pro und contra – für absolute Ausnahmefälle

08.10.2026 26 Von Axel Schuller

Wow, ne neue Rubrik. Was ich 1999 als damaliger Chefredakteur beim Weser Report eingeführt habe (daher gibt’s auch keine Copyright-Probleme 🙂 , setze ich hier „gezwungenermaßen“ fort. Staatsrat Dr. Baumheier aus dem Ressort von Özlem Ünsal (SPD) hätte gerne einen eigenen Beitrag zum Thema geschrieben. Doch das hätte die „Gegenseite“ – also tausende betroffene Bürger m/w – vermutlich auch begierig gemacht. Deshalb habe ich mich entschieden, die Rubrik p+c bei so klassisch auseinander driftenden Themen hier bei bremensogesehen einzuführen. Wohlgemerkt: Nicht als regelmäßige Rubrik, sondern als absolute Ausnahme. Ansonsten droht mein Ehrenamt doch noch zur Arbeit auszuarten. Und dazu sage ich: NEIN.

Muss der Senat tatsächlich so viele Parkplätze abschaffen?

Dr. Ralph Baumheier

Staatsrat im Senatsressort für Mobilität


Ich möchte den Blick auf dieses erkennbar kontroverse Thema ein wenig weiten.

  • In einem Rechtsstaat, in dem wir ja zum Glück leben, stellen Urteile oberster Bundesgerichte wie natürlich auch Gesetze den Rahmen dar, in dem sich Politik und ausführende Verwaltung zu bewegen haben.
  • Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum  sog. Aufgesetzten Parken ist eine solche Rahmensetzung, in der wir uns als Senat bewegen müssen.
  • Dieses Urteil wie auch die einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts setzen einen Rahmen, der im gewissen Umfang auch flexibles Ermessen ermöglicht.
  • Genau dieses Ermessen haben wir als zuständiges Ressort mit unserem Konzept sehr pragmatisch ausgeübt – um es deutlich zu sagen: eine enge und strikte Umsetzung des Urteils und der rechtlichen Vorgaben würde das aufgesetzte Parken nahezu vollständig verhindern.
  • Genau deshalb haben wir mit unserem – von Senat und Bürgerschaft beschlossenem – Konzept einen deutlich ausgewogeneren Weg entwickelt.
  • Angesichts der Kontroversität des Themas ist gleichwohl geradezu vorprogrammiert, dass die jeweiligen Belange sich nicht zu 100 Prozent berücksichtigt fühlen.
  • Dies gilt aber nicht nur für die Menschen, die weniger Raum als vorher für den Parkbedarf beklagen.

Dies gilt eben auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder für  Eltern mit Kinderwagen, die aufgrund unseres pragmatischen Konzepts nicht in jeder Straße genau vorfinden, was sie sich idealerweise wünschen.

  • Für ein faires Gesamtbild ist es aber notwendig, genau diese – definitiv nicht einfache – Berücksichtigung aller Interessen zumindest anzustreben.
  • Das genau ist unser Anspruch mit unserem Konzept – wohlwissend, dass damit die jeweiligen Einzelinteressen nicht vollständig erreicht werden können, aber in der Gesamtschau aller Interessen ein pragmatisches, gutes, akzeptables Ergebnis möglich werden kann.

Hager-Guthrie, Hansen, Kohake, Norton

BI Mobilitätsfrieden Bremen


Das Bremer Mobilitätsressort von Senatorin Ünsal (SPD) beseitigt viel mehr Parkplätze als nötig. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Gehwegparken ist in dieser Hinsicht viel moderater. Das Urteil benennt Probleme, setzt Rahmenbedingungen für deren flexible Lösung und zielt auf Interessensausgleich. 

Das Urteil legt keine starren Maße fest, fordert die Prüfung der jeweiligen Situation vor Ort und bietet somit Kommunen Gestaltungsmöglichkeiten, um historisch gewachsene, städtebauliche Gegebenheiten angemessen und unter Einbeziehung der Anwohner berücksichtigen zu können.

  • Das Gericht lehnt eine feste Definition von „Restgehwegbreiten“ explizit ab (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 – BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46). Aber die Bremer Behörde setzt Standards mit starren Gehwegbreiten, die für Bremer Stadtquartiere unrealistisch sind. 
  • Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert die Prüfung der Umstände „des konkreten Einzelfalls“, auf jeden Fall „stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände“   (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46). Die Bremer Behörde bewertet Wohnstraßen undifferenziert und pauschal.
  • Das Gericht mahnt die Herstellung eines Ausgleichs zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen an (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 55). Das Ressort von Senatorin Ünsal stülpt Anwohnern ihr Konzept über: die Alltagserfahrungen, die Anwohner in ihren Straßen machen, werden nicht berücksichtigt.

Das Konzept des Mobilitätsressorts stellt den Inhalt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auf den Kopf. Mit ihrer Standardsetzung schafft die Behörde das Gehwegparken (bis auf „temporäre“ Ausnahmen) in Bremen faktisch ab. Das Gericht dagegen verweist in seinem Urteil 33 Mal auf den § 12 Abs. 4a der Straßenverkehrsordnung, der sich mit dem erlaubten Parken auf Gehwegen befasst.

Die Behörde von Senatorin Ünsal und ihr Umfeld führen die Diskussion ums Parken in Bremen moralisierend. Sie konstruieren Opfergruppen, die in einer schwarz-weiß-Logik so nicht existieren: alte, behinderte Menschen, Kinder, Mütter mit Kinderwagen sind meist direkt oder indirekt auf Autos angewiesen, wie viele andere Anwohner auch.

Es ist für die Menschen dieser Stadt sehr enttäuschend, dass die SPD, die jetzt das Mobilitätsressort leitet, die Politik der vormaligen Senatorin Schaefer (Grüne) radikal und über die Köpfe der Anwohner hinweg fortführt.

p+c-Text ENDE

Nachträglich Anmerkung: Die im Flüsseviertel neu gegründete Bürgerinitiative Pro-Parken-Bremen hat in ihrer WhatsApp-Gruppe inzwischen auf ein weiteres, sehr handfestes Problem hingewiesen. Aus dem REWE-Markt am Delmemarkt (Delmestraße / Ecke Pappelstraße), kam offenbar folgender Hinweis: Künftig gibt es in den umliegenden Straßen keine oder nur gebührenpflichtige Parkplätze für die Mitarbeiter m/w. Und erst recht nicht für die Kundinnen und Kunden, die entgegen aller ideologischen Wünsche von Planern mit einem Auto zum Einkaufen fahren wollen.

Liebe Leserschaft, noch einmal: Ich hoffe, dass sich widerstrebende Interessen in der Stadt künftig vorab und besser lösen lassen (Beiräte sind offenbar nicht die passende Ebene dafür) – und pro + contra bei bremensogesehen ein Ausnahmefall darstellt.

Und zur Erinnerung: Ich veröffentliche Leserkommentare ausschließlich mit komplett ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen. Dass ich heute bei der Autorenzeile der Bürgerinitiative auf die (mir bekannten) Vornamen verzichtet habe, war einzig der Optik geschuldet.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller

P.S.: Zum Sonntag darf ich einen Gastkommentar ankündigen, der alle ansprechen müsste, denen die Demokratie und Meinungsvielfalt am Herzen liegt.