Gastkommentar: Die Polizei benötigt mehr Eingriffs-Befugnisse

11.07.2026 13 Von Axel Schuller

Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei GdP (und Bremer Sozialdemokrat) spricht Klartext. Er schreibt heute, was er vom geplanten Bremer Versammlungsgesetz hält. Anders als viele Betroffene in Behörden und Polizei muss Kopelke bei seinen Äußerungen keine Handbremse anziehen, um etwa Vorgesetzte und Bremer Politiker nicht zu verärgern. Sein Urteil fällt nicht sehr schmeichelhaft aus: „Bremen sollte keinen Bremer Weg gehen, sondern dem Deutschland-Trend folgen und der Polizei mehr Eingriffs-Befugnisse geben.Die Vita des GdP-Chefs kennen Sie, liebe Leserschaft, noch von seinem vorigen Gastkommentar (16. Mai 2026).

Jochen Kopelke

Jochen Kopelke schreibt:

Die Bremische Bürgerschaft berät derzeit über ein neues Versammlungsgesetzein Meilenstein für die Sicherung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ist es aber nicht. Die Versammlungsfreiheit gehört zu den fundamentalen Grundrechten unseres demokratischen Rechtsstaats. 

Wer friedlich und ohne Waffen demonstriert, protestiert oder öffentlich seine Meinung äußert, nimmt ein verfassungsrechtlich geschütztes Freiheitsrecht wahr und trägt zur demokratischen Willensbildung bei. 

Bremen darf nicht den Weg gehen, den Handlungsspielraum von Demonstranten auszuweiten und gleichzeitig den Handlungsspielraum der Polizei zu verengen:

Polizistinnen und Polizisten gewährleisten jeden Tag in Deutschland, dass Versammlungen friedlich und sicher durchgeführt werden können. Sie schützen die Versammlungsfreiheit unabhängig von politischen Inhalten und Positionen. Die Polizei handelt dabei nicht gegen die Versammlungsfreiheit, sondern ist eine ihrer wichtigsten Garanten. Deshalb dürfen Freiheit und Sicherheit nicht als Gegensätze betrachtet werden. 

Die wirksame Ausübung der Versammlungsfreiheit setzt voraus, dass der Staat in der Lage bleibt, Gewalt, Einschüchterungen, Straftaten und Angriffe auf Teilnehmer, Medienvertreter und Einsatzkräfte wirksam zu verhindern.

Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Versammlungsfreiheit konsequent in den Mittelpunkt. Dabei entsteht jedoch teilweise der Eindruck, dass Polizei und Versammlungsbehörden vor allem als potenzielle Einschränker von Freiheitsrechten verstanden werden. 

Dies wird den heutigen Herausforderungen bei Versammlungen nicht gerecht. Demonstrationen haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Mobilisierungen erfolgen binnen weniger Stunden vor allem über soziale Netzwerke. 

Versammlungslagen entwickeln sich dynamischer, unübersichtlicher und konfliktreicher. Hinzu kommen organisierte Störaktionen, extremistische Einflussnahmen, zunehmende Aggressivität gegenüber staatlichen Institutionen und eine sinkende Hemmschwelle gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Parlamente müssen mit Bannmeilen besser geschützt werden.

Ein modernes Versammlungsgesetz muss deshalb nicht nur die Rechte Demonstrierender schützen, sondern gleichermaßen die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gewährleisten und erweitern und Unbeteiligte besser schützen. 

Wegen der „Polizeifestigkeit“ des Versammlungsrechts kann die Polizei während laufender Versammlungen nicht ohne Weiteres auf allgemeine Befugnisse des Polizeirechts zurückgreifen. Umso wichtiger ist es, dass das Versammlungsgesetz selbst ausreichende und praktikable Handlungsgrundlagen enthält:

Erstens müssen polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten so ausgestaltet werden, dass Gefahren bereits im Vorfeld wirksam begegnet werden kann. Eingriffsschwellen dürfen nicht derart hoch sein, dass ein Einschreiten erst möglich wird, wenn Gewalt bereits ausgebrochen ist oder sich ein Mob aggressiv verselbstständigt hat. 

Zweitens benötigen Einsatzkräfte klare, rechtssichere und praxistaugliche Befugnisse. Entscheidungen müssen in Versammlungslagen oft innerhalb weniger Sekunden getroffen werden. Rechtsunsicherheiten helfen weder den Versammlungsteilnehmern noch den Behörden oder den eingesetzten Polizeikräften.

Drittens müssen die Erfahrungen anderer Bundesländer sowie die Erkenntnisse aus Tausenden Versammlungseinsätzen stärker berücksichtigt werden. Polizeiführer, Einsatztrainer und Sicherheitsbehörden verfügen über umfangreiche praktische Expertise. Diese Erfahrungen sollten verbindlich in die weiteren Beratungen einfließen, damit das Gesetz nicht nur verfassungsrechtlich tragfähig, sondern auch praktisch wirksam wird.

Viertens braucht die Polizei bessere Möglichkeiten zur Beweissicherung und Gefahrenabwehr. Dazu gehört insbesondere die Befugnis, Videoaufnahmen schneller und rechtssicher anfertigen zu können. Nur so können Straftaten dokumentiert und Täter nachträglich identifiziert werden.

Fünftens ist ein stärkerer Schutz der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erforderlich. Die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte steigt seit Jahren. 

Wer Demonstrationen schützt, braucht den Rückhalt eines klaren und handlungsfähigen Gesetzes und das bedeutet mehr Pflichten für Versammlungsleiter und strenge Regeln gegen Vermummung und Deindividuation (so nennt man die Aufgabe eigener Maßstäbe und Werte, sobald man sich in einer großen Gruppe bewegt; Anm. d. Red.), um in der Masse unentdeckt zu entkommen. „Parlamentarische Beobachter“ braucht es nicht. 

Schließlich muss gewährleistet werden, dass gewaltbereite Störer und Krawallmacher konsequent und schnell aus Versammlungen herausgelöst und festgenommen werden können. Friedliche Demonstrationen verdienen maximalen Schutz. 

Wer Versammlungen jedoch für Gewalt, Einschüchterung, Pyrotechnik oder die gezielte Störung demokratischer Prozesse missbraucht, darf nicht von gesetzlichen Regelungslücken profitieren.

Deshalb sollte die Bremische Bürgerschaft den Entwurf spürbar überarbeiten. Bremen sollte keinen Bremer Weg gehen, sondern dem Deutschland-Trend folgen und der Polizei mehr Eingriffsbefugnisse geben. 

Soweit der GaKo von Jochen Kopelke.

Liebe Leserschaft, ich hoffe sehr, dass die SPD die Linke und Grüne noch dazu bewegen kann, ihre verbohrten Ansichten zum künftigen Versammlungsrecht zu revidieren. Es war im Bundesrat schon peinlich genug, dass Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD) das neue Infrastrukturgesetz (schneller bauen) – dank Grüner Einwände – nicht unterstützen durfte. Und auf das Existenzrecht Israels konnten sich die rot-grüne-Koalition im Bundesrat ebenfalls nicht einigen. Viele Bremerinnen und Bremer denken inzwischen zu Recht darüber nach, ob es nicht doch eine bessere Koalition als die Rot-Grün-Rote gibt.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller