Schulpflicht, aber kein Unterricht / Bremen missachtet Asyl-“Zauberparagrafen”

20.01.2024 5 Von Axel Schuller

Auf den ersten Blick hat es nix miteinander zu tun. Auf den zweiten sehr wohl. Also: Schulpflichtige Kinder, die nicht unterrichtet werden. Asylbewerber, die auch dann Bargeld erhalten, wenn sie gegen klare Regeln verstoßen. Und: Die Aufnahme der 2,3fachen Zahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Denken sich schlechte Menschen so etwas aus, oder sind dies einfach „nur“ Ergebnisse einer schlechten Verwaltung? Auf jeden Fall ist es – wahr!

Menno, ich habe keine Lust mehr, hier ständig den „Maulibert“ zu geben. Aber Politik und Verwaltung unserer Stadt produzieren Missstände, die zum Teil haarsträubend sind. Nicht nur das. Dies wirkt sich auch verheerend auf die Stimmung aus – z.B. jenen hier lebenden, arbeitenden, steuerzahlenden Wählern. Aber dann zu Demos “Laut gegen Rechts” aufrufen…

Thema: Schulpflichtige Kinder. In der Flüchtlingsunterkunft Birkenfelsstraße – die befindet sich hinten in der Überseestadt zwischen Industrie- und Lagerhallen – leben aktuell rund 1.000 Menschen in Leichtbauhallen. Darunter 72 Kinder im Grundschulalter von 6 bis 10 Jahren, und 99 schulpflichtige im Alter von 11 bis 17 Jahren.

Die 6- bis 10-Jährigen „erhalten (so die Bildungsbehörde wörtlich!) das  Beschulungsangebot in den Räumlichkeit auf dem Kellogg-Gelände“ – jetzt kommt der entscheiden Halbsatz der Behördenantwort – „sobald das Personal hierfür zur Verfügung steht“.

Anders ausgedrückt: Die 72 Kinder gehen trotz bestehender Schulpflicht nicht zur Schule. Wenigstens die über 11-jährigen sind teilweise in “Willkommen-Schulen”.

Ist das jetzt Integration auf Bremer Art? Natürlich nicht. Und die Behörde macht das mit Sicherheit auch weder absichtlich, noch mit Freude. Ihr fehlen einfach Lehrerinnen und Lehrer. Auf dem Kellogg-Gelände sollen – hoffentlich – ab März Schulklassen entstehen.

Doch für den Pädagogenmangel wird es Gründe geben. Bremen zahlt beispielsweise schlechter als Niedersachsen. Bremen beantwortet, wie ich höre, noch immer Referendariats-Anfragen langsamer als Niedersachsen.

Nächstes Thema: Asylbewerber kriegen in Bremen Geld, selbst wenn sie gegen klare Regeln verstoßen. Beispielsweise vorgegebene Termine ignorieren oder Anstrengungen zur Feststellung ihrer Identität boykottieren.

Auf diesem Feld haben sich Bremer Sozialpolitiker etwas ganz Besonderes ausgedacht. Während Hamburg, Leipzig oder Berlin die finanziellen Leistungen an Asylbewerber kürzen, wenn die sich nicht an Auflagen halten, gutmenschelt Bremen vor sich hin. 

Argument: Geldzahlungen zu kürzen und in Sachleistungen umzuwandeln, sei zu aufwändig. Außerdem – jetzt kommt die Sozialkeule, die in solchen Fällen gerne ausgepackt wird – habe das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass auch Asylbewerbern „ein menschenwürdiges Existenzminimum“ zustehe.

Stimmt. Betonung liegt auf Minimum. Alleinstehende erhalten nach Paragraf 3 des „Asylbewerberleistungsgesetz“ monatlich 460 Euro. Dieser Betrag schlüsselt sich auf in 204 Euro für den „persönlichen Bedarf“ und 256 Euro für den „notwendigen Bedarf“. Die 204 Euro werden auch als „Taschengeld“ bezeichnet. Nach Paragraf 1a des genannten Gesetzes darf der „Taschengeld“-Anteil gekürzt werden.

Und nun wird’s seltsam. Leipzig – die SPD stellt den Oberbürgermeisterkürzt bei mangelhafter Kooperationsbereitschaft von Asylbewerbern knallhart das „Taschengeld“. Ein Sacharbeiter teilte dem BD-Fraktionschef Jan Timke mit: „Sobald wir Kürzungen vornehmen, regnet es Pässe.“ Deshalb werde Paragraf 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes in Leipzig auch „Zauberparagraf“ genannt – er zaubere nämlich „verschwundene“ Pässe hervor.

Merke: Ein Asylbewerber, der nicht anerkannt oder straffällig wird, kann nur mit Pass abgeschoben werden.

Frage. Ist Bremen nur blauäugig, oder vielleicht doch schon blöd?

Bei den genannten Leistungen geht es übrigens nicht um Peanuts. Für den „persönlichen“ und „notwendigen“ Bedarf von Asylbewerbern wurden 2023 wurden allein in der Hansestadt 34 Millionen Euro ausgegeben. 

Diese besondere “Großzügigkeit” des hoch verschuldeten Bremen war auch beim dritten Thema zu studieren: Die übermäßige Aufnahme Unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA):

Eine Anfrage der FDP an den Senat sorgte noch einmal für Gewissheit. „Bremen hat in den vergangenen sieben Jahren deutlich mehr UmA aufgenommen als vom „Königstein Schlüssel“ vorgeschrieben. Nämlich, Achtung festhalten, „1.792 statt 804“. Die Aufnahmequote lang Ende 2023 damit – so die empörte Bremer FDP – bei 223 Prozent.

Der ehemalige (und inzwischen leider verstorbene) Sozialstaatsrat Dr. Hans-Christoph Hoppensack (SPD) hat 2023 eine beeindruckende Zahl genannt. Demnach schlagen Unterbringung, Betreuung rund um die Uhr und natürlich auch Verpflegung pro UmA jährlich mit 50.000 Euro zu Buche. Rechenschieber ausgepackt: Die übermäßige UmA-Zahl hat Bremen -zig Millionen gekostet.

Liebe Leserinnen und Leser, merken Sie etwas? Bremens miese  Finanzsituation ist keineswegs – wie vom Senat gerne behauptet – völlig unverschuldet.     .

Munter bleiben!

Herzlichst 

Ihr Axel Schuller

P.S.: Auch wenn’s schwerfallen sollte: Bitte bleiben Sie beim möglichen Kommentieren sachlich. Siehe Ukraine-Stück. Danke, Ihr as