Muss Finanzstaatsrat Hagen die „Zeche“ selbst bezahlen?

31.07.2026 11 Von Axel Schuller

Liebe Leserschaft, die Bremer Politik ist gerade in der Sommerpause. Das heißt aber nicht, dass nix passieren würde. Nehmen wir Dr. Martin Hagen, Stellvertreter von Finanzsenator Björn Fecker (Grüne): Der hat gerade gepflegt „einen auf die Nuss gekriegt“. Es geht um viel Geld…

Dr. Martin Hagen, Staatsrat im Finanzressort, hatte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Bremen (rd. 80 bremische Mitglieder-Betriebe) seinen Vorgänger Dr. Henning Lühr auf Schadensersatz verklagt. Der pensionierte Spitzenbeamte sollte 600.000 Euro an die Hansestadt zahlen. Das Landgericht jedoch hat Lühr „freigesprochen“.

Zur Erinnerung: Lühr war vor Hagen Finanzstaatsrat und KAV-Vorsitzender. In der zweiten Eigenschaft hatte er dem KAV-Geschäftsführer Wolfgang Söller Vertragsverbesserungen eingeräumt, da dieser schlechter gestellt war als seine Kollegen der anderen deutschen KAVs. Übrigens mit Zustimmung des Bremer KAV-Vorstandes.

Als Hagen auf Lühr folgte, änderte er vier Jahre lang nix an dem Vertrag – und richtete dann plötzlich (merkwürdigerweise ebenfalls mit Zustimmung seines Vorstandes) Regressforderungen gegen seinen Vorgänger. Details zum Fall lesen Sie bitte im Blog „Ist Feckers Finanzstaatsrat Hagen noch zu halten?“ vom 24.06.2026 nach.

Nach der Niederlage bei Gericht erlebte Hagen nun sein „zweites Waterloo“ – wenn man dies so nennen will.

Jedenfalls lud der Staatsrat alle Bremer KAV-Vertreter zu einer Vollversammlung ein, um darüber abzustimmen, ob der Arbeitgeberverband gegen das Urteil des Landgerichtes in Berufung gehen soll. 

Ergebnis: NEIN. Also: Martin Hagen allein zu Haus.

Nun könnte man in einem Anflug von Großzügigkeit sagen, na ja Lührs „Ziehsohn“ Martin Hagen ist beim „Vatermord“ gescheitert. So what. Weiter geht’s.

Nee, so einfach ist das nicht. Der (noch) amtierende Finanzstaatsrat hat mit der KAV-Klage nach meinen Recherchen zwischen 70.000 und 90.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten verursacht – die genauen Abrechnungen stehen noch aus.

Richtig ärgerlich ist, dass das Gericht Hagen im Verlauf des Prozesses zweimal die drohende Niederlage angedeutet hatte – der Staatsrat (samt seiner Berater) aber partout Recht behalten wollten.

Nachdem dies gründlich in die Hose gegangen ist, stellt sich die Frage: Kann die Hansestadt ihren (noch) Staatsrat eigentlich für den fünfstelligen Betrag in Regress nehmen? Oder muss für diese Aktion die Öffentlichkeit aufkommen? 

Liebe Leserschaft, dies war heute bewusst ein kurzes Stück, damit Ihnen genügend Lesezeit für den Gastkommentar am bevorstehenden Wochenende bleibt. 🙂 Sie wissen ja bereits ein klein bisschen, worum es am Sonntag gehen wird: Herzen und Konten für eine gute Sache öffnen.  

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller