pro und contra – für absolute Ausnahmefälle
Wow, ne neue Rubrik. Was ich 1999 als damaliger Chefredakteur beim Weser Report eingeführt habe (daher gibt’s auch keine Copyright-Probleme 🙂 , setze ich hier „gezwungenermaßen“ fort. Staatsrat Dr. Baumheier aus dem Ressort von Özlem Ünsal (SPD) hätte gerne einen eigenen Beitrag zum Thema geschrieben. Doch das hätte die „Gegenseite“ – also tausende betroffene Bürger m/w – vermutlich auch begierig gemacht. Deshalb habe ich mich entschieden, die Rubrik p+c bei so klassisch auseinander driftenden Themen hier bei bremensogesehen einzuführen. Wohlgemerkt: Nicht als regelmäßige Rubrik, sondern als absolute Ausnahme. Ansonsten droht mein Ehrenamt doch noch zur Arbeit auszuarten. Und dazu sage ich: NEIN.
Muss der Senat tatsächlich so viele Parkplätze abschaffen?
PRO
Dr. Ralph Baumheier
Staatsrat im Senatsressort für Mobilität
Ich möchte den Blick auf dieses erkennbar kontroverse Thema ein wenig weiten.
- In einem Rechtsstaat, in dem wir ja zum Glück leben, stellen Urteile oberster Bundesgerichte wie natürlich auch Gesetze den Rahmen dar, in dem sich Politik und ausführende Verwaltung zu bewegen haben.
- Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Aufgesetzten Parken ist eine solche Rahmensetzung, in der wir uns als Senat bewegen müssen.
- Dieses Urteil wie auch die einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts setzen einen Rahmen, der im gewissen Umfang auch flexibles Ermessen ermöglicht.
- Genau dieses Ermessen haben wir als zuständiges Ressort mit unserem Konzept sehr pragmatisch ausgeübt – um es deutlich zu sagen: eine enge und strikte Umsetzung des Urteils und der rechtlichen Vorgaben würde das aufgesetzte Parken nahezu vollständig verhindern.
- Genau deshalb haben wir mit unserem – von Senat und Bürgerschaft beschlossenem – Konzept einen deutlich ausgewogeneren Weg entwickelt.
- Angesichts der Kontroversität des Themas ist gleichwohl geradezu vorprogrammiert, dass die jeweiligen Belange sich nicht zu 100 Prozent berücksichtigt fühlen.
- Dies gilt aber nicht nur für die Menschen, die weniger Raum als vorher für den Parkbedarf beklagen.
Dies gilt eben auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder für Eltern mit Kinderwagen, die aufgrund unseres pragmatischen Konzepts nicht in jeder Straße genau vorfinden, was sie sich idealerweise wünschen.
- Für ein faires Gesamtbild ist es aber notwendig, genau diese – definitiv nicht einfache – Berücksichtigung aller Interessen zumindest anzustreben.
- Das genau ist unser Anspruch mit unserem Konzept – wohlwissend, dass damit die jeweiligen Einzelinteressen nicht vollständig erreicht werden können, aber in der Gesamtschau aller Interessen ein pragmatisches, gutes, akzeptables Ergebnis möglich werden kann.
CONTRA
Hager-Guthrie, Hansen, Kohake, Norton
BI Mobilitätsfrieden Bremen
Das Bremer Mobilitätsressort von Senatorin Ünsal (SPD) beseitigt viel mehr Parkplätze als nötig. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken ist in dieser Hinsicht viel moderater. Das Urteil benennt Probleme, setzt Rahmenbedingungen für deren flexible Lösung und zielt auf Interessensausgleich.
Das Urteil legt keine starren Maße fest, fordert die Prüfung der jeweiligen Situation vor Ort und bietet somit Kommunen Gestaltungsmöglichkeiten, um historisch gewachsene, städtebauliche Gegebenheiten angemessen und unter Einbeziehung der Anwohner berücksichtigen zu können.
- Das Gericht lehnt eine feste Definition von „Restgehwegbreiten“ explizit ab (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46). Aber die Bremer Behörde setzt Standards mit starren Gehwegbreiten, die für Bremer Stadtquartiere unrealistisch sind.
- Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert die Prüfung der Umstände „des konkreten Einzelfalls“, auf jeden Fall „stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände“ (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46). Die Bremer Behörde bewertet Wohnstraßen undifferenziert und pauschal.
- Das Gericht mahnt die Herstellung eines Ausgleichs zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen an (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 55). Das Ressort von Senatorin Ünsal stülpt Anwohnern ihr Konzept über: die Alltagserfahrungen, die Anwohner in ihren Straßen machen, werden nicht berücksichtigt.
Das Konzept des Mobilitätsressorts stellt den Inhalt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auf den Kopf. Mit ihrer Standardsetzung schafft die Behörde das Gehwegparken (bis auf „temporäre“ Ausnahmen) in Bremen faktisch ab. Das Gericht dagegen verweist in seinem Urteil 33 Mal auf den § 12 Abs. 4a der Straßenverkehrsordnung, der sich mit dem erlaubten Parken auf Gehwegen befasst.
Die Behörde von Senatorin Ünsal und ihr Umfeld führen die Diskussion ums Parken in Bremen moralisierend. Sie konstruieren Opfergruppen, die in einer schwarz-weiß-Logik so nicht existieren: alte, behinderte Menschen, Kinder, Mütter mit Kinderwagen sind meist direkt oder indirekt auf Autos angewiesen, wie viele andere Anwohner auch.
Es ist für die Menschen dieser Stadt sehr enttäuschend, dass die SPD, die jetzt das Mobilitätsressort leitet, die Politik der vormaligen Senatorin Schaefer (Grüne) radikal und über die Köpfe der Anwohner hinweg fortführt.
p+c-Text ENDE
Nachträglich Anmerkung: Die im Flüsseviertel neu gegründete Bürgerinitiative Pro-Parken-Bremen hat in ihrer WhatsApp-Gruppe inzwischen auf ein weiteres, sehr handfestes Problem hingewiesen. Aus dem REWE-Markt am Delmemarkt (Delmestraße / Ecke Pappelstraße), kam offenbar folgender Hinweis: Künftig gibt es in den umliegenden Straßen keine oder nur gebührenpflichtige Parkplätze für die Mitarbeiter m/w. Und erst recht nicht für die Kundinnen und Kunden, die entgegen aller ideologischen Wünsche von Planern mit einem Auto zum Einkaufen fahren wollen.
Liebe Leserschaft, noch einmal: Ich hoffe, dass sich widerstrebende Interessen in der Stadt künftig vorab und besser lösen lassen (Beiräte sind offenbar nicht die passende Ebene dafür) – und pro + contra bei bremensogesehen ein Ausnahmefall darstellt.
Und zur Erinnerung: Ich veröffentliche Leserkommentare ausschließlich mit komplett ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen. Dass ich heute bei der Autorenzeile der Bürgerinitiative auf die (mir bekannten) Vornamen verzichtet habe, war einzig der Optik geschuldet.
Munter bleiben!
Herzlichst
Ihr Axel Schuller
P.S.: Zum Sonntag darf ich einen Gastkommentar ankündigen, der alle ansprechen müsste, denen die Demokratie und Meinungsvielfalt am Herzen liegt.
Der Staatsrat holt die Keule des Rechtsstaats heraus, ohne das Urteil richtig wiederzugeben: Das Bundesverwaltungsgericht gibt das Heft des Handelns der Politik in die Hand und gibt der Politik dabei großen Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum wird vom rot-grün-roten Senat einseitig gegen das Auto genutzt. Dies führt wiederum dazu, dass sich die Fragen von Barrierefreiheit und Rettungssicherheit verschärfen, weil die Autos nicht über Nacht verschwinden.
In einer historisch gewachsenen Stadt wie Bremen mit Mindestbreiten statt tatsächlicher Barrierefreiheit zu arbeiten (abgesenkte Bordsteine usw.) führt zu den Problemen in der Neustadt und wiegelt Nachbarn gegeneinander auf.
Selbst im rot-grünen Hamburg ist man hier besser: Feierabendparken auf Supermarktplätzen ist dort längst Praxis, Bremen prüft weiterhin.
Über Quartiersgaragen reden wir in Bremen seit 2019, umgesetzt wird sie jetzt von einem privaten Investor, die BREPARK guckt nur zu.
Das „Konzept“ des Senats hat also Alternativen, der Blick nach Hamburg genügt. Dort gibt es auch ein Parkplatzmoratorium (keine Parkplätze werden mehr abgebaut) um zuerst Lösungen zu entwickeln und dann die Straßen umzubauen.
Das Gerichtsurteil lässt also Spielräume zu und der logische Menschenverstand wurde durch das Gericht auch nicht verboten. Blick nach Hamburg genügt.
Staatsrat Baumheier leitet seinen Beitrag mit der Bemerkung ein, es existiere ein „Rahmen“, „der im gewissen Umfang auch flexibles Ermessen ermöglicht“. Unmittelbar danach legt er dar: „… eine enge und strikte Umsetzung des Urteils und der rechtlichen Vorgaben würde das aufgesetzte Parken nahezu vollständig verhindern.“
Die – zugegebenerweise – nicht einfach Lektüre des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich, dass den Kommunen bei der Bewältigung der Parkraumproblematik keine starren Vorgaben gemacht werden. Verwundert fragt man sich, auf welche Bestandteile der Straßenverkehrsordnung und auf welche Aussagen des Bundesverwaltungsgerichtes der Staatsrat sich bei seiner Einschätzung bezieht, das aufgesetzte Parken müsse nach eng ausgelegter Rechtslage eigentlich „nahezu vollständig“ beseitigt werden.
Einmal mehr wird ein höchst eigenwilliges und intransparentes Selbstverständnis der Behörde Ünsal deutlich. Deren Pressesprecher hat sich zuvor viel ehrlicher gemacht: „Wie sich etwas ändert, entscheiden wir, und zwar mit Augenmaß…“. Dieses „Augenmaß“ erleben die Anwohner in der Neustadt, in Findorff und anderswo als staatsautoritäres Durchregieren wie zu Coronazeiten. Die SPD scheint die falschen Lehren aus der Pandemiezeit gezogen zu haben.
Ideologie statt Realitätssinn
Es ist kaum noch zu ertragen, mit welcher ideologischen Verbissenheit in Bremen eine Anti-Auto-Politik auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird. Unter dem Deckmantel der Verkehrswende verkommt unsere Stadt immer mehr zu einem bürokratischen Hindernisparcours für alle, die mobil sein müssen.
Mit einer beispiellosen Arroganz wird zudem ignoriert, dass die arbeitende Bevölkerung – Handwerker, Schichtarbeiter, Pflegekräfte und Pendler – den Wohlstand dieser Stadt erarbeitet. Sie können ihr Werkzeug nicht im Lastenrad transportieren und haben nach einer Spätschicht keine Zeit, auf einen unzuverlässigen ÖPNV zu warten. Wer Parkplätze ersatzlos streicht, betreibt offene Schikane gegen die Leistungsträger unserer Gesellschaft.
Noch schändlicher ist der Umgang mit Senioren. Für viele ältere Menschen ist das Auto kein Luxus, sondern der letzte Rest hart erarbeiteter Freiheit. Sie systematisch aus der Stadt zu verdrängen und ihnen die Teilhabe zu erschweren, ist unsozial. Zumal die Stadt keine günstigen Alternativen im öffentlichen Nahverkehr bietet. Nicht jeder ältere Mensch ist zudem in der Lage, noch ein Fahrrad zu besteigen. Frauen müssen nachts lange Wege zurücklegen, um sicher zur Haustür zu kommen, wenn dann endlich irgendwo ein Parkplatz gefunden wurde.
Gleichzeitig schaut die Politik tatenlos zu, wie der Bremer Einzelhandel stirbt, weil Kunden, die mit dem Auto kommen, bewusst verprellt werden und somit in den Online-Handel abwandern.
Bremen braucht endlich wieder eine Realpolitik, die sowohl die Sicherheitswege integriert als auch die Lebensrealität der Bewohner respektiert; Straße für Straße muss kontrolliert werden, wo Parkraum sinnvoll erhalten bleiben kann und soll. Ein stumpfes „Autos raus aus der Stadt“ – zerstört den Lebensraum von uns Bremern in der Stadt.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Forster
Diese Thematik um das „aufgesetzte“ Parken bricht RGR hoffentlich im Mai nächsten Jahres das Genick!
Herr Dr. Baumheier müsste doch eigentlich wissen, dass BVG Urteile immer „Spielräume“ bieten.
Die Kommentare, Interpretationen und Auslegungen zu den Urteilen sind oft wichtiger als das Urteil selbst!
(gelernt im Juridicum in Göttingen).
Nun ist Herr Dr. Baumheier ja kein Jurist, sondern Politik – und Verwaltungswissenschaftler.
Vllt liegt ja darin der Grund für seine Verbissenheit, die bis ans Absurde führenden Wahnsinns-Pläne der Baubehörde auf „Teufel komm raus“ umzusetzen.
Dr. Baumheier zeigt damit in eklatanter Weise den Widersinn einer juristischen Diktion des BVG auf.
Das Brauressort von Frau Ünsal ist nach meiner Einschätzung auf dem besten Weg, sich bis zur Lächerlichkeit zu steigern und sich deren preiszugeben.
Wenn das Thema bloß leider nicht so ernst wäre….
Gern den daueraufgebrachten BürgerInnen des sogenannten Mobilitätsfrieden Bremen erklärt: Wir leben in einem Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat gelten die Gesetze und Regeln für alle Menschen laut Artikel 3 des Grundgesetzes gleich; gilt auch für die Rechte im öffentlichen Raum für alle gleichberechtigten FußgängerInnen und AutofahrerInnen: Niemand steht über dem Gesetz. Was gilt, gilt – und nachträglich individuell »ausgehandelt« werden kann da gar nichts.
Auch staatliche Organe wie die Polizei, Behörden, MinisterInnen oder der Bundeskanzler müssen sich an das Recht halten – sogar auch ein nach der Niederlegung seines Amtes aus der Öffentlichkeit völlig verschwundener Ex-SPD-Innensenator, der jahrelang in Bremen die Menschen durch die von ihm ausgedachte Praxis vom »geduldeten Parken« auf Gehwegen offensichtlich sehr verwirrt hat. »Geduldetes Parken« auf Gehwegen war schon immer widerrechtliches Handeln im Straßenverkehr.
»Seit Jahren ist das Problem bekannt: durch das illegale aufgesetzte Parken auf Rad- und Gehwegen werden die Rechte mobilitätseingeschränkter Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen oder auch Kinderwagen beschnitten. Menschen werden behindert und gefährdet. Und seit Jahren machen Mobilitäts- und Innenressort nichts weiter als Konzepte zu entwickeln, die dann im Konflikt der Hausspitzen miteinander wieder in den Schubladen verschwinden. Dieses Nicht-Handeln ist konfliktscheu und mutlos und geht zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft.«
Wichtige Erkenntnis: Niemand steht über dem Gesetz; staatliches Handeln wird durch unabhängige Gerichte kontrolliert – und wer sich ungerecht behandelt fühlt, wie aufgebrachten BürgerInnen in der Neustadt und anderswo, hat die Möglichkeit zu klagen – muss dann am Ende aber mit dem Urteil leben; wie immer es ausfällt. Der Klageweg bezogen auf konkrete Umsetzungen im Detail steht jedem offen. Also nur zu.
Genau so haben es über Jahre engagierte Bremer BürgerInnen wahlweise gemeinsam mit oder gegen dem damaligen Innensenator und der damaligen Mobilitätssenatorin gemacht – und am Ende Recht bekommen.
»Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat geurteilt und in einer ersten Stellungnahme deutlich gemacht: Aufgesetztes Parken war verboten, ist verboten und bleibt verboten, und das jahrelange Wegsehen der Stadt hat jetzt ein Ende!«
Tatsache ist: Das finale Urteil in dritter Instanz wird nun stadtstaatlich durch die Bremer Verkehrsbehörde umgesetzt. Genau so geht Demokratie. Gut so und danke für den mutigen Einsatz aller zuständigen BehördenmitarbeiterInnen, die den jahrelangen Duldungsblödsinn von SPD Innensenator Mäurer und ein vermeintliches Gewohnheitsrecht egoistischer FalschparkerInnen nun ausbaden dürfen.
Diese Umsetzung – und hoffentlich auch entsprechende Parkraumkontrollen – wurden in Bremen nach jahrelangen, teilweise wirren Diskussionen bezogen auf einen einfachen und schon immer klar geregelten Sachverhalt auch Zeit.
https://www.bund-bremen.net/presse/detail/news/mobilitaetsverbaende-begruessen-einhellig-das-urteil-zum-aufgesetzten-parken/
Es wird seit dem Urteil nunmehr gern behauptet: »Die Lösungsräume sind breiter. Das ist der für die Politik zugängliche Raum.«
Sogenannter »Mobilitätsfrieden Bremen«, bitte endlich einmal konkret werden: 3,05 Fahrbahnbreite sind für die Feuerwehr zwecks Rettungssicherheit gesetzt. Welche Gehwegbreite hätten wir dann noch gern?
Oldenburg setzt konsequent 1,60 m um. In Bremen ist man teilweise leider von urspünglich 1,80 m über 1,50 m teilweise im Kompromiss bei 1,20 m angekommen. Bitte zur Kenntnis und den Zollstock in die Hand nehmen: Selbst 1,20 m sind in den meisten Straßen in den verdichteten Quartieren gar nicht gegeben.
Also nicht ständig öffentlich selbst völlig unklar lamentieren, sondern diese nicht näher bezeichneten »Lösungsräume« im Einzelfall klar benennen und die vermeintlichen Alternativen öffentlich dokumentieren und bspw. gegenüber der Behörde und in den Beiräten gegenüber den Fraktionen einbringen – zwecks Überprüfung auf die Richtigkeit der Wunschvorstellungen durch das Mobilitätsressort. Alles andere ist emotionale Stimmungsmache ohne rechtliche Grundlage.
Falls es dann immer noch einen unüberbrückbaren Dissenz zwischen Behörde und Mobilitätsfrieden Bremen oder sonstigen frisch gegründeten Pro-Parken-Initativen gibt: im Einzelfall tätig werden: Der Klageweg bezogen auf konkrete Umsetzungen, die bestimmten Personen offensichtlich als Lösung im möglichen »Lösungsraum« nicht akzeptabel erscheinen, steht jedem offen.
Also nur zu, lautstarke, sogenannte »MobilitätsfriedensfreundInnen Bremen«, die in Wahrheit als Initiative tatsächlich nur wenige und immer die gleichen Personen ausmacht.
Tipp: Vielleicht auch mal abseits der eigenen Wahrnehmungsblase ganz andere Stimmen aus der Neustadt hier in den Kommentaren lesen:
https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/neue-buergerinitiative-will-neuordnung-des-parkraums-stoppen-doc87wshbbqpj4jcg6y6cm
Worum geht es nochmal?
»Ziel der Neuordnung ist es, Rettungswege freizuhalten und Gehwege sicher sowie barrierefrei nutzbar zu machen. Nach aktuellem Planungsstand kann laut Bauressort ein deutlich überwiegender Teil der derzeit parkenden Fahrzeuge weiterhin im Quartier abgestellt werden. Bislang regelwidrig genutzter Parkraum soll rechtssicher ausgewiesen werden; in geeigneten Fällen kann Gehwegparken durch Beschilderung ausdrücklich zugelassen werden.«
Tatsache ist: Der für die Politik zugängliche Raum wird (wie von Staatsrat Ralph Baumheier ausgeführt) bereits genutzt.
Die CDU aber hat ein emotional besetztes Wahlkampthema entdeckt und sieht das bekanntermaßen anders: »Mit dem Konzept zum „Parken in Quartieren“ verfolgt der Senat Bovenschulte den Anspruch, das regelwidrige Gehwegparken stadtweit zu unterbinden und zugleich Rettungssicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten. In der Realität zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die Umsetzung erfolgt unkoordiniert, intransparent und ohne nachvollziehbare Systematik. Die betroffenen Beiräte und Anwohner werden häufig unzureichend einbezogen, relevante Daten zu Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen können nicht nachvollzogen werden und konkrete Aussagen zur Wirkung der Maßnahmen auf angrenzende Straßen fehlen weitgehend.«
Wenn das in Einzelfällen so ist (was nicht ausgeschlossen werden kann), ist es Aufgabe der Opposition diesen Zustand mit den BürgerInnen festzuhalten und politisch dagegen vorzugehen, was allerdings nicht die gesamte Umsetzung betreffen kann.
Wenn das NICHT so ist (und es gibt klar definierte Kriterien wg. Straßen und Gehwegbreiten für die Rettungssicherheit, zu denen ich auch von der CDU nie etwas höre) dann ist es ebenso Aufgabe der Opposition die BürgerInnen über die FAKTEN aufzuklären, statt im Vorwahlkampf populistisch die Stimmung anzuheizen.
Gern nochmals eingefordert: Werden Sie im Einzelfall konkret mit ihrer Kritik, satt es pauschal bei allgemeinen Aussagen zu belassen. Übrigens hat auch der verkehrspolitische Sprecher der CDU völlig richtig auf einerBürgerveranstaltung in Findorff zum Thema erklärt: Wenn die CDU die Regierung stellen würde müsste sie das gültige Urteil in letzter Instanz, die nach Jahren der Mäurer-Prozesshanselei nun erreicht ist, ebenfalls umsetzen.
Und was lesen wir im letzten Wahlprogramm der CDU Bremen? »Bewohnerparken werden wir nur in Abstimmung mit den Anwohnern des Quartiers und dem Beirat einführen. Die Jahresgebühr für das Bewohnerparken werden wir auf maximal 100 € begrenzen.» Zitat Ende.
Tatsache ist: Der Beirat Neustadt hat der Einführung von Bewohnerparken im Bereich Neustadt-West am 18. Juni 2026 einstimmig (also erfreulicherweise auch mit den Stimmen der CDU) zugestimmt. Grundlage der Entscheidung ist das stadtweite Konzept zur Neuordnung des Parkens, das insbesondere in den dicht besiedelten Ortsteilen wie Hohentor, Neustadt und Alte Neustadt für Entlastung sorgen soll.
Der demokratisch gefasste Beschluss gilt. Alles andere sind vermutlich letzte Rückzugsgefechte einer im Detail merkwürdig orientierungslosen Initiative, die endgültig in der Einbahnstraße angekommen ist.
So what?
PS: Danke an Axel Schuller für die Möglichkeit und Dokumentation an dieser Stelle einer offenen Diskussion.
Mit der RGR-Regierung in Bremen kann kein Kompromiss gefunden werden. Man kann die leider nur abwählen! Und das ist das Recht aller derer, die die Nase voll haben.
Der Senat nutzt das BVerwG-Urteil als Vorwand, um möglichst viele Autos aus der Stadt zu verdrängen. Das ist eine bewusste Fehlinterpretation. Das Gericht verbietet aufgesetztes Parken nicht per se. Es verlangt, dass die Stadt gegen unbeschildertes aufgesetztes Parken vorgeht, und nennt die Legalisierung durch Beschilderung ausdrücklich als mögliche Lösung.
Die Stadt wählt stattdessen das radikalste Mittel: absolute Halteverbote für ganze Viertel, perspektivisch bald für weite Teile der Stadt. Das ist unverhältnismäßig. Es trifft Pendler, Familien mit kleinen Kindern, die weite Wege zu (noch) vorhandenen Parkplätzen in Nachbarquartieren zurücklegen müssen, und Anwohner, die keine Handwerker oder Pflegekräfte mehr bekommen. Die Teilhabe gehbehinderter Menschen wird faktisch abgeschafft, denn Ausnahmegenehmigungen werden nach meiner Kenntnis nicht erteilt. Selbst den Einkauf kann man nicht mehr ausladen, weil ein absolutes Halteverbot auch kein Anhalten von drei Minuten erlaubt. Das kennt man von Autobahnen, aber nicht von einer Einbahnstraße in einem gewachsenen Wohnviertel.
Besonders aufschlussreich ist, dass es keinerlei Ausgleich gibt. Quartiersgaragen werden seit Jahren diskutiert und sind auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Offenbar ist nicht gewollt, dass Ersatz für wegfallenden Parkraum entsteht. Die Menschen sollen dazu gedrängt werden, ihr Auto abzuschaffen. Das hat mit dem Urteil nichts zu tun, es ist ein Missbrauch des Urteils für eine autofeindliche Politik.
@ Ludger Mertens: Abgesehen, dass aufgesetztes Parken als Bundesgesetz der StVO schon immer verboten war, verbreiten Sie auch »Ihres Wissens«, das als subjektive Empfindung und falsche Behauptung nicht zutrifft, mit der Aussage »Die Teilhabe gehbehinderter Menschen wird faktisch abgeschafft, denn Ausnahmegenehmigungen werden nach meiner Kenntnis nicht erteilt.« leider völligen Unsinn.
Tatsache ist: Für das Parken in städtischen Quartieren (z. B. in Bewohnerparkzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen) gibt es in Deutschland und speziell im Raum Bremen klare Ausnahmeregelungen für Handwerker und schwerbehinderte Menschen. Diese Genehmigungen erlauben es, das Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen abseits der regulären Parkflächen oder ohne Parkschein abzustellen.
Ausnahmeregelungen sind in Bremen bestens geregelt und konnten und können problemlos online beantragt werden:
https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/ausnahmegenehmigung-fuer-das-parken-als-handwerker-beantragen-202820
Ich frage mich: wie haben die Rettungsfahrzeuge in den letzten 20 Jahren ihr Ziel in den bislang engen, zugeparkten Straßen gefunden? Sind die wie Helikopter geflogen? Und die viel zitierten Mobilitätsbehinderten mit Krücken, Rollator und Rollstuhl, hat man die befragt, was ihnen lieber ist. Ach ja, die berühmten Kinderwagen, Mütter und Kleinkinder, die seit vielen Jahren dort leben – wie haben die sich bislang „beholfen“?
Die Frage ist doch: wird die Lebensqualität für die Anwohner nach den neuen Regeln besser oder schlechter? Ich wünschte mir zu diesem Thema eine Volksbefragung wie in der Schweiz für die betroffenen Stadtteile.
Übrigens: In anderen europäischen Ländern schafft man das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer in den gewachsenen Vierteln mit den so unglaublich engen Straßen, indem man sie die Lösungen selber finden lässt. Ohne Bürgersteig, ohne Bürokratie, mit Gelassenheit! Hätten wir davon doch auch ein bisschen!
Nach Pro und Kontra sollte es zu einem Konsens im Sinne aller Betroffenen kommen.
Ganz ohne Einschränkungen wird es nicht gehen.
Bitte mal “ Butter bei die Fische“, Herr Jönitz.
Wie sieht der sogenannte „Ermessensspielraum“ unter Berücksichtigung des Urteils des BVerwG nach Meinung der CDU aus?
Wie lauten die konkreten Parkraum- Umsetzungsvorschläge der CDU für die betroffenen Quartiere und wo kann man sie nachlesen?
Ich finde es richtig, jetzt mit einem eigenen Parken-Konzept der CDU aktiv in den Austausch mit den anderen Parteien in die Diskussion in der Bürgerschaft zu gehen.
Wichtig ist es, im Sinne des Abmildern des Parkraumdrucks in den Stadtteilen so schnell wie möglich zu Verbesserungen durch einen Dialog mit den Regierungsparteien zu kommen, um in der Ausführungskompetenz des Strassenverkehrsrechts andere Möglichkeiten aufzuzeigen.
Zeitliche wahlkampftaktische Überlegungen sollten hier keine Rolle spielen.
Der jetzt schon hohe Leidensdruck aller Betroffenen duldet keine Taktik und keinen Aufschub.
Der Hinweis des Rewe-Marktbetreibers ist völlig richtig und im Zuge der Umsetzung des Parkkonzeptes unberücksichtigt geblieben. Die Pappelstr. zwischen Fr.-Ebert und Langemarckstr. hat sich (gerade auch wegen Angbotmixes und des Delme-Marktes) zu einem Einkaufszentrum entwickelt, welches weit über die Neustadt hinaus ragt. Schon bisher genügen die Parkplätze in der Pappelsr. nicht. In kleineren Nebenstraßen wird anscheinend sogar der Fußgängerverkehr berücksichtigt. Solten wegen mangelnder Parkplätze auch nur einige Anbieter ausscheiden, ist der bisher gut funktionierende Mix dahin, d. H. in 10 Jahren gibt es dort weder einen Delme-Markt noch eine Einkaufsstrasse Pappelstrasse.
@Herr Brandstaedter: Vielen Dank für Ihren Hinweis auf unsere Konzepte als CDU. Leider kann ich hier keine Bilder oder PDF hochladen, daher darf ich auf unterschiedliche Internetseiten verweisen:
Unter https://www.bremen-handelt.de/parken-in-bremen?cb_vid=5178 finden Sie unser bisheriges Vorgehen als CDU und am Ende der Seite auch unseren im Jahr 2025 in die Bürgerschaft eingebrachten Antrag, der leider von Rot-Grün-Rot abgelehnt wurde. Dort können Sie sich auch eintragen um immer wieder über unsere Aktionen zu erfahren.
Auf der Internetseite der Bremischen Bürgerschaft finden Sie unter https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2026-06-25_Drs-21-846%20S_5f65c.pdf unseren im Juni diesen Jahres eingebrachten Antrag für ein Parkraum-Moratorium nach Hamburger Vorbild. Hierbei geht es darum alle Maßnahmen sofort zu stoppen und dann ein stadtweites Parkraumkonzept und Mobilitätskonzept zu entwickeln, systematisch und nach klar nachvollziehbaren Kriterien.
Im Weser Kurier findet sich hierzu heute auch ein Artikel zu unserem Antrag, der deckungsgleich mit den Forderungen der Nachbarschaft in der Neustadt ist: https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremer-cdu-teilt-forderung-nach-sofortigem-stopp-des-bewohnerparkens-doc87xfbrnvd3d1b8mbqi3i
Darüber hinaus kann ich Ihnen gerne unseren Vergleich zwischen dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dem „Konzept“ des Senats und unserem Vorgehen als CDU zusenden. Einfach eine kurze Mail an jonitz@cdu-bremen.de
@Herr Rätsch, Sie posten: „Ausnahmeregelungen sind in Bremen bestens geregelt und können problemlos online beantragt werden: https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/ausnahmegenehmigung-fuer-das-parken-als-handwerker-beantragen-202820“
Na dann sollten Sie mal versuchen, überhaupt auf die Internetadresse Ihrer eigenen http://www.-Angabe zu gelangen: Ich habe es gerade versucht:
Antwort: Forbidden You don’t have permission to access this resource.
Nun stellen wir uns mal vor, Jemand bräuchte wegen eines Rohrbruches im Hause schnell einen Handwerker und der müsste sich für das anzufahrende Quartier vorher noch mal „schnell“ eine Parkgenehmigung beim Amt einholen?
Was wäre beim Kunden wohl als erstes voll? Der Keller oder das Quantum an zumutbarer Geduld? Und wie würde ein angeforderter Handwerker wohl auf einen solchen Hilfeauftrag mit erforderlicher Genehmigiungseinholung reagieren? Be- oder eher entgeistert?
Es ist schon erstaunlich mit welchen Worthülsen der Staatsrat die angebliche pragmatische Rahmensetzung zur Neugestaltung des Parkraums verkaufen will. Werden die Bürgerinnen und Bürger für blöd gehalten? Das Bundesverwaltungsgericht – wenn man denn das Urteil des Bundesverwaltungsgericht korrekt interpretiert – sagt doch eindeutig das nachvollziehbare Einzelfallprüfungen und Kompromisse für einvernehmlichen Interessenausgleich empfohlen wird. Es geht also um eine bürgerzugewandte Suche nach flexiblen Lösungen und keine stumpfe bürokratische Umsetzung einer irgenwie festgesetzten
Abarbeitungsregelung. Natürlich ist es verwaltungstechnisch einfach, eine in der Behörde definierte Verfahrensweise knallhart anzuwenden. Bürgernah ist das nicht und erhöht weiter das Unverständnis und den Frust der betroffenen Parkplatznutzer. Weiter so: Die nächste Wahl in Bremen ist ja bald …
@HerrRätsch
Eine Nachbarin ist nach einem Schlaganfall gehbehindert. Ihr Antrag wurde abgelehnt, der Grad der Behinderung sei nicht hoch genug. Ein Widerspruch ist nicht vorgesehen, es bleibt nur die Klage.
Ihr Link betrifft übrigens Handwerker, nicht Gehbehinderte. Und wenn nicht einmal ein Schlaganfall mit Gehbehinderung reicht, bekommen die vielen älteren Menschen, die nicht mehr Rad fahren können, erst recht nichts. Eine Regelung, die auf dem Papier existiert und kaum jemandem hilft, ersetzt keine Teilhabe.
@Dr. Wewerka https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/ausnahmegenehmigung-fuer-das-parken-als-handwerker-beantragen-202820 funktioniert einwandfrei. Ich weiß ja nicht, wo sie geklickt haben, aber der Prozess über den Button ONLINE ANMELDEN https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_AusnHW ist zwar nicht gerade servicefreundlich, aber er funktioniert. Wem das zu umständlich ist: Das Telefon für Fragen ist erfunden und mailen oder die Briefpost nutzen kann man auch: https://www.service.bremen.de/die-senatorin-fuer-bau-mobilitaet-und-stadtentwicklung/asv-amt-fuer-strassen-und-verkehr/asv-referat-32-ausnahmegenehmigungen-201742 Auf dieser Seite finden sich zahlreiche Beantragungsmöglichkeiten: Ausnahmegenehmigung für das Parken als ambulanter Pflegedienst, Hebamme oder Physiotherapeut:in,
Ausnahmegenehmigung für das Parken als Gewerbetreibende oder Freiberufler beantragen (Bewohnerparkgebiete), @ Ludger Mertens Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen usw. Sorry, das war es an Unterstützung. Ansonsten einfach mal RICHTIG ausprobieren, statt falsche Infos zu verbreiten, weil man persönlich nicht klar kommt (wobei letzteres passieren kann und OK ist). ZU »Eine Nachbarin ist nach einem Schlaganfall gehbehindert. Ihr Antrag wurde abgelehnt, der Grad der Behinderung sei nicht hoch genug. Ein Widerspruch ist nicht vorgesehen, es bleibt nur die Klage.« Kann ich nicht beurteilen, ich bin kein Jurist, aber die Wahrheit ist tatsächlich: Dann muss man klagen. Ich wünsche Ihrer Nachbarin viel Erfolg. Vielleicht hilft dieser Link ttps://www.familienratgeber.de/lebensbereiche/mobilitaet-freizeit/parkausweis-und-behindertenparkplatz
weiter, ob man juristisch vorgehen sollte. Ansonsten hilft sicherlich ein juristisch versierter Fachanwalt zum Schwerbehindertenrecht, die Chancen für eine erfolgreiche Klage auszuloten: https://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Bremen&rechtsgebiet=Schwerbehindertenrecht&cityid=3165 h
@ Michael Jonitz Haben Sie den Satz »Wie lauten die KONKRETEN Parkraum- Umsetzungsvorschläge der CDU für die betroffenen Quartiere und wo kann man sie nachlesen?« von Herrn Brandstädter und meine bescheidenen Hinweise richtig… interpretiert?
»Bitte mal “ Butter bei die Fische“, Herr Jönitz.« heißt natürlich nicht, dass Sie uns, die wir keine Dullies sind, auf parteipolitische Internetseiten leiten sollten. Die sind bekannt.
»Bitte mal “ Butter bei die Fische“ heißt für Sie als Oppositionspolitiker sich VOR ORT nach der Umsetzung jede konkrete Einzelsituation IM DETAIL anzuschauen und dann bspw. in den Beiträten und gegenüber der Mobilitätsbehörde für das ASV zu dokumentieren, wo Ermessensspielräume aus Sicht der CDU nicht formaljuristisch korrekt genutzt wurden. Die sind dann zu benennen, um die Richtigkeit ihrer Forderungen zu überprüfen.
Ihre pauschalen Kampagnen wie BEWOHNERPARKEN AUSSETZEN bleiben argumentativ oberflächlich und bringen gar nichts. Aber das wissen Sie ja. Das ist PR in eigener Sache als offensichtliches Wahlkampfgetöse, um Stimmen von WutbürgerInnen abzugreifen.
Aber Vorsicht bei der aufwendigen Detailarbeit: Die KONKRETE Vorgehensweise Straßenabschnitt für Straßenabschnitt zu bewerten und daraus Nachbesserungen abzuleiten wird für PolitikerInnen der Opposition auf den neu geordneten Straßen sehr viel ARBEIT bedeuten.
In Findorff fühlten sich die Beiratsmitgieder ALLER Parteien dafür übrigens nicht zuständig, über Ortsbegehungen nach Umsetzung des ersten Schritts der Wiederherstellung Rettungssicherheit eine Mängellist zu erstellen. Das sei als ehrenamtlich tätige LokalpolitikerInnen nicht ihre Aufgabe.
Praktisches Handeln vor Ort ist gefragt, statt übergeordnete, theoretische Forderungen, mit denen Sie nicht weit kommen werden. Na, dann: Machen Sie es besser!
Und auch nochmal erklärt: Wenn eine Stadt neue Anwohnerparkzonen einrichtet (oder die Preise drastisch erhöht), können betroffene BürgerInnen und Gewerbetreibende dies gerichtlich überprüfen lassen. Kommunale Satzungen zum Bewohnerparken können vor den Oberverwaltungsgerichten (per Normenkontrollklage) gekippt werden, wenn sie handwerkliche Fehler enthalten.
Konkrete handwerkliche Fehler müssen Sie dem ziemlich umsichtig handelnden Mobilitätsressort jetzt nur noch nachweisen. Alles andere ist Gerede. Aber auch Sie haben ja sicherlich Juristen in Ihrer Partei. Auf geht es.
Der Senat verliert mit der Neuordnung des Parkraums unglaublich an Akzeptanz. Sehr viele Menschen versuchen ohne Auto unterwegs zu sein. Das Fahrrad ist oft praktischer und schneller. Mit dem ÖPNV braucht man sich keine Gedanken um einen Parkplatz machen. Und doch gibt es Situationen, in denen man eben nicht auf das Auto verzichten kann. Egal ob für den Weg zur Arbeit, den Einkauf, den Besuch bei Freunden und Familie oder andere Gelegenheiten. Das müsste auch der Senat anerkennen, ignoriert es aber wissentlich. Dass sich aus dieser Lage heraus Bürgerinitiativen gründen, um dem Unmut Luft zu machen, ist nachvollziehbar. Politik muss jetzt zeigen, dass das Engagement gesehen und gehört wird. Sonst wird aus Frust über das Parken Frust über Politik und Demokratie. Das dürfen wir nicht zulassen. Aus diesem Grund gehört das Moratorium in die Bürgerschaft.
Hager-Guthrie, Hansen, Kohake, Norton argumentieren unter konkreter Bezugnahme auf einzelne Teile des relevanten Urteils. Sie versuchen im Detail deutlich zu machen, dass das Urteil deutlich größere Ermessensspielräume ermöglicht, als das Verkehrsressort nutzt.
Was macht unser Staatsrat? Er sagt es gibt ein Urteil. Dieses Urteil gibt uns einen Rahmen vor. Diesen haben wir weitmöglichst genutzt. Aus die Maus. Auf die zentrale Frage, welche Grenzen das Urteil genau setzt, geht er nicht ein. Unter einem Deutschaufsatz würde hier stehen, dass der Autor jedwede Begründung für den vertretenen Standpunkt vermissen lässt. Eine glatte 5.
Das wäre ja nicht so schlimm, wenn es nicht prototypisch für die intellektuelle Flughöhe unserer Regierenden wäre. Schlimm.
Unterschriftenlisten liegen aus bei::
* Reformhaus Ebken
Pappelstraße
* Casa Olala
Pappelstraße
* Hampi
Pappelstraße
* Stilvoll
Pappelstraße
* Ärztehaus beim Augenarzt, Kinderarzt und dem Café im Erdgeschoss
Pappelstraße
* Physiotherapie Bremen Neustadt
Pappelstraße
* @xpert Computer
Pappelstraße
* HBO Orthopädie Bremen
Pappelstraße
* Baguetteladen French Connection
Pappelstraße
* Articolo
Pappelstraße
* Optiker Lung
Langemarck-/Erlenstr
* Pizzeria ‚du & ich ‚
Hohentorsplatz 2
* Kiosk Monioskar,
Hohentorsheerstr 81,
* Hermesshop neben
Radio Apostel
* Kiosk DHL Shop
Pappelstraße 28
* Buchhandlung Balke
Pappelstraße
* Rewe am Delmemarkt
* OTON Pappelstraße
Hörgeräteakustik
* Friseur Botan
Pappelstraße
* Sonnenstudio Soul Sun
Pappelstraße
* SONNE BREMEN
Langemarckstr.
Lieber Herr Paul,
Sie sind für mich und auch andere Kommentatoren für Ihren Sarkasmus ja hinlänglich bekannt.
Aber der Begriff: prototypisch für die
„intellektuelle Flughöhe“ der Regierenden toppt es!
Ich bin geneigt zu sagen und Sie zu ergänzen: Die Flughöhe und auch Ihre Bemerkung ist
„unterirdisch“….
Was das Beantragen von Bewohnerparkausweisen,Ausnahme-genehmigungen oder Gästeparkkarten
für das Parken in „Bewohnerparkzonen“ angeht, so ist es es aufwändiger, wenn auch nicht ganz so langwierig, wie einen Ausweis / Reisepass zu beantragen. Will man es online tun, braucht man eine Bund ID zur Verifizierung. Die muss extra beantragt werden, PIN kommt separat per Post Anrufen sollte man beim ASV nur in Ausnahmefällen (steht auf der Webseite). Als Wegweiser für das Online-Verfahren Besucherkarten gibt es diese Instruktionen:
Bitte registrieren Sie sich beim BundID:
https://id.bund.de/de/registration/Benutzername
Dieses ist auch ohne Personalausweis über „Benutzername und Passwort“
(Basisregistrierung) möglich. Button „Konto erstellen“ anklicken. Dann registrieren.
Bei Fragen zum BundID wenden Sie sich bitte direkt an BundID. Die Kontaktdaten
finden Sie auf der Seite vom BundID.
Danach loggen Sie sich bitte wieder aus.
Rufen Sie dann bitte folgende Seite auf:
https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFMParkBes
für Besucherblöcke / Wochenkarten
Bitte gehen Sie dann wie folgt beschrieben vor:
Hier Starten
Jetzt melden Sie sich bitte mit den Zugangsdaten von BundID an – hier
unter: „Mit BundID“ >Anmelden.
Dann noch einmal „Anmelden“ anklicken.
Feld „Benutzername & Passwort“ anklicken.
„WEITER MIT BENUTZERNAMEN UND PASSWORT“ anklicken.
Mit den Zugangsdaten vom BundID anmelden.
Dann kommen Sie auf unseren Online-Antrag und können den Antrag stellen.
Antrag absenden.
Benötigte Unterlagen für Bewohnerparkausweis:
Kopie der Meldebescheinigung
nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
vollständig aufgeklappt
ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
Bescheinigung der Krankenkasse
ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
Kopie der Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center
Die Bearbeitungszeit laut Webseite sind 14 Tage.
Anträge, bei denen etwas fehlt, oder die unklar sind, werden automatisch, ohne Nachfrage an den Antragsteller geschlossen (Aussage ASV: Wir haben nicht die Zeit, die Leute anzurufen)
Zusätzlich seit dem 1.8.2026 folgende Restriktionen und weitere Gebührenerhöhungen:
Für Besucheranträge, die ab dem 01.08.2026 gestellt werden, gelten folgende Konditionen:
Pro Jahr können maximal 8 48-Stunden-Karten und 2 Wochenkarten beantragt werden.
10,20 EUR Gebühr für eine 48-Stunden-Karte für Anträge ab dem 01.08.2026.
25,00 EUR Gebühr für eine Wochenkarte für Anträge ab dem 01.08.2026.
Einen verlorenen Bewohnerparkausweis muss man melden (Post/Email) und dann ganz neu beantragen, In der Zwischenzeit muss man sich mit Gästeparkkarten behelfen, sofern vorhanden. Einen Interimsausweis, dessen Anspruch anhand der bereits eingereichten Dokumente leicht zu überprüfen wäre, gibt es nicht.
Und natürlich gilt für alle kostenpflichtigen Ausweise, sie garantieren keinen Stellplatz.
Auch das steht auf der Webseite.
@Rätsch: > @Dr. Wewerka https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/ausnahmegenehmigung-fuer-das-parken-als-handwerker-beantragen-202820 funktioniert einwandfrei. Nun dann müssen Sie wohl ein besonderes Zugangsabbo bei dieser Regierungsstelle haben: Ich bekomme hier nur wiederholt ein:
Forbidden You don’t have permission to access this resource.
Auch Ihre zahlreichen Tipps zur Beantragung, ggfs. auch erforderlicher rechtsanwaltlicher Unterstützung im Falle, dass GdB-Grad bei Behinderung für das Anwohnerparken/Halten nicht ausreichend sein sollte, gehen an der Bedarfsrealität, gerade älterer Menschen, komplett vorbei. Hier wiehert wieder mal der kostenpflichtige RGR-Amtsschimmel. Es ist genau dieses ideologisch-herablassende Agieren von Regierungs- und Verwaltungsstellen, die die gesellschaftliche Kohäsion laufend beschädigen und uns jüngst erlebte Wahlergebnisse bescheren!
Manchmal kann man als Bremer nur verzweifeln: wie man‘s macht, macht man‘s verkehrt. Erst eine BI, die für das Verbot des aufgesetzten Parkens bis vor das Verfassungsgericht zieht. Dann der Versuch, das Urteil umzusetzen. … und schwuppst ist eine neue BI da, die das aufgesetzte Parken wieder einfordert.
Vorher war angeblich alles schlecht, aber nachher ist auch alles schlecht. Also was nun??
Ich habe den Eindruck, dass wir uns in einer Spirale der Schwarz-Weiß-Malerei befinden. Polarisierung scheint die neue Maxime zu sei. Alles was die Bremer Verwaltung macht wird gleich kritisiert, aber wehe, wenn sie nichts macht ….
Wie kompromissfähig (oder vielleicht besser: wie kommunikationsfähig) sind wir eigentlich noch? Wieviel Akzeptanz zeigen wir uns gegenüber?
Meine Sicht: Man soll die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte auch dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte.
@ Dr Wewerka Zu »Nun dann müssen Sie wohl ein besonderes Zugangsabbo bei dieser Regierungsstelle haben» Das ist natürlich nicht der Fall. Was soll eine derartige Aussage als fragwürdig arrogante Unterstellung auf der persönlichen Ebene gegenüber meiner Person ? Wenn Sie die Aussage »:Ich bekomme hier nur wiederholt ein: »Forbidden You don’t have permission to access this resource.« bekommen kann ich leider keine Ferndiagnose stellen. Meine Lebenszeit ist dafür begrenzt. Bitte wenden Sie sich an den IT-ler Ihres Vertrauens – oder folgen Sie den Anweisungen im Post von Astrid Hager-Guthrie, die es auch problemlos über https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/ausnahmegenehmigung-fuer-das-parken-als-handwerker-beantragen-202820 getestet hat, den Zugang zu nutzen und erfreulicherweise detailliert den Weg zum Ziel beschreibt. Viel Erfolg.
WAS ES NICHT ALLES SO GIBT. NUR IN BREMEN (NOCH) NICHT
In Bremen diskutiert man seit Jahren über die Einführung von »Bewohnerparkausweisen«, während die in anderen Städten längst DIGITAL vorhanden sind. DIGITAL wohlgemerkt.
https://www.facebook.com/photo?fbid=29303332609279559&set=a.305185579520981
In Bremen dauert alles Ewigkeiten und ist dann noch schlecht gemacht:
https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/sonderparkberechtigung-fuer-bewohner-innen-und-besucherkarten-beantragen-9772