Muss Finanzstaatsrat Hagen die „Zeche“ selbst bezahlen?
Liebe Leserschaft, die Bremer Politik ist gerade in der Sommerpause. Das heißt aber nicht, dass nix passieren würde. Nehmen wir Dr. Martin Hagen, Stellvertreter von Finanzsenator Björn Fecker (Grüne): Der hat gerade gepflegt „einen auf die Nuss gekriegt“. Es geht um viel Geld…
Dr. Martin Hagen, Staatsrat im Finanzressort, hatte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Bremen (rd. 80 bremische Mitglieder-Betriebe) seinen Vorgänger Dr. Henning Lühr auf Schadensersatz verklagt. Der pensionierte Spitzenbeamte sollte 600.000 Euro an die Hansestadt zahlen. Das Landgericht jedoch hat Lühr „freigesprochen“.
Zur Erinnerung: Lühr war vor Hagen Finanzstaatsrat und KAV-Vorsitzender. In der zweiten Eigenschaft hatte er dem KAV-Geschäftsführer Wolfgang Söller Vertragsverbesserungen eingeräumt, da dieser schlechter gestellt war als seine Kollegen der anderen deutschen KAVs. Übrigens mit Zustimmung des Bremer KAV-Vorstandes.
Als Hagen auf Lühr folgte, änderte er vier Jahre lang nix an dem Vertrag – und richtete dann plötzlich (merkwürdigerweise ebenfalls mit Zustimmung seines Vorstandes) Regressforderungen gegen seinen Vorgänger. Details zum Fall lesen Sie bitte im Blog „Ist Feckers Finanzstaatsrat Hagen noch zu halten?“ vom 24.06.2026 nach.
Nach der Niederlage bei Gericht erlebte Hagen nun sein „zweites Waterloo“ – wenn man dies so nennen will.
Jedenfalls lud der Staatsrat alle Bremer KAV-Vertreter zu einer Vollversammlung ein, um darüber abzustimmen, ob der Arbeitgeberverband gegen das Urteil des Landgerichtes in Berufung gehen soll.
Ergebnis: NEIN. Also: Martin Hagen allein zu Haus.
Nun könnte man in einem Anflug von Großzügigkeit sagen, na ja Lührs „Ziehsohn“ Martin Hagen ist beim „Vatermord“ gescheitert. So what. Weiter geht’s.
Nee, so einfach ist das nicht. Der (noch) amtierende Finanzstaatsrat hat mit der KAV-Klage nach meinen Recherchen zwischen 70.000 und 90.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten verursacht – die genauen Abrechnungen stehen noch aus.
Richtig ärgerlich ist, dass das Gericht Hagen im Verlauf des Prozesses zweimal die drohende Niederlage angedeutet hatte – der Staatsrat (samt seiner Berater) aber partout Recht behalten wollten.
Nachdem dies gründlich in die Hose gegangen ist, stellt sich die Frage: Kann die Hansestadt ihren (noch) Staatsrat eigentlich für den fünfstelligen Betrag in Regress nehmen? Oder muss für diese Aktion die Öffentlichkeit aufkommen?
Liebe Leserschaft, dies war heute bewusst ein kurzes Stück, damit Ihnen genügend Lesezeit für den Gastkommentar am bevorstehenden Wochenende bleibt. 🙂 Sie wissen ja bereits ein klein bisschen, worum es am Sonntag gehen wird: Herzen und Konten für eine gute Sache öffnen.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
Das war eine abstruse jurische und politische Fehleinschätzung von Herrn Dr. Hagen, aber Dilettantismus ohne Bereicherungsabsicht begründet noch keine Ersatzpflicht, kurzum: Stümperei ohne Folgen für ihn.
Ja, da hat Herr Middendorf leider Recht. Das ganze Thema wird null Folgen für Herrn Hagen haben. Außer vielleicht, dass er bei der nächsten Senatsbildung nicht mehr als potenzieller Finanzsenator gehandelt wird. Die Bremer Genossen sind dann doch zu nachtragend.
Niemals wird Dr. Martin Hagen die Zeche selbst bezahlen.
Eher wird er erneut klagen und sich auf seine Position als politischer Beamter berufen.
Vllt wäre es sinnvoll, dass auch Politiker oder Spitzenbeamte „Haftpflicht Versicherungen“ wegen grob „fahrlässigen Verhaltens“ abschließen.
Die Prämie bezahlt dann natürlich wieder der Steuerzahler…..
Lieber Herr Middendorf, ich denke schon, dass die Politiker für ihr Handeln einstehen müssen.
-bis hin zur Ersatzpflicht.
Beamte müssen nicht haften, es sei denn, der Schaden für das Land ist grob fahrlässig herbeigeführt worden. Ein „Dickkopf“ ist nicht grob fahrlässig, nur dumm! Aber, wie heißt es zutreffend: Ein Beamter darf nix annehmen, noch nicht einmal Vernunft. Das schließt „gute Ratschläge“ des Gerichts ein!
Mein Eindruck ist, dass Herr Dr. Hagen gezockt hat, und er ist der Verlierer dabei geworden. Wenn er auch evtl. finanziell dadurch keinen Schaden haben wird, so sollte bei zukünftigen Besetzungen höherer Positionen im Gedächtnis bleiben, dass man Zocker im Finanzdienst nicht berücksichtigen sollte.
@Josef teupe: mir wäre neu, dass man (Haftpflicht-)Versicherungen abschliessen kann, die bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit einspringen.
Ansonsten: wenn einem Richter mehrfach signalisieren, dass die Klage keine Aussicht hat (wenn sie das tun, nennen sie da in der Regel auch Gründe/§§§) und man spielt den „Kohlhaas“, dann …
Lieber Herr Schäfer,
ich habe so eine Versicherung, die bei mir nach grob fahrlässigem Verhalten meinerseits einspringt.
Vllt reicht es ja aus, die Haftpflicht-Konditionen zu ändern und sich sozusagen gegen sich selbst zu versichern.
Nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in der Politik.
In der Regel empfehlen Gerichte erst dann eine Klage zurück zu nehmen, wenn die Sache „ausgeschrieben“ ist, also alle Argumente dafür und dagegen auf dem Tisch liegen. Beim Gericht und den Anwälten sind die meisten Kosten zu diesem Zeitpunkt schon entstanden. Nimmt der Kläger den Rat nicht an, fallen noch einmal Gerichtsgebühren an, weil das Schreiben des Urteils den Richtern zusätzliche Arbeit macht. Das ist aber nur ein geringer Teil der von Axel Schuller recherchierten Gesamtkosten. Also da war es schon zu spät, um Kosten zu sparen. Die Klage hätte erst gar nicht erhoben werden dürfen. Darüber wird Staatsrat Hagen nicht alleine entschieden haben. Sowas zettelt man nicht ohne Zustimmung der Gremien des KAV (wo auch SPD-geführte Mitglieder sitzen) an. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Staatsrat Hagen das ohne Rückendeckung seines Senators gemacht hat. Der wird sich wiederum bei seinem Parteivorstand politisch rückversichert haben, dass die Klage gegen Henning Lühr politisch o.k. ist. Da steckt mehr dahinter…ich weiß nur nicht was. Die Frage ist m.E. nicht, was hat das gekostet, sondern was wurde damit politisch bezweckt.
Ich glaube, Wolfgang Golasowski bringt es auf den Punkt. Da steckt tatsächlich mehr dahinter. Und dass sich Martin Hagen, den ich persönlich sehr schätze (immerhin waren wir mal Kollegen) und der alles andere als ein Hallodri ist, sich nicht über die KAV-Gremien abgesichert hat, ist mehr als unwahrscheinlich. Wir können hier natürlich jetzt über die wahren Ursachen wild spekulieren, aber es wird nichts dabei herauskommen – ohne weitere Fakten. Unabhängig davon zeigt die ganze Thematik allerdings sehr gut auf, dass es mit der rot-grünen Freundschaft in der Koalition nicht mehr so zum Besten steht. Ein sehr verdienter Staatsrat i.R. Henning Lühr, der damals unter der SfF Linnert nach einem langen Dornröschenschlaf bezüglich der Digitalisierung die Bremer Verwaltung wieder auf Kurs gebracht und auch im Bund sehr viel für Bremen erreicht hat, scheint in Ungnade gefallen zu sein. Man sollte das weiter beobachten; das könnte noch sehr spannend werden.
Es wäre interessant zu erfahren, ob Henning Lühr auf einem Teil Kosten sitzen bleibt weil das Anwaltshonorar über der Gebührenordnung liegt. Manchmal betreibt der Staat Lawfare gegen unbequeme Bürger. Bei diesen unfreundlichen Aktionen aus dem Inneren des Staatsapparates geht es darum, den Betroffenen finanziell und psychisch fertigzumachen. Der auf organisierte Kriminalität spezialisierte Journalist Jürgen Roth hat das Sachbuch Der stille Putsch (2014) mit Beispielen aus Bayern und Sachsen gespickt.
In der Zeit nach dem Buch hat es Sebastian Edathy, Michael Ballweg (Querdenken), Beate Bahner, Sucharit Bhakdi und Heinrich Reuß getroffen. Bei Rudolf Schmenger in der hessischen Steuerfahnder-Affäre war es besonders bunt.
Leider verlässt die Administration immer wieder die Pfade des Rechtsstaates und greift zu Mitteln des Unrechtsstaates. Ich denke, das liegt daran, dass die Kontrolle durch die Parlamente innerhalb unseres Verhältniswahlrechts regelmäßig und systematisch versagt.