Gastkommentar: Bremerhavens gewählter OB sollte auf das Amt verzichten
Bremerhaven gehört zum Land Bremen. An der Außenweser betreibt die Stadt Bremen die einträglichen stadtbremischen Häfen. Bremerhaven ist also wichtig für Bremen. Gemessen daran, spielt die Seestadt in den hiesigen Medien eine arg kleine Rolle. Deshalb heute ein GaKo zur missratenen Oberbürgermeister-Wahl. Bevor der Bremerhaven-Kenner Volker Heigenmooser, Ex-Sprecher der „Stadtregierung“, zu Wort kommt (und den Verzicht von Martin Günthner vorschlägt), noch eine Einordnung von mir. Bleiben Sie bitte dran, es lohnt sich! Sie werden Politikabläufe von Bremerhaven künftig möglicherweise mit einem anderem Blick sehen.
Bremerhaven hat aktuell keinen Oberbürgermeister (OB). Der bisherige, Melf Grantz, ist aus gesundheitlichen Gründen zum 30. Juni 2026 ausgeschieden und der von der Stadtverordnetenversammlung im Mai mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP gewählte, Ex-Wirtschaftssenator Martin Günthner, kann sein Amt noch nicht antreten, weil mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Bremen anhängig sind. Über eine Klage hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden und keinen Verfahrensfehler festgestellt. Dabei wurde ganz offensichtlich die Position des ehemaligen Bremer Justizstaatsrats Prof. Matthias Stauch (SPD) für erlässlich gehalten, der 2021 in einem Gutachten im Auftrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hervorgehoben hatte: „Die Ausschreibung selbst muss nicht nur erfolgen, sie darf auch keine übermäßigen Schwellen für die Wahrnehmung der Auswahlchance bei Bewerbung errichten.“
Der heutige Gastkommentator Volker Heigenmooser (71) ist Journalist und war von 2017 bis 2022 Pressesprecher des Magistrats der Stadt Bremerhaven. Er ist seit 1974 SPD-Mitglied.

Volker Heigenmooser schreibt:
„Mit der Nominierung des SPD-Unterbezirksvorsitzenden Martin Günthner am 6. Januar 2026 durch den UB-Vorstand und der anschließenden Bestätigung durch den Unterbezirksparteitag weit vor der öffentlichen Ausschreibung und der schließlich erfolgten Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung hat die Bremerhavener SPD vielleicht nicht aus juristischen Gründen, sondern vor allem aus politischen Gründen einen schweren Fehler gemacht.
Die gesundheitliche Beeinträchtigung von Oberbürgermeister Melf Grantz und seine Ankündigung sein Amt aufzugeben, hatte politisch eine Situation ergeben, die zwei Möglichkeiten eröffnete, die Möglichkeit der puren „Machtsicherung“ für die SPD oder die Möglichkeit, das Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken.
Der Vorstand des Unterbezirks hat sich für die Machtoption entschieden. Das Kalkül ist klar: Der am 7. Mai 2026 von der Stadtverordnetenversammlung zum Oberbürgermeister gewählte Martin Günthner wurde für sechs Jahre gewählt, also bis 2032. Das bedeutet, dass dieser SPD-OB über die im Mai 2027 beginnende neue Legislaturperiode, die bis 2031 dauert, hinaus im Amt ist. Aus machtpolitischer Sicht ein echter Coup, demzufolge auch verlorene Wahlen 2027 und 2031 der SPD weiterhin eine zentrale Rolle in der Bremerhavener Kommunalpolitik sichern wird. Aber ist das demokratiefördernd? Und hilft das der SPD? Weder das eine noch das andere.
Es wäre gut gewesen, wenn die Bremerhavener SPD den Mut zu einer offenen Kandidatinnen- und Kandidatenauswahl gehabt hätte. So hätte deutlich werden können, welches Potential die SPD noch(!) an Leuten hat, die sogar Berufserfahrung außerhalb der Politik gesammelt haben. Mit dem gewählten Verfahren wurde zudem die Möglichkeit verschenkt, eine Debatte über ein politisches Programm und wichtige Vorhaben für die Stadt zu führen. Es war ein politischer Fehler, dass die Bremerhavener SPD darauf verzichtete, sich so als lebendige Partei darzustellen, die für Bremerhaven eine Perspektive zu bieten hat.
Mit dem Verhalten des UB-Vorstands wurde zudem die in Bremerhaven seit Jahren geführte Diskussion zur OB-Wahl ignoriert. Dazu muss man wissen, dass die Magistratsverfassung gar nicht als eine Verfassung angelegt ist, die Regierung und Opposition kennt, sondern sowohl Magistrat als auch Stadtverordnetenversammlung als Teile der kommunalen Selbstverwaltung begreift. Deshalb sind im Magistrat die ehrenamtlichen Mitglieder immer in der Mehrheit gegenüber den Hauptamtlichen, vertreten nach ihren Stimmenverhältnissen in der Stadtverordnetenversammlung. Das bedeutet, dass auch diejenigen Fraktionen im Magistrat vertreten sind, die man in Parlamenten Opposition nennt.
Allerdings und tatsächlich hat sich in der Praxis auch auf kommunaler Ebene im Lauf der Zeit immer mehr das Muster von Regierung und Opposition durchgesetzt. Deshalb wäre es im Grunde sinnvoll, dass die Amtszeiten der „Stadtregierung“ mit OB und hauptamtlichem Magistrat der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung angeglichen würden. Dann würden zu einer Stadtverordnetenversammlungswahl Spitzenkandidatinnen (m/w) zur Auswahl stehen und diejenige zur OB (m/w) gewählt, die eine Mehrheit im Kommunalparlament hinter sich bekommt. Das wäre eine politisch klar legitimierte Wahl.
Wollte man dennoch eine Direktwahl, um eine OB (m/w) direkt zu legitimieren, müsste die OB auch eine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Magistratsmitgliedern bekommen, die sie gegenwärtig nicht hat. Alles andere wäre ein bedenkliches Ungleichgewicht der Legitimitäten und absurd. Allerdings sollte man sich klar machen, dass das Amt einer OB relativ unpolitisch ist, was man in vielen Gemeinden zum Beispiel auch im Landkreis Cuxhaven sehen kann, wo etliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister parteilos und oft gelernte Verwaltungsleute sind. Was angesichts dessen, dass die meisten Aufgaben der Kommune die des übertragenen Wirkungskreises sind, also die Erledigung und Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen, nicht unbedingt ein Fehler für eine gut funktionierende Verwaltung sein muss. Die eigentlich politischen Akzente setzen dann eher die Fraktionen und ihre Vorsitzenden.
Was wäre also zu tun? Politisch klug wäre es, Martin Günthner verzichtete auf das Amt, das gesamte Verfahren würde ausgesetzt und die Voraussetzungen für entweder eine Direktwahl oder eine Angleichung der Magistratswahl an die Legislaturperiode geschaffen. Das wäre ein echter Dienst an der Demokratie. Und Martin Günthner könnte sich dann natürlich in einem solchen Verfahren wieder mit einem überzeugenden Programm zur Wahl stellen.
Ende des Textes von Volker Heigenmooser.
Liebe Leserschaft, ich hoffe, dass Sie nunmehr mit einem anderen Blick auf die Vorgänge in Bremerhaven schauen.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Mein Ausflug in die KI für eine Bremer Vision hat einige Blog-Leser zu eigenen Befragungen ihrer Profi-KI-Programme inspiriert. Schauen Sie mal die Kommentare zum vorigen Stück an. Interessant auch, wie Hamburg sich dem Thema Zukunft angenommen hat.
Und noch ein Tipp: In den Kommentaren zum vorletzten Blog „Die Justiz lässt Normalbürger manchmal zweifelnd zurück“erteilt Leser Thomas Schaechter der Staatsanwaltschaft in Sachen Ahndung von Blockaden juristische Nachhilfe. Prädikat: Sehr lesenswert!
Lieber Herr Heigenmooser,
Jan Timke und seine Fraktion haben Klage eingereicht gegen die Besetzung und das Auswahlverfahren für den OB.
Im ersten Eilverfahren wurde es abgeschmettert.
Ich glaube aber, dass sich inzwischen auch bei den beteiligten Gerichten „Unwohlsein“ breitmacht,
weil dieses ganze „Postengeschachere“ nicht mehr zu ertragen ist.
Vllt öffnet dieses Beispiel auch dem letzten politisch interessierten Wähler die Augen!
Wünschenswert wäre es allemal.
Also, liebe Freunde, bei aller Liebe, den Sozis mal einen draufzugeben, muss man, lieber Herr Heigenmooser, aber mal die Kirche in der Seestadt lassen.
Ich finde Ihren Gastkommentar so nicht in Ordnung, weil er ein falsches Bild der Diskussion um die Stadtverfassung der vergangenen Jahre zeichnet. Gerade Sie als ehemaliger Pressesprecher des Magistrats von 2017 bis 2022 müssten wissen, dass in der letzten Legislaturperiode nahezu alle politischen Kräfte – SPD, CDU, Grüne und FDP – versucht haben, die Stadtverfassung so zu ändern, dass eine vernünftige Oberbürgermeisterwahl möglich wird. Denn das derzeitige System ist, darin sind sich viele einig, alles andere als überzeugend. Gescheitert ist das Vorhaben letztlich am Bremer Senat, der zustimmen musste.
Genau diese Vorgeschichte hätte in Ihrem Gastkommentar erwähnt werden müssen. Ebenso die laufende Diskussion in Bremerhaven über die Direktwahl des Oberbürgermeisters. Auch dabei gilt: Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Und man muss die berechtigte Frage stellen, ob ein direkt gewählter Oberbürgermeister wirklich sinnvoll ist, wenn er anschließend in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit hinter sich hat. Darüber sollte sachlich diskutiert werden.
Dass Sie Martin Günthner persönlich nicht mögen, ist nachvollziehbar und Ihr gutes Recht. Und dass Jan Timke, von den wütenden Bündnisdeutschen Bürgern, diese Klage nutzt, um im Wahlkampf politisches Kapital daraus zu schlagen, mag populistisch sein, ist aber ebenfalls sein gutes Recht. Über Martin Günthner kann man unterschiedlicher Meinung sein, für mich ist er derzeit allerdings einer der wenigen Sozialdemokraten, die ich politisch ernst nehme. Da fielen mir in Bremen ganz andere Namen ein, bei denen ich mich frage, was sie eigentlich in ihrer Funktion verloren haben. Aber das ist eine andere politische Debatte.Aber in einem sind wir uns einig, lieber Herr Heigenmooser. Wir brauchen ein neues Verhältnis von Bremen zu Bremerhaven.Und das fängt beim Hafen an.
Zur Einordnung meines Kommentars vielleicht noch einmal den Hintergrund: Vor ca.5 Jahren haben die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven den ehemaligen Justizstaatsrat Professor Dr. Matthias Stauch mit einem Gutachten beauftragt. Ziel war es, die Wahl der Magistratsmitglieder neu zu ordnen.
Kern des Vorschlags war, die sechsjährige Amtszeit der Magistratsmitglieder aufzugeben und ihre Wahl künftig parallel zur Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung stattfinden zu lassen, wie in Bremen. Damit wäre zugleich sichergestellt worden, dass auch die Wahl des Oberbürgermeisters stets in den Rhythmus einer Legislaturperiode fällt. Das hätte für mehr Klarheit, demokratische Legitimation und politische Handlungsfähigkeit gesorgt.
Für eine solche Änderung wäre eine Anpassung der Stadtverfassung erforderlich gewesen. Dafür gab es in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven eine Mehrheit. Allerdings bedurfte die Änderung der Genehmigung durch den Bremer Senat. Mit dem Vorgang war ich damals als Fraktionsvorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion befasst und habe das Vorhaben ausdrücklich unterstützt.
Letztlich hat der damalige rot-grün-rote Bremer Senat die notwendige Genehmigung nicht erteilt. Deshalb besteht bis heute das unbefriedigende System fort, in dem die Amtszeiten der Magistratsmitglieder nicht mit den Wahlperioden der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmen. Genau dieser Hintergrund hätte aus meiner Sicht in der aktuellen Debatte zumindest erwähnt werden müssen.
Danke Herr Strohmann, für diese ergänzenden Klarstellungen. So sie zutreffen, werfen sie wirklich ein differenzierendes Licht auf die Vorgänge in Bremerhaven.
Der OB in Bremerhaven wird nicht „gewählt“, sondern bestimmt. Das sind dieselben technokratischen, demokratiefeindlichen Gepflogenheiten wie in der übergriffigen EU. Man merkt, dass Bremerhaven als Kolonie Bremens angelegt ist.
Und das Schlimmste ist, dass bei der Besetzung des OB-Darstellers nicht einmal Qualitätskriterien wie Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung oder eine vorzeigbare Verwaltungskarriere eine Rolle spielen.
Das Schlechteste aus allen Welten.
@Josef Teupe: Nein, nicht Jan Timke und seine Fraktion haben Klage eingereicht, sondern ein unterlegener Bewerber, dessen Klage BD unterstützt. Es haben aber noch andere Bewerberinnen Klage eingereicht.
@Heiko Strohmann: 1. finde ich es bemerkenswert, dass sich die CDU so für das jetzt abgelaufene Wahlverfahren in die Bresche schlägt. Das hat ja schon Thorsten Raschen als CDU-Fraktionsvorsitzender in Bremerhaven getan. Die Sozis äußern sich öffentlich nicht dazu.
2. Es geht nicht um Martin Günthner persönlich, sondern um ein politisches Verfahren, das die SPD in Bremerhaven durchzieht.
3. Sie, lieber Herr Strohmann, geben die Diskussion über ein neues Wahlverfahren bedauerlicherweise nur unvollständig wieder. Zum einen war die angestrebte Verfassungsänderung (die in Wirklichkeit ja eigentlich nur eine Satzungsänderung wäre) ein Vorhaben, dass die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung ohne Konsultation mit dem Magistrat betrieben haben. Was ihr gutes Recht war und ist. Aber dann hätte man den Fraktionen genau das gleiche sagen können, was der Staatsrat beim Finanzsenator gesagt hat: Ein solches Verfahren hätte OB und hauptamtliche Magistratsmitglieder zu politischen Beamten gemacht. Das ist in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik aber nicht vorgesehen. Das hat übrigens auch der vormalige Richter und Oberbürgermeister Jörg Schulz in der Diskussion über das Thema sehr deutlich gesagt. Es ist also eine Legende, dass der damalige rot-grüne Senat, quasi aus Missgunst oder warum auch immer, das im Grunde und auch meiner Meinung nach richtige Vorhaben torpediert habe. Denn es ging dabei eben auch nicht nur um eine Satzungsänderung (hochtrabend: Verfassungsänderung), sondern auch um entsprechende Regelungen im Bremischen Beamtengesetz.
4. Ein Teil des Problems ist nach wie vor das Fehlen einer Gemeindeordnung auf Landesebene, die die Beziehungen zwischen einem Land und seinen Gemeinden rechtlich und politisch regelt. Aber das ist ein Thema, das gut und gerne in einem größeren Rahmen erörtert werden sollte.
@Thomas Mayer: Wie gelangen Sie zu der Aussage, der OB würde „nicht gewählt“, sondern „ernannt“? Die wählende Stadtverordnetenversammlung ist ein demokratisch legitimiertes Gremium wie die Bremische Bürgerschaft, die ja auch den Präsidenten des Senates wählt.
Mehr direkte Beteiligung schafft mehr Akzeptanz, mehr Vertrauen und stärkt die Demokratie in Bremerhaven:
Die Wahl des Oberbürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung ist ggf. formal rechtmäßig und demokratisch legitim. Dennoch überzeugt dieses Verfahren viele Menschen nicht mehr. Zu oft entsteht der berechtigte Eindruck, dass parteipolitische Absprachen und Vorschlagsrechte wichtiger sind als Qualifikation, Erfahrung und das beste Konzept für Bremerhaven.
Bei einer Direktwahl müssten sich alle Kandidatinnen und Kandidaten unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern stellen. Dann entscheiden nicht Mehrheiten in Verhandlungsrunden, sondern Kompetenz, Persönlichkeit und das Vertrauen der Bevölkerung.
Wer für sechs Jahre gewählt wird und damit über die vierjährige Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung hinaus im Amt bleibt, sollte ein starkes unmittelbares Mandat besitzen. Eine Direktwahl schwächt das Stadtparlament nicht, sondern ergänzt seine wichtige Kontrollfunktion.
@Heigenmosser
Sie haben natürlich Recht!
Aber es läuft hoffentlich auf das Gleiche hinaus.
Danke Ihnen für die „erhellenden“ Erkenntnisse in Ihrem Gastkommentar
Lieber Axel Schuller, wie komme ich nur dazu, die „Wahl“ als „Ernennung“ zu deklarieren? Eine Wahl durch ein gewähltes Gremium ist ja bereits die zweite Ableitung von „das Volk entscheidet“. Das kann nur als legitim angesehen werden, wenn der Kandidat aus der Mitte der in das Gremium gewählten Personen kommt.
Legitim wird eine Sache ja nicht dadurch, dass man eine Gesetzeslücke oder Fehlkonstruktion ausnutzen kann. Ich sehe das sehr kritisch, wenn Person A auf dem Wahlplakat abgebildet ist und eine Person B, die gar nicht auf dem Wahlzettel stand, den einflussreichen Posten bekommt. Als Beispiel fallen mir Carsten Sieling ein, den die SPD – und Ursula Leyen, die die CDU wie Kai aus der Kiste gezaubert hat, oder Elisabeth Motschmann und Carsten Meyer-Heder, die nach der Wahl keine Lust hatten, Oppositionsführer zu sein. Was ist das anderes als Betrug an den leichtgläubigen und vergesslichen Wählern?
Wenn das kein Betrug sein sollte, ist es ein Indiz für eine Expertenherrschaft, eine Technokratie. Wir leben aber nicht in der Bundestechnokratie Deutschland, sondern angeblich in einer Republik. Und in einer funktionierenden Technokratie wie in China würden dann ja Leute wie Sieling, Leyen und Günthner gar nicht in die engere Wahl kommen, weil sie nicht qualifiziert sind.
Wer sich mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen im Detail auseinandersetzt, erkennt, dass – entgegen den jubelnden Verlautbarungen von SPD, CDU und FDP in Bremerhaven – sehr wohl „rechtliche Bedenken“ gegen das durchgeführte Auswahlverfahren erhoben wurden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Verfahrensfehler festgestellt worden sind. Diese haben sich nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht zulasten des Antragstellers ausgewirkt, sodass sein Bewerbungsverfahrensanspruch im konkreten Fall als nicht verletzt angesehen wurde.
Ich habe als Mitglied des Auswahlgremiums zeitweise an den Sitzungen des Fachausschusses teilgenommen und die festgestellten Verfahrensmängel – ebenso wie andere Oppositionsvertreter – wiederholt kritisiert. Da wir mit diesen Einwänden jedoch fortlaufend an der Regierungsmehrheit gescheitert sind, blieb letztlich nur der Weg über eine gerichtliche Klärung. Vor diesem Hintergrund habe ich den unterlegenen Bewerber, Herrn Dr. Gerrit Mesch, dabei unterstützt, den Rechtsweg zu beschreiten, um für zukünftige Verfahren eine rechtssichere und transparente Ausgestaltung zu erreichen.
Herr Dr. Mesch hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, bleibt abzuwarten. Sollte er sich für den Gang in die nächste Instanz entscheiden, werde ich ihn erneut tatkräftig unterstützen.
Die Feststellung des Verwaltungsgerichts Bremen, dass das Auswahlverfahren „rechtlich bedenklich“ ist, findet sich im Übrigen im Abschnitt e, Seiten 21/22 des Beschlusses.
Sehr geehrter Herr Heigenmooser,
ich finde es auch bemerkenswert, dass ich mir als Landesvorsitzender der CDU die Freiheit nehme, in dieser Frage auch einmal einem Sozialdemokraten zur Seite zu stehen. Denn mir geht es ausdrücklich nicht um die Person Martin Günthner, sondern um die Systematik unseres Wahlverfahrens.
Stutzig gemacht hat mich vor allem Ihr Satz, politisch klug wäre es, wenn Martin Günther auf das Amt verzichten würde. Diese Schlussfolgerung erschließt sich mir nicht. Wir sind uns doch weitgehend einig, dass das derzeitige Wahlsystem für den Magistrat nicht optimal ist. Darauf weisen Sie in Ihrem Gastkommentar selbst hin, unabhängig davon, ob man die Debatte nun unter dem Stichwort Stadtverfassung, Satzung oder politische Beamte führt.
Das System ist historisch gewachsen und funktioniert seit rund 80 Jahren mehr oder weniger. Ob Bremerhaven künftig eine andere rechtliche Grundlage benötigt oder nicht, ist für mich dabei zunächst zweitrangig. Entscheidend ist doch, dass wir erkannt haben, dass Reformbedarf besteht. Genau deshalb gab es bereits vor einigen Jahren fraktionsübergreifende Bemühungen, das Verfahren zu ändern.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für falsch, die Verantwortung auf Martin Günthner zu übertragen. Man kann durchaus darüber diskutieren, ob es klug war, ihn so früh als Kandidaten zu nominieren. Aber dass der Oberbürgermeister künftig von der SPD gestellt wird, war aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse ohnehin absehbar. Ob der Kandidat nun Martin Günther oder jemand anderes heißt, ändert nichts an dem eigentlichen Problem.
Meine Kritik an Ihrem Gastkommentar bezog sich deshalb ausschließlich auf diesen Punkt: Die Schwächen des Systems dürfen nicht einer einzelnen Person angelastet werden. Wenn wir etwas ändern wollen, müssen wir das Wahlverfahren ändern, nicht den Kandidaten.
Und falls meine Darstellung des Wahlverfahrens an der einen oder anderen Stelle juristisch nicht vollständig gewesen sein sollte, bitte ich das nachzusehen. Ich bin weder Verfassungsrechtler noch Kommentator des Kommunalrechts, sondern eher ein Praktiker der Politik. Entscheidend ist für mich weniger die juristische Feinzeichnung als die politische Grundaussage.@Jan Timke, kann sein, aber was Ihr Vorschlag?