Politik-Spezial: Alle Fraktionen fühlen sich nach Staatsgerichtshof als „Gewinner“

23.04.2026 6 Von Axel Schuller

Wie verrückt ist das denn: Der Staatsgerichtshof hat sich mit dem Antrag von CDU und FDP befasst, im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (zum Thema anonyme Hinweise auf eine angebliche Aktenvernichtung im Wirtschaftsressort) nicht selbst aussagen zu müssen. Und sowohl klagende Opposition als auch beklagte Koalition beschreiben sich als Gewinner. Dafür gibt es nur einen Begriff: Politik.

Liebe Leserschaft, ich erspare ihnen die 22-seitige juristische Fachlichkeit des Staatsgerichtshofes. Stattdessen gibt’s hier eine – wie ich finde – verständliche Zusammenfassung der höchstrichterlichen Entscheidung – aus der Feder eines versierten Juristen der FDP-Fraktion. Da diese Darstellung sachlich und nicht parteiisch klingt, veröffentliche ich diese, damit Sie sich ein eigenes Bild machen können.   

Hier der Text:

„Worum ging es?

Der PUA-Beweisbeschluss VI hatte 9 Fragen zu den CDU-Hinweisen auf mögliche Aktenlöschung. CDU- und FDP-Fraktion haben geklagt, dass der Beschluss rechtswidrig ist. Der Staatsgerichtshof musste im Eilverfahren entscheiden: Sind die Fragen zulässig oder nicht?

Was der Staatsgerichtshof gemacht hat:

Das Gericht hat die 9 Fragen sortiert und in zwei Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1: „Was wurde der CDU mitgeteilt?“ – erlaubt

Dazu gehören die Fragen nach dem Inhalt der anonymen Hinweise (Frage 1, 4), Wer die Hinweise geschickt hat (Frage 2), An wen sie gingen (Frage 3 Teil 1) und Was in der anonymen Anzeige stand (Frage 7, 8). Diese Fragen darf der Parlamentarische Untersuchungsausschuss am Freitag, 24.4., stellen.

Die Logik des Gerichts: Im Einsetzungsbeschluss des PUA steht, dass auch untersucht wird, ob die Senatsressorts korrekt informiert haben. Wenn dort möglicherweise Akten gelöscht wurden, gehört das zum Auftrag. Also darf der PUA fragen: Was war das für ein anonymer Hinweis? Was stand drin? Wann kam er in der Union an? Das sind sachliche Grundlagen, um zu prüfen, ob wirklich gelöscht wurde.

Kategorie 2: „Wie ist die Union intern mit dem Hinweis  umgegangen?“ – verboten

Dazu gehören Frage 5 (Wer hat entschieden, wie mit dem Hinweis von Außen umgegangen wurde?), Frage 6 (Warum wurde die Staatsanwaltschaft darüber anonym informiert?), Frage 9 (Wer in der CDU hat an der Formulierung an die Staatsanwaltschaft mitgewirkt?) und Frage 3 Teil 2 (Wie wurden die Infos zum Vorgang  intern weitergegeben?). 

Diese Fragen darf der Parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht stellen.

Die Logik des Gerichts: Diese Fragen zielen nur auf interne Vorgänge in der CDU-Fraktion. Egal, wie die Union hier intern agiert hat — das sagt nichts darüber aus, ob im Wirtschaftsressort tatsächlich Akten gelöscht wurden. 

Die Fragen nach Interna dienen der Neugier von SPD, Grünen und Linke, sind aber für den Untersuchungsauftrag ohne Nutzen.

Das Prinzip dahinter: Der Staatsgerichtshof hat untersucht: Hilft der Fragenkatalog der Koalition, den eigentlichen Skandal (Staatsräte-Affäre, mögliche Aktenlöschung) aufzuklären? Oder, geht es nur um CDU-Interna?

Zusammengefasst: Der Staatsgerichtshof hat die Fragen gestoppt, die auf die Motive und inneren Abläufe der Oppositionsfraktion zielten – also die Fragen, die den politischen Charakter des rot-grün-roten Beweisbeschlusses ausgemacht haben.“

Soweit der Text aus Sicht des FDP-Juristen.

Koalitionssprecher feierten, die Richter hätten das „Aufklärungsinteresse“ des PUA bestärkt. Sie äußerten sich freilich nicht dazu, dass der PUA seine Nase aus dem CDU-internen Umgang mit dem anonymen Hinweis von Außen heraus zu halten hat. 

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Heiko Strohmann erklärte: „Politik setzt Vertrauen voraus. Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Integrität. Politik kann nur gelingen, wenn Bürgerinnen und Bürger sich vertrauensvoll an uns wenden können, um zum Beispiel auf Missstände hinzuweisen. Damit wir dieses Versprechen einlösen können, hat der Gesetzgeber uns ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt. Von diesem Recht werde ich umfassend Gebrauch machen und deshalb die Fragen des Beweisbeschlusses nicht beantworten.“

Am Ende bleibt: Viel Getöse um Nichts. Vielleicht könnte sich der PUA jetzt doch einmal auf den Kern seiner Arbeit kümmern: Hat Bremen in der Vergangenheit Staatsräte mit oder ohne „Goldenen Handschlag“ in den einstweiligen Ruhestand versetzt?

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Am Sonntag erscheint ein Gastkommentar. Diesmal geht es um Bremens finanzielle Grundlagen. Mein Tipp: Reinschauen!