Öffentlich-Rechtliche fighten hinter den Kulissen um Pfründe / P.S.: Good Weibs

20.09.2023 1 Von Axel Schuller

Es gibt sie doch noch, die aufrechten Mohikaner. Uwe Parpart ist eines dieser selten gewordenen Exemplare. Der Vertreter der Stadt Bremerhaven bat – allerdings erfolglos – darum, die Stelle des Radio-Bremen-Intendanten m/w auszuschreiben. Und nicht einfach die Amtsinhaberin alternativlos wiederzuwählen. Parpart stand mit dieser Meinung in der Findungskommission allein auf weiter Flur. Die RB-Intendantin darf sich an diesem Donnerstag (21.9.) auf ihre Wiederwahl freuen.

bremensogesehen.com Leserinnen und Leser sind ja bereits durch den Blog vom 8.9.2023 („Wird das stattliche RB-Intendantengehalt gekürzt, gerät der Unterbau durcheinander“) gut informiert.

Interessant ist, dass die gemeinsam von Rundfunk- und Verwaltungsrat besetzte Findungskommission sich bereits im Vorfeld auf weitere fünf Amtsjahre von Dr. Yvette Gerner als Sender-Chefin festgelegt hat. Die Findungskommission stimmte mit 7:1 Stimmen dafür, die Stelle nicht auszuschreiben. Schließlich hatte Gerner ihr Interesse an einer weiteren Amtsperiode von fünf Jahren bekundet. Natürlich zu den bisherigen Bedingungen der Amtsausstattung: ein Jahresgehalt von rund 293.000 Euro und später einer sehr ansehnlichen Pension auf Beamten-Niveau.

Interessant, dass in den Aufsichtsgremien offenbar durchaus freie Geister meinen, dass sich der Mini-Sender die üppige Amtsausstattung auf Dauer wohl nicht leisten könne. Offenbar wird darüber nachgedacht, das gesamte Gehaltsgefüge der kleinsten ARD-Anstalt zu durchleuchten und zu schauen, wie groß die Abstände zwischen Intendantin, Direktoren, Bereichsleitern etc. sind.

Immerhin beginnt bundesweit eine Debatte darüber, Intendanten beim Gehalt maximal auf die Ebene eines Ministerpräsidenten (180.000 Euro) zu stellen.

Der genaue Blick auf das gesamte Gehaltsgefüge ist wichtig, damit Intendanten m/w am Ende nicht plötzlich weniger auf dem Konto haben als AT-Mitarbeiter der Sender.

Zur Anschauung: Der ehemalige RBB-Chefredakteur hat jüngst im Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtages eingeräumt, dass er 2020 unter der geschassten Intendantin Patricia Schlesinger zu seinem Gehalt in Höhe von 171.000 Euro eine „Leistungszulage“ von 35.000 Euro erhalten hatte. Wohlgemerkt. Ein Chefredakteur ist ein Bereichsleiter, kein Direktor und erst recht kein Intendant.

Mit der Gehälter-Thematik wird sich wohl noch die Gremien-Vorsitzenden-Konferenz (GVK) der öffentlich-rechtlichen Anstalten  beschäftigen. Dort speisen direkt Betroffene, wie Intendanten und Direktoren, schon mal vorsorglich Informationen ein: Der Vorstand der Berliner Wasserwerke erhalte (angeblich) 600.000 Euro, der RTL-Chef über eine Million und so weiter. Und am Ende wird abwehrend an Urteile des Bundesverfassungsgerichtes erinnert. Dieses weise stets auf die rechtlich garantierte „Staatsferne“ der Sender hin. Anders ausgedrückt: Politiker hätten den Anstalten gefälligst keine finanziellen Vorschriften zu machen.

Politik, so Rechts-Theoretiker, dürfe lediglich den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definieren. Mehr nicht. Punkt. Aus.

Über die finanzielle Ausstattung der Sender, und damit über die Gebührenhöhe, habe ausschließlich die KEF zu befinden – Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Am Ende sind aber die Landtage der 16 Bundesländer gefordert. Sie müssen nämlich dem Vorschlag zustimmen. Ob sie wollen, oder nicht. Verrücktes Verfahren.

Über die KEF, verspreche ich Ihnen, reden wir später noch einmal gesondert.

Munter bleiben!

Herzlichst

Ihr Axel Schuller  

P.S.: Boah ej, Bremens Charity-Chor „Good Weibs“ macht seine erste Ausreise. Und dann gleich nach Liechtenstein. Die sangesfreudigen Damen fahren aber nicht wie unsereins mit einem Koffer voller Geld nach Vaduz – nein, sie wurden nach Nendeln und Schaan eingeladen. Dort mögen sie am 30.9. und 1.10. möglichst viel Geld für  die „Familienhilfe Liechtenstein“ und die „Informations- und Beratungsstelle für Frauen“ ersingen. Schade, dass ich grade nicht „geschäftlich“ nach Liechtenstein muss…