Gastkommentar: Bremerhavens gewählter OB sollte auf das Amt verzichten

25.07.2026 12 Von Axel Schuller

Bremerhaven gehört zum Land Bremen. An der Außenweser betreibt die Stadt Bremen die einträglichen stadtbremischen Häfen. Bremerhaven ist also wichtig für Bremen. Gemessen daran, spielt die Seestadt in den hiesigen Medien eine arg kleine Rolle. Deshalb heute ein GaKo zur missratenen Oberbürgermeister-Wahl. Bevor der Bremerhaven-Kenner Volker Heigenmooser, Ex-Sprecher der „Stadtregierung“, zu Wort kommt (und den Verzicht von Martin Günthner vorschlägt), noch eine Einordnung von mir. Bleiben Sie bitte dran, es lohnt sich! Sie werden Politikabläufe von Bremerhaven künftig möglicherweise mit einem anderem Blick sehen.

Bremerhaven hat aktuell keinen Oberbürgermeister (OB). Der bisherige, Melf Grantz, ist aus gesundheitlichen Gründen zum 30. Juni 2026 ausgeschieden und der von der Stadtverordnetenversammlung im Mai mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP gewählte, Ex-Wirtschaftssenator Martin Günthner, kann sein Amt noch nicht antreten, weil mehrere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Bremen anhängig sind. Über eine Klage hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden und keinen Verfahrensfehler festgestellt. Dabei wurde ganz offensichtlich die Position des ehemaligen Bremer Justizstaatsrats Prof. Matthias Stauch (SPD) für erlässlich gehalten, der 2021 in einem Gutachten im Auftrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hervorgehoben hatte: „Die Ausschreibung selbst muss nicht nur erfolgen, sie darf auch keine übermäßigen Schwellen für die Wahrnehmung der Auswahlchance bei Bewerbung errichten.“

Der heutige Gastkommentator Volker Heigenmooser (71) ist Journalist und war von 2017 bis 2022 Pressesprecher des Magistrats der Stadt Bremerhaven. Er ist seit 1974 SPD-Mitglied.

Volker Heigenmooser schreibt:

„Mit der Nominierung des SPD-Unterbezirksvorsitzenden Martin Günthner am 6. Januar 2026 durch den UB-Vorstand und der anschließenden Bestätigung durch den Unterbezirksparteitag weit vor der öffentlichen Ausschreibung und der schließlich erfolgten Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung hat die Bremerhavener SPD vielleicht nicht aus juristischen Gründen, sondern vor allem aus politischen Gründen einen schweren Fehler gemacht. 

Die gesundheitliche Beeinträchtigung von Oberbürgermeister Melf Grantz und seine Ankündigung sein Amt aufzugeben, hatte politisch eine Situation ergeben, die zwei Möglichkeiten eröffnete, die Möglichkeit der puren „Machtsicherung“ für die SPD oder die Möglichkeit, das Vertrauen in demokratische Prozesse zu stärken. 

Der Vorstand des Unterbezirks hat sich für die Machtoption entschieden. Das Kalkül ist klar: Der am 7. Mai 2026 von der Stadtverordnetenversammlung zum Oberbürgermeister gewählte Martin Günthner wurde für sechs Jahre gewählt, also bis 2032. Das bedeutet, dass dieser SPD-OB über die im Mai 2027 beginnende neue Legislaturperiode, die bis 2031 dauert, hinaus im Amt ist. Aus machtpolitischer Sicht ein echter Coup, demzufolge auch verlorene Wahlen 2027 und 2031 der SPD weiterhin eine zentrale Rolle in der Bremerhavener Kommunalpolitik sichern wird. Aber ist das demokratiefördernd? Und hilft das der SPD? Weder das eine noch das andere. 

Es wäre gut gewesen, wenn die Bremerhavener SPD den Mut zu einer offenen Kandidatinnen- und Kandidatenauswahl gehabt hätte. So hätte deutlich werden können, welches Potential die SPD noch(!) an Leuten hat, die sogar Berufserfahrung außerhalb der Politik gesammelt haben. Mit dem gewählten Verfahren wurde zudem die Möglichkeit verschenkt, eine Debatte über ein politisches Programm und wichtige Vorhaben für die Stadt zu führen. Es war ein politischer Fehler, dass die Bremerhavener SPD darauf verzichtete, sich so als lebendige Partei darzustellen, die für Bremerhaven eine Perspektive zu bieten hat.

Mit dem Verhalten des UB-Vorstands wurde zudem die in Bremerhaven seit Jahren geführte Diskussion zur OB-Wahl ignoriert. Dazu muss man wissen, dass die Magistratsverfassung gar nicht als eine Verfassung angelegt ist, die Regierung und Opposition kennt, sondern sowohl Magistrat als auch Stadtverordnetenversammlung als Teile der kommunalen Selbstverwaltung begreift. Deshalb sind im Magistrat die ehrenamtlichen Mitglieder immer in der Mehrheit gegenüber den Hauptamtlichen, vertreten nach ihren Stimmenverhältnissen in der Stadtverordnetenversammlung. Das bedeutet, dass auch diejenigen Fraktionen im Magistrat vertreten sind, die man in Parlamenten Opposition nennt. 

Allerdings und tatsächlich hat sich in der Praxis auch auf kommunaler Ebene im Lauf der Zeit immer mehr das Muster von Regierung und Opposition durchgesetzt. Deshalb wäre es im Grunde sinnvoll, dass die Amtszeiten der „Stadtregierung“ mit OB und hauptamtlichem Magistrat der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung angeglichen würden. Dann würden zu einer Stadtverordnetenversammlungswahl Spitzenkandidatinnen (m/w) zur Auswahl stehen und diejenige zur OB (m/w) gewählt, die eine Mehrheit im Kommunalparlament hinter sich bekommt. Das wäre eine politisch klar legitimierte Wahl. 

Wollte man dennoch eine Direktwahl, um eine OB (m/w) direkt zu legitimieren, müsste die OB auch eine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Magistratsmitgliedern bekommen, die sie gegenwärtig nicht hat. Alles andere wäre ein bedenkliches Ungleichgewicht der Legitimitäten und absurd. Allerdings sollte man sich klar machen, dass das Amt einer OB relativ unpolitisch ist, was man in vielen Gemeinden zum Beispiel auch im Landkreis Cuxhaven sehen kann, wo etliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister parteilos und oft gelernte Verwaltungsleute sind. Was angesichts dessen, dass die meisten Aufgaben der Kommune die des übertragenen Wirkungskreises sind, also die Erledigung und Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen, nicht unbedingt ein Fehler für eine gut funktionierende Verwaltung sein muss. Die eigentlich politischen Akzente setzen dann eher die Fraktionen und ihre Vorsitzenden.

Was wäre also zu tun? Politisch klug wäre es, Martin Günthner verzichtete auf das Amt, das gesamte Verfahren würde ausgesetzt und die Voraussetzungen für entweder eine Direktwahl oder eine Angleichung der Magistratswahl an die Legislaturperiode geschaffen. Das wäre ein echter Dienst an der Demokratie. Und Martin Günthner könnte sich dann natürlich in einem solchen Verfahren wieder mit einem überzeugenden Programm zur Wahl stellen. 

Ende des Textes von Volker Heigenmooser.

Liebe Leserschaft, ich hoffe, dass Sie nunmehr mit einem anderen Blick auf die Vorgänge in Bremerhaven schauen.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Mein Ausflug in die KI für eine Bremer Vision hat einige Blog-Leser zu eigenen Befragungen ihrer Profi-KI-Programme inspiriert. Schauen Sie mal die Kommentare zum vorigen Stück an. Interessant auch, wie Hamburg sich dem Thema Zukunft angenommen hat.

Und noch ein Tipp: In den Kommentaren zum vorletzten Blog „Die Justiz lässt Normalbürger manchmal zweifelnd zurück“erteilt Leser Thomas Schaechter der Staatsanwaltschaft in Sachen Ahndung von Blockaden juristische Nachhilfe. Prädikat: Sehr lesenswert!