Gastkommentar: Die Polizei benötigt mehr Eingriffs-Befugnisse
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei GdP (und Bremer Sozialdemokrat) spricht Klartext. Er schreibt heute, was er vom geplanten Bremer Versammlungsgesetz hält. Anders als viele Betroffene in Behörden und Polizei muss Kopelke bei seinen Äußerungen keine Handbremse anziehen, um etwa Vorgesetzte und Bremer Politiker nicht zu verärgern. Sein Urteil fällt nicht sehr schmeichelhaft aus: „Bremen sollte keinen Bremer Weg gehen, sondern dem Deutschland-Trend folgen und der Polizei mehr Eingriffs-Befugnisse geben.“ Die Vita des GdP-Chefs kennen Sie, liebe Leserschaft, noch von seinem vorigen Gastkommentar (16. Mai 2026).

Jochen Kopelke schreibt:
Die Bremische Bürgerschaft berät derzeit über ein neues Versammlungsgesetz – ein Meilenstein für die Sicherung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ist es aber nicht. Die Versammlungsfreiheit gehört zu den fundamentalen Grundrechten unseres demokratischen Rechtsstaats.
Wer friedlich und ohne Waffen demonstriert, protestiert oder öffentlich seine Meinung äußert, nimmt ein verfassungsrechtlich geschütztes Freiheitsrecht wahr und trägt zur demokratischen Willensbildung bei.
Bremen darf nicht den Weg gehen, den Handlungsspielraum von Demonstranten auszuweiten und gleichzeitig den Handlungsspielraum der Polizei zu verengen:
Polizistinnen und Polizisten gewährleisten jeden Tag in Deutschland, dass Versammlungen friedlich und sicher durchgeführt werden können. Sie schützen die Versammlungsfreiheit unabhängig von politischen Inhalten und Positionen. Die Polizei handelt dabei nicht gegen die Versammlungsfreiheit, sondern ist eine ihrer wichtigsten Garanten. Deshalb dürfen Freiheit und Sicherheit nicht als Gegensätze betrachtet werden.
Die wirksame Ausübung der Versammlungsfreiheit setzt voraus, dass der Staat in der Lage bleibt, Gewalt, Einschüchterungen, Straftaten und Angriffe auf Teilnehmer, Medienvertreter und Einsatzkräfte wirksam zu verhindern.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Versammlungsfreiheit konsequent in den Mittelpunkt. Dabei entsteht jedoch teilweise der Eindruck, dass Polizei und Versammlungsbehörden vor allem als potenzielle Einschränker von Freiheitsrechten verstanden werden.
Dies wird den heutigen Herausforderungen bei Versammlungen nicht gerecht. Demonstrationen haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Mobilisierungen erfolgen binnen weniger Stunden vor allem über soziale Netzwerke.
Versammlungslagen entwickeln sich dynamischer, unübersichtlicher und konfliktreicher. Hinzu kommen organisierte Störaktionen, extremistische Einflussnahmen, zunehmende Aggressivität gegenüber staatlichen Institutionen und eine sinkende Hemmschwelle gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Parlamente müssen mit Bannmeilen besser geschützt werden.
Ein modernes Versammlungsgesetz muss deshalb nicht nur die Rechte Demonstrierender schützen, sondern gleichermaßen die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gewährleisten und erweitern und Unbeteiligte besser schützen.
Wegen der „Polizeifestigkeit“ des Versammlungsrechts kann die Polizei während laufender Versammlungen nicht ohne Weiteres auf allgemeine Befugnisse des Polizeirechts zurückgreifen. Umso wichtiger ist es, dass das Versammlungsgesetz selbst ausreichende und praktikable Handlungsgrundlagen enthält:
Erstens müssen polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten so ausgestaltet werden, dass Gefahren bereits im Vorfeld wirksam begegnet werden kann. Eingriffsschwellen dürfen nicht derart hoch sein, dass ein Einschreiten erst möglich wird, wenn Gewalt bereits ausgebrochen ist oder sich ein Mob aggressiv verselbstständigt hat.
Zweitens benötigen Einsatzkräfte klare, rechtssichere und praxistaugliche Befugnisse. Entscheidungen müssen in Versammlungslagen oft innerhalb weniger Sekunden getroffen werden. Rechtsunsicherheiten helfen weder den Versammlungsteilnehmern noch den Behörden oder den eingesetzten Polizeikräften.
Drittens müssen die Erfahrungen anderer Bundesländer sowie die Erkenntnisse aus Tausenden Versammlungseinsätzen stärker berücksichtigt werden. Polizeiführer, Einsatztrainer und Sicherheitsbehörden verfügen über umfangreiche praktische Expertise. Diese Erfahrungen sollten verbindlich in die weiteren Beratungen einfließen, damit das Gesetz nicht nur verfassungsrechtlich tragfähig, sondern auch praktisch wirksam wird.
Viertens braucht die Polizei bessere Möglichkeiten zur Beweissicherung und Gefahrenabwehr. Dazu gehört insbesondere die Befugnis, Videoaufnahmen schneller und rechtssicher anfertigen zu können. Nur so können Straftaten dokumentiert und Täter nachträglich identifiziert werden.
Fünftens ist ein stärkerer Schutz der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erforderlich. Die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte steigt seit Jahren.
Wer Demonstrationen schützt, braucht den Rückhalt eines klaren und handlungsfähigen Gesetzes und das bedeutet mehr Pflichten für Versammlungsleiter und strenge Regeln gegen Vermummung und Deindividuation (so nennt man die Aufgabe eigener Maßstäbe und Werte, sobald man sich in einer großen Gruppe bewegt; Anm. d. Red.), um in der Masse unentdeckt zu entkommen. „Parlamentarische Beobachter“ braucht es nicht.
Schließlich muss gewährleistet werden, dass gewaltbereite Störer und Krawallmacher konsequent und schnell aus Versammlungen herausgelöst und festgenommen werden können. Friedliche Demonstrationen verdienen maximalen Schutz.
Wer Versammlungen jedoch für Gewalt, Einschüchterung, Pyrotechnik oder die gezielte Störung demokratischer Prozesse missbraucht, darf nicht von gesetzlichen Regelungslücken profitieren.
Deshalb sollte die Bremische Bürgerschaft den Entwurf spürbar überarbeiten. Bremen sollte keinen Bremer Weg gehen, sondern dem Deutschland-Trend folgen und der Polizei mehr Eingriffsbefugnisse geben.
Soweit der GaKo von Jochen Kopelke.
Liebe Leserschaft, ich hoffe sehr, dass die SPD die Linke und Grüne noch dazu bewegen kann, ihre verbohrten Ansichten zum künftigen Versammlungsrecht zu revidieren. Es war im Bundesrat schon peinlich genug, dass Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) das neue Infrastrukturgesetz (schneller bauen) – dank Grüner Einwände – nicht unterstützen durfte. Und auf das Existenzrecht Israels konnten sich die rot-grüne-Koalition im Bundesrat ebenfalls nicht einigen. Viele Bremerinnen und Bremer denken inzwischen zu Recht darüber nach, ob es nicht doch eine bessere Koalition als die Rot-Grün-Rote gibt.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
Herr Kopelke,
17 Jahre meins Lebens habe ich damit verbracht, Ihren Ex Kollegen und Mitstreitern den Rücken frei zuhalten.
Ich bin jede Nacht auf der Straße gewesen.
Ich habe Konzepte für die Bremer Polizei entwickelt und war mir nie zu schade, diese Ideen selbst auszuprobieren.
Wittrock, Zottmann, Müller und auch Körber könnten da einiges zu sagen. Ich werde auch heute noch von Kop’s und Anderen angesprochen, und um Intervention gebeten.
Der vllt wichtigste Satz in Ihrem Gastkommentar ist:
Bremen darf nicht den Handlungsspielraum von Demonstranten erweitern und den der Polizei einschränken!
Ich sag das hier in diesem Blog stellvertretend für viele mir persönlich bekannte Polizeibeamte!
Ulli Mäurer war auf einem „guten“ Weg.
Aber jetzt kassiert Rot-Grün-Rot das alles wieder ein!
Ihre Partei-Kollegin Högl ist längst auf Kurs gebracht worden.
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Armes Bremen, arme Polizei kann man da nur sagen.
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Für uns ist innere Sicherheit immer ein Dreiklang: eine ausreichende Polizeisollstärke, eine moderne technische Ausstattung und echte Wertschätzung für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten.
Bei der Sollstärke kommen wir zwar langsam voran. Bei der technischen Ausstattung zeigt sich jedoch weiterhin großer Nachholbedarf. Digitalisierung besteht eben nicht aus einem Quittungsgerät, sondern aus zeitgemäßen digitalen Einsatzmitteln. Und bei der Wertschätzung offenbart dieser Gesetzentwurf leider das größte Defizit: Er ist keine Anerkennung für die hervorragende Arbeit der Polizei, sondern wirkt eher wie eine Ohrfeige. Statt Vertrauen in die Beamtinnen und Beamten zu zeigen, begegnet man ihnen mit Misstrauen.
Ich hoffe deshalb sehr, dass die Anhörungen dazu führen, dass zumindest Teile der Regierungskoalition umdenken. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen Rückhalt, Unterstützung und Wertschätzung. Denn ihre Herausforderungen sind in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen, gerade durch Demonstrationen und Konflikte, die aus internationalen Krisen in unser Land hineingetragen werden. Wer von der Polizei Höchstleistungen erwartet, muss ihr auch den Rücken stärken.
Stimme voll zu. Das Miniland Bremen brauchtt keinen teuren „Bremer Weg“, gleich auf welchem Gebiet.
Danke! Jochen Kopelke bringt die Grundbedürfnisse einer alten Demokratin auf den Punkt, die selbst häufig genug auf Demonstrationen war und weiß, dass Aggressionen aus einer friedlich geplanten Demo brandgefährlich sind – vor allem für die anderen Demonstranten.
Insofern: Zustimmung zu jedem Punkt. Vor allem aber zu dem Grundtenor, friedliche Demo ja unabhängig von der politischen Richtung – Vermummung: Nein! Aggressionen gegen andere: dreimal nein!: Frühes Eingreifen der Polizei entschärft die Gefahren, verletzt zu werden für alle friedlichen Demonstranten und Zuschauer. Bitte alle Punkte umsetzen, dann kann man wieder gefahrlos friedlich demonstrieren. Das macht Demokratie sichtbarer.
Lieber Jochen Kopelke, ich möchte das hier mal dekonstruieren, was Sie uns hier anbieten.
Es ist die Strategie: Problem-Reaktion-Lösung
Diese Strategie beschreibt den bewussten Ablauf:
1. Problem schaffen (oder ein vorhandenes Problem stark übertreiben/inszenieren). z.B.: Massenmigration in das Sozialsystem.
2. Reaktion provozieren (Angst, Empörung, Hilferufe in der Bevölkerung oder bei Entscheidungsträgern erzeugen). z.B.: Lasche Gerichtsurteile gegen die protegierten Täter oder sogar Tatunterstützung durch Geheimdienste (Celler Loch, NSU, Mordanschlag in Stade).
3. Lösung anbieten (die man bereits vorbereitet hatte und die meist mehr Macht, Kontrolle, Geld oder Einschränkungen der Freiheit mit sich bringt).
Die Strategie ist alt und funktioniert, weil die meisten Menschen bei einem akuten Problem dankbar jede Lösung annehmen, ohne die Hintergründe zu hinterfragen.
Ich hinterfrage meistens die Hintergründe und war deshalb während der Plandemie als Grundrechtsaktivist aktiv. Menschen wie Ihnen, die mehr Befugnisse für den bewaffneten Arm des Staates wollen, misstraue ich daher zutiefst. Zwischen 2020 und 2022 konnten wir die hässliche Fratze unter der bunten Demokratiemaske erkennen – zumindest jene Menschen, die sich für Zusammenhänge interessieren und sich nicht ständig das Hirn mit Staatspropaganda zukleistern lassen.
Das Parteienkartell, das uns beherrscht und dem Sie dienen, weigert sich bis heute, die damaligen Übergriffe zugunsten der Gewinne der Pharmaindustrie aufzuarbeiten. Das kann also jederzeit wiederholt werden.
Der Arzt und Journalist, der bereits im September 2019 das organisierte Plandemie-Verbrechen vorausgesagt und die Namen sowie Netzwerke vieler Beteiligter veröffentlicht hatte, wurde am 5. Dezember 2020 unter konstruierten Vorwürfen von der Bremer Polizei inhaftiert und erst am nächsten Tag wieder freigelassen. Er hatte einen angeblich missbräuchlich Krankenwagen für einen kollabierten Demonstranten gerufen und wurde deshalb vom Staatsschutz(!) verhört.
Für die noch ungläubigen: Hier ist seine Aussage bei der Bundestagsfraktion der AfD.
https://www.youtube.com/watch?v=G66Yd_xRyz0
Dieses Thema hat mich schwer beschäftigt! Jochen Kopelke spricht aus, was viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Rücksicht auf ihre dienstliche Stellung nicht offen sagen können. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der Senat ausgerechnet jetzt ein Versammlungsgesetz vorlegt, das den Sicherheitsbehörden Fesseln anlegt, während Gewalt gegen Einsatzkräfte und die Radikalisierung auf Demonstrationen zunehmen. Wer friedliche Versammlungen schützen will, muss der Polizei wirksame und rechtssichere Eingriffsbefugnisse geben. Ideologisch motivierte Schwächungen der Polizei helfen weder der Demokratie noch den Bürgerinnen und Bürgern – sie stärken am Ende nur diejenigen, die Recht und Ordnung bewusst missachten.
Bremen hat mit dieser „Regierung“ fertig!
Bremen und dem noch amtierenden Senat fehlt der vernünftige und stets pragmatische Ex-Senator U. Mäurer spürbar. Bei der nächsten Wahl wiederum werden der inzwischen müde gewordenen SPD die Personenstimmen Mäurers fehlen. Bei der letzten Bürgerschaftswahl im Mai 2023 erhielt der über Parteigrenzen hinweg beliebte SPD-Politiker immerhin 16.354 Personenstimmen.
Empfehle jedem den aktuellen Folienvortrag des Bremer Polizei-Präsidenten Dirk Fasse. Bremen hat > 4.000 Drogenabhängige, das Stadtbild u.a. rund um der Hbf und in Teilen des Viertels ist geprägt davon und das bei der Sucht-Bekämpfung hoch-gepriesene Freiwilligkeits-Prinzip hilft absolut niemandem und ist m.E. eher eine billige Schutzbehauptung für‘s ständige und feige ’Weiter so“.
Bremen schiebt ständig einen unbearbeiteten Berg von 1o.ooo (!) Strafanzeigen vor sich her. Was oben mal abgearbeitet wird, kommt in gleichem Ausmaß unten wieder dazu.
Gefährder und auch sonst auffällige, polizeibekannte Personen lässt man bis zum tatsächlichen Eintritt der Gefahr gewähren, worüber sich der unbescholtene Bürger und vor allem die nicht geschützten Opfer die Augen reiben.
Und jetzt noch nach dem inzwischen üblichen Prinzip der ’Täter-Opfer-Umkehr‘ die teils gewaltbereiten Demonstrierenden übermäßig schützen und die auch mit viel persönlichem Risiko für Recht und Ordnung eintretende Polizei weiter schwächen und massiv behindern. Wer will solche Gesetzgeber wiederwählen? Deren ideologisches ’Weiter so‘ sowie deren Streit auf offener Bühne – wie zuletzt im Bundesrat, dem Bremen aktuell vorsitzt – wird hoffentlich zu einer breiten Wechselstimmung im Stadtstaat führen: Bremen braucht einen ’Regime-Change‘!
Ich stimme mit Jochen Kopelke darin überein, dass Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen und möchte einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen.
2006 wurde im Zuge der Föderalismusreform I die Zuständigkeit für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Seitdem haben 9 Länder eigene Landesreglungen geschaffen bzw. stehen wie Bremen kurz davor. Die übrigen 7 Ländern werden nachziehen bis dahin gilt das Bundesversammlungsgesetz.
Wenn man jetzt fordert, dass Bremen keinen Sonderweg im Versammlungsrecht einschlagen soll, dann kommt die Forderung m. E. 20 Jahre zu spät. Zwar kristallisieren sich zwei grundsätzliche Strömungen bei den Landesregelungen heraus, z. B. in Bayern und SH eine eher restriktive und eine eher liberale permissive in Berlin oder NRW aber grundsätzlich kann jedes Bundesland Richtung und Schwerpunkte in den eigenen Regelungen festlegen. Wir werden als0 künftig 16 eigenständige Landesversammlungsgesetzte haben, anstatt des einen Bundesversammlungsgesetzes.
Und da bin ich bei dem eigentlichen Problem. Ein über Jahrzehnte in zahllosen Versammlungslagen Landes- und bundesweit sowie Länderübergreifend angewandtes, erprobtes und an diverser höchstrichterlicher Rechtssprechung insbesondere des Brokdorfurteils des BVerfG gereiftes Bundesversammlungsgesetz wird in die Zuständigkeit der Länder gegeben. Und ein Hauptgrund dafür war, dass sich die Länder mehr Handlungsspielraum zur Reglung dieser Materie wünschten. Ein Wunsch, der vielleicht politisch nachvollziehbar war aber an den fachlichen Anforderungen der für die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG zuständigen Behörden insbesondere des Polizeivollzugsdienstes völlig vorbei ging.
Gerade die Großdemonstrationen der Zeit z. B. um Kernenergie, Rüstung, Globalisierung, Krieg und Frieden haben gezeigt, dass Versammlungslagen von der Polizei nicht regional und oft auch nicht auf Ebene eines Landes zu bewältigen sind. Beispiele dafür sind Anzahl der Teilnehmer, Anreise- und Abreise von Demonstrationsteilnehmern, Demonstrationen über mehrere Landesgrenzen hinweg, Spontandemonstrationen an Ausweichorten etc. Für diese Lagen ist der länderübergreifend polizeiliche Unterstützungseinsatz die Regel. Für den Polizeiführer bedeuten die unterschiedlichen versammlungsrechtlichen Regelungen nicht nur Mehrarbeit, sie erschweren insbesondere die Erstellung und Umsetzung polizeilicher Konzepte und damit den Schutz und die Gewährleistung des Versammlungsrechts. Ganz abgesehen von den Einsatzkräften, die künftig in 16 Gesetzten geschult werden müssen und ggf. in einem Einsatz mehrere unterschiedliche Gesetze anwenden müssen.
Sei es drum. Wir werden das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen können. Ob Bremen nun eine eher restriktive oder eine liberale Regelung baut, eines sollte als Richtschnur gelten. Das BVerfG hat mit seiner richtungweisenden auch heute noch geltenden Brokdorf Entscheidung für die Versammlungsbehörden, die Polizeiführer und Einsatzkräfte und nicht zuletzt alle Bürgerinnen und Bürger als potentielle Versammlungsteilnehmer einen wichtigen Orientierungsrahmen geschaffen, daran sollte sich der Gesetzgeber halten.
Bislang war auch in Bremen klar: Wer sich bei einer Versammlung vermummt, um im Schutz der Anonymität Straftaten zu begehen oder polizeiliche Maßnahmen zu vereiteln, bewegt sich im Bereich des Strafrechts. Der rot-grün-rote Gesetzesentwurf unterläuft diese Regel.
Wer sich bei einer Versammlung vermummt und damit Identitätsfeststellungen oder Vollstreckungsmaßnahmen verhindern will, soll zukünftig nur noch ein Bußgeld erhalten.
Das ist aus unserer Sicht brandgefährlich. Vermummungen sind keine modischen Accessoires. Vermummungen sind in der Praxis häufig der Einstieg in den schwarzen Block, in Steinwürfe, Flaschenwürfe und Angriffe auf Polizeibeamte. Hier braucht der Rechtsstaat keine weitere „Entkriminalisierung“ und Flexibilisierung, sondern klare Kante: Wer sich bewusst vermummt, um Straftaten zu begehen oder Maßnahmen zu verhindern, verlässt den Bereich der friedlichen Versammlung – und gehört in den Bereich des Strafrechts, nicht überwiegend ins Ordnungswidrigkeitenrecht.
Lieber Jan Timke, worüber wird hier eigentlich geredet? Sie wissen es doch genauso gut wie ich, dass die Gewalt von sogenannten linksradikalen Aktivisten ausgeht, die sicherlich alle dem Staatsschutz bekannt sind. Gegen diese mutmaßlichen Täter könnten längst die selben Maßnahmen ergriffen werden wie gegen angeblich gewaltbereite „Fußballfans“. Man tut das aber nicht, statt dessen sollen Bürgerrechte beseitigt werden. Siehe die Chatkontrolle der EU letzte Woche, die Art und Weise wie das ohnehin schwache EU-Parlament ausgehebelt wurde ist von Faschismus für mich nicht unterscheidbar.
Wir könnten auch wissen, dass diese gewaltbereiten „linken“ Gruppen indirekt vom Staat finanziert werden. Und zwar über sogenannte NGOs wie z. B. die Amadeu Antonio Stiftung. Der Staat braucht offensichtlich einen Feind im Inneren. Diesen „Feind“ hat er praktischerweise nicht nur selbst finanziert sondern auch gegen legitime „Opposition“ wie Ihre, aber vor allem gegen die AfD, zur Verteidigung der Futtertröge, in Stellung gebracht.
Ein Feind, der die Opposition angreift – wie geil ist das?
Statt das Problem an der Wurzel zu bekämpfen, stimmen Sie in den Chor der Rechtsstaat-Beseitiger innerhalb des Apparates ein.
Warum werden überführte Gewaltstraftäter eigentlich nicht sachgerecht bestraft? Liegt das daran, dass der Knast mit renitenten „Straßenbahn-Schwarzfahrern“ oder Corona-kritischen Ärzten überfüllt ist? Oder ist er dank der Massenmigration zu klein? Dieses Problem kann eine Polizei nicht in den Griff bekommen, selbst wenn man sie wie in Russland oder Nordkorea aufstellt.
Die Ursachen der Probleme interessieren Sie scheinbar nicht. Damit stehen Sie nicht auf der Seite der Bürger, sondern auf der des Maßnahmenstaates. Ich glaube, Ihre Partei kommt mit Recht nicht wieder in die Bürgerschaft.
Jochen Kopelke frohlockt heute in der Epoch Times, dass die Bundespolizei die herbeigeträumten neuen Befugnisse erhalten hat.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 eine Modernisierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen (die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus). Was für ein tolles Timing! Die Bundesregierung begründet dies wie immer mit Sprechblasen aus dem Schwurbelbaukasten. „Gewachsenen Aufgaben und neuen Gefahrenlagen. blabla“ Die Änderungen erweitern vor allem die Überwachungs-, Kontroll- und Abwehrbefugnisse der Bundespolizei deutlich.
Konkrete neue Befugnisse der Bundespolizei:
Automatisierte Videoüberwachung mit KI (neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“):
Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten.
Echtzeit-Gesichtserkennung und biometrische Erkennung vor Ort.
Automatische Einschätzung von Verhalten durch Video + KI (z. B. an Bahnhöfen und Flughäfen).
Das heißt, jeder, der an einer dieser Kameras vorbeigeht, wird mit einer Verdächtigendatenbank abgeglichen. Die Erkennungsquote von tatsächlich verdächtigen Personen lag beim Test in Berlin-Südkreuz bei ca. 80–83 %. Das bedeutet eine False-Negative-Rate von 17–20 %. Gleichzeitig wird eine False-Positive-Quote von angeblich nur 0,1 % genannt. Das sieht nach statistischer Manipulation aus. Realistisch dürfte die False-Positive-Quote deutlich höher liegen (vermutlich mindestens 2–5 %). Aber selbst bei 0,1 % würden bei 10.000 Passanten 10 Unschuldige fälschlich verdächtigt und müssten ihre Unschuld beweisen. Da wird die Bundespolizei mehr Personal brauchen, um der Flut an verdächtigen Herr zu werden. Herzlichen Glückwunsch.
Vorbeugende Überwachung von Verdächtigen.
Möglichkeit des direkten Abhörens am Telefon („Telekommunikationsüberwachung an der Quelle“ / Staatstrojaner-ähnlich): z. B. Aufspielen von Software, um Stimmen in Echtzeit mitzuhören (remote möglich).
Weitere Kontroll- und Eingriffsbefugnisse:
Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten.
Die Bewegungsfreiheit von „rechten“ Regimerritikern kann also zukünftig eingeschränkt werden
Beantragung von Abschiebungshaft bei Gericht für ausreisepflichtige Personen im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Vorab-Übermittlung aller Passagierdaten von Flügen aus Drittstaaten (ohne konkreten Verdacht).
Da wird es künftig sicherlich auch leichter, Regimekritiker an der Ausreise zu hindern. Am 15. Mai 2025 hat die Bundespolizei am Flughafen München bereits acht Mitglieder und Anhänger der Identitären Bewegung (IB) an der Ausreise gehindert. Sie durften nicht am „Remigration Summit“ in Mailand teilnehmen. Das dürfte jetzt zunehmen. Übrigens! Liebe Altantifa das trifft auch euch.
Organisatorisch:
Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Neueinstellungen zum Schutz vor Extremisten.
Das hat man bisher nicht getan? – Das erklärt einiges! Da will die „beste Regierung aller Zeiten“ bestimmt sicherstellen, dass alle OK-Gruppen und religiöse Fanatiker gleichmäßig vertreten sind. – LOL
„Organisatorisch:
Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Neueinstellungen zum Schutz vor Extremisten.“
Niemand will Zustände wie „damals“ in den 70ern: „Radikalen-Erlass“, wo selbst ein Briefträger überprüft wurde. Aber bei echten hoheitlichen Aufgaben sollte, nein MUSS, das doch völlig normal sein…
An anderen Stellen z.B. bei „Dataport“, dem IT-Dienstleister für die Verwaltung hier im Norden, werden Bewerber, die über Personal-Agenturen im Rahmen von AnÜ (arbeitnehmer-Überlassung) anheuern wollen, auch intensivst „geprüft“. Selber als IT-Freelancer mehrfach mitgemacht. Und das selbst bei völlig harmlosen Projekten, die nichts mit ihrenwelchen sensiblen Daten zu tun haben. (nachdem ersten Mal habe ich aus anderen Gründen aber jedesmal meine Bewerbung zurückgezogen, wenn klar wurde, dass es für Dataport ist (bei solchen Ausschreibungen via Agenturen steht in der Regel nur eine technische Beschreibung und evtl. der Ort, aber sehr selten der eigentliche Auftraggeber).
Lieber Thomas Mayer, Sie haben meinen Text entweder nicht aufmerksam gelesen oder ihn inhaltlich nicht verstanden. Sonst würden Sie nicht solche falschen Schlussfolgerungen ziehen.