Peinlich: Koalition will Untersuchungs-Ausschuss umdeuten

03.07.2026 12 Von Axel Schuller

Hammer. SPD, Grüne und Linke ziehen eine Zwischenbilanz des von ihnen ungeliebten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Staatsräte (bringt nix, zu teuer) – und meine Medienkollegen fallen mehr oder weniger auf das beliebte Polit-Spiel der Täter-Opfer-Umkehr herein. Die Opposition, welche den PUA aus guten Gründen eingesetzt hatte, fällt in der Berichterstattung fast hinten herunter.

Nur mal so zur Erinnerung: Weshalb hat die Opposition auf dem PUA bestanden? Weil sowohl die damalige Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) als auch Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) ihren Staatsräten Irene Strebl und Sven Wiebe Dankesmails für die wunderbaren Dienste in den Ressorts hinterhergeworfen hatten – obwohl die Senatorinnen der beiden doch angeblich das Vertrauen in ihre Staatsräte m/w verloren hatten, sie deshalb „rausgeworfen“ und damit finanziell bestens versorgt hatten. 

Das war der Auslöser. Vogt hatte ihrem Wiebe zum Abschied fast schon eine Liebeserklärung geschrieben – wohlgemerkt, zur Entlassung (genannt: Versetzung in den einstigen Ruhestand).

Dazu kam, das die damalige Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) ihre Staatsrätin Dr. Regine Komoss nach nur 30 Tagen vor die Tür gesetzt hat – und zuvor die Einstellung der Frau einem absolut nicht zuständigen SPD-Genossen im Rathaus (Martin Prange) überlassen hatte.

Alles bekannt? Alles nix besonderes? Ernsthaft jetzt, SPD, Grüne, Linke?

Liebe Leserschaft,

heute bin ich mal wieder der Fauli-Bär, lass also andere zu Wort kommen. So können Sie sich – unbeeinflusst von mir – ihre eigene Meinung bilden.

Ich biete Ihnen – auszugsweise – das Statement der CDU, die ja treibende Kraft bei der Einsetzung des PUA war

ZITAT CDU: 

„Die Versetzung der damaligen Staatsrätin Ulrike Hiller durch ihren damaligen Ehemann und Senator Dr. Andreas Bovenschulte war rechtswidrig.

1. Nachdem sich Dr. Bovenschulte als damaliger Bürgermeister aus Weyhe rechtlich fragwürdig abwählen ließ, um sich so seine Versorgungsansprüche zu sichern, wirkte er an der Entscheidung zur Versetzung seiner damaligen Ehefrau und damaligen Staatsrätin Ulrike Hiller mit, obwohl dies gesetzlich untersagt ist. Das Mitwirkungsverbot bestätigte auch der Sachverständige Prof. Dr. Matthias Friehe. Zudem wurde trotz der zur Verfügung stehenden Alternativen die teuerste Lösung für den Steuerzahler gewählt. 

2. Bis heute ist ungeklärt, wer die Anweisung zur Versetzung des Wirtschafts-Staatsrats Ekkehart Siering in den einstweiligen Ruhestand getroffen hat.

Trotz zahlreicher Zeugenvernehmungen konnte der Ausschuss bislang nicht aufklären, wer die maßgebliche Entscheidung veranlasst hat, Ekkehart Siering in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Zudem erfuhr Ex-Staatsrat Siering über eine Outlook-Einladung, dass er in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden würde.

3. Im Fall Dr. Regine Komoss (Kurzzeit-Staatsrätin Bildung) wurden erhebliche Mängel bei Personalentscheidungen deutlich.

Dr. Komoss wurde verbeamtet, obwohl sie zuvor Tarifbeschäftigte war, die maßgebliche Altersgrenze überschritten hatte und die Möglichkeit einer erneuten Tarifbeschäftigung im Ressort ausführlich diskutiert wurde. Eine Erklärung dafür konnten die durch den Ausschuss vernommenen Zeugen nicht liefern. Ohne die Verbeamtung wären die späteren, hohen beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche nie entstanden.

Bildungssenatorin Aulepp stellte ihre Staatsrätin ein, ohne direkt mit ihr gesprochen zu haben. Das tat nur ihr „Berater“ Martin Prange.

4. Nach den Zeugenaussagen wurde das Auswahlverfahren für Dr. Komoss maßgeblich von Martin Prange gesteuert, obwohl dieser hierfür als Mitarbeiter der Senatskanzlei keine Zuständigkeit besaß. Als Folge dieser desaströsen Auswahlentscheidung blieb die damalige Staatsrätin Frau Dr. Komoss lediglich 30 Tage im Amt. Gleichzeitig nahm Herr Prange als persönlicher Berater der damaligen Senatorin Sascha Aulepp einen erheblichen Einfluss auf inhaltliche Fragen der Bildungspolitik.

Entscheidungen wurden ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein getroffen.

Dr. Komoss erhielt nach ihrem Übergangsgeld ein knappes halbes Jahr lang eine Besoldung in Höhe von rund 7.000,00 € monatlich, ohne im Gegenzug hierfür einer Tätigkeit nachzugehen. Dies beruhte auf einer Entscheidung der damaligen Senatorin für Kinder und Bildung, die voreilig und ohne Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats eine Rückernennung vornahm, ohne für Frau Dr. Komoss eine amtsangemessene Beschäftigung gewährleisten zu können. Frau Dr. Komoss wurde zudem ohne Beteiligung des Personalrats verbeamtet.

Versorgungsposten und Besoldung stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Tätigkeit.

Beispielhaft dafür sind die Tätigkeiten der vorherigen Staatsrätinnen Dr. Komoss und Frau Karin Treu (Arbeitsressort). Frau Dr. Komoss erhält als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Hochschule Bremen eine A 15 Besoldung, die nach Angaben der damaligen Rektorin „völlig unüblich“ sei. Die ehemalige Staatsrätin Frau Treu erhält als Mitarbeiterin der Ausbildungsgesellschaft (ABiG) mit A 16 anscheinend eine bessere Vergütung als deren aktueller Geschäftsführer.

Der Senat entschied sich wiederholt für die teuerste Lösung zulasten der Steuerzahler.

(…)

5. Der Senat hat den Untersuchungsausschuss mehrfach unvollständig informiert.

Die dem Ausschuss überreichten Akten weisen eine Lückenhaftigkeit auf, die zumindest den Anschein der Unvollständigkeit erwecken. Dieser Umstand wird durch diverse Nachlieferungen von Aktenstücken trotz zuvor abgegebener Vollständigkeitserklärungen bestätigt. Die CDU-Fraktion hat nun einen Beweisbeschluss unterstützt, wonach Finanzsenator Björn Fecker und Rathaus-Staatsrat Thomas Ehmke die immer wieder nachgelieferten Akten erläutern sollen. 

6. Gelöschte Chatnachrichten belegen, dass Aussagen vor der Dokumentation entfernt wurden.

Archivierte Chats im Zusammenhang mit der Versetzung der damaligen Staatsrätin Irene Strebl (Umweltressort) in den einstweiligen Ruhestand enthalten nachweislich gelöschte Nachrichten. Diese bekräftigen die Hinweise auf mögliche Löschungen im Wirtschafts- und Umweltressort.

Die Koalition ist an einer Aufklärung nicht interessiert und versucht mit Nebelkerzen von dem Untersuchungsgegenstand abzulenken. (…)

Die Gesamtheit der bisherigen Zeugenaussagen und Akten spricht gegen bloße Einzelfälle. Vielmehr zeigen sich wiederkehrende Muster bei Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand, der Erteilung von Wiederverwendungszusagen sowie der Missachtung interner rechtlicher Bedenken. Rot-Rot-Grün scheint den öffentlichen Dienst als politisches Versorgungswerk für aussortierte Parteifunktionäre zu betrachten. Das Ausmaß der offen zutage tretenden Selbstbedienungsmentalität ist immens.

7. Die gewichtigen Fälle kommen noch. Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft ermittelt, waren noch nicht im Untersuchungsausschuss. Es braucht gerade in diesen brisanten Fällen unbedingt weitere Aufklärung.

Der Fall Vogt/Wiebe – Hierbei ist insbesondere fraglich, ob Herr Wiebe selbst gehen wollte oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Senatorin Vogt hat sich hierzu in Widersprüche verwickelt. In der Wirtschaftsdeputation hat sie von einem Ausscheiden Wiebes auf eigenen Wunsch gesprochen und ihn intern noch zum Abschied überschwänglich gelobt. Im Haushalts- und Finanzausschuss hat sie dagegen eine allzu glatt gefeilte Geschichte vorgetragen von einem angeblichen Zerwürfnis.

Der Fall Moosdorf/Strebl – Auffällig ist hier, dass die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand eine Woche nach dem Erreichen der Wartefrist für die hohe beamtenrechtliche Versorgung erfolgt ist. Die nachfolgenden Erklärungsversuche der Senatorin waren derart unzureichend, dass sie infolge einer Befragung im Haushalts- und Finanzausschuss zurücktreten musste. Auch in diesem Fall stimmten die zunächst verbreitete Pressemitteilung, die ein Ausscheiden der Staatsrätin auf eigenen Wunsch nahelegte und geradezu in Lobeshymnen ausbrach, nicht mit der späteren Erzählung einer einseitigen Trennung überein.“

ZITAT ENDE

Soweit nur auszugsweise die Sicht der CDU. Was SPD, Linke und Grüne zum PUA meinen, haben Sie – mehr oder weniger deutlich – WK und RB entnehmen können.

Ja, das war ein Angebot für sehr Polit-Interessierte. Hat aber die öffentliche Sicht auf den PUA ergänzt.

Eine Frage stellt sich mir noch: Warum benötigt die Staatsanwaltschaft MONATE, um die Fälle Vogt/Wiebe und Moosdorf/Strebl aufzuklären?

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Zum Sonntag gibt’s erneut einen Gastkommentar – mit Garantie zur eigenen Horizont-Erweiterung. Also, gerne am Sonntag zum Frühstück bei bremensogesehen vorbeischauen.