Dokumentation: SeniorenVertretung / CDU-Gesetzentwurf/ Antrag der Koalition

05.05.2024 2 Von Axel Schuller

„Presseerklärung der SeniorenVertetung Bremen

Inflationsprämie für Rentnerinnen und Rentner

In seiner Sitzung am 5. März 2024 hat der Vorstand der Seniorenvertretung sich zum wiederholten Mal mit dem Thema Altersarmut beschäftigt.

Insbesondere ältere Menschen mit geringem Einkommen werden

durch die gegenwärtige Inflation besonders betroffen. Sie haben keine Möglichkeit, die gestiegenen Kosten auszugleichen. Die angekündigte Rentenerhöhung im Sommer dieses Jahres reicht nicht aus.

Als besonders ungerecht wird die Inflationsprämie empfunden, die zwar den Pensionären (des Staates), aber nicht den Rentnern gezahlt wird.

Meldungen wie „Die Schweizer haben bei einer Volksabstimmung eine 13. Rentenzahlung pro Jahr durchgesetzt“ erhöhen den

Handlungsbedarf.

Die Seniorenvertretung Bremen als Vertretung von mehr als einem

Viertel der Bremer Bevölkerung fordert die Politik auf, sich endlich

dieses Themas anzunehmen.”

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Gesetzentwurf der CDU-Bürgerschaftsfraktion (abgelehnt)

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 21/237

Landtag

21. Wahlperiode 16. Januar 2024

Antrag der Fraktion der CDU

“Mehr Partizipation von Seniorenvertretungen wagen!

Seniorenmitwirkungsgesetz Land Bremen

Seniorinnen und Senioren sind eine aktive Gruppe in unserer Gesellschaft – mit allen Rechten und Pflichten. In Artikel 25 der Europäischen Grundrechtecharta ist geregelt: „Die Union aner-

kennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.“ Obwohl es bundesweit ein breit gefächertes lebendiges Engagement älterer Menschen gibt, Seniorenvertretungen, Seniorenräte und Seniorenbeiräte einen erheblichen Zuwachs erfuhren, werden noch immer viel zu viele politische Entscheidungen für, aber eben nicht mit Seniorinnen und Senioren getroffen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion möchte mit dieser Initiative und einem Landesseniorenmitwirkungsgesetz den Interessenvertretungen der Seniorinnen und Senioren endlich auch im Land Bremen eine höhere Legitimität verleihen. Wir wollen ihre Interessen systematisch und regelhaft in politische Willensbildungs- und Gesetzgebungsprozesse einbeziehen.

Seniorenmitwirkungsgesetze wurden bereits in fünf Bundesländern verabschiedet: 2006 in Berlin, 2010 in Mecklenburg-Vorpommern, 2012 in Thüringen und Hamburg sowie 2023 in Bayern.

Zudem sind in anderen Bundesländern parlamentarische Initiativen für eine solche Gesetzgebung in Vorbereitung. Wir wollen im Land Bremen mehr Partizipation von Seniorenvertretungen

wagen und auf den Weg bringen, nicht zuletzt auch zur Stärkung des demokratischen Zusammenhalts der Gesellschaft.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren

am gesellschaftlichen Leben im Land Bremen (Seniorenmitwirkungsgesetz)

§ 1

Ziel des Gesetzes

(1) Das Ziel dieses Gesetzes ist die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren im Land Bremen. Ziel ist die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung bei sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und gesundheitlichen Entscheidungen, sowie die Verbesserung und Unterstützung des Zusammenlebens der Generationen. Dabei sollen Seniorinnen und Senioren ihre Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen. Über die Stärkung der Interessenvertretung und der gesellschaftlichen Teilhabe hinaus soll unter aktiver Beteiligung der Seniorinnen und Senioren das Älterwerden in Würde ohne Diskriminierung gewährleistet werden.

(2) Die in Absatz (1) genannten Ziele sind durch alle Behörden des Landes in den beiden Stadtgemeinden sowie durch alle sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu fördern.

(3) Bei Maßnahmen nach diesem Gesetz sind die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu berücksichtigen. Dabei ist die Gleichstellung von Frauen als durchgängiges Prinzip zu befolgen.

§ 2

Seniorinnen und Senioren

Seniorinnen und Senioren nach diesem Gesetz sind alle Personen, die im Land Bremen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

§ 3

Seniorinnen- und Seniorenorganisationen

(1) Seniorinnen- und Seniorenorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind die Landesvertretung sowie die Seniorinnen- und Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene in Bremen und Bremerhaven.

(2) Hinzu kommen die im Land Bremen tätigen Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften und Vereinigungen der Freien Wohlfahrtspflege sowie Migrantenorganisationen mit ihren dazugehörigen Vereinen und Verbänden, die gemäß ihrer Satzung die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen und sonstigen Interessen der Seniorinnen und Senioren vertreten.

§ 4

Die Landesvertretung der Seniorinnen und Senioren

(1) Die Landesvertretung der Seniorinnen und Senioren im Land Bremen ist die parteipolitisch und konfessionell nicht gebundene, vom Senat anerkannte politische Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren. Sie bearbeitet seniorenpolitische Anfragen aller Art, betreibt aktive Mitwirkung bei Planungen von Maßnahmen für ältere Bürgerinnen und Bürger, arbeitet mit parlamentarischen Gremien und den Verwaltungen zusammen und unterhält Kontakte zu Verbänden, Wissenschaft und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Bundessenioren (BAG LSV e.V.) sowie die BAGSO. Sie engagiert sich auch in allen politisch relevanten Fragestellungen.

(2) Die Landesvertretung der Seniorinnen und Senioren vertritt die Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren in Bremen auf Landesebene und ist ein Organ der Meinungs- und Willensbildung sowie des Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Sie arbeitet partei- sowie verbandsunabhängig und ist weltanschaulich neutral. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

§ 5

Aufgaben und Befugnisse der Landesvertretung der Seniorinnen und Senioren

(1) Die Landesvertretung fördert die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden und arbeitet seniorenpolitische Initiativen aus.

Der Senat stellt ressortübergreifend zu allen Belangen, die ältere

Menschen unmittelbar betreffen, die hierfür erforderlichen Informationen im Vorwege zur Verfügung.

(2) Die Landesvertretung ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, die unter §1 genannten Ziele umzusetzen. Die Landesregierung hört die Landesvertretung an, wenn solche Entwürfe in Bearbeitung sind.

(3) Die Landesvertretung unterstützt und berät die Verwaltung sowie die Bremische Bürgerschaft und ihre Ausschüsse in allen seniorenpolitischen Angelegenheiten.

(4) Die Landesvertretung wirkt bei der Umsetzung und Weiterentwicklung von Gesetzen und Programmen zur Seniorenpolitik mit und fördert die aktive Teilnahme der älteren Generation am gesellschaftlichen Leben.

(5) Die Landesvertretung arbeitet mit den unter §3 Abs. 2 erwähnten Organisationen zusammen. An den Beratungen kann ein Mitglied des Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege Bremen mit beratender Stimme teilnehmen. Außerdem ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des für die Seniorenpolitik zuständigen Senatsressorts berechtigt, mit beratender Stimme an den Beratungen der Landesseniorenvertretung teilzunehmen.

(6) Die Landesvertretung kann die Einrichtung eines Altenparlamentes vorantreiben.

§ 6

Mitglieder und Organe der Landesvertretung der Seniorinnen und Senioren

(1) Die Landesvertretung setzt sich aus 9 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Seniorinnen- und Seniorenvertretungen Bremen Stadt und Bremerhaven zusammen. Die Seniorinnen- und Seniorenvertretung der Stadtgemeinde Bremen wählt 7, davon ein Mitglied mit Migrationshintergrund. Der Seniorenbeirat Bremerhaven entsendet 2 Mitglieder. Die 9 Mitglieder der Landesvertretung Bremen werden von den Mitgliedern der Delegiertenversammlungen in geheimer Wahl gewählt.

(2) Die Landesvertretung wählt aus ihrer Mitte 1 Sprecherin/Sprecher und 2 Stellvertreterinnen/Stellvertreter. Davon muss einer aus Bremerhaven sein. Näheres regelt eine Satzung, die, ebenso wie jede Veränderung, einer Zweidrittelmehrheit bedarf.

(3) Es können keine Beschlüsse gegen das einstimmige Votum der Bremerhavener Mitglieder getroffen werden.

§ 7

Vertretung der Seniorinnen und Senioren Stadtgemeinde Bremen

(1) Die Vertretung der Seniorinnen und Senioren der Stadtgemeinde Bremen hat die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie die Landesvertretung, soweit sie sich ausschließlich auf das Zuständigkeitsgebiet der Stadtgemeinde Bremen beziehen. Ansprech- und Kooperationspartner sind die Stadtbürgerschaft Bremen bzw. der Senat, soweit sich Regelungen nur auf das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen beziehen. Sie wählt die Vertreterinnen und Vertreter für die Landesvertretung.

(2) Sie setzt sich zusammen aus Delegierten, die aus den Beiräten, aus Wohlfahrtsverbänden, aus Institutionen, soweit sie für Senioren tätig sind, benannt werden.

(3) Organe der Seniorenvertretung Bremen Stadt sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Näheres regelt eine Satzung.

§ 8

Beirat der Seniorinnen und Senioren Bremerhaven

(1) Der Seniorenbeirat Bremerhaven hat die gleichen Aufgaben und

Befugnisse wie die Landesvertretung, soweit sie sich ausschließlich

auf das Zuständigkeitsgebiet der Stadt Bremerhaven beziehen. Ansprech- und Kooperationspartner sind die Stadtverordnetenver-

sammlung bzw. der Magistrat der Stadt Bremerhaven. Der

Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte die 2 Vertreterinnen/Vertreter

zur Landesseniorenvertretung Bremen.

(2) Alles Nähere regelt das entsprechende Ortsgesetz und die Satzung des Seniorenbeirates Bremerhaven.

§ 9

Anhörungsrecht

Die Landesvertretung der Seniorinnen und Senioren der Stadtgemeinde Bremen sowie der Beirat der Seniorinnen und Senioren Bremerhaven sind vom Senat bzw. Magistrat anzuhören vor dem Einbringen von Regelungen, die die Belange der Seniorinnen und Senioren auf der jeweiligen Verwaltungsebene

berühren. Bei der inhaltlichen Gestaltung der Regelungen werden sie beratend einbezogen und aufgefordert, Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben.

§ 10

Bericht und Evaluation

(1) Der Senat berichtet der Bürgerschaft jeweils zweimal in einer Legislaturperiode, erstmals 2024, über die Lage der Seniorinnen und Senioren im Land Bremen. Der Bericht soll eine Bestandsaufnahme der Lebenswirklichkeit der Seniorinnen und Senioren im Land Bremen und daraus abzuleitende seniorenpolitische Zielsetzungen beinhalten.

(2) Die Regelungen dieses Gesetzes werden in einem Abstand von vier Jahren evaluiert.

§ 11

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.”

Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU

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Koalitionsantrag zum Seniorenthema (angenommen)

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 21/

Landtag 15.04.2024

21. Wahlperiode

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE

„Gemeinsam stark für Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter: Weiterentwicklung und Stärkung der Mitwirkung der Senior:innen am gesellschaftlichen Leben im Land Bremen 

Im Land Bremen machen Senior:innen mehr als ein Viertel der Bevölkerung aus und der demographische Wandel zeigt, dass unsere Bevölkerung immer älter wird. Senior:innen, das sind Menschen in einer Altersspanne von mehreren Lebensjahrzehnten (in der Regel, je nach Definition, ab 55 oder 60 Lebensjahren) mit unterschiedlichen Lebensgeschichten und Lebenslagen sowie Bedürfnissen und Interessen. Sie übernehmen wichtige Funktionen im Erwerbsleben und im Ehrenamt, in der Familienarbeit und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit sie das können, müssen ihre Bedarfe – bei aller Unterschiedlichkeit, auch Senior:innen sind keine homogene Gruppe – stärker und konsequenter in allen Politikbereichen mitgedacht werden. Unser Ziel ist, allen Bremer:innen und Bremerhavener:innen das selbstbestimmte Leben im Alter in der gewohnten Umgebung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Miteinander von Alt und Jung zu ermöglichen und weiter zu fördern.

Die Beteiligung älterer Menschen an der Gestaltung ihrer Lebenswelt ist für uns ein wesentlicher Baustein im Bestreben, dieses Ziel zu erreichen. Als Expert:innen in eigener Sache brauchen wir die Erfahrung unserer älteren Mitbürger:innen, um unsere Städte und Stadtgesellschaften senior:innengerecht zu gestalten und dem demographischen Entwicklungsprozess einer immer älter werdenden Gesellschaft angemessen auf allen Ebenen zu begegnen. Mit der Seniorenvertretung Bremen, dem Seniorenbeirat Bremerhaven und der Landesseniorenvertretung haben wir bereits eine institutionalisierte und langjährig erfahrene Interessensvertretung älterer Menschen, die sich engagiert in die Gestaltung unserer Städte einbringt und die politische Beteiligung von Senior:innen aktiv wahrnimmt. Bremerhaven hat im vergangenen Jahr unter Beteiligung von Senior:innen ein umfangreiches Zukunftskonzept für ihre kommunale Seniorenpolitik erstellt, das unter anderen auch eine Modernisierung und Stärkung der Seniorenvertretung vorsieht. Darüber hinaus ist auch die Landesseniorenvertretung darin bestrebt, ihre Arbeit zu intensivieren und strukturell zu stärken, um die Mitwirkung von Senior:innen allgemein zu verbessern.

Diese wichtigen Impulse gilt es nun aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Angesichts neuer Herausforderung und einer zunehmenden Vielfalt im Alter sehen wir den Bedarf einer Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten von Senior:innen im Land Bremen. Dabei ist für uns klar, dass es nicht darum gehen kann, Interessen von verschiedenen Gruppen innerhalb unserer Gesellschaft gegeneinander zu stellen. Eine solidarische Gesellschaft muss die besten Lösungen für alle Interessengruppen finden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) erkennt die Landesseniorenvertretung als politische Partnerin in der Interessensvertretung für alle älteren Menschen im Land Bremen an und spricht sich dafür aus, die Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für Senior:innen im Land Bremen zu stärken.

2. Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, gemeinsam mit der Seniorenvertretung im Land Bremen, Maßnahmen zu entwickeln, die die Stärkung der Seniorenvertretung in ihrer Rolle als beratende Akteurin gegenüber Politik und Verwaltung verfolgen, und dabei insbesondere folgende Punkte in den Blick zu nehmen:

a. Gründung einer mindestens zweimal pro Legislaturperiode tagenden Landessenior:innenkonferenz bestehend aus der Landesseniorenvertretung, den für Senior:innen- und Pflegepolitik zuständigen Senatsmitgliedern, Mitgliedern des Bremerhavener Magistrats und den senior:innenpolitischen Sprecher:innen der Bürgerschaftsfraktionen zum Zweck der gemeinsamen Beratung von senior:innenpolitischen Anliegen und Vorhaben sowie deren Umsetzung;

b. Prüfung von Möglichkeiten der Intensivierung der Zusammenarbeit und Verbesserung der Vernetzung zwischen den Ortsämtern und der bremischen Seniorenvertretung, um die bessere Berücksichtigung von

senior:innenspezifischen Themen auf der Beiratsebene zu gewährleisten;

c. Stärkung der repräsentativen Zusammensetzung der

Landesseniorenvertretung und des Vorstands der bremischen

Seniorenvertretungen hinsichtlich gelebter Vielfalt im Alter, insbesondere mit Blick auf Geschlechter und Migrationsgeschichte durch eine Weiterentwicklung der Statuten;

d. Maßnahmen zur Stärkung der Sichtbarkeit der bremischen

Seniorenvertretung bei der älteren Bevölkerung und der öffentlichen Kommunikation ihrer Angebote und Tätigkeiten;

e. Prüfung einer gesetzlichen Festschreibung von Mitwirkungsrechten in Anlehnung an die Stadtstaaten Hamburg und Berlin.

3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration sechs Monate nach Beschlussfassung einen Bericht über die Ausgestaltung der Landessenioren:innenkonferenz und die Entwicklung von Maßnahmen hinsichtlich des zweiten Beschlusspunkts vorzulegen.“

Katharina Kähler, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör

und Fraktion der SPD

Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller

und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis

und Fraktion DIE LINKE

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