Warum kassieren nur Beamte, nicht aber Angestellte des Öffentlichen Dienstes?
Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) und dem gesamten Bremer Senat stehen schwere Zeiten bevor. „Tarifangestellte“ des Öffentlichen Dienstes fragen (bislang nur in Leserbriefen im Weser-Kurier:) „Warum erhalten Beamte und Pensionäre nachträglich mehr Geld, während wir leer ausgehen?“ Das ist ein Thema mit Tiefgang. Im Normalfall handelt die „Öffentliche Hand“ mit Verdi Gehaltssteigerungen für Angestellte und Arbeiter des ÖD aus, die in der Regel auf die Beamtenschaft plus Pensionäre übertragen werden. Jetzt aber sollen nur die Beamten profitieren.
Als Normalo kann man es kaum nachvollziehen. Das Bundesverfassungsgericht ist zu der Auffassung gelangt, dass die beiden untersten Beamten-Besoldungsgruppen A 3 und A 4 im Verhältnis zu Stütze-Empfängern zu schlecht bezahlt seien. Die Richter entschieden: Es müsse ein angemessener Mindestabstand zwischen der Grundsicherung und Empfängern der untersten Besoldungsgruppen eingehalten werden. Der Clou: In Bremen wird meines Wissens kein Beamter mehr nach A 3 oder A 4, sondern wenigstens nach A 5 entlohnt…
Dank einer saftigen Bürgergeld-Erhöhung um 12 % am 1.1.2024 forderte das Gericht: Die Beamten-Gehälter im ÖD (Alimentation genannt) müssen heraufgesetzt werden.
Der Gedanke: Beamte werden nicht bezahlt, sondern „alimentiert“, um lebenslang ein auskömmliches Leben – auch im Alter – führen zu können.
Die Richter verfügten außerdem, dass der Gesetzgeber bei der Erhöhung der untersten Besoldungsgruppen den Abstand zu den nächst höheren und allen weiteren Besoldungsgruppen zu wahren hätten. Außerdem müssten die Unterschiede bei Leistung und Verantwortung erhalten bleiben.
Diese Sicht löst einen regelrechten Fahrstuhleffekt für alle Beamten aus. Bis hoch zu den Bundesverfassungsrichtern und selbst bis zu den Ex-Beamten, Pensionäre genannt. Alle genannten erhalten rückwirkend zum 1.1.2024 einen Nachschlag von 2,5 Prozent.
Hört sich wenig an, kostet aber allein Bremen 120 Millionen Euro an Nachzahlungen. Welch ein Irrsinn.
Völlig unlogisch ist jedoch, dass die „Tarifangestellten“ des ÖD dabei leer ausgehen sollen. Denn: Arbeiter und Angestellten werden vom Staat nicht „alimentiert“, sondern nur ganz profan entlohnt.
Und dies, obwohl Angestellte und Arbeiter des ÖD ja stets weniger Netto vom Brutto haben. „Tarifangestellte“ des ÖD müssen nämlich wie normale Arbeitnehmer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und in die Rentenkasse (9,3 %) einzahlen.
Vergleicht man beispielsweise die Gehälter von angestellten und beamteten Lehrern, (Studienrat nach A 13 ), sind die Beamten monatlich mit 500 bis 600 Euro im Vorteil. Netto!
Bremen und andere Länder scheuen bei den geplanten Nachzahlungen an Beamte und Pensionäre bislang eine Gleichstellung mit Angestellten, Arbeitern und Rentnern des ÖD. Dürfen sie auch, weil Beamte wie gesagt alimentiert, Angestellte aber entlohnt werden.
Diese ungleiche Behandlung müsste die ohnehin Netto-benachteiligten Angestellten und Arbeiter an sich auf die Barrikaden treiben.
Schauen wir mal.
Echt misslich für Finanzsenator Björn Fecker: In Wahrheit hat er bereits für die Nachschläge der Beamten und Pensionäre kein Geld in der Kasse; muss für einen Teil der Summe die Bremische Bürgerschaft sogar um einen Nachtragshaushalt anbetteln.
Würde er jetzt auch noch „seinen“ Angestellten und Arbeitern etwas drauflegen, könnte er das „Haus des Reichs“ vermutlich nur noch abschließen. Fertig.
Worüber übrigens in der Öffentlichkeit überraschend wenig gesprochen wird: Millionen normaler Rentner (versichert bei der Deutschen Rentenversicherung) warten bis heute auf einen Ausgleichsbetrag für die hohen Kostensteigerungen durch die zeitweise extrem hohe Inflation. Beamte sind 2023 mit bis zu 3.000 Euro (steuerfrei) „entschädigt“ worden; Pensionäre mit bis zu 72 Prozent dieser Summe.
Wann entfällt endlich die Unterscheidung zwischen Beamten/Pensionären auf der einen und Arbeitnehmern und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung auf der anderen Seite?
Munter bleiben!
Herzlichst
Axel Schuller
P.S.: Laut Finanzressort von Björn Fecker verfügen Stadt und Land Bremen aktuell – umgerechnet – über 12.555 Vollzeitstellen für Beamte m/w (ohne Bremerhaven und Beamte in Ausbildung). Zu dieser Beamtengruppe kommen noch 7.146 pensionierte Beamte. Die Zahl der Tarifbeschäftigten in Bremens Öffentlichem Dienst beträgt 14.234 Vollzeitäquivalente (ohne Auszubildende).
Einfachste Lösung: Alle verbeamten!
Nö. Einfachste Lösung: Das im europäischen Vergleich doch sehr üppige Bürgergeld (plus. Miet-, Energie-, Abgabenzulagen) um 15 % reduzieren. Fertig. Schafft auch mehr Anreiz, wieder mit seiner Arbeitskraft an der Wertschöpfung in unserem Land teilzunehmen.
@Volker Redder: Die ärgerliche, kostspielige Beamtensold-Erhöhung ließe sich nicht durch eine Senkung des Bürgergelds bzw. der Grundsicherung aus der Welt schaffen. Denn anders als im Blog behauptet, rügt das Bundesverfassungsgericht nicht etwa einen zu geringen Einkommensabstand zwischen Beamten und „Stütze-Empfängern“ und fordert demnach auch keinen Mindestabstand der untersten Beamtengehälter zur Grundsicherung, wie Axel Schuller behauptet. Nein, es geht dem Gericht allein um den Abstand zum „realen Armutsrisiko“. Ein solcher Abstand sei nur dann gewahrt, wenn das Beamten-Einkommen „die sogenannte Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens“ erreiche. Das Median-Äquivalenzeinkommen sei „ein statistischer Ansatz, um die nominalen Netto-Haushaltseinkommen einer Gesellschaft durch differenzierte Gewichtung nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder miteinander vergleichbar zu machen.“
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-105.html
Die Beamtensold-Erhöhung hat also nichts mit der „saftigen Bürgergeld-Erhöhung“ von 2024 zu tun, wie Axel Schuller behauptet. Es wäre fair, wenn er seine Falschbehauptungen nachträglich in seinem Blog-Beitrag korrigieren würde (mit einem Transparenzhinweis auf die ursprüngliche Fassung, denn sonst versteht niemand den Leserkommentar von Volker Redder).
Lieber Volker Redder! Sie wollen das „Bürgergeld“ von 563 € auf 478 € kürzen? Meinen Sie, dass das schon etwas bringt? Müssten Sie nicht auch die Mietzahlungen vom „Hartz-IV-Amt“ von 568 € kalt um 15 % kürzen und die Vermieter zwingen, diese Kürzung zu akzeptieren, um überhaupt einen Effekt zu erreichen? Man munkelt das „das Amt sogar 650 € zahlt. – Nur mal so als ketzerische Frage, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie zur marxistischen Front übergelaufen sind. Und dann würden Sie aber Ärger mit den linksgrünen Immobilienerben und den restlichen FDP-Wählern bekommen.
Wissen Sie, was ich eher glaube? – Nachdem die heiligen Finanzkapitalisten uns in eine Todesspirale bugsiert haben und die – ich will nicht Politikdarsteller sagen – uns die Diskriminierungsventile Frauen, Ausländer, Schwule und Transen weggenommen haben, bleibt ja nur noch die Unterschicht zum Diskriminieren übrig, zu der die angestellten Staatsdiener gehören. Der Fachbegriff ist Klassismus, dass ist bei „Neo-Linken“ genauso beliebt wie bei Libertären. Es ist die „warmherzige“ Politökonomie. Das Dumme ist, dass 50 % der „Bevölkerung“ Unterschicht sind. – LOL
Und was sagt meine Bezugsmitteilung: Die Auszahlung der Bezüge beinhaltet eine Erhöhung von 0,15 % mit dem Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung. Das sind mächtige 3,28 € pro Monat und liegt damit im Promille- Bereich der Kürzungen der Beihilfe (aus der es kein Entrinnen gibt). Nicht Rosinen picken sondern den ganzen Kuchen ansehen.
@Eckhard Stengel:
Sehr geehrter Herr Stengel,
ja, Sie haben Recht. Im Herbst 2025 hat Karlsruhe sich entkoppelt vom Bürgergeld und die sogenannte Prekaritätsschwelle als Maßstab eingeführt, also ein System, dass auf relative Einkommensunterschiede abzielt. Das kennen wir ja schon vom „Armuts“-Begriff. Eine relative Armut, die ja nie aufgelöst werden kann, außer alle Menschen sind gleich arm, ist nicht nur nach meiner Meinung ein linker Kampfbegriff, hat aber mit realer Armut überhaupt nichts zu tun.
Und Ihre juristische Präzisierung in allen Ehren, aber Sie beschreiben hier ein System, das sich völlig von der wirtschaftlichen Realität der Steuerzahler entkoppelt hat und verweisen stolz darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung an genau diese „Prekaritätsschwelle“ von 80 % des Median-Einkommens gekoppelt hat. Na gut.
Aber stellen wir uns doch einmal die ganz grundlegende System-Frage:
Sind Beamte in diesem Land wirklich „gleicher“ als andere Bürger?
Im Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes steht unmissverständlich: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Doch die rechtliche und ökonomische Realität im öffentlichen Dienst zementiert eine tief ungerechte Zwei-Klassen-Gesellschaft:
Während angestellte Kollegen im selben Büro für das gleiche Bruttogehalt schuften, müssen sie zwingend 9,3 % für die Rentenkasse und 1,3 % für die Arbeitslosenversicherung abführen. Beamte zahlen null Sozialabgaben. Eine angestellte Lehrkraft (Studienrat nach A 13) hat dadurch monatlich 500 bis 600 Euro weniger Netto auf dem Konto als der verbeamtete Kollege – bei identischer Arbeit! Ist das die im Grundgesetz versprochene Gleichheit vor dem Gesetz?
Weil das Gericht nun fordert, dass auch die unterste Besoldungsgruppe weit über der Armutsgrenze liegen muss, wird das gesamte Besoldungsgefüge über alle Stufen hinweg wie mit einem Fahrstuhl nach oben gezogen. Das führt dazu, dass eine Mindestkorrektur ganz unten rückwirkend Gehaltserhöhungen bis hinauf zu den Verfassungsrichtern (die dieses Urteil ganz uneigennützig gefällt haben) und Pensionären auslöst – was ein hochverschuldetes Bundesland wie Bremen mal eben 120 Millionen Euro kostet. Ein solcher finanzieller „Wahnsinn“ auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und mittelständischer Unternehmen, die um ihre Existenz kämpfen, ist gesellschaftlich kaum noch vermittelbar.
Um den verordneten Mindestabstand mathematisch zu retten, flüchten die Bundesländer in astronomische, nicht-leistungsbezogene Familienzuschläge. Wenn Nordrhein-Westfalen für vier Kinder bis zu 3.473 Euro Zuschlag zahlt, führt das dazu, dass die Zuschläge das eigentliche Grundgehalt übersteigen. Leistung im Beruf wird damit völlig entwertet, während der Familienstand zur Haupteinkommensquelle wird. Angestellte in der Privatwirtschaft, die diesen Milliarden-Irrsinn über ihre Steuern finanzieren, können von solchen Garantien nur träumen.
Während normale Arbeitnehmer Reallohnverluste hinnehmen müssen und Millionen gesetzliche Rentner bis heute vergeblich auf einen echten Inflationsausgleich warten, erhielten Beamte und Pensionäre im Jahr 2023 bis zu 3.000 Euro steuerfreie Inflationsentschädigung. Gleichzeitig erklärt Karlsruhe ungeniert, dass „knappe Kassen“ oder „Haushaltskonsolidierung“ kein Grund sein dürfen, bei Beamten zu sparen. Echt jetzt?
Sehr geehrter Herr Stengel, das verfassungsrechtliche „Alimentationsprinzip“ aus Artikel 33 Absatz 5 GG wird hier zu einer reinen Ausgabenmaschine zulasten der Allgemeinheit pervertiert.
Wenn der Sonderschutz der Beamten dazu führt, dass eine privilegierte Gruppe von allen wirtschaftlichen Risiken des Landes komplett abgeschirmt wird, während die arbeitende Bevölkerung der Privatwirtschaft die Zeche zahlt, dann müssen wir diesen historischen Sonderschutz im 21. Jahrhundert dringend und grundlegend infrage stellen.
Nach Gerechtigkeit klingt das Ganze nämlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen!
@Thomas Meyer:
Fallen Sie doch nicht auf die 563 Euro rein. Sie wissen doch selber, dass die aufgestockt werden durch volle Übernahme der Kaltmiete, der Nebenkosten, der Heizung, bestimmter Abgaben wie Rundfunkgebühr, der PV- und der KV-Kosten etc.
Das läppert sich.
Im Schnitt liegt in Deutschland das „Gesamtpaket“ Bürgergeld bei 1.150 Euro/Monat plus KV- und PV-Beiträge. Im europäischen Vergleich liegen wir damit auf Platz 1.
Und den Rest Ihrer Schwurbelei ignoriere ich „Politikdarsteller“ mal.
Bleiben Sie gesund!
@Volker Redder: Mit meiner Richtigstellung wollte ich keineswegs die BVerfG-Entscheidung und die übertriebenen Privilegien für Beamte verteidigen. Beides sehe ich ähnlich kritisch wie Sie. Aber Kritik sollte sich immer auf korrekte Fakten beziehen, und dazu gehört in diesem Fall eben nicht der Vergleich mit Bürgergeld bzw. Grundsicherung.
Lieber Volker Redder, „das ‚Gesamtpaket‘ Bürgergeld bei 1.150 Euro/Monat plus KV- und PV-Beiträge.“
JA! Eine Erhöhung der Konsumsteuern muss zu einer Erhöhung von Bürgergeld, Wohnkosten und Sozialabgaben führen. Die Leute würden sonst verhungern, klauen müssen oder obdachlos werden. Das müsste man doch einsehen können.
– Wie viel Konsumsteuer geht von den 1.150 Euro noch ab? 30–50 %? Wie ist das in den Staaten, die sich mehr über Einkommensteuern finanzieren?
– Welchem Arbeitnehmer-Brutto entspricht das? 1.500–1.600 Euro? Ich habe das jetzt nicht nachgerechnet.
Was Sie nicht wahrhaben wollen, ist die Tatsache, dass:
– sich der Staat und seine Satelliten (die Sozialversicherung) strukturell falsch finanzieren und das zu Verwerfungen auf allen Ebenen führt.
– die Armut steigt, und zwar durch Produktivitätssteigerung, die nicht mehr auf steigende Nachfrage trifft, durch Ausländer, die ins Sozialsystem einwandern, und durch ein Bildungssystem, das mindestens 20–40 % Schulversager produziert für die es keine Arbeitsplätze gibt.
Weiter oben sprechen Sie Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes an – zurecht! Es gibt ja kaum einen gesellschaftlichen Bereich, der durch den Staat bestimmt wird, in dem das nicht mit Füßen getreten wird.
– Justiz: Bestrafung von Gewalttaten gegen Bürger milder als gegen Vollstreckungsbeamte. Gewalt durch Ausländer weniger schlimm als durch Bürger.
– Steuern: Prozentual weniger Steuern von Superreichen als von Bürgergeld-Empfängern, weil sich der Staat zunehmend durch Konsumsteuern finanziert. Quelle ÖRR: https://www.youtube.com/watch?v=AFJitRVpWFI&t=47s
Ich halte es für tragikomisch das sich Millionäre mit den Interessen von Milliardären gemein machen obwohl es ihnen selbst massiv schadet.