„BI Mobilitätsfrieden“ will Ortsbeiräte und Straßen-Parker wachrütteln

10.03.2026 22 Von Axel Schuller

Liebe Leserinnen und Leser, parken Sie Ihr Auto – wie die meisten Bremer – in einer sogenannten Laternen-Garage – also am Straßenrand oder aufgesetzt auf dem Bürgersteig Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD) wird in Gesprächen nicht müde, den Eindruck zu vermitteln: Hej, ich suche bei dem brisanten Thema „Verbot des aufgesetzten Parkens“ den Ausgleich. Sie mache nicht so weiter wie die Vorgängerin Dr. Maike Schaefer (Grüne), die mit ihrem brachialen Auto-Abräumprogramm viele Wähler verschreckte. Aber: Betroffene haben den Eindruck, dass Ünsals Behörde nach dem Motto verfährt: Lass die Chefin mal reden, wir machen eh, was wir für richtig halten. 

Die Bürgerinitiative „Mobilitätsfrieden für Bremen“ verschickt aktuell eine Info an alle zuständigen Bremer Ortsbeiräte und Initiativen zum Thema Parken – inkl. Auswertung des Urteils des obersten Gerichtes. Mit anderen Erkenntnissen als viele Auto-Gegner stets behaupten.

Mein dringender Tip: Wenn Sie über keinen sicheren Garagenplatz verfügen, lesen Sie den detaillierten und kenntnisreichen Text der BI mitsamt konkreten Rechenbeispielen aus einzelnen Straßen.

Nu geiht dat los:

„Liebe AnwohnerInnen in Bremer Quartieren,

liebe Beirats-Mitglieder,

hat es für Sie und die BewohnerInnen Ihres Stadtteils eine Bedeutung, wenn 50 Prozent des Parkraums wegfallen? Genau das wird geschehen, wenn die Mobilitätsbehörde ihr Konzept „Parken in Quartieren“ so umsetzt, dass das Gehwegparken vollkommen beseitigt wird.

Wussten Sie, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichteszum Thema Parken das „Gehwegparken“ nicht verbietet, wie so oft von Verkehrsaktivisten und von der Presse behauptet wird? Im Gegenteil, das Urteil bietet Gestaltungsspielräume

Das Gericht spricht vom „verbotswidrigen Parken“, wenn das Parken auf dem Gehweg nicht durch ein Verkehrszeichen (Vz 315 „Parken auf Gehwegen“) legalisiert ist. Wenn dieses fehlt, dann ist das Parken „verbotswidrig“. Stellt man also das entsprechende Verkehrszeichen auf, ist das Parken legal. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert, dass Schilder aufgestellt werden, damit eindeutig klar ist, ob in der jeweiligen Straße geparkt werden darf oder nicht. Die Kommunen werden von dem Gericht aufgefordert, den Parkraum mit Augenmaß und Vernunft zu gestalten.  

Wir haben uns das Konzept „Parken in Quartieren“ der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung genauer angesehen:

Informiert wird über das Konzept auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite: https://parken.bremen.de/. Für Stadtteilbewohner sind diese Informationen irritierend: Die wesentlichen Punkte des Konzeptes werden auf der Webseite nicht angesprochen. Um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen der Parkraum in unseren Wohnstraßen auf welche Weise gestaltet werden kann, muss man das Konzeptpapier lesen (Download unter: https://parken.bremen.de/fragen-und-antworten/downloads: – Konzept Langfassung).

Auf den Seiten 10-13 des Konzeptpapiers gibt es dazu Erläuterungen. Wesentlich für die Stadtquartiere ist, dass die Behörde das Gehwegparken zulassen will, aber nur in Ausnahmefällen (S. 10). Voraussetzung dafür sind Mindestmaße für Gehwegbreiten (wovon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber keine Rede ist):

1,80 m: „Vollständige Barrierefreiheit“ (S. 11).

1,50 m: „Begehbarkeit“ wird gewährleistet durch „Begegnungsstellen“, die in „ausreichend kurzen Abständen“ nach vorgegebenen Maßen einzurichten sind (S 12).

1,20 m bis 1,50 m: Zulässig nur auf einer Straßenseite und nur in „begründeten Ausnahmefällen“ (sehr hoher Parkdruck, kein alternativer Parkraum in zumutbarer Entfernung). Einrichtung von regelmäßigen Begegnungsstellen erforderlich. Nur temporäre Lösung, bis „alternative Mobilitätsangebote greifen und der Parkdruck sinkt“ (S. 13).

Einleuchtend ist, dass solche Maße nur funktionieren, wenn der öffentliche Raum einer Straße (Gehwege, Parkraum, Fahrgasse) es zulässt.

Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht. Verglichen haben wir die Anforderungen des Konzeptes „Parken in Quartieren“ mit Straßen in Findorff und Schwachhausen (vgl. den Anhang weiter unten: Auswirkungen des Konzeptes „Parken in Quartieren“).

  • Deutlich wird, wie unterschiedlich Stadtteile betroffen sind. Wir gehen davon aus, dass viele Wohnstraßen in anderen Bremer Quartieren ähnliche Profile oder Zuschnitte haben wie in Findorff.
  • Deutlich wird ferner, dass ein starres Maß von 1,50 m Gehwegbreite in Bremen kaum anwendbar ist, wenn der Straßenquerschnitt (öffentlicher Raum) bei 10 m oder darunter liegt. Das dürfte bei den meisten Wohnstraßen in Bremen der Fall sein.

Zur Frage der Gehwegbreiten hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt. 

Zitat: „Eine Restgehwegbreite – etwa von 1,50 m –, deren Unterschreiten zwingend oder auch nur in der Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, lässt sich nicht angeben“ (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46).

Wir würden es begrüßen, wenn das Konzept der Behörde öffentlich und auf breiter Ebene bekannt gemacht und diskutiert wird. Die Planungen betreffen direkt oder indirekt alle Bewohner Bremens – entweder jetzt gleich, oder aber etwas später!

Gegenwärtig laufen in Bremen die Planungen für die Durchführung des Konzeptes. Begonnen wird in diesem Jahr mit einem Pilotprojekt in der Neustadt. Weiter geht es mit Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt und Schwachhausen

Im nächsten Schritt folgen die Beiratsbereiche Vahr, Osterholz, Hemelingen, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Obervieland, Woltmershausen, Huchting, Gröpelingen, Burglesum, Blumenthal und Vegesack.

Anwohner können selbst einen Zollstock in die Hand nehmen und ausmessen, auf welche Weise ihre Straße früher oder später betroffen ist. 

Wer Fragen und Beratungsbedarf hat, darf sich gern an uns wenden. Gern nehmen wir auch interessierte Mitbürger in unseren Verteiler auf – wir informieren in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen. Kontakt: buergerbremen@posteo.de oder buergerfindorff@posteo.de

Informationen auch auf Facebook: https://www.facebook.com/groups/mobilitaetsfrieden/

Bitte diese Info weiterleiten – in alle Stadtteile Bremens!

BI Mobilitätsfrieden für Bremen

Victoria Norton Eckhard Hansen

Hilde Kohake Astrid Hager-Guthrie

Anhang:

Auswirkungen des Konzeptes „Parken in Quartieren*

1) Grundsätzliche Anforderungen (Standards) des Konzepts „Parken in Quartieren

(am Beispiel einer Wohnstraße mit beidseitigem Parken und beidseitigen Gehwegen):

GehwegParkenFahrgasseParkenGehweg

1,80 m
2,00 m
3,05 m

2,00 m

1,80 m

Erforderlicher öffentlicher Raum 10,65 m

2) Ausnahme, wenn die grundsätzlichen Anforderungen (s. o.) örtlich nicht realisierbar sind (Beispiel):

Bedingung: Einrichtung von „Begegnungsstellen“ für Fußgänger in „ausreichend kurzen Abständen“ (mindestens 2,50 m Breite, in der Regel ist dafür ein „Parkstand“ (5,50 m) aufzugeben)

GehwegParkenFahrgasseParkenGehweg

1,50 m

2,00 m

3,05 m

2,00 m

1,50 m

Erforderlicher öffentlicher Raum 10,05 m

3) Sonderverfahren bei Quartieren „mit besonders hohem Parkdruck“ (Beispiel):

Bedingung: Einrichtung von Begegnungsstellen (wie oben); Möglichkeiten zur gefahrlosen Überquerung der Straße; Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen, nur temporär, bis Alternativen vorhanden.

GehwegParkenFahrgasseParkenGehweg

1,50 m

2,00 m

3,05 m

2,00 m

1,20 bis 1,50 m

Erforderlicher öffentlicher Raum mindestens 9,75 m

* Konzept: Parken in Quartieren (auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts), Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen: 07.10.2025 (die Angaben zu 1) bis 3) sind den Seiten 10-13 sowie dem Anhang S. 28f. entnommen)

(Da ich die Straßennamen nicht farblich hinterlegen kann (wie die BI), füge ich hinter jeden Straßennamen GR, GE, O und R an. Die zweite Tabelle zeigt, zu welchem Bereich Ihre jeweilige Straße gehört. Hört sich kompliziert an, geht aber (hoffentlich) 🙂 )

Beispiel: Schwachhausen (Quartier zwischen Wachmannstr., Schwachhauser Ring, Hollerallee und Schwachhauser Heerstraße)

Öffentlicher Raum in Schwachhauser Wohnstraßen**

StraßeFahrbahnbreiteÖffentlicher Raum (Fahrbahnbreite und Gehwege)
Albersstr. GR6,0 m15,0 m (mit Grünstreifen)
Albrecht-Dürer-Str.  GR5,2 m9,00 m
Lürmannstr. O6,0 m10,0 m
Brahmsstr. O6,0 m10,0 m
Carl-Schurz-Str. GR6,4 m bzw. 6,5 m (Süd)15,0 m (mit Grünstreifen)
Claussenstr. O5,0 m10,0 m
Donandtstr. GR6,9 m bzw. 6,2 m (Süd)15,0 m (mit Grünstreifen)
Gabriel-Seidl-Str. GE6,2 m10,2 m
Georg-Gröning-Str. GR6,0 m15,0 m (mit Grünstreifen)
Gustav-Pauli-Platz GR5,0 m7,0 m
Händelstr. R5,4 m9,0 m
Holbeinstr. O6,0 m10,0 m
Joseph-Haydn-Str. GR5,0 m9,0 m
Klugkiststr. GR6,2 m12,0 m
Lortzingstr. GR5,55 m11,05 m (mit Grünstreifen)
Lüder-von-Bentheim-Str. GR3,8 m12,0 m
Max-Reger-Str. GR5,0 m8,0 m
Rembrandtstr. GR7,2 m12,2 m (mit Grünstreifen)
Richard-Strauß-Platz GR6,2 m8,2 m
Schubertstr. GR7,0 m bzw. 5,4 (Süd)15,0 m (mit Grünstreifen)
Wuppesahlstr. GR6,5 m8,5 m

** Quelle: Parkraumgutachten Schwachhausen, Beirat Schwachhausen, bmo Planungswerkstatt Stadt und Verkehr, Bremen: 28.09.2017

GRÜN (GR)
Vom Konzept „Parken in Quartieren“ nicht betroffen (Grundmaße können eingehalten werden; z. T. kann nur einseitig geparkt werden)

GELB (GE)
Mindestbreite: 10,05 m Kriterien für die Ausnahmeregelung „1,50 m“ sind erfüllt  (vgl. oben unter 2))
OCKER (O)
Mindestbreite: 9,75 m Beidseitige Parkregelung nur durch Sonderverfahren möglich (begründeter Ausnahmefall). Ermessensentscheidung der Behörde (vgl. oben unter 3)). Sonderregelungen grundsätzlich nur temporär, bis Alternativen geschaffen.
ROT (R)
Künftig nur noch einseitiges Parken. Ausnahmeregelungen nach dem Konzept „Parken in Quartieren“ nicht möglich

Beispiel: Findorff-Bürgerweide

Öffentlicher Raum in Findorffer Wohnstraßen***

StraßeFahrbahnbreiteÖffentlicher Raum (Fahrbahnbreite und Gehwege)
Andreestraße O6,0 m10,0 m
Geibelstraße R5,2 m9,0 m
Tarmstedter Str. (Nord) R5,4 m9,0 m
Falkenberger Str. O5,8 m 10,0 m
Brandtstraße (Süd) R5,0 m8,7 m
Kastanienstr. GR6,2 m9,0 m
Goesselstraße O6,0 m10,0 m
Gruenbergstraße R5,34 m9,0 m
Herbststraße O6,0 m10,0 m
Katrepeler Str. R5,47 m9,0 m
Lilienthaler Str. GR5,0 m8,6 m
Thielenstraße O6,0 m10,0 m
Worpsweder Str. O6,0 m bzw. 5,8 m (West)10,0 m
Winterstr. O6,0 m 10,0 m
Timmersloher Str. R5,5 m9,0 m
Seeberger Str. R4,92 m8,6 m
Lohmannstr. O6,0 m10,0 m
Buddestr. R5,3 m9,0 m
Blocklander Str. GR5,0 m8,6 m
Sommerstr. GR5,4 m9,0 m

*** Quellen: Berichtsentwurf „Untersuchung der Straßenraumnutzung und Parksituation in Alt-Findorff (südwestlich der Admiralstraße)“, bmo Planungswerkstatt Stadt und Verkehr, Bremen: 21.01.2021; Abschlussbericht „Untersuchung der Straßenraumnutzung und Parksituation in Alt-Findorff“, bmo Planungswerkstatt Stadt und Verkehr, Bremen: 08.04.2020


GRÜN (GR)
Vom Konzept „Parken in Quartieren“ nicht betroffen (es kann nur einseitig geparkt werden)

GELB (GE)
Kriterien für die Ausnahmeregelung „1,50 m“ sind erfüllt.  Mindestbreite: 10,05 m (vgl. oben unter 2))
OCKER (O)
Mindestbreite: 9,75 m Beidseitige Parkregelung nur durch Sonderverfahren möglich (begründeter Ausnahmefall). Ermessensentscheidung der Behörde (vgl. oben unter 3)). Sonderregelungen grundsätzlich nur temporär, bis Alternativen geschaffen.
ROT (R)
Künftig nur noch einseitiges Parken. Ausnahmeregelungen nach dem Konzept „Parken in Quartieren“ nicht möglich

Kritikpunkte:

  • Die Standardsetzungen von 1,80 m bzw. 1,50 m Gehwegbreite gehen an der Realität Bremer Wohnquartiere vorbei. Das Beispiel Findorff-Bürgerweide zeigt, dass nicht eine einzige Wohnstraße die Anforderungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt (beidseitig 1,50 m Gehwegbreite, vgl. oben unter 2)). Bei 10 m öffentlichem Straßenraum (Querschnitt) würden „nur“ Gehwegbreiten von 1,475 m erreicht. Das Beispiel dürfte auch auf andere Bremer Quartiere zutreffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen diese Praxis der Standardsetzung geurteilt: Die Gehwegbreite sei nicht entscheidend, erforderlich ist „stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände“ (BVerwG 3 C 5.23, Rn. 46).

  • Das Konzept schafft für die Bremer Quartiere keine Verfahrenssicherheit und keine Rechtssicherheit. Maßgeblich werden Ermessensentscheidungen der Behörde: Die Behörde allein entscheidet
    • über die Zulassung des Gehwegparkens als Ausnahmefall, 
    • über Standards für Gehwegbreiten und Straßenkategorien,
    • über die Nutzung von Verkehrszeichen und/oder Markierungen (einschließlich der Einrichtung absoluter Halteverbote in den Wohnstraßen),
    • über die Einrichtung und Gestaltung von „Begegnungsstellen“ auf den Gehwegen,
    • über Unterschreitungen des Gehwegmaßes von 1,50 m (Sonderregelungen),
    • über das (Miss-)Verhältnis von Parkraumbedarf und Parkraumangebot und das Ausmaß an Parkdruck,
    • über die Verträglichkeit der Maßnahmen,
    • über den Umfang und die Qualität „alternativer Mobilitätsangebote“, die zur Beendigung temporärer Ausnahme- und Sonderregelungen führen.

Für typische Bremer Wohnstraßenprofile  wären Gestaltungsvorgaben sinnvoll, die das behördliche Handeln berechenbar machen und die für die Bürger nachvollziehbar sind.

  • Mit starren Gehwebreiten und einer detaillierte Planung des Fußgängerverkehrs wird die Realität in Bremer Wohnstraßen verkannt. Die Straßen werden weit überwiegend von den Anwohnern genutzt, die Fußgängerfrequenz dort ist in der Regel minimal. Die behördliche Planung der „Begegnung“ von Fußgängern vermittelt den Eindruck einer Überregulierung des Alltagslebens der Bürger.“

Zitat der BI-Information ENDE

Liebe Leserschaft, die Bürgerinitiative „Mobilitätsfrieden für Bremen“ hat – wie ich finde – vorbildliche Arbeit geleistet. Deshalb habe ich die BI 1:1 zu Wort kommen lassen.

Schreiben Sie gerne Ihre Meinung zum Thema Parken in den Stadtteilen.

Munter bleiben!

Herzlich hat

Ihr Axel Schuller