Gastkommentar: „Seeräuberei und Umweltrisiko durch das Bundesfinanzministerium“

11.04.2026 8 Von Axel Schuller

Schwere Vorwürfe – bis hin zur staatlichen Piraterie – erhebt der bekannte Bremer Sozialdemokrat Manfred Fluß (82) gegen den amtierenden sozialdemokratischen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Fluß gehörte der Bremischen Bürgerschaft für die SPD von 1971 bis 1999 an. Mit einer Unterbrechung: Von Juni 1994 bis Juli 1995 diente er dem Bundesland als Finanzsenator. Seit nunmehr über 30 Jahren ist der Sozialdemokrat als Geschäftsführer der NTH Schifffahrt GmbH + Co KG tätig. In dieser Eigenschaft ist er mit Themen der Weltschifffahrt sehr vertraut.

Manfred Fluß schreibt:

„Die internationale Seeschifffahrt wird seit ca. drei Jahren immer stärker durch Kriege und staatliche Willkürmaßnahmen in ihren Lieferketten gestört. Das merken nicht nur die Reedereien, sondern jetzt auch die Menschen in Westeuropa an den Tankstellen. 

Zunächst war es die Störung der Durchfahrt durch den Suezkanal durch jemenitische Angriffe. Seit kurzem durch den Krieg der USA gegen den Iran, der daraufhin die Straße von Hormus für viele, von ihm als feindlich angesehene Schiffe sperrte. Aber auch schon davor hatten die USA durch das Versenken von vermeintlichen venezolanischen Drogenschiffen und das Aufbringen von Öltankern in internationalen Gewässern eine quasi staatliche Piraterie betrieben. 

Dies war weder mit dem Völkerrecht oder dem internationalen Seerecht vereinbar noch durch UN Beschlüsse gedeckt. Auch mehrere Staaten Westeuropas haben sich beim Festsetzen von Schiffen der sogenannten russischen Schattenflotte in internationalen Gewässern nicht an das UN-Seerechts-Übereinkommen von 1982 oder an das Völkerrecht gehalten.

Während Finnland, Estland, Schweden, Dänemark und Frankreich die von Ihnen aufgebrachten Schiffe meist nach kurzer Zeit und Untersuchung von angeblichen konkreten strafrechtlichen Gründen wie Kabel-Sabotage, fehlende oder gefälschte Flagge oder unzureichende Versicherung wieder freigelassen hatten, da sie sich des Rechtsbruchs offensichtlich bewusst waren, bildet Deutschland eine unrühmliche Ausnahme.

Der Sachverhalt: Im Januar 2024 erleidet der mit 100.000 t Rohöl beladene Tanker „Eventin“ in der Ostsee einen Totalausfall aller Systeme. Er treibt manövrierunfähig und wird nach Sassnitz/Rügen geschleppt. Dies geschieht im Einklang mit internationalem Recht, das bei einer Havarie eine entsprechende Hilfe vorsieht. 

Was dann aber passierte, grenzt an Seeräuberei. Die EU setzte das Schiff nachträglich auf die Liste der sogenannten Schattenflotte, und das deutsche Finanzministerium konfiszierte das Schiff und die Ladung wegen angeblicher Zollvergehen. Es wurde unterstellt, dass die Schiffseigner versucht hätten, illegal das Öl in die EU einzuführen. 

Dass das eine absurde Unterstellung war, hat der Eigner, eine Schifffahrtsgesellschaft der Marschallinseln, sofort geltend gemacht. Er klagte vor dem Finanzgericht Greifswald, das daraufhin die Einziehung von Schiff und Ladung vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptverfahren blockierte. 

Der beklagte Zoll ging vor dem Bundesfinanzhof (BFH), der aber die Greifswalder Entscheidung bestätigte. Denn der BFH sieht „begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen“. „Das Schiff sei ohne eigenen Willensentschluss in EU Gewässer gedriftet. Zugunsten des Tankers wären völkerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, darunter das Nothafenrecht und das in Art. 17 und 18 des Seerechts-Übereinkommens der Vereinten Nationen verankerte Recht auf friedliche Durchfahrt“.

Nach jetzt über einem Jahr geht das Tauziehen um das Schiff in einem Hauptsache-Verfahren weiter und zwar vor das Finanzgericht in Hamburg. Das Finanzministerium schließt sich offensichtlich den Zweifeln des Bundesfinanzhofes nicht an und betreibt das Verfahren weiter. Auch der Eigner beharrt weiter auf Eigentum an Schiff und Ladung, zumal die EU-Sanktionen weder international noch von irgendwelchen UN-Beschlüssen anerkannt werden.

Aber abgesehen von der rechtlichen Problematik, mit der Deutschland Völker- und Seerecht infrage stellt, gibt es noch eine viel schwerwiegendere Gefahr als eine juristische Niederlage. Das Schiff „Eventin“ liegt seit 15 Monaten vor Rügen und ist Schnee, Eis, Sturm und hohen Wellen ausgesetzt. 

Das sind gewaltige Kräfte, die auf den über 250 Meter langen Öltanker wirken. 

Greenpeace hat die Situation konkret durchrechnen lassen: eine Simulation durch das Helmholtz Zentrum Hereon zeigte eine Ölausbreitung, sollte das Schiff an seinem aktuellen Standort östlich von Rügen havarieren und ein Großteil der Ladung verlieren. 

Das Ergebnis ist: Von Finnland über Schweden und Deutschland bis Dänemark wären Meeres- und Küstenschutzgebiete betroffen. Die beliebtesten Urlaubsgebiete wären auf Jahre belastet. Auch wenn das Schiff im Windschatten der Insel Rügen liegt, ist dies kein absoluter Schutz. Immerhin sind außer den Naturgewalten auch Terroranschläge möglich. 

Das Finanzministerium in Deutschland wäre gut beraten, auf weitere Gerichtsverfahren zu verzichten und das Schiff möglichst schnell ziehen zu lassen.

P.S.: Lars Klingbeil, denk an deinen Eid; sagt einer, der fast 60 Jahre Sozialdemokrat ist.“

ENDE des Gastkommentars.

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Liebe Leserschaft, niemand kann/will den Krieg zwischen Russland und der Ukraine gutheißen. Aber, die anti-russische Sanktionspolitik der EU nimmt – wie Fluß beschreibt – allmählich zweifelhafte Formen an. Davon ist nicht nur der Eigentümer der „Eventin“ betroffen. Wie in diesem Blog bereits früher angerissen, hat die EU nicht nur das Vermögen des Schweizer Ex-Offiziers Jacques Baud sanktioniert – also alle Konten gesperrt – sondern inzwischen auch den Journalisten Hüseyin Doğru finanziell „trocken fallen“ lassen. Begründung der EU-Kommission in beiden Fällen: Verbreitung russischer Propaganda. Ich frage mich allmählich: In welchem Staat leben wir?

Zu Ihrer Detail-Information:

Jacques Baud wurde am 15. Dezember 2025 wegen des Vorwurfs pro-russischer Propaganda und der Verbreitung von Verschwörungstheorien vom Rat der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Laut der Begründung des EU-Beschlusses war Baud „regelmässig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“. 

Der deutsch-türkische Journalist Hüseyin Doğru und sein Medium AFA Medya wurden bereits im Mai 2025 vom Rat der Europäischen Union sanktioniert. Die EU wirft ihm vor, als Gründer und Repräsentant von AFA Medya mit seiner journalistischen Arbeit russische Propaganda zu betreiben, „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ zu schüren und „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ zu unterstützen.Doğru weist die Vorwürfe zurück.

Wie lautet das schöne alte deutsche Volkslied? „Die Gedanken sind frei…“ Gilt das in der EU wirklich noch uneingeschränkt?

Dennoch: Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller