Wie würde wohl ein von der AfD eingesetzter Verfassungsschutz-Chef die „Linke“ behandeln?

14.09.2026 10 Von Axel Schuller

Mal ein kurzes Gedankenspiel zum Innehalten. Nehmen wir mal an, die AfD bekäme in Sachsen-Anhalt – wie auch immer – eine Regierung zustande. Was würde diese Partei möglicherweise ziemlich rasch durchsetzen? Den Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz durch einen Getreuen ersetzen? Und dann? Plötzlich würde die AfD Sachsen-Anhalt vermutlich nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ gelten. Warum? Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde, dem jeweiligen Innenminister m/w unterstellt. Merken Sie etwas, liebe Leserschaft?

Hören, sehen oder lesen Sie aktuell Beiträge in Zeitungen, TV, Rundfunk oder Internet, werden Sie in nahezu jedem Beitrag zum Thema AfD mit folgendem Hinweis belehrt:

Die AfD gelte laut Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ und damit verfassungsfeindlich.

Was selten erwähnt wird: 

Sowohl die Landesämter für Verfassungsschutz (auch in Bremen) als auch die Oberbehörde, das Bundesamt für Verfasssungsschutz sind Teile der jeweiligen Innenministerien. Minister/Senatoren m/w sind deren Vorgesetzte. Ich schreibe dies nicht, weil ich mit den teilweise abseitigen Forderungen der AfD etwas am Hut hätte, sondern weil Wahrheit und Gleichbehandlung aller Polit-Akteure für mich zum journalistischen Handwerkszeug gehören.

Bleiben wir mal bei der Abhängigkeit der „Schlapphüte“ (früherer Grünen-Sprech für Verfassungsschützer) von den Innenminister. Spinnen wir den Anfangsgedanken zu Ende und übertragen ihn auf Sachsen-Anhalt. 

Theoretisch könnte ein der AfD genehmer oberster Verfassungsschützer auf die Idee kommen, die Verfassungstreue der Partei Die Linke untersuchen zu lassen und im heftigsten Fall versuchen, diese als linksextrem einzustufen. Immerhin gilt die SED als eine der Wurzeln dieser Partei.

Weshalb ich dies schreibe? Es geht mir allmählich echt auf den Keks, wenn Journalisten die Einstufung des jeweiligen Verfassungsschutzes wie eine unwiderrufliche Tatsache gegen die AfD ins Feld führen.

Aktuelles Beispiel: Die Berichterstattung von Radio Bremen über die Anti-Rechts-Demo am Sonnabend neben dem Bahnhof.

Schon der Moderator weist mit fester Stimme darauf hin: Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt werde vom dortigen Verfassungsschutz seit 2023 „als gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.

Immerhin hat der Heimatsender – anders als der Weser-Kurier – in seinem TV-Film am Sonnabend erwähnt, dass die Interventionistische Linke ebenfalls zum Kreis der Demo-Aufrufer gehörte. Und, dass die IL ebenfalls vom Verfassungsschutz als „linksextremistische, gewaltbereite Gruppe beobachtet werde. Aber, das scheint etwas anderes zu sein.

Zurück zu den Einstufungen der AfD durch die Verfassungsschützer.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Bundes AfD am 2. Mai 2025 per Presseerklärung und unter Begleit-Jubel der damaligen Gerade-Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) zu „gesichert rechtsextremistisch“ hochgestuft.

Die AfD hat sich dagegen beim Verwaltungsgericht Köln (dort sitzt das Bundesamt für Verfassungsschutz) gewehrt. Wenige Tage später unterließen die Verfassungsschützer die öffentliche Festlegung. Das Gericht wies die Einstufung im Februar 2026 im Rahmen des Eilverfahrens wegen unklarer Punkte zurück. Wann das Verfahren in der Hauptsache entschieden wird, steht in den Sternen.

Solange darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen.

Übrigens: Egal wer beim Hauptsacheverfahren verliert (AfD oder Bundesamt) wird vermutlich das Oberverwaltungsgericht anrufen. Und danach steht meist auch der Weg zum Bundesverwaltungsgericht oder zum Bundesverfassungsgericht offen. 

Das Rechtsverfahren wird also vermutlich noch mehrere Jahre lang dauern. 

In den Bundesländern sieht es wie folgt aus: 

In den nachfolgenden Ländern hat der jeweilige Verfassungsschutz die AfD zu „gesichert rechtsextremistisch“ hochgestuft (in Klammern das jeweilige Jahr), Einige Verwaltungsgerichte haben Gründe dafür gesehen, in Eilverfahren teilweise gegen die AfD entschieden, aber: Nirgends ist der Streit von Oberverwaltungsgerichten ausgeurteilt. 

Als „gesichert rechtsextremistisch“ sehen die Landes-Verfassungsschützer die AfD an in: 

Thüringen (seit 2021), 

Sachsen-Anhalt (11/2023)

Sachsen (12/2023)

Brandenburg (8/2025) und

Niedersachsen (2/2026) – was zur Kommunalwahl teilweise genutzt wurde, um AfD-Politiker von den Wahlen auszuschließen. 

Soweit die kleine Sachkunde zum Thema.

Seit der Wahl in Sachsen-Anhalt erhöhen linke Politiker wie Bremens Linke-Fraktionschefin Sofia Leonidakis, oder SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör den Druck auf den Senat, drängen auf ein Verbot der AfD – jetzt. 

Einige Politiker setzen dabei auch Emotionen ein – was sie der AfD im umgekehrten Fall  als „Populismus“ vorwerfen.

Dr. Solveig Eschen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, hatte am Tag nach der Sachsen-Anhalt-Wahl gepostet: „Ich habe gestern Abend geweint. Um dieses schöne Bundesland Sachsen-Anhalt, das so  schrecklich gewählt hat. Wo ich Familie habe und wo ich so gerne hinfahre.“

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Weil’s im Heimatblatt nicht zu lesen war, hier ein Beispiel für Linksextremimus, mitten in Bremen:

Das Linke Portal „Tumulte“ hat jüngst das Foto einer beschmierten Ausbildungsstätte der Bundeswehr mit folgenden Text im Netz veröffentlicht:

„So kotzt uns nicht nur die aktuelle Wehrdienstdebatte an, das ganze Wehrpflicht Gesetz stinkt zum Himmel!

Deswegen haben wir am Karrierecenter der Bundeswehr schon mal großflächig unsere Meinung hinterlassen.

Scheiß auf Deutschland, scheiß auf Merz, Reiche und Co., scheiß auf den #3.10

Burn Wehrpflicht“

Liebe Innensenatorin Dr. Eva Högl, verehrte Verfassungsschützer: Das klingt nach konkreter Arbeit für Sie.