Naive Mediensicht von Staatsanwaltschaft und Gericht

30.04.2026 10 Von Axel Schuller

Staatsanwälte und Richter sind geplagte Wesen. Sie müssen hinter allen, wirklich allen Gattungen herjagen, welche die Kriminalität so im „Angebot“ hat. Und dann gibt’s echt  kniffelige Fälle. Da erfährt die Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS) des Landes Bremen davon, dass der Weser-Kurier zusammen mit Zirkus-Direktor Bernhard Paul im Dezember 2025 angeblich Senatoren, Staatsräte und Beamte zur Roncalli-Premiere eingeladen haben soll. Die ZAKS fragt die Staatsanwaltschaft: Ist das eigentlich Vorteilsgewährung? Und tatsächlich: Die StaA springt darauf an und ermittelt, ob Amtsträger die Einladung angenommen haben, und die WK-Redaktion auf diese Weise Informations-Vorteile erlangt haben könnte. Dieser Gedanke ist so seltsam, dass sich ein näheres Hingucken lohnt.

Als ich Donnerstag im WK von dem „Fall“ las, dachte ich spontan: Weiß man in der StaA wirklich nicht, wie Medien arbeiten?

Liebe Leserschaft, ich möchte Sie heute zu einem Blick hinter die Medien-Kulissen einladen.

Die Überlegungen der Ermittler, wie sie im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes stehen, sind an Abwegigkeit kaum zu toppen. Verlagsvorstand David Koopmann und eine leitende Angestellte wollten sich demnach „das generelle Wohlwollen der Empfänger sichern, um hierdurch die künftige Zusammenarbeit zwischen Journalisten des Weser-Kuriers und den Ressorts in Presseangelegenheiten zu erleichtern“, zitiert der WK aus dem Beschluss des Amtsgerichts.

So wie sich Klein-Fritzchen, oder Klein-Erna eben Abläufe im Journalismus vorstellen:

Der durch Freikarten wohlgestimmte Senator sagt seinem Pressesprecher (alles: m/w): „Roncalli war wirklich nett. Also, wenn die WK-Leute mal wieder was wissen wollen, erteil’ denen alle gewünschten Auskünfte.“

Was für ein Quatsch!

Dass Verlage zuweilen versuchen, politische Entscheider für Projekte des Medien-Unternehmens (aber nicht für die Redaktion) zu gewinnen, ist ein völlig anderes Thema, als die Ermittler gerade ausleuchten.

WK-Chefredakteur Benjamin Piel hat im eigenen Blatt bereits einen Teil der journalistischen Realität aufgezeigt: „Staatliche Stellen sind Journalisten gegenüber auskunftspflichtig, dafür braucht es das, was die Staatsanwaltschaft ‚Klimapflege‘ nennt, nicht.“

Das ist, wie gesagt, ein Teil der Medien-Wirklichkeit.

Am Rande bemerkt: Die von der StaA genannte „Klimapflege“ erinnert an die 1980er Jahre, als der SPIEGEL aufdeckte, dass der Flick-Konzern illegale Spenden an Bundestagsparteien als „Pflege der politischen Landschaft“ charakterisiert hatte.

Das Zusammenspiel von Politik und Journalismus gestaltet sich deutlich vielschichtiger als von Piel im WK angerissen. 

Auskünfte, zu denen staatliche Stellen Medien gegenüber  verpflichtet sind, machen den normalen, nicht immer spannenden Part der Arbeit aus. Die „Sahnehäubchen“ werden auf andere Art beigesteuert.

Journalisten sind durch den internen Druck (online first) darauf getrimmt, Informationen möglichst als erste zu erhalten und sofort ins Netz zu stellen. Und: Sie wollen die „wahren Hintergründe“ von Entscheidungen erfahren. Beispielsweise: Was steckt hinter einer Senatsentscheidung? Gab es in der geheimen Sitzung des Senats unterschiedliche Meinungen? Wie wurden die ausgetragen – hat der Chef gebrüllt? Und so weiter.

Um an diese Infos zu gelangen, müssen Journalisten stets eine Gratwanderung wagen.

Häufig muss man den senatorischen Informanten gut, zuweilen sogar etwas pfleglich behandeln (über ihn berichten), damit der „Ausgefragte“ beim nächsten Mal dem Journalisten nicht die kalte Schulter zeigt – und schweigt.

Das nennt man: Journalisten halten sich Informanten “warm“. Man sollte diese Wissensträger nicht zu sehr enttäuschen oder gar zu häufig verärgern. Viele Politiker verfügen über ein sehr gutes Gedächtnis, das wiederum über die Schubladen „gut“ und „böse“ bzw „nützlich“ und „unwichtig“ verfügt.

Daraus resultieren manchmal Texte/Kommentare, die durchaus etwas mehr Schärfe/Deutlichkeit vertragen könnten.

Vorteil für meine Kolleginnen und Kollegen in der Hansestadt: An der Weser gibt nur wenige Medien, so dass Politiker Journalisten nicht so einfach gegeneinander ausspielen können wie in Städten mit größerer Medienvielfalt.

Zum kompletten Bild der gegenseitigen Abhängigkeit von Politikern und Journalisten gehört auch, dass Politiker die schreibende/sendende Zunft manchmal „benutzen“. Indem sie „unter der Hand“ (also ohne namentlich zitiert werden zu wollen) Infos über noch unbekannte Fakten, noch lieber über andere Politiker (am liebsten über Kontrahenten in der eignen Partei) ausplaudern – weil sie annehmen, damit später eigene inhaltliche oder personelle Ziele eher erreichen zu können.

Aber, Stopp: Das sind jetzt für Staatsanwälte und Richter mit einfacher Mediensicht möglicherweise zu viele News auf einen Schlag. 

Zurück zu unseren tapferen Ermittlern: Der „Anfangsverdacht von StaA und Gericht, die WK-Verlagsleitung habe vielleicht  Amtsträger mit Freikarten für Roncalli zugunsten der Redaktion auskunftswilliger stimmen wollen, ist an Naivität kaum zu übertreffen.

Gleichwohl werden die Aktivitäten der Vertreter des Rechtsstaates Folgen haben.

Denn: Werden Senatoren und Staatsräte (m/w) sich künftig noch unbeschwert zur Musikfest-Eröffnung, zur Sportgala, zum Medientreff, zur Roncalli-Premiere, zum Fassbier-Anstich, zur Freimarkts-Eröffnung, zum Start der Osterwiese etc. einladen lassen? 

Irgendwie gehören diese Frauen und Männer ja schon als Repräsentanten von Staat und Politik zum gesellschaftlichen Leben dazu.

Abgeordnete haben es bei der Annahme von Geschenken übrigens deutlich leichter. Sie sind im rechtlichen Sinn keine Amtsträger (wie Regierungsmitglieder), sondern frei gewählte Menschen, die (laut Verfassung) nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

By the way: Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte ist Bremen-weit vermutlich eine der meist eingeladenen Personen. Nahezu jedes Event möchte sich mit der Anwesenheit des Regierungschefs schmücken.

Laut einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe dürfen Länderchefs die meisten Einladungen auch annehmen. Vor dem Hintergrund verschenkter Freikarten für die Fußball-WM (nicht an Bovenschulte) urteilte jenes Landgericht 2007:

„Es gehört zu den dienstlichen Aufgaben von Regierungsmitgliedern, das Land in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Einer Freikarte, die die Ausübung dieser dienstlichen Aufgabe ermöglicht, stellt keinen Vorteil dar. Dies gilt unabhängig davon, ob sie vom Veranstalter oder einem Sponsor zur Verfügung gestellt wird.“

Zum Schluss noch etwas Überraschendes: Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt (zunächst) nur, ob WK-Chef Koopmann Senatoren & Co per Premierenkarten einen Vorteil verschaffen wollte. Gegen Senatsmitglieder laufen indes (noch) keine Verfahren wegen möglicher Vorteilsannahme. Besonders skurril: Die Premienkarten hatte Bernhard Paul (und nicht der WK) verschickt.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller 

P.S.: Angesichts der im „Melderaum“ regelrecht umherschwirrenden Nachrichten, machen Sie sich bitte für Sonnabend auf ein weiteres Thema gefasst. Der Gastkommentar am Sonntag, das kann ich schon verraten, wird Sie, meine stets verehrte Leserschaft, spalten. Vorab zu meiner eigenen Sicherheit: Ich werde bloß der Überbringer der Nachricht sein…