerichtsentscheidungen nachvollziehen kann, tragen diese jedenfalls mehrere der im Schreiben gezogenen Verallgemeinerungen und Schlussfolgerungen in dieser Form nicht.
Lieber Herr Schuller,
jeder Mensch hat das Recht auf eine eigene Haltung zu diesem Thema. Gerade bei einem so aufgeladenen Streitpunkt wäre aus meiner Sicht aber wichtig, zwischen Meinung, Zuspitzung und überprüfbarer Tatsachenbasis sauber zu unterscheiden.
Sie weisen in Ihrem Blog zwar darauf hin, dass es sich um Ihre Sicht der Dinge handelt. Zugleich treten Sie dabei aber erkennbar nicht nur als Privatperson auf, sondern beziehen Ihren journalistischen Hintergrund und Ihre öffentliche Rolle ausdrücklich mit ein. Gerade deshalb darf man aus meiner Sicht erwarten, dass wiedergegebene Behauptungen und Folgerungen zumindest erkennbar an den maßgeblichen Primärquellen gespiegelt werden.
Eine solche Einordnung hätte dem Beitrag aus meiner Sicht gutgetan. Denn vorbildlich ist nicht schon die Zuspitzung, sondern erst die nachvollziehbare Prüfung dessen, was sie trägt.
Was in Ihrem Beitrag jedenfalls nicht sichtbar wird, ist eine erkennbare Prüfung der wiedergegebenen Behauptungen und Folgerungen an den maßgeblichen Primärquellen. Damit bleibt offen, ob hier Tatsachenbehauptung, politische Wertung und zugespitzte Interpretation ausreichend voneinander getrennt wurden. Der Beitrag kann so jedenfalls den Eindruck erwecken, dass die Position der Bürgerinitiative eher übernommen als quellenkritisch eingeordnet wird.
Quellen / Belege
1. Recht / Normen
2. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.06.2024 – BVerwG 3 C 5.23
URL: https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0
3. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Bundesanzeiger, Bekanntmachung vom 09.04.2025
URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/9G6ZmKKak8yeZef8ahy/content/9G6ZmKKak8yeZef8ahy/BAnz%20AT%2009.04.2025%20B2.pdf
4. Amtliche Bremer Konzept- und Verfahrensunterlagen
5. Projektseite „Parken in Quartieren“
URL: https://parken.bremen.de/
6. FAQ „Fragen zum Parkkonzept – Parken in Quartieren“
URL: https://parken.bremen.de/fragen-und-antworten/1-fragen-zum-parkkonzept-parken-in-quartieren
7. FAQ „Fragen zum Ordnen des Parkens – Unterbinden des Falschparkens“
URL: https://parken.bremen.de/fragen-und-antworten/2-fragen-zum-ordnen-des-parkens-unterbinden-des-falschparkens
8. Öffentliche Dialogveranstaltung „Parken in Quartieren“ / Pilotprojekt Neustadt-West, Ankündigung
URL: https://parken.bremen.de/aktuelles-und-termine/dialog-parken-in-quartieren
9. Bericht „Großes Interesse am Dialog ,Parken in Quartieren‘“ vom 15.01.2026
URL: https://parken.bremen.de/aktuelles-und-termine/grosses-interesse-am-dialog-parken-in-quartieren
10. Beschlussvorlage VL 21/5891
URL: https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/488087fac4-1764176804/beschlussvorlage_ausschuesse-deputationen_vl_21-5891.pdf
11. Anlage / Konzept „Parken in Quartieren“
URL: https://parken.bremen.de/media/pages/aktuelles-und-termine/deputationssitzung/0e17376d2b-1764176685/teil_b_anl_parken_in_quartieren.pdf
12. Findorff-bezogene Unterlagen
13. Protokoll Fußverkehrscheck Findorff
URL: https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bauprotokoll_2023-11-07%2C%20HP.pdf
14. Unterlage Kinderbetreuung Findorff vom 05.12.2023
URL: https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/2023-12-05_Anlagen%201-2.pdf
15. Bremer Schulstatistik 2025/26
URL: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/Schuelerzahlen25_26_online.pdf
16. Optional zur Vorgeschichte: frühere politische / planerische Befassung
URL: https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorlagen
17. Ergänzend / zur örtlichen Vorgeschichte Findorffs
18. Abschlussbericht „Untersuchung der Straßenraumnutzung und Parksituation in Alt-Findorff“ vom 08.04.2020
URL: https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bericht%20Parkraumuntersuchung%20Alt-Findorff%2009.pdf
19. Übersichtsseite des Ortsamts West zu den Findorffer Unterlagen
URL: https://www.ortsamtwest.bremen.de/findorff/stadtteilthemen-1575
@Mathias Rätsch: Bevor das zur reinen Wortklauberei wird, ein paar Informationen für die Leser des Blogs, die die gesamte Bandbreite der Diskussion erfassen und sich für künftige Auseinandersetzungen mit der Mobilitätsbehörde wappnen möchten:
Über das Parkverbot auf Gehwegen:
Das Parken auf Gehwegen ist verboten. Zulässig ist aufgesetztes Parken dort, wo es durch das Verkehrszeichen 315 oder durch Markierungen gestattet ist (§ 12 StVO „Halten und Parken“). Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Anlagen zur Straßenverkehrsordnung Nr. 2 (lfd. Nr. 74) und 3 (lfd. Nr. 10), in denen formale Voraussetzungen für eine Anordnung des aufgesetzten Parkens geregelt sind (Parkflächenmarkierung; Verkehrszeichen 315).
Voraussetzungen für eine Anordnung des aufgesetzten Parkens:
Die Voraussetzungen wurden durch das Urteil des BVerwG v. 06.06.2024 definiert. Wer mag, kann das Urteil im Original durchlesen: https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0 (zu verweisen ist insbesondere auf die Randnummer 46). Verständlicher ist eine Zusammenfassung des Urteils, die von der BI Mobilitätsfrieden erstellt wurde: https://bremensogesehen.com/20241013-parkmoeglichkeiten-urteil-buergerinitiative-mobilitaetsfrieden/.
Durch Bundesratsbeschluss wurden die Vorgaben des BVerwG in die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung übernommen“: Danach darf „das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen.“
Je nach Wunschvorstellung mag man sich das herauspicken, was gefällt. Das jedoch war nicht die Intention des Gerichts, das angemahnt hat: „Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände“, zu beachten sind die „Umstände des konkreten Einzelfalls“. Wenn in reinen Wohnstraßen etwa „die Dichte des Gehwegverkehrs“ gen Null tendiert, wird man sich die Frage stellen müssen, welche Relevanz alle anderen Kriterien haben.
@Reimar Kunkel Tatsächlich ist die Situation und die Diskussion in Bremen bizarr. Es ist spannend, mit offenen Augen durch die Stadt zu gehen. Es wurde – in den 80ern oder noch früher – den Platz für die Fahrradwege an den Hauptverkehrsstrecken einfach von den Gehwegen „abgeknapst“, An Strecken, die täglich von Tausenden von Fußgängern genutzt werden, sind die Gehwege oft nur 120 cm breit oder noch weniger. Siehe hier mein datenschutzkonform editiertes Video (Gesichter und Kennzeichen unkenntlich). Es lohnt sich zu Ende zu schauen, um die Dame auf dem Skateboard, die von einem Hund gezogen wird zu sehen. Naturlich fährt sie auf der falschen Seite zur Hauptverkehrszeit in hoher Geschwindigkeit. Nur in Bremen…
https://vimeo.com/manage/videos/1051691649/7605e4c576
Vor diesem Hintergrund erscheint es für viele unverständlich, dass ein 140cm breiter Gehweg an einer kleinen, ruhigen, Wohnstraße nicht gehen sollte. Die Behörde hat diesen Aspekt zumindest nicht thematisiert und sie sollte dringend überlegen, wie sie es den Bürgern erklärt.
@Thomas Mayer Zu »@Mathias Rätsch Ihr Ansatz ist autoritär und obrigkeitsstaatsverliebt.« Großartig, aber ich kann mich nicht erinnern, jemals in einen Obrigkeitsstaat verliebt gewesen zu ein. Wir leben übrigens in einem Rechtsstatt, in dem über Gesetze unser Zusammenleben geregelt ist. Obrigkeitsstaat ist woanders. Auch autoritäres Denken ist mir übrigens völlig fremd; da muss ich nochmals dem Hobbypsychologen und seiner Ferndiagnose auf übler persönlicher Ebene widersprechen. ZU »Die richtige Frage lautet: Warum sollen die Anwohner einer Straße nicht alle zehn Jahre selbst entscheiden dürfen, wie man es dort handhaben soll?« Wer hat Ihnen denn diesen Unsinn erzählt? Da muss ich nicht widersprechen. Das ist rechtlich gar nicht möglich, auch wenn bestimmte Personen den Leuten bspw. auf CDU Veranstaltungen zum Thema dieses suggerieren. Die glauben das dann. Was dabei herauskommt, wenn Anwohnerinnen KREATIV eigene Regeln für ihre Straßen entwickeln wie zuletzt in der Andreestraße und aus dem LINKEN SPEKTRUM an der Hemmstraße , kann man hier lesen: »Die Initiative hatte argumentiert, die Feuerwehr in ihre Pläne mit einbezogen zu haben. Diese merkt nun jedoch an, dass sie bei den Plänen der Bürgerinitiative nicht involviert war oder ist. Dies teilt Sprecher Christian Patzelt mit. Laut Innenressort gehe die Rechnung der Anwohner zudem nicht auf. Denn erstens würden die Autobesitzer hier versuchen, eigene Regeln aufzustellen. Straßenverkehrsregeln müssten aber verbindlich für alle gleich gelten. „Sonst könnte zukünftig jeder selbst entscheiden, wie er oder sie sich im Straßenverkehr verhält“, sagt René Möller, Sprecher des Innenressorts. Zweitens hätten Fachkräfte des Ordnungsamtes und des Amtes für Straßen und Verkehr (ASV) sich die Andreestraße angeschaut. Es reiche nicht, sich mit „Fahrzeugbreiten, Straßenquerschnitten und ähnlichem auf dem Papier“ zu beschäftigen. „Der Blick ins Gelände ist hier ausschlaggebend“, so Möller. Dabei sei festgestellt worden, dass nur ein Verzicht auf das Gehwegparken Rettungssicherheit herstellen könne.« https://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteil-findorff/gehwegparken-in-bremen-anwohner-finden-loesung-in-der-andreestrasse-doc804rt8vvyfpq050ldyh
@Eckharsd Hansen: Nein, »reine Wortklauberei« möchte natürlich niemand, aber ich finde den fundierten Kommentar oben von Guido Hanslik zu den teilweise fragwürdigen Aussagen der Initiative Mobilitätsfrieden Bremen ziemlich gut, in dem er völlig abseits von Wortklaubereien den LeserInnen dieses Blogs konzentriert und auf der Sachebene die FAKTEN vermittelt. Falls es hier einen GEFÄLLT Button geben würde, würde ich den jetzt anklicken.
@Guido Hanslik. Auch wenn wir Ihre Schlussfolgerungen nicht teilen: Respekt! Sie sind bemüht, Ihre Auffassung sachlich vorzutragen. Anzuerkennen ist, dass Sie sich mit der Urteilsbegründung des BVerwG befasst haben, was in der Diskussion alles andere als selbstverständlich ist.
Aus Ihrer Kritik greifen wir drei Punkte auf, die wir für bedeutsam halten:
1) Verlust von 50 Prozent des Parkraums
Borgfeld oder Oberneuland werden natürlich anders betroffen sein als historisch gewachsenen Stadtteile wie Walle, Gröpelingen etc. Für Findorff-Bürgerweide liegen Gutachten und ein Betriebsplan für die Einführung des Bewohnerparkens vor, aus denen sich der Parkraumverlust gut errechnen lässt. Bei 1900 gezählten Fahrzeugen würden dort über 800 Plätze wegfallen, in einzelnen Wohnstraßen über 50 Prozent, in anderen weniger. Allein in der Andreestraße (mit einem komfortablen Querschnitt von 10 m), in der im vorigen Jahr bereits „abgeräumt“ wurde, beläuft sich der Verlust auf zwei Drittel! Überträgt man diese Zahlen auf noch enger gebaute Stadtteile, werden die Dimensionen deutlich. Ralph Saxe spricht offen von 50.000 Plätzen, die in Bremen künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Dass dabei die traditionellen Arbeiterviertel besonders betroffen sein werden, scheint vielen nicht klar zu sein.
Erfahrungen in Findorff und in der Östlichen Vorstadt lehren, offizielle Zahlen zu Parkraumverlusten zu hinterfragen und darauf zu drängen, Berechnungsgrundlagen und -methoden transparent zu machen.
2) Mangelnde Information der Behörde über das Konzept
Die entscheidende Frage für Anwohner ist, ob, wo und unter welchen Voraussetzungen sie künftig Parkraum für ihre Fahrzeuge finden. Die Webseite „Parken in Quartieren“ sagt dazu nichts, es fehlt auch der Verweis auf den Abschnitt des Konzepts, in dem dies behandelt wird. Offenbar hat die Senatorin den eigentlichen Entscheidungsträgern in Sachen „Verkehrswende“ mühsam einen Kompromiss abgerungen, den sie aber vor der Öffentlichkeit so gut es geht verbergen muss. Dieser Kompromiss sieht Grundmaße für die Neuregelung des Parkens vor, die in den meisten Quartieren nicht vorhanden sind. Alles darunter wird zur Ermessensentscheidung der Behörde (siehe unsere Beispiele in „Auswirkungen des Konzeptes ‚Parken in Quartieren‘“). Damit entsteht ein Rahmen, in dem Willkür möglich wird.
Sollte es nicht die Absicht der Behörde gewesen sein, diesen Teil des Konzeptes zu verbergen, begrüßen wir das! Wir befürworten eine breite Diskussion!
3) Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „mit Augenmaß und Vernunft“
Das ist in der Tat eine von uns so formulierte Charakterisierung des Urteils und dürfte unschwer als solche zu erkennen sein: Als Zitat wäre sie mit Anführungszeichen versehen. Das Gericht hat goldene Brücken für einen Interessensausgleich in dieser polarisierenden, sehr emotional geführten Auseinandersetzung gebaut: Keine starren Maße, keine pauschalen Regelungen, Einzelfallbeurteilung der Sachverhalte in einzelnen Straßen bzw. Straßenabschnitten, Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer, explizit erwähnt das Gericht gar „schutzwürdige Interessen“ von Fahrzeugführern. Ganze 33 Mal verweist das Gericht in seiner Urteilsbegründung auf den Paragrafen 12, Absatz 4a der Straßenverkehrsordnung, der das erlaubte Parken auf Gehwegen beinhaltet.
Das Bremer Konzept beschreitet diesen aufgezeigten Königsweg nicht. Es vermittelt mit seiner grundsätzlichen Ausrichtung den Eindruck, die ursprüngliche Forderung der Kläger gegen das Gehwegparken auf generelle Beseitigung des Parkens auf Gehwegen umsetzen zu wollen. Diese Forderung ist jedoch in jeder Instanz der Verwaltungsgerichte weiter zurückgewiesen worden.
Die weiteren Einwände Ihres Beitrags beruhen auf partiellen, nicht verallgemeinerbaren Wahrnehmungen oder auf nicht strukturierten Eindrucksbildungen. Einzuräumen ist, dass solide empirische Daten nicht vorliegen. Es sollten aber die Anwohner zu Wort kommen, die Experten in eigener Sache sind und selbst am besten beurteilen können, was in ihren Straßen geht und was nicht geht. Den Anwohnern zu vermitteln, dass die Behörde sie künftig vor sich selbst schützt, wird kontraproduktiv enden.
@Eckhard Hansen: Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich finde es gut, dass wir hier auf der Ebene von Quellen, Urteilen und konkreten Aussagen weiterdiskutieren.
Mein erster Beitrag war im Kern keine bloße „Kritik“, sondern der Versuch, Ihre Aussagen an den zugänglichen Quellen zu spiegeln, die Faktenlage möglichst unverfärbt darzustellen und dort nachzufragen, wo mir Herleitung, Maßstab oder Quellenbasis nicht ersichtlich waren. Dabei versuche ich auch jetzt zu bleiben.
1.) Verlust von 50 Prozent des Parkraums
Dass Sie hier ausgerechnet Findorff herausgreifen, ist im Übrigen hilfreich. Für diesen Stadtteil liegen vergleichsweise viele Daten, Konzepte und Untersuchungen vor. Und da ich selbst in Findorff-Bürgerweide lebe, darf ich mich an dieser Stelle sogar auf Ihre eigene Formulierung berufen, dass Anwohnende „Experten in eigener Sache“ seien.
Sie schreiben, für Findorff-Bürgerweide ließen sich aus Gutachten und Betriebsplan „über 800“ wegfallende Plätze bei „1900 gezählten Fahrzeugen“ gut errechnen. Auf welches Gutachten, welchen Betriebsplan oder welche konkrete Berechnung stützen Sie diese Zahl?
Ich habe die einschlägigen Unterlagen zu Findorff-Bürgerweide dazu noch einmal durchgesehen und konnte diese Größenordnung nirgends nachvollziehen. In der Präsentation „Bewohnerparken in Findorff / Zwischenbericht“ vom 10.05.2022 ist ausdrücklich von „Platz für ca. 1300 Autos (vorher ca. 1900 Autos)“ die Rede. Im Handout „Straßen für Menschen: Barrierefreiheit, Rettungssicherheit, Erreichbarkeit für Alle“ vom 23.02.2021 findet sich auf der letzten Seite dieselbe Größenordnung: „gut 1.300 PKW im Straßenraum“ gegenüber „etwa 1.900 abgestellten PKW“.
Der Befund ist für mich damit recht klar: In den von mir überprüften Findorff-Unterlagen taucht durchgängig dieselbe Vergleichsgröße auf, nämlich ca. 1900 abgestellte PKW gegenüber ca. 1300 möglichen PKW im neu geordneten Straßenraum. Das entspricht einem Rückgang um rund 600, nicht um über 800.
Zur Nachprüfung habe ich noch einmal folgende Unterlagen gesichtet; die von Ihnen genannte Zahl der wegfallenden Stellplätze konnte ich darin nirgends finden, obwohl die Ausgangsgröße von ca. 1900 dort tatsächlich auftaucht. Sicherlich wäre es hilfreich, Ihre Quelle offenzulegen.
https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Anlage%202%2C%20Pr%C3%A4sentation%20Anwohnerparken.pdf
https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bericht%20Parkraumuntersuchung%20Alt-Findorff%2009.pdf
https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Anlage%202%2C%20Einleitung%20Bewohnerparken.16838.pdf
https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Anlage%202%2C%20Pr%C3%A4sentation%20Parken%20in%20Findorff%20-%20Bewohnerparken.pdf
https://bau.bremen.de/sixcms/media.php/13/Vortrag%2BS%2B-%2BParken%2Bin%2BFindorff%2BBeirat%2B21.02.22_Extern.pdf
https://bau.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bremen_2_Steckbrief.pdf
https://www.findorffaktuell.de/findorff-aktuell/stadtteil-politik/stadtteilkonzept/
https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Anlage%203%20zum%20Beiratsprotokoll%20vom%2007.pdf
Wenn man mit den belegten Findorff-Zahlen rechnet, liegt die Reduktion nicht bei 50 %, sondern bei rund 31,6 %.
Damit bin ich bei Ihrem nächsten Satz:
Sie schreiben, Ralph Saxe spreche offen von 50.000 Plätzen, die in Bremen künftig nicht mehr zur Verfügung stünden. Ich bin nicht sicher, wo oder wann er das gesagt haben soll. Was ich allerdings in einem Beitrag von ihm auf der Plattform X gefunden habe, ist diese Aussage: „Etwa 50.000 Autos parken in Bremen illegal aufgesetzt auf Gehwegen.“
https://x.com/SaxeRalph/status/1958810905338077626
Wenn Sie diesen Beitrag meinen, lässt sich daraus gerade nicht ableiten, dass nach einer Parkraumneuordnung 50.000 Plätze wegfielen. Es ist ein Unterschied, ob von illegal parkenden Autos die Rede ist oder von künftig wegfallenden Stellplätzen. Auch hier wäre also die genaue Quelle hilfreich.
Sie schreiben weiter, Erfahrungen in Findorff und in der Östlichen Vorstadt lehrten, offizielle Zahlen zu hinterfragen und auf Transparenz bei Berechnungsgrundlagen und Methodik zu drängen. Dem stimme ich ausdrücklich zu. Dann sollte das auch für die von Ihnen selbst in den Raum gestellten Zahlen gelten. Gerade bei so markanten Angaben wie „über 800“ oder „50.000“ sollte offengelegt werden, auf welche konkrete Quelle, welche Berechnung und welche Methodik sie sich stützen.
2) Mangelnde Information der Behörde über das Konzept
Ihren Einwand, dass es bislang keine abschließende straßenscharfe Planung für jeden einzelnen Haushalt gibt, kann ich nachvollziehen. Die weitergehende Behauptung, die Website sage dazu „nichts“, überzeugt mich aber nicht. Welche Informationen dort bereits enthalten sind, habe ich in meinem ersten Kommentar im Einzelnen aufgeführt.
Zu Ihrem Punkt mit den Grundmaßen und dem angeblichen Willkürrahmen: Ja, das Konzept arbeitet tatsächlich mit Breitenanforderungen und Kategorien für Bestandsstraßen. Ja, es ist plausibel, dass bei bestimmten Straßenquerschnitten Konflikte zwischen Gehwegbreite, Fahrgasse und Parkständen entstehen und unterhalb bestimmter Regelmaße Abwägungsfragen entstehen.
Daraus folgt aber noch keine Willkür. Ermessensausübung ist rechtlich etwas anderes.
Genau hier überzeugt mich Ihre „Auswertung des Konzepts“ nicht: Sie behandelt ihre eigene Tabellenlogik weitgehend so, als bilde sie das Konzept bereits vollständig und abschließend ab. Das tut sie aus meiner Sicht nicht. Das Konzept erschöpft sich gerade nicht in einer starren Rechenübung nach Straßenquerschnitt, sondern arbeitet mit Gesamtwürdigung, Kategorien, Unterkategorien und Untermaßlösungen.
Der besonders starke Satz, das Beispiel Findorff-Bürgerweide zeige, dass „nicht eine einzige Wohnstraße“ die Anforderungen für eine Ausnahmeregelung erfülle, ist nur belastbar, wenn die zugrunde gelegten Maße, Zuordnungen und Annahmen vollständig korrekt und offengelegt sind.
Genau das ist aus Ihrem „Infobrief“ aber nicht nachvollziehbar. Dort werden Tabellen und Farbzuordnungen gezeigt, die vollständige eigene Methodik bleibt offen.
Deshalb meine schlichte Nachfrage: Wie genau lautet Ihre Methodik? Nach welchen Quellen haben Sie welche Straßenquerschnitte, Abschnitte und Kategorien zugeordnet, und wie kommen Sie von dort zu Ihren zusammenfassenden Bewertungen?
Besonders deutlich wird die Verkürzung an Ihrer Beispieltabelle zu Findorff. Sie wirkt auf den ersten Blick quellenbasiert, ist in der Sache aber nur eingeschränkt belastbar. Die Straßenmaße mögen aus den Findorff-Unterlagen hergeleitet sein. Die entscheidende Schlussfolgerung der Tabelle ist jedoch Ihre eigene: Sie ordnen ganze Straßen einer Farblogik zu, obwohl die amtlichen Unterlagen vielfach abschnittsweise unterscheiden.
Quelle dazu:
https://www.ortsamtwest.bremen.de/sixcms/media.php/13/Anlage%202%2C%20Pr%C3%A4sentation%20Anwohnerparken.pdf
In der Präsentation „Bewohnerparken in Findorff / Zwischenbericht“ vom 10.05.2022 werden etwa Seeberger Straße, Tarmstedter Straße, Worpsweder Straße, Herbststraße und Brandtstraße gerade nicht einheitlich, sondern je nach Abschnitt unterschiedlich bewertet. Unterschieden wird dort zwischen „keine Änderung des Parkens“ und „nur noch einseitiges Parken möglich“ – und zwar ausdrücklich abschnittsbezogen, nicht pauschal für ganze Straßen. Zudem ist von „einseitigem Parken am Bordstein“ die Rede, nicht von einem bloß anders verpackten Fortsetzen des bisherigen aufgesetzten Parkens. Was Sie daraus machen, ist deshalb keine bloße Wiedergabe der Quelle, sondern bereits eine eigene, deutlich schematisiertere Interpretation.
3) Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „mit Augenmaß und Vernunft“
Bei dem Punkt mit den Anführungszeichen nehme ich meine frühere Lesart zurück. Sie haben diese Formulierung als eigene Charakterisierung verwendet und nicht als wörtliches Zitat des Gerichts kenntlich machen wollen. Das hatte ich an dieser Stelle enger gelesen, als es nötig war. An der Sache selbst ändert das allerdings wenig.
Der Hinweis des Gerichts auf „schutzwürdige Interessen“ von Fahrzeugführenden ist ernst zu nehmen. Er bedeutet, dass die Behörde bei der Auswahl konkreter Maßnahmen nicht einseitig nur auf die Gehwegbenutzung schauen darf, sondern die betroffenen Interessen im jeweiligen Straßenabschnitt gegeneinander abwägen muss. Dazu können auch die Belange der Fahrzeugführenden gehören. Das Gericht beschreibt damit aber eine Abwägungspflicht, keinen Vorrang des Parkinteresses.
Die „schutzwürdigen Interessen“ der Fahrzeugführenden stehen also nicht isoliert im Raum, sondern innerhalb einer umfassenden Gesamtabwägung der betroffenen Interessen.
Ausgangspunkt des Urteils bleibt, dass Gehwegparken nach § 12 Abs. 4 und 4a StVO grundsätzlich verboten ist und nur dort zulässig wird, wo es im Einzelfall ausdrücklich erlaubt ist.
Der Verweis auf die Interessen der Fahrzeugführenden betrifft also die Frage, wie die Behörde rechtmäßige Zustände herstellt und welche Maßnahme sie in einer konkreten Straße oder in einem konkreten Straßenabschnitt wählt.
Was die Angabe betrifft, das Gericht verweise 33 Mal auf § 12 Abs. 4a StVO: Nachgezählt habe ich nicht. Diese Zahl übernehme ich gern von Ihnen, solange nichts dafür spricht, dass sie eher der Zuspitzung als der Genauigkeit dient. Inhaltlich trägt dieser Hinweis Ihre Schlussfolgerung aber nur begrenzt.
Dass das Gericht diese Norm häufig nennt, zeigt vor allem, dass sie für den Fall zentral ist. Das bedeutet zunächst nur: Erlaubtes Gehwegparken bleibt die Ausnahme; im Übrigen ist es verboten.
Auch die Behauptung, das Bremer Konzept beschreite den gerichtlichen „Königsweg“ nicht und wolle im Grunde die ursprüngliche Forderung der Kläger nach genereller Beseitigung des Gehwegparkens umsetzen, ist aus meiner Sicht nicht zutreffend. Die Gerichte haben den Klägern gerade keinen Anspruch auf eine pauschale oder sofortige Beseitigung zugesprochen, sondern auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde.
Ebenso wichtig ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls nicht beanstandet, dass die Stadt zunächst den Problemdruck in besonders belasteten Bereichen ermittelt, priorisiert und auf dieser Grundlage ein stadtweites Konzept umsetzt. Schon deshalb überzeugt mich die Behauptung nicht, das Bremer Konzept bewege sich mit seiner grundsätzlichen Ausrichtung außerhalb des gerichtlichen Rahmens.
Sie schreiben, die weiteren Einwände meines Beitrags beruhten auf partiellen, nicht verallgemeinerbaren Wahrnehmungen oder auf nicht strukturierten Eindrucksbildungen. Das sehe ich nicht. Mein Beitrag bestand gerade in dem Versuch, Behauptungen an den von mir auffindbaren Quellen zu prüfen, Verallgemeinerungen offenzulegen und dort nachzufragen, wo Herleitung und Methodik nicht erkennbar waren. Das mag man inhaltlich anders bewerten. „Unstrukturiert“ oder bloß „Eindrucksbild“ würde ich selbst es jedenfalls nicht bezeichnen.
Sie schreiben außerdem, solide empirische Daten lägen nicht vor. Ganz so weit trägt die Quellenlage aus meiner Sicht nicht. Es liegen durchaus Untersuchungen, Konzepte, Präsentationen, Protokolle, Kategorien und abschnittsbezogene Bewertungen vor. Die Datenlage ist begrenzt, uneinheitlich und in Teilen interpretationsbedürftig. Gerade deshalb sollten markante Zahlen und weitreichende Behauptungen transparent hergeleitet werden.
Und abschließend: Auch ich finde es sinnvoll, Anwohnende zu Wort kommen zu lassen, andernfalls müsste ich mir selbst den Mund verbieten. Erfahrung ist wichtig. Sie ersetzt aber keine saubere Quellenlage. Eine belastbare Zahl entsteht daraus für sich genommen noch nicht.
Sorgen, Ärger oder Unsicherheit bei dem Thema sind real und berechtigt. Gerade deshalb wäre mein Wunsch, diese Ebene nicht mit Zuspitzungen zu überladen, die sich bei näherem Hinsehen womöglich nicht sauber belegen lassen. Über Interessen, Ängste, Zumutungen und politische Prioritäten kann und sollte man offen sprechen. Gerade dann helfen nüchterne Zahlen, belastbare Darstellungen und eine nachvollziehbare Tatsachengrundlage.
Ich wohne in Neu-Schwachhausen in einer einer sehr schmalen Straße mit hohem Parkdruck, z. T. mit Gehwegbreiten von unter einem Meter. Was machen Fußgänger, wenn es ihnen zu eng ist? Sie laufen einfach mitten auf der Straße. Mein Vorschlag für alle Straßen mit unter 9 m Breite bzw. Gehwegen, die schmaler als gesetzlich vorgeschrieben sind: Sie gelten automatisch als verkehrsberuhigte Zone, in der alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. Es fallen keine Parkplätze weg, aber dafür müssen die Autos Schrittgeschwindigkeit fahren und halt auch mal hinter Fußgängern und Fahrrädern hinterherschleichen – das sollte in engen Wohnstraßen zumutbar für Autofahrer sein. Stichwort Rettungssicherheit und freie Wege für die Müllabfuhr: Hier haben die Anwohner ein Eigeninteresse für eine Mindestbreite des Durchgangs- orientierende Markierungen, die auch von den Anwohnern selbst vorgenommen werden dürfen, sollten erlaubt und toleriert werden. Nicht zu guter Letzt sollte die häufig zu beobachtende Zweckentfremdung von Garagen als zusätzliche Lagerräume mit angemessener Fristsetzung angemahnt und ggf. punktuell zur Abschreckung sanktioniert werden, so könnte Platz gespart werden, der allen anderen Anwohnern zugute kommt. Auf Bundesebene wünsche ich mir stärkere Anreize für schmale und kurze Autos und perspektivisch eine gesetzliche Regulierung, die den Trend zu immer längeren und breiteren Autos stoppt. Es gibt viele Situationen, wo PKWs die beste Form der Mobilität bieten – sie sollten aber möglichst umweltfreundlich und platzsparend gebaut werden. Ziel sollte ein fairer Interessenausgleich zwischen allen Verkehrsteilnehmern sein.